#1401
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Holland nicht ganz.
Führerschein nötig: schneller als 20km/h oder grösser als 15m Auf holländischen Binnengewässern Varbewijs 1. Auf Rhein, Waal und Lek ist der Varbewijs 2 nötig. Der entspricht bei uns dem Sportboot See. Zeeland ist nicht Holland Binnen, also VB2 oder SpSee.
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#1402
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wenn dem so wäre, was ich in deinem Posting oben fett markiert habe, gälte in Deutschland für Holländer deutsches Führerscheinrecht. Das dem nicht so ist weisst du selber. Obwohl bei uns alles ab 15 PS FS-pflichtig, darf der Holländer bei uns seinen 14m Verdränger mit 100 PS ohne FS fahren. Resultieren tut das aus dieser von dir zitierten Vereinbarung: § 3 Ausnahmen (1) Keiner Fahrerlaubnis nach dieser Verordnung bedürfen 1.Personen mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereiches dieser Verordnung, die sich nicht länger als 1 Jahr im Geltungsbereich dieser Verordnung aufhalten. Ist in dem Staat ihres Wohnsitzes für das Führen von Sportbooten auf Binnengewässern ein Befähigungsnachweis amtlich vorgeschrieben oder wendet dieser Staat die Resolution Nr. 40 ECE (TRANS/SC.3/147, Vkbl. 2000 S. 197) an, gilt Satz 1 nur, wenn diese Personen Inhaber des Befähigungsnachweises oder des Internationalen Zertifikats nach der Resolution Nr. 40 ECE für die jeweilige Antriebsart sind, und nur, soweit Gegenseitigkeit gewährleistet ist; das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung macht im Verkehrsblatt bekannt, welche Staaten die Resolution Nr. 40 ECE anwenden;
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Gruss Vestus |
#1403
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#1404
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@Atropos...erkundige dich richtig und du wirst merken...du hast unrecht...
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#1405
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Schwachsinnige Regelung, schwachsinnige Diskussion. Ich weiß nicht, ws es brimgen soll, noch mehr ahnungslose Blindflansche auf die Wassersportwelt loszulassen. Der SBF See stellt keine intellektuelle Hürden auf, und wenn man nur den Mobo-Teil vom Binnen-SBF macht, ach herrje ...
Wer mit mehr als Paddelboot-Speed auf den Teichen rumschaukelt, sollte eine gewisse Sachkunde nachgewiesen haben. Segelschein verpflichtend ab 3 qm ? Meinetwegen! Bin gespannt, wie das nächstes Jahr so wird bei uns. Wapo wird weniger, Knallchargen auf dem Wasser mehr. Gibt bestimmt paar herzzerreißende Szenen. |
#1406
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Da steht auch was von: Wirtschaftskommision der Vereinten Nationen von Europa, sowie für nichtdeutschsprachkundige: United Nations Economic Commision for Europe. Soviel zum Thema: Deutsche Verordnung.
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Gruss Vestus |
#1407
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mit deinen Beleidigungen?
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Grüsse aus dem Bergischen Land Thomas
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#1408
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also eine UN-Resolution ist erstmal eine unverbindliche "Empfehlung", solang sie nicht vom Sicherheitsrat stammt.
Der zitierte Text weiter oben gibt nur die Situation wieder, dass in Deutschland diese Resolution angewendet wird, was aber noch nicht heißt, dass das ein anderes Land auch tut (oder tun muss). Könnte also gut passieren, dass ein Land, auch wenn es bisher bei 5PS mitspielt hat, bei 15PS dann doch lieber eigene Vorschriften anwendet (zB in Holland nur, wenn auch <20km/h). Das wäre dann allein deren Sache- alles, was Deutschland in dem Fall "unternehmen" könnte, wäre, den betreffenden Landsleuten im Gegenzug auch die Fahrerlaubniss zu verweigern. Da hilft auch keine Resolution...
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Make it idiot-proof, and they'll make a better idiot.
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#1409
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Die UN beschäftigt sich garantiert nicht mit Führerscheinfragen...
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gregor
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Nee, die beschäftigen sich überwiegend mit sich selber.
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#1411
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doch. Das sind ja nicht nur Blauhelme und Menschenrechtler...
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#1412
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Bitte um kurze Bestätigung: gilt die neue 15PS-Grenze auch für See? (habe nicht die Muße die 71 Thread-Seiten auf eventuelle Hinweise zu lesen ;) )
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"Das ist Barry, der Baptist. Er sorgt dafür, dass die administrative Seite des Geschäfts harmonisch verläuft."
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#1413
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ja gilt auch für See. Allerdings muss der Schiffsführer min. 16 Jahre alt sein.
Darunter gilt die 5 PS grenze wie früher.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#1414
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Uuuups. Wieder was gelernt...
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gregor |
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Mal eine Frage ins Forum, da es mit den 15 PS so eine Möglichkeit gibt:
15 PS AB an Kajütboot und ein Bugstrahlruder mit ca 1,0 PS--- noch Führerscheinfrei oder nicht ?????? Werd das mal auf der Boot mit der Wapo diskutieren und bin auf eure Meinungen gespannt.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y |
#1417
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Haupantrieb hat 15 PS somit dürfte es Führerscheinfrei sein.
du kannst ja auch an das 15PS Boot nen 5 PS Außenborder hängen.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#1418
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@Vestus & Atropos:
Moin und bitte nicht hauen aber kann es sein dass Ihr etwas aneinander vorbeischreibt? Die D Lappen unterliegen der jeweiliegen "deutschen" Sportbootführerscheinverordnung See- und Binnen. Und sie sind international gültige Zertifikate nach, und im Sinne, dieser Resolution Nr. 40 die widerum ihre eigenen Verordnungen hat. So kann eine "deutsche Verordnung" durchaus "deutsch" sein aber eben auch in ihrem Geltungsbereich die Belange der Resolution 40 anerkennen. Kann natürlich ebenso gut sein dass ich Euch nur falsch verstanden habe....
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Gruß Kai
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#1419
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so sehe ich das auch. Die Res. 40 ist eine internationale Vereinbarung und die muss irgendwie auch in nationales Recht gegossen werden. Ich wette drei Tage Rudergänger gegen eine Woche Kartoffeln schälen dass die unterzeichnenden Länder ähnlich lautende Verordungen haben. Klar gilt erst mal das nationale Führerscheinrecht. Im nächsten Atemzug wird aber darauf hingewiesen das für Ausländer deren Führerscheinrecht zur Anwendung kommt, vereinfacht ausgedrückt. Bis letztes Jahr war das ja auch kein Problem: der Deutsche mit seinen 5 PS wurde im Ausland nur mitleidig belächelt. Jetzt könnte es so sein dass derjenige am besten lacht, der am letzten lacht. Die Staaten die unterzeichnet haben, haben sich an die Resolution zu halten, auch wenn es schwer fällt. Rosinenpickerei geht nicht.
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Gruss Vestus |
#1420
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Ich auf den SBF Binnen auf einem Elektroboot gemacht und da hatte jeder Motor knapp 4 PS. Bei der Prüfung wurde darauf geachtet, dass beide Motore in Betrieb waren, damit die 5PS Hürde gebrochen wurde. Im Umkehrschluss bedeutet dies aber, dass beide Motore zusammen gerechnet werden ( können ). Und damit bist du dann aber über 15 PS
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Danyel, ja richtig gelesen mit y
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#1421
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ok Könnte sein.
Nochmal zum Führerschein und zur Anwendung von: § 3 Ausnahmen (1) Keiner Fahrerlaubnis nach dieser Verordnung bedürfen 1.Personen mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereiches dieser Verordnung, die sich nicht länger als 1 Jahr im Geltungsbereich dieser Verordnung aufhalten. Ist in dem Staat ihres Wohnsitzes für das Führen von Sportbooten auf Binnengewässern ein Befähigungsnachweis amtlich vorgeschrieben oder wendet dieser Staat die Resolution Nr. 40 ECE (TRANS/SC.3/147, Vkbl. 2000 S. 197) an, gilt Satz 1 nur, wenn diese Personen Inhaber des Befähigungsnachweises oder des Internationalen Zertifikats nach der Resolution Nr. 40 ECE für die jeweilige Antriebsart sind, und nur, soweit Gegenseitigkeit gewährleistet ist; das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung macht im Verkehrsblatt bekannt, welche Staaten die Resolution Nr. 40 ECE anwenden; ich hab mich nochmal bei der Führerscheinstelle (rechtsabteilung) des DMYV rückversichert und die sagten mir das dies oft flasch verstanden wird wie scheinbar auch hier. In Deutschland werden Ausländische Führerscheine annerkannt wenn diese über den Zusatz der Un resulution Nr.40 verfügen. Dies benötigt jeder der in Deutschland feährt wenn er für das führende Boot in seinem Heimatland ein Führerschein vorgeschrieben ist. Dies sagt im Prinzip der 2.Teil des Abschnittes aus. Ein Staatsbürger der EU der in seinem Land für sein Boot keinen Führerschein benötigt benötigt auch bei uns keinen dies sagt der erste Satz aus und steht in einer anderen Verordnung. Ich hab mir auch nochmal bestätigen lassen Jeder Staat innerhalb der EU kann selbst bestimmen ob und wie weit er Deutsches Führerscheinrecht annerkennt. d.H. In Holland benötigt jeder einen deutschen Führerschein wenn auch ein Holländer einen Führerschein benötigt obwohl er eventuell in Deutschland mit dem Boot führerscheinfrei fahren dürfte. (15PS aber shcneller als 20km/h ist in Holland Führerscheinpflichtig in Deutschland nicht). In Frankreich wurde bisher deutsches Führerscheinrecht annerkannt. Ob dies nach der umstellung des deutschen Führerscheins immer noch so ist ist noch in der Klärung.
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Sämtliche Klar und Unklarheiten werden im Boote Magazin 2/12 geklärt
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ob da schon drinsteht ob da schon drinsteht wie Frankreich zukünftig das Detushe Führerschenrecht behandelt wag ich zu bezweifeln, da selbst der DMYV das noch nicht weiss.
http://www.boote-forum.de/showpost.p...6&postcount=37
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Zitat:
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Gruß Nils |
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Führerscheingrenze von 5 PS auf 15 PS
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