#1451
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Regeln im Ausland
Erstmal Hallo,hab mich hier mal angemeldet da ich auch schon einige Zeit hier mitlese und es recht interressant ist.Ich habe noch keinen SBF.
Ich fahre diesen Sommer nach Lemmer(NL) und nehme dahin mein Schlauchboot mit 10PS-Motor mit.In diesem Tread sind ja schon die versch. Meinungen was die Reg. der NL betrifft,in dem Bootsmagazin steht ganz klar es ist Gegenseitigkeit vereinbart,aber bitte nochmal ganz klar: Wenn ich mit dem Boot dort fahre,brauch nicht mehr als 20kmh,können die WSPs mir was madig machen oder nicht.Denke Vollgas fährt das Teil 30.... Sorry aber es ist nirgens was klares zu finden. Gruß, Kurt |
#1452
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Zitat:
ganz einfach: Dein Boot kann schneller als 20km/h also Führersheinpflicht. Ist egal wie schnell du wirklich fährst. in Holland gilt über 20m oder über moglichen 20km/h Führerscheinpflicht. Das deutsche Recht wird soweit annerkannt bis es an das Holländische Recht stößt. d.H. wenn du einen Stahlverdränger mit 15 m und 15 PS fahren würdest wär der Führerrscheinfrei da unter 20m und nmax. Geschwindigkeit unter 20 km/h
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#1453
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Der Lorenz ist die Fletcher auch immer nur im Standgas bis max. 950 U/min gefahren und hat so nur 5PS benutzt, folglich führerscheinfrei!
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gregor |
#1454
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Na Volker, ganz so einfach ist es leider nicht.
Wenn Du mitm Auto nach Liechtenstein tanken fährst, machst Du vorher bestimmt nicht einen Liechtensteiner Führerschein und läßt Dein Auto auch nicht mit einem Liechtensteiner Kennzeichen zu. Der Knackpunkt ist die gegenseitige Anerkennung. Wo steht, dass NL unsere Kennzeichen und Führerscheine auf dem Wasser anerkennt? Beim Auto gibts eine weltweite/europäische gegenseitige Anerkennung, meines Wissens werden NL-Kennzeichen/Führerscheine bei uns auf dem Wasser auch anerkannt. Wie kommst Du auf die Idee, dass dieses einseitig sein könnte? Irgendwelche Publikationen irgendwelcher Journalisten und irgendwelche Empfehlungen, seien sie noch so sinnvoll, zählen nicht. Gruß Michael Edit: @Gregor: es zählt die maximale und nicht die abgerufene Motorleistung Edit2: ICC ist der Knackpunkt, damit wird der deutsche Sportführerschein auch in NL anerkannt, siehe Wikipedia
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Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. Geändert von Superpapa (19.06.2013 um 21:42 Uhr)
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#1455
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Die Gegenseitige Annerkennung gibts schon seit jahren.
Wurde aber noch nie benötigt. Der Deutsche Führerschein ud das Deutsche Kennzeichen wird in Holland annerkannt. Früher brauchtest du bis 20 PS keinen Führerschein in Holland wenn das Schiff nicht länger als 15m ist und nicht schneller als 20km/h läuft und so ist es auch noch heute. Wenn einer dieser Faktoren angegriffen wird besteht Führerscheinpflicht. Da ist es egal was in Deutschland Führerscheinfrei ist. beim DMYV stehts genauer: Zitat: # Führerscheine In den Niederlanden sind Boote ab 15 m Länge und Boote, die generell schneller als 20 km/h fahren können, führerscheinpflichtig. Die für die niederländischen Wasserstraßen zuständigen Behörden akzeptieren folgende deutsche Führerscheine:... Quelle: http://www.dmyv.de/index.php?id=381
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#1456
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Naja,genauso unklar wie zuvor anscheinend.
Ich sehe es eigentlich auch so,das solange ich nicht über 20 fahre mir keiner was kann. Der Vergleich mit einem langsam gefahrenen Speedboot? paßt bei 10ps glaube ich nicht. Ich könnte ja einen Prop mit wenig Pitch draufmachen,gibts sowas? Gruß, Kurt |
#1457
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Zitat:
http://www.dmyv.de/index.php?id=381 dort steht ganz klar: In den Niederlanden sind Boote ab 15 m Länge und Boote, die generell schneller als 20 km/h fahren können, führerscheinpflichtig. Die für die niederländischen Wasserstraßen zuständigen Behörden akzeptieren folgende deutsche Führerscheine:... und glaub mir die Holländer kennen die Boots Motorkombi´s
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#1458
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Na dann such doch mal einen deutschen Führerschein für ein 30km/h schnelles Sportboot mit 10 PS. Welchen empfihlst Du: SBF Binnen unter Segel??? Es gibt dafür definitiv keinen deutschen Führerschein, vielleicht Motorbootführerschein, Luftschiffführerschein, Jumbo-Jet-Führerschein?
Es gilt gemäß ICC der deutsche Führerschein. Wenn ein Fahrzeug keinen benötigt, benötigt man beim besuchsweisen Auslandsaufenthalt auch keinen. Gruß Michael
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Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer.
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#1459
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in Deutschland Führerscheinfrei in Holland Führerscheinpflichtig. Was ist daran so schwer zu verstehen ?
Du benötigst mit dem Boot in Deutschland keinen Führerschein wenn du in Holland fahren willst den deutschen Sportbootführerschein entweder Binnen oder See je nach Fahrgebiet. Da hat sich gegenüber früher nichts geändert. auch mit einem 5 Ps Boot bestand schon diese Regelung. Wer damals mit einem 5PS gefahren ist welches schneller als 20km/h schnell fahren konnte benötigte man früher schon den Führerschein. WErs nicht glaubt kann ja beim DMYV anrufen und sich erkundigen. die gebne gern auskunft.
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#1460
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Zitat:
Gruß Dieter
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#1461
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Zitat:
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&...48175248,d.Yms
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Leinen los, Holger Früher hatten wir Sex, Drugs and Rock'n Roll. Heute haben wir Rauchverbot, Frauenquote und Laktoseintoleranz ! |
#1462
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Du schockierst mich...
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gregor |
#1463
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Zitat:
das sehen die Jungs von der Politie aber anders. Heute haben hier am Leukermeer 2 Deutsche zahlen müssen weil sie mit Schlauchboot und 15 PS unterwegs waren. Aber vielleicht bin ich hier ja in einem anderen Holland als ihr Gruß udo |
#1464
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Zitat:
Wenn dann ein Deutscher für ein in D führerscheinfreies Boot in NL doch einen FS benötigt, dann kann es mit der "Gegenseitigkeit wohl nicht so dolle sein.
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Gruss Vestus
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#1465
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Naja,
unsere Entenpolizei ist bei der Ordnungsgeldgenerierung auch nicht besser. Irgendwann wird ein juristisch bewanderter sich mal dagegen wehren und dann isses vorbei. Solange sich keiner wehrt, wärn die bekloppt, das Geld nicht einzutreiben. Hats z.B. in Polen auch gegeben, wo die beim Pkw wegen fehlendem Feuerlöscher(ist ne poln. Ausrüstungsvorschrift) von deutschen Gästen kassieren wollten.... Dasselbe Problem ist die Spiegelmontage des deutschen Kennzeichens. Wer hat Lust, da mal durchzuklagen? Gruß Michael |
#1466
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naja scheinbar akzeptierst du ja mitlerweile das Führerscheinrecht.
Allerdings akzeptierne die Holländer mittlerweile ja auch das deutsche Kennzeichen, egal ob am Bug oder am heck. Früher benötigte man als Deutscher in Holland noch ein seperates Kennzeichen wenn es sich um ein "schnelles" Boot handelt.
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#1467
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Da muss ich die Truppe mal ausnahmsweise in Schutz nehmen. Die haben an Bord eine Liste welche ausländischen FS hier gültig sind bzw. wer ohne fahren darf.
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Gruss Vestus |
#1468
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Das Beispiel der Bußgeld ausstellenden Polizei meines Namensvetters vom Leukermeer ist ein schönes Beispiel, um wieder einmal mit dem Mißverständnis der gegenseitigen Anerkennung aufzuräumen.
Gegenseitig anerkannt werden nämlich nur die jeweiligen Erlaubnisse der anderen Staaten. NICHT anerkannt wird damit aber das gesamte ausländische FührerscheinRECHT incl. der Befreiungen. Das heißt, man darf zwar mit dem deutschen SBF auch in Holland ein stärker motorisiertes Sportboot fahren, aber noch lange nicht ohne Schein ein schwach motorisiertes, aber schnelles Gummiboot, nur weil das in Deutschland führerscheinfrei ist. Mich würde in dem Zusammenhang mal die Meinung der User zu den unterschiedlichen Einschränkungen bei den 15- oder 20-PS-Regelungen der verschiedenen Länder interessieren. So ist zum Beispiel in Spanien nur das Fahren der kleinen schnellen Boote unter vier Metern bis 15 PS erlaubnisfrei. In Holland ist es wie oben beschrieben genau anders herum. Da darf man zwar mit dem 20-PS-Verdränger langsam in den Nachbarn krachen, aber nicht mit dem kleinen Gummiboot. Was ist jetzt eigentlich sinnvoller. (Dass Deutschland unter dem Einfluss der Tourismuslobby gleich alles bis 15 PS befreit hat, das war dabei eigentlich absehbar.) Gruß Udo Ach ja, und dass der Niederländer in Deutschland auch seinen 20-PS-Verdränger ohne Führerschein fahren darf, das hat zunächst mal nichts mit Gegenseitigkeit zu tun, sondern schlicht damit, dass Ausländer in Deutschland im ersten Jahr generell von der Führerscheinpflicht ausgenommen sind. (Es sei denn, dass sie in ihrem Heimatland einen Befähigungsnachweis bräuchten, was bei dem Beispielholländer ja nicht der Fall zu sein scheint.) Geändert von inselfan54 (20.06.2013 um 20:31 Uhr) |
#1469
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Zitat:
"§ 3 Ausnahmen (1) Keiner Fahrerlaubnis nach dieser Verordnung bedürfen
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Gruss Vestus |
#1470
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Einverstanden.
Wobei ich der "Einfachheit" halber mal davon ausgegangen bin, dass der Mann aus Holland auch dort wohnt. Denn sonst müsste man es ja noch mehr verkomplizieren, indem man noch zwischen Binnen und Buten unterscheidet. Binnen gilt diese Ausnahme ja nur für Ausländer mit Wohnsitz im Ausland, Buten aber auch für Deutsche. |
#1471
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Zitat:
"Keiner Erlaubnis bedürfen ... ausländische Staatsangehörige mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereiches dieser Verordnung, die sich nicht länger als ein Jahr im Geltungsbereich dieser Verordnung aufhalten..." http://www.buzer.de/gesetz/4710/a65444.htm
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Gruss Vestus |
#1472
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Zitat:
Ach so, so sieht das seit 7 Jahren aus............... und den hab ich mit der Nummer aus Berlin übernommen
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Kraft kommt von Kraftstoff.... Der Hauptfaktor für Stress ist der tägliche Umgang mit Idioten (Albert Einstein) Geändert von burmi (20.06.2013 um 22:13 Uhr) |
#1473
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Hallo,
also, wenn ich als Deutscher ins Ausland reise, hat dort doch wohl gefälligst auch deutsches Recht für mich zu gelten. *IRONIE AUS Mal ehrlich, was für ein Blödsinn. Das Führerscheinwesen im Sportbootbereich unterliegt in den Niederlanden, wie auch in Deutschland dem nationalen Recht. Weder hüben wie drüben, besteht die zwingende Notwendigkeit sich gegenseitig anzupassen. Da kann man auch gerne gegen klagen, allerdings auch erstmal vor dem örtlich zuständigem Gericht, was auch nur nach den national gültigen Rechtnormen entscheiden kann. Für mich ist es selbstverständlich, dass ich mich im Ausland an die dortigen Rechtsnormen zu halten habe. Es sind nunmal viele Lebensbereiche noch nicht durch die EU reguliert und durch die Mitgliederstaaten entsprechende Gesetze ratifiziert. Bis dann Dominic
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#1474
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Moinsen,
so, nachdem ich der neuen Regelung zuerst positiv gegenüber stand, muss ich meine Meinung dazu revidieren. Bei uns auf der Weser sieht man immer mehr hirnverbrannte Deppen die mit ihren 15 PS schlauchis (und kleinere Festrümpfe) die Sau raus lassen. Zum Teil ist es echt lebensgefährlich was hier ab geht. Die Wasserschutz ist regelmässig zu Besuch und muss ermahnend (und auch drastischer) eingreifen. Ich bin gespannt wie lange diese Regelung Bestand hat. Es ist eine Frage der Zeit das hier und da schwere Unfälle passieren. Gruß, Jörg |
#1475
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Zitat:
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