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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1451  
Alt 19.06.2013, 20:48
kurt- kurt- ist offline
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Erstmal Hallo,hab mich hier mal angemeldet da ich auch schon einige Zeit hier mitlese und es recht interressant ist.Ich habe noch keinen SBF.
Ich fahre diesen Sommer nach Lemmer(NL) und nehme dahin mein Schlauchboot mit 10PS-Motor mit.In diesem Tread sind ja schon die versch. Meinungen was die Reg. der NL betrifft,in dem Bootsmagazin steht ganz klar es ist Gegenseitigkeit vereinbart,aber bitte nochmal ganz klar:

Wenn ich mit dem Boot dort fahre,brauch nicht mehr als 20kmh,können die WSPs mir was madig machen oder nicht.Denke Vollgas fährt das Teil 30....

Sorry aber es ist nirgens was klares zu finden.

Gruß,

Kurt
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  #1452  
Alt 19.06.2013, 21:09
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Zitat:
Zitat von kurt- Beitrag anzeigen
Erstmal Hallo,hab mich hier mal angemeldet da ich auch schon einige Zeit hier mitlese und es recht interressant ist.Ich habe noch keinen SBF.
Ich fahre diesen Sommer nach Lemmer(NL) und nehme dahin mein Schlauchboot mit 10PS-Motor mit.In diesem Tread sind ja schon die versch. Meinungen was die Reg. der NL betrifft,in dem Bootsmagazin steht ganz klar es ist Gegenseitigkeit vereinbart,aber bitte nochmal ganz klar:

Wenn ich mit dem Boot dort fahre,brauch nicht mehr als 20kmh,können die WSPs mir was madig machen oder nicht.Denke Vollgas fährt das Teil 30....

Sorry aber es ist nirgens was klares zu finden.

Gruß,

Kurt

ganz einfach: Dein Boot kann schneller als 20km/h also Führersheinpflicht. Ist egal wie schnell du wirklich fährst.

in Holland gilt über 20m oder über moglichen 20km/h Führerscheinpflicht.

Das deutsche Recht wird soweit annerkannt bis es an das Holländische Recht stößt.
d.H. wenn du einen Stahlverdränger mit 15 m und 15 PS fahren würdest wär der Führerrscheinfrei da unter 20m und nmax. Geschwindigkeit unter 20 km/h
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Gruß Volker
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  #1453  
Alt 19.06.2013, 21:14
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Der Lorenz ist die Fletcher auch immer nur im Standgas bis max. 950 U/min gefahren und hat so nur 5PS benutzt, folglich führerscheinfrei!
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gregor

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  #1454  
Alt 19.06.2013, 21:25
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Na Volker, ganz so einfach ist es leider nicht.
Wenn Du mitm Auto nach Liechtenstein tanken fährst, machst Du vorher bestimmt nicht einen Liechtensteiner Führerschein und läßt Dein Auto auch nicht mit einem Liechtensteiner Kennzeichen zu.
Der Knackpunkt ist die gegenseitige Anerkennung. Wo steht, dass NL unsere Kennzeichen und Führerscheine auf dem Wasser anerkennt?
Beim Auto gibts eine weltweite/europäische gegenseitige Anerkennung, meines Wissens werden NL-Kennzeichen/Führerscheine bei uns auf dem Wasser auch anerkannt. Wie kommst Du auf die Idee, dass dieses einseitig sein könnte? Irgendwelche Publikationen irgendwelcher Journalisten und irgendwelche Empfehlungen, seien sie noch so sinnvoll, zählen nicht.
Gruß
Michael
Edit: @Gregor: es zählt die maximale und nicht die abgerufene Motorleistung
Edit2: ICC ist der Knackpunkt, damit wird der deutsche Sportführerschein auch in NL anerkannt, siehe Wikipedia

Geändert von Superpapa (19.06.2013 um 21:42 Uhr)
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  #1455  
Alt 19.06.2013, 21:29
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Die Gegenseitige Annerkennung gibts schon seit jahren.
Wurde aber noch nie benötigt.

Der Deutsche Führerschein ud das Deutsche Kennzeichen wird in Holland annerkannt.

Früher brauchtest du bis 20 PS keinen Führerschein in Holland wenn das Schiff nicht länger als 15m ist und nicht schneller als 20km/h läuft und so ist es auch noch heute.

Wenn einer dieser Faktoren angegriffen wird besteht Führerscheinpflicht.

Da ist es egal was in Deutschland Führerscheinfrei ist.

beim DMYV stehts genauer:

Zitat:
#
Führerscheine
In den Niederlanden sind Boote ab 15 m Länge und Boote, die generell schneller als 20 km/h fahren können, führerscheinpflichtig. Die für die niederländischen Wasserstraßen zuständigen Behörden akzeptieren folgende deutsche Führerscheine:...

Quelle: http://www.dmyv.de/index.php?id=381
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Gruß Volker
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  #1456  
Alt 19.06.2013, 21:32
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Naja,genauso unklar wie zuvor anscheinend.
Ich sehe es eigentlich auch so,das solange ich nicht über 20 fahre
mir keiner was kann.
Der Vergleich mit einem langsam gefahrenen Speedboot? paßt bei 10ps glaube ich nicht.
Ich könnte ja einen Prop mit wenig Pitch draufmachen,gibts sowas?

Gruß,

Kurt
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  #1457  
Alt 19.06.2013, 21:33
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Zitat:
Zitat von kurt- Beitrag anzeigen
Naja,genauso unklar wie zuvor anscheinend.
Ich sehe es eigentlich auch so,das solange ich nicht über 20 fahre
mir keiner was kann.
Der Vergleich mit einem langsam gefahrenen Speedboot? paßt bei 10ps glaube ich nicht.
Ich könnte ja einen Prop mit wenig Pitch draufmachen,gibts sowas?

Gruß,

Kurt
lese Nochmal beim DMYV nach

http://www.dmyv.de/index.php?id=381

dort steht ganz klar:

In den Niederlanden sind Boote ab 15 m Länge und Boote, die generell schneller als 20 km/h fahren können, führerscheinpflichtig. Die für die niederländischen Wasserstraßen zuständigen Behörden akzeptieren folgende deutsche Führerscheine:...

und glaub mir die Holländer kennen die Boots Motorkombi´s
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  #1458  
Alt 19.06.2013, 21:57
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Na dann such doch mal einen deutschen Führerschein für ein 30km/h schnelles Sportboot mit 10 PS. Welchen empfihlst Du: SBF Binnen unter Segel??? Es gibt dafür definitiv keinen deutschen Führerschein, vielleicht Motorbootführerschein, Luftschiffführerschein, Jumbo-Jet-Führerschein?
Es gilt gemäß ICC der deutsche Führerschein. Wenn ein Fahrzeug keinen benötigt, benötigt man beim besuchsweisen Auslandsaufenthalt auch keinen.
Gruß
Michael
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  #1459  
Alt 19.06.2013, 22:00
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in Deutschland Führerscheinfrei in Holland Führerscheinpflichtig. Was ist daran so schwer zu verstehen ?

Du benötigst mit dem Boot in Deutschland keinen Führerschein wenn du in Holland fahren willst den deutschen Sportbootführerschein entweder Binnen oder See je nach Fahrgebiet.

Da hat sich gegenüber früher nichts geändert.

auch mit einem 5 Ps Boot bestand schon diese Regelung. Wer damals mit einem 5PS gefahren ist welches schneller als 20km/h schnell fahren konnte benötigte man früher schon den Führerschein.

WErs nicht glaubt kann ja beim DMYV anrufen und sich erkundigen. die gebne gern auskunft.
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  #1460  
Alt 19.06.2013, 22:57
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
in Deutschland Führerscheinfrei in Holland Führerscheinpflichtig. Was ist daran so schwer zu verstehen ?
So ist es. Und es ist vergleichsweise einfach. In vielen anderen europäischen Ländern weiß keiner so genau, was derzeit gilt. Zumindest in der EU ein unerträglicher und nicht akzeptabler Zustand von Rechtsunsicherheit. Die schreiben mir vor, welche Glühlampe ich wo reinzuschrauben habe und sind nicht in der Lage, irgendwo eine entsprechende rechtsverbindliche Übersicht reinzustellen.

Gruß

Dieter
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  #1461  
Alt 19.06.2013, 23:11
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piranha miura piranha miura ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
in Deutschland Führerscheinfrei in Holland Führerscheinpflichtig. Was ist daran so schwer zu verstehen ?

Du benötigst mit dem Boot in Deutschland keinen Führerschein wenn du in Holland fahren willst den deutschen Sportbootführerschein entweder Binnen oder See je nach Fahrgebiet.

Da hat sich gegenüber früher nichts geändert.

auch mit einem 5 Ps Boot bestand schon diese Regelung. Wer damals mit einem 5PS gefahren ist welches schneller als 20km/h schnell fahren konnte benötigte man früher schon den Führerschein.

WErs nicht glaubt kann ja beim DMYV anrufen und sich erkundigen. die gebne gern auskunft.
Genau so ist es Und immer schön den Almanach mitführen, der hat mich auch schon, da abwesend, 40 Teuros gekostet. Hier mal etwas zum Nachlesen
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&...48175248,d.Yms
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Leinen los,
Holger

Früher hatten wir Sex, Drugs and Rock'n Roll. Heute haben wir Rauchverbot, Frauenquote und Laktoseintoleranz !
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  #1462  
Alt 20.06.2013, 06:40
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Zitat:
Zitat von Superpapa Beitrag anzeigen
...
Edit: @Gregor: es zählt die maximale und nicht die abgerufene Motorleistung
...
Du schockierst mich...
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gregor

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  #1463  
Alt 20.06.2013, 17:36
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Zitat:
Zitat von kurt- Beitrag anzeigen
Ich sehe es eigentlich auch so,das solange ich nicht über 20 fahre
mir keiner was kann.

Gruß,

Kurt
Hi ,
das sehen die Jungs von der Politie aber anders.
Heute haben hier am Leukermeer 2 Deutsche zahlen müssen weil sie mit Schlauchboot und 15 PS unterwegs waren.
Aber vielleicht bin ich hier ja in einem anderen Holland als ihr
Gruß udo
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  #1464  
Alt 20.06.2013, 17:37
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vestus vestus ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
in Deutschland Führerscheinfrei in Holland Führerscheinpflichtig. Was ist daran so schwer zu verstehen ?

Du benötigst mit dem Boot in Deutschland keinen Führerschein wenn du in Holland fahren willst den deutschen Sportbootführerschein entweder Binnen oder See je nach Fahrgebiet.
Das liegt wohl daran dass ein 14,99m Stahlverdränger mit 100 PS in Deutschland an sich führerscheinpflichtig wäre, der Niederländer sich in D damit trotzdem ohne Lappen bewegen darf, und dieses mit "Gegenseitigkeit" begründet wird.

Wenn dann ein Deutscher für ein in D führerscheinfreies Boot in NL doch einen FS benötigt, dann kann es mit der "Gegenseitigkeit wohl nicht so dolle sein.
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Gruss Vestus
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  #1465  
Alt 20.06.2013, 18:12
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Superpapa Superpapa ist offline
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Naja,
unsere Entenpolizei ist bei der Ordnungsgeldgenerierung auch nicht besser.
Irgendwann wird ein juristisch bewanderter sich mal dagegen wehren und dann isses vorbei.
Solange sich keiner wehrt, wärn die bekloppt, das Geld nicht einzutreiben.
Hats z.B. in Polen auch gegeben, wo die beim Pkw wegen fehlendem Feuerlöscher(ist ne poln. Ausrüstungsvorschrift) von deutschen Gästen kassieren wollten....
Dasselbe Problem ist die Spiegelmontage des deutschen Kennzeichens.
Wer hat Lust, da mal durchzuklagen?
Gruß
Michael
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  #1466  
Alt 20.06.2013, 18:15
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naja scheinbar akzeptierst du ja mitlerweile das Führerscheinrecht.

Allerdings akzeptierne die Holländer mittlerweile ja auch das deutsche Kennzeichen, egal ob am Bug oder am heck. Früher benötigte man als Deutscher in Holland noch ein seperates Kennzeichen wenn es sich um ein "schnelles" Boot handelt.
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Gruß Volker
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  #1467  
Alt 20.06.2013, 18:38
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vestus vestus ist offline
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Zitat:
Zitat von Superpapa Beitrag anzeigen
Naja,
unsere Entenpolizei ist bei der Ordnungsgeldgenerierung auch nicht besser.
Da muss ich die Truppe mal ausnahmsweise in Schutz nehmen. Die haben an Bord eine Liste welche ausländischen FS hier gültig sind bzw. wer ohne fahren darf.
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Gruss Vestus
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  #1468  
Alt 20.06.2013, 20:21
inselfan54 inselfan54 ist offline
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Das Beispiel der Bußgeld ausstellenden Polizei meines Namensvetters vom Leukermeer ist ein schönes Beispiel, um wieder einmal mit dem Mißverständnis der gegenseitigen Anerkennung aufzuräumen.
Gegenseitig anerkannt werden nämlich nur die jeweiligen Erlaubnisse der anderen Staaten. NICHT anerkannt wird damit aber das gesamte ausländische FührerscheinRECHT incl. der Befreiungen. Das heißt, man darf zwar mit dem deutschen SBF auch in Holland ein stärker motorisiertes Sportboot fahren, aber noch lange nicht ohne Schein ein schwach motorisiertes, aber schnelles Gummiboot, nur weil das in Deutschland führerscheinfrei ist.

Mich würde in dem Zusammenhang mal die Meinung der User zu den unterschiedlichen Einschränkungen bei den 15- oder 20-PS-Regelungen der verschiedenen Länder interessieren. So ist zum Beispiel in Spanien nur das Fahren der kleinen schnellen Boote unter vier Metern bis 15 PS erlaubnisfrei. In Holland ist es wie oben beschrieben genau anders herum. Da darf man zwar mit dem 20-PS-Verdränger langsam in den Nachbarn krachen, aber nicht mit dem kleinen Gummiboot. Was ist jetzt eigentlich sinnvoller. (Dass Deutschland unter dem Einfluss der Tourismuslobby gleich alles bis 15 PS befreit hat, das war dabei eigentlich absehbar.)

Gruß Udo

Ach ja, und dass der Niederländer in Deutschland auch seinen 20-PS-Verdränger ohne Führerschein fahren darf, das hat zunächst mal nichts mit Gegenseitigkeit zu tun, sondern schlicht damit, dass Ausländer in Deutschland im ersten Jahr generell von der Führerscheinpflicht ausgenommen sind. (Es sei denn, dass sie in ihrem Heimatland einen Befähigungsnachweis bräuchten, was bei dem Beispielholländer ja nicht der Fall zu sein scheint.)

Geändert von inselfan54 (20.06.2013 um 20:31 Uhr)
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  #1469  
Alt 20.06.2013, 21:04
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vestus vestus ist offline
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Zitat:
Zitat von inselfan54 Beitrag anzeigen



Ach ja, und dass der Niederländer in Deutschland auch seinen 20-PS-Verdränger ohne Führerschein fahren darf, das hat zunächst mal nichts mit Gegenseitigkeit zu tun, sondern schlicht damit, dass Ausländer in Deutschland im ersten Jahr generell von der Führerscheinpflicht ausgenommen sind. (Es sei denn, dass sie in ihrem Heimatland einen Befähigungsnachweis bräuchten, was bei dem Beispielholländer ja nicht der Fall zu sein scheint.)
Das ist auch so ein weit verbreiteter Irrglaube. Ist der Wohnsitz in D = SBF.

"§ 3 Ausnahmen

(1) Keiner Fahrerlaubnis nach dieser Verordnung bedürfen
  1. Personen mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereiches dieser Verordnung, die sich nicht länger als 1 Jahr im Geltungsbereich dieser Verordnung aufhalten."
https://www.elwis.de/Freizeitschifff...n/3/index.html
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Gruss Vestus
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  #1470  
Alt 20.06.2013, 21:46
inselfan54 inselfan54 ist offline
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Einverstanden.
Wobei ich der "Einfachheit" halber mal davon ausgegangen bin, dass der Mann aus Holland auch dort wohnt. Denn sonst müsste man es ja noch mehr verkomplizieren, indem man noch zwischen Binnen und Buten unterscheidet. Binnen gilt diese Ausnahme ja nur für Ausländer mit Wohnsitz im Ausland, Buten aber auch für Deutsche.
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  #1471  
Alt 20.06.2013, 21:59
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Zitat:
Zitat von inselfan54 Beitrag anzeigen
Binnen gilt diese Ausnahme ja nur für Ausländer mit Wohnsitz im Ausland, Buten aber auch für Deutsche.
Es ist schlimmer als du denkst: Buten gibt es für Deutsche gar keine Ausnahme, egal wo der Wohnsitz ist:

"Keiner Erlaubnis bedürfen ...

ausländische Staatsangehörige mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereiches dieser Verordnung, die sich nicht länger als ein Jahr im Geltungsbereich dieser Verordnung aufhalten..."

http://www.buzer.de/gesetz/4710/a65444.htm
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Gruss Vestus
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  #1472  
Alt 20.06.2013, 22:03
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Zitat:
Zitat von Superpapa Beitrag anzeigen
Naja,

Dasselbe Problem ist die Spiegelmontage des deutschen Kennzeichens.
Wer hat Lust, da mal durchzuklagen?
Gruß
Michael
Keiner, weil es ist in D regelkonform und jeder Bussgeldbeschleuniger kriegt von mir dazu die passende Antwort...........

Ach so, so sieht das seit 7 Jahren aus............... und den hab ich mit der Nummer aus Berlin übernommen
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Kraft kommt von Kraftstoff....



Der Hauptfaktor für Stress ist der tägliche Umgang mit Idioten (Albert Einstein)

Geändert von burmi (20.06.2013 um 22:13 Uhr)
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  #1473  
Alt 20.06.2013, 22:23
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
also, wenn ich als Deutscher ins Ausland reise, hat dort doch wohl gefälligst auch deutsches Recht für mich zu gelten. *IRONIE AUS

Mal ehrlich, was für ein Blödsinn. Das Führerscheinwesen im Sportbootbereich unterliegt in den Niederlanden, wie auch in Deutschland dem nationalen Recht. Weder hüben wie drüben, besteht die zwingende Notwendigkeit sich gegenseitig anzupassen.
Da kann man auch gerne gegen klagen, allerdings auch erstmal vor dem örtlich zuständigem Gericht, was auch nur nach den national gültigen Rechtnormen entscheiden kann.

Für mich ist es selbstverständlich, dass ich mich im Ausland an die dortigen Rechtsnormen zu halten habe. Es sind nunmal viele Lebensbereiche noch nicht durch die EU reguliert und durch die Mitgliederstaaten entsprechende Gesetze ratifiziert.

Bis dann

Dominic
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  #1474  
Alt 07.08.2013, 11:45
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Moinsen,

so, nachdem ich der neuen Regelung zuerst positiv gegenüber stand, muss ich meine Meinung dazu revidieren.

Bei uns auf der Weser sieht man immer mehr hirnverbrannte Deppen die mit ihren 15 PS schlauchis (und kleinere Festrümpfe) die Sau raus lassen.

Zum Teil ist es echt lebensgefährlich was hier ab geht. Die Wasserschutz ist regelmässig zu Besuch und muss ermahnend (und auch drastischer) eingreifen.

Ich bin gespannt wie lange diese Regelung Bestand hat.

Es ist eine Frage der Zeit das hier und da schwere Unfälle passieren.

Gruß, Jörg
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  #1475  
Alt 07.08.2013, 12:32
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Zitat:
Zitat von L0B0 Beitrag anzeigen
Moinsen,

so, nachdem ich der neuen Regelung zuerst positiv gegenüber stand, muss ich meine Meinung dazu revidieren.

Bei uns auf der Weser sieht man immer mehr hirnverbrannte Deppen die mit ihren 15 PS schlauchis (und kleinere Festrümpfe) die Sau raus lassen.

Zum Teil ist es echt lebensgefährlich was hier ab geht. Die Wasserschutz ist regelmässig zu Besuch und muss ermahnend (und auch drastischer) eingreifen.

Ich bin gespannt wie lange diese Regelung Bestand hat.

Es ist eine Frage der Zeit das hier und da schwere Unfälle passieren.

Gruß, Jörg
Dieser Meinung war/bin ich auch! Aber vor ein oder zwei Seiten wurde meine Meinung mehr oder weniger als "Quatsch" dargestellt. Die Geschwindigkeit solle nichts mit dem Schein zu tun haben... Ich finde schon, dass Führerscheinbesitzer mehr Ahnung von dem Ganzen haben und besser mit einem 15-er umgehen als einer, der heute mal in ein Bootszubehörgeschäft geht und sich ein 3,5m RIB mit nem 15 PS Motor kauft und dann mit ca. 45km/h ohne Plan von irgendetwas übers Wasser "brettert".
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