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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #126  
Alt 01.02.2012, 00:25
Benutzerbild von huebi
huebi huebi ist offline
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Zitat:
Zitat von doggeldoggel Beitrag anzeigen
Hi Hermann,
die niederländische Regelung basiert in meinen Augen darauf,
das sich niemand an die Kultur der Sloep zu rütteln traut. Ähnlich
wie es in Deutschland mit der Autobahn (da wird es langsam immer
weiter eingeschränkt) geschieht.Viele Grüsse Danny
Dann biete mir doch mal eine Unfallstatistik in niederländischen Gewässern an!
Die können wir ja mal mit der deutschen Autobahn-Statistik vergleichen
__________________
Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
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  #127  
Alt 01.02.2012, 00:52
doggeldoggel doggeldoggel ist offline
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Zitat:
Zitat von huebi Beitrag anzeigen
Dann biete mir doch mal eine Unfallstatistik in niederländischen Gewässern an!
Die können wir ja mal mit der deutschen Autobahn-Statistik vergleichen
Hi Hübi,

wo spreche ich denn von irgendeiner Unfallstatistik?

Mir ging es nur um die niederländische Führerscheinregelung zu
Wasser - die basiert eindeutig auf der Sloep. Ein "Nationalheiligtum",
an das sich kein Politiker traut. Ähnlich wie in unserem Lande die
Autobahn.

Den Rest meines Posts kannst Du dir gerne selber ausrechnen.


Viele Grüsse

Danny
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  #128  
Alt 01.02.2012, 13:02
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Ich finde das super und auch überhaupt nicht schlimm.
Als ob dadurch dann so viele Unfälle mehr passieren.

Es gibt viel zu viel Scheine in D oder sollen wir fürs Fahrrad auch noch einen Führerschein machen?
Schwachsinn genau wie für ne Mofa!Jedes Fahrrad kann schneller sein als eine Mofa und brauchen wir einen Führerschein nein!
Also was soll der Schwachsinn fahre mit dem Fahrrad doch auf der Straße!

Also ich kann keine Nachteile an der Geschichte sehen.
Allein für die Segler Top.

Auf einen schönen Sommer
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Gruß

Michael
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  #129  
Alt 01.02.2012, 13:11
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DODI DODI ist offline
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Na, den Fahrradführerschein gibt es in Deutschland schon lange. Nämlich für Schulkinder. Und das finde ich Klasse, dass jeder, der am Straßenverkehr teilnimmt, auch lernt, dass es Regeln gibt, die einzuhalten sind.
Das wünschte ich mir auch für Schifffahrtsstraßen, egal ob Buten oder Binnen. Es fährt sich entspannter, wenn alle wissen, worauf es ankommt.
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  #130  
Alt 01.02.2012, 13:25
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ich hab mir jetzt nicht alles durchgelesen und weiss dahern icht ob es hier schon erwähnt wurde.

Die Regelung ist im Bundestag durch und beschlossen.
wurde wohl heute beschlossen:

http://www.bundestag.de/dokumente/te...hnt/index.html

Erleichterungen für Freizeitkapitäne: Gegen die Stimmen der Opposition hat der Bundestag am 26. Januar Erleichterungen für Freizeitkapitäne auf Sportbooten beschlossen. Einen Antrag von Union und FDP (17/7937) nahm er auf Empfehlung des Verkehrsausschusses (17/8482) an. Darin wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, die PS-Grenze für eine Führerscheinpflicht bei Sportbooten von fünf auf 15 PS (11,4 kW) anzuheben. Unterschiedliche Regelungen zum Führerschein sollen zusammengefasst, die Prüfung modular aufgebaut werden, wobei praktische Grundfähigkeiten in den Vordergrund rücken sollen. Mindestausrüstungsstandards für Charteryachten sollen sich am jeweiligen Fahrtgebiet und nicht an der Schiffsgröße orientieren. Außerdem sollen weitere Gewässer für die Sportbootschifffahrt mit Charterschein freigegeben werden.
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Gruß Volker
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  #131  
Alt 01.02.2012, 14:11
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BAV390 BAV390 ist offline
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Auch wenn die PS noch genau so lange im Kopf sind wie die D-Mark oder die 220 Volt, warum nicht auf 5 kW oder 10 kW oder ...

Eine rechtliche Regelung in 2012, die noch auf einer runden PS-Zahl basiert, halte ich für nicht mehr zeitgemäß.
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  #132  
Alt 01.02.2012, 14:14
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Zitat:
Zitat von BAV390 Beitrag anzeigen
Auch wenn die PS noch genau so lange im Kopf sind wie die D-Mark oder die 220 Volt, warum nicht auf 5 kW oder 10 kW oder ...

Eine rechtliche Regelung in 2012, die noch auf einer runden PS-Zahl basiert, halte ich für nicht mehr zeitgemäß.
Was willst Du jetzt damit sagen? L.G.Jano
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  #133  
Alt 01.02.2012, 14:16
Benutzerbild von billi
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es ist doch auf 11,4kw erhöht worden.

Und Ps ist immer noch eine Offizielle Größe
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  #134  
Alt 01.02.2012, 14:24
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Hi ,
wir soll das alles egal sein, soll man doch in Deutschland mit 15 PS Führerschein frei fahren dürfen.
Nützt den zehntausenden Urlaubern die rüber ins Wassersportparadies Niederlande kommen hier dann eh nichts.
Hier dürfen die nicht Führerscheininhaber dann wieder ihre 5 PS Motoren dranhängen , oder eben nur Boote fahren die Bauartbedingngt nicht schneller als 20 Km/h laufen
Ich persönlich finde diese Regelung bedeutend besser als die kommende 15 PS Regel.

Gruß Udo
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  #135  
Alt 01.02.2012, 15:26
Benutzerbild von Cash
Cash Cash ist offline
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Zitat:
Zitat von DODI Beitrag anzeigen
Na, den Fahrradführerschein gibt es in Deutschland schon lange. Nämlich für Schulkinder. Und das finde ich Klasse, dass jeder, der am Straßenverkehr teilnimmt, auch lernt, dass es Regeln gibt, die einzuhalten sind.
Das wünschte ich mir auch für Schifffahrtsstraßen, egal ob Buten oder Binnen. Es fährt sich entspannter, wenn alle wissen, worauf es ankommt.
Okey wenn man das als Führerschein bezeichnen möchte.
Und klar paar Grundkenntnisse sind wichtig aber dafür brauche ich keinen Führerschein.
Ich denke die Verkehrsregeln wird kaum ein Schulkind kennen.
Das wichtigste viell. damit sie wissen wie sie sich im Verkehr verhalten sollen,sprich richtig abbiegen und das ein oder andere aber richtige Verkehrsregeln bezweifel ich.
Nur weil es immer ein paar Idioten gibt heißt es ja nicht das andere sich nicht vorher informieren und dann erst fahren.

Vor allem wo ist das Problem ob die jetzt mit 5PS oder 15PS unterwegs sind.
Weil die schneller sind als vorher?mit dem gleichem Wissen?

Da hab ich ja mehr Angst vor den Leuten die den Binnenschein mal eben gemacht haben und sich dann nen super schnelles 1 Tonnen GFK Boot holen.
Das macht mehr Schaden als nen Gummiboot und ob die besser fahren können auch wenn sie alle Regeln kennen
Ich kann mich genau an die Praxisstunde und Prüfung erinnern.da waren ja paar spezialisten.ohohoh

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Gruß

Michael
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  #136  
Alt 01.02.2012, 17:00
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maribde maribde ist offline
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Von 5 PS bis 15 PS ist schon ne Steigerung.
Aber irgendwann will man dann mehr, dann braucht man den Schein.
Warum den Schein dann nicht gleich machen?
__________________
Grüße aus Mittelfranken
Michael

Alkohol und Drogen ist was für Weicheier.
Ich bin hart, ich nehm die Realität
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  #137  
Alt 01.02.2012, 17:04
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Cash Cash ist offline
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Zitat:
Zitat von maribde Beitrag anzeigen
Von 5 PS bis 15 PS ist schon ne Steigerung.
Aber irgendwann will man dann mehr, dann braucht man den Schein.
Warum den Schein dann nicht gleich machen?
Da haste auch wieder recht!
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Gruß

Michael
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  #138  
Alt 01.02.2012, 17:21
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Außerdem sollen weitere Gewässer für die Sportbootschifffahrt mit Charterschein freigegeben werden.
Meiner Meinung nach ist das ein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsprinzip lt. unserem Grundgesetz !

Offensichtlich haben diese Vercharterer eine sehr starke Lobby !
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Gruß Fred
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Bootfahren in Kroatien
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  #139  
Alt 01.02.2012, 18:08
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vestus vestus ist offline
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Zitat:
Zitat von Leukermeerbewohner Beitrag anzeigen
Hi ,
wir soll das alles egal sein, soll man doch in Deutschland mit 15 PS Führerschein frei fahren dürfen.
Nützt den zehntausenden Urlaubern die rüber ins Wassersportparadies Niederlande kommen hier dann eh nichts.
Hier dürfen die nicht Führerscheininhaber dann wieder ihre 5 PS Motoren dranhängen , oder eben nur Boote fahren die Bauartbedingngt nicht schneller als 20 Km/h laufen
Ich persönlich finde diese Regelung bedeutend besser als die kommende 15 PS Regel.

Gruß Udo
Moin Udo,

ich vermute mal dass Du da falsch liegst.

Aufgrund der gegenseitigen Anerkennung darf der NL-Skipper mit seinem in den NL führerscheinfreien Verdränger auch in D ohne SBF rumfahren.

Gleichermassen darf der D-Skipper auch in den NL mit seinen in D führerscheinfreien 15 PS rumfahren, ohne Km/h-Begrenzung, wenn es denn soweit ist.
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Gruss Vestus
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  #140  
Alt 01.02.2012, 18:12
Benutzerbild von hermann.l
hermann.l hermann.l ist offline
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Standard Inkompetenz bei den " Rennbooten "

Zitat:
Zitat von doggeldoggel Beitrag anzeigen
Hi Hermann,

die niederländische Regelung basiert in meinen Augen darauf,
das sich niemand an die Kultur der Sloep zu rütteln traut. Ähnlich
wie es in Deutschland mit der Autobahn (da wird es langsam immer
weiter eingeschränkt) geschieht.

Ein 10 Tonnen Verdränger mit 12 km/h erzeugt physikalisch aber
mehr Energie, als ein 25 km/h Gleiter mit einem
Gewicht von einer Tonne.


Viele Grüsse

Danny

Moin Danny ,

hab ja gesagt : bin bei den Rennbooten über 20 km/h inkompetent.

Gruß
Hermann
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  #141  
Alt 01.02.2012, 18:45
Atropos Atropos ist offline
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Aufgrund der gegenseitigen Anerkennung darf der NL-Skipper mit seinem in den NL führerscheinfreien Verdränger auch in D ohne SBF rumfahren.
Es gibt keine gegenseitige Anerkennung. Der Niederländer darf aufgrund deutschen Rechts hier ohne Führerschein fahren.

Zitat:
Gleichermassen darf der D-Skipper auch in den NL mit seinen in D führerscheinfreien 15 PS rumfahren, ohne Km/h-Begrenzung, wenn es denn soweit ist.
Ich fürchte, da liegst Du falsch. Er braucht in NL dafür einen Führerschein. Den hat er nicht, also kann auch keiner anerkannt werden.
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  #142  
Alt 01.02.2012, 19:04
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Moin Udo,
Gleichermassen darf der D-Skipper auch in den NL mit seinen in D führerscheinfreien 15 PS rumfahren, ohne Km/h-Begrenzung, wenn es denn soweit ist.
Hi Vestus,
das glaube ich nicht
Wir werden es sehen , bin mir aber sicher das die NL Regelung hier so bestehen bleibt .
Und die sagt eben aus das man ohne FS kein Boot fahren darf das bauartbedingt schneller als 20 Km/h fährt.

Sonst dürften die Bootsfahrer als Ländern wo keine FS Pflicht besteht in den Niederlanden ja auch Boote fahren die schneller als 20 Km/h fahren und das dürfen sie eben nicht

Gruß Udo
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  #143  
Alt 01.02.2012, 19:44
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Zitat:
Zitat von Atropos Beitrag anzeigen
Es gibt keine gegenseitige Anerkennung. Der Niederländer darf aufgrund deutschen Rechts hier ohne Führerschein fahren.



Ich fürchte, da liegst Du falsch. Er braucht in NL dafür einen Führerschein. Den hat er nicht, also kann auch keiner anerkannt werden.
Das lese ich anders:

SportbootFüV-Bin

§ 3 Ausnahmen

(1) Keiner Fahrerlaubnis nach dieser Verordnung bedürfen 1.Personen mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereiches dieser Verordnung, die sich nicht länger als 1 Jahr im Geltungsbereich dieser Verordnung aufhalten. Ist in dem Staat ihres Wohnsitzes für das Führen von Sportbooten auf Binnengewässern ein Befähigungsnachweis amtlich vorgeschrieben oder wendet dieser Staat die Resolution Nr. 40 ECE (TRANS/SC.3/147, Vkbl. 2000 S. 197) an, gilt Satz 1 nur, wenn diese Personen Inhaber des Befähigungsnachweises oder des Internationalen Zertifikats nach der Resolution Nr. 40 ECE für die jeweilige Antriebsart sind, und nur, soweit Gegenseitigkeit gewährleistet ist; das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung macht im Verkehrsblatt bekannt, welche Staaten die Resolution Nr. 40 ECE anwenden;
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Gruss Vestus
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  #144  
Alt 01.02.2012, 20:31
Atropos Atropos ist offline
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Das lese ich anders:

SportbootFüV-Bin

§ 3 Ausnahmen

(1) Keiner Fahrerlaubnis nach dieser Verordnung bedürfen ....
wenn diese Personen Inhaber des Befähigungsnachweises oder des Internationalen Zertifikats nach der Resolution Nr. 40 ECE für die jeweilige Antriebsart sind, und nur, soweit Gegenseitigkeit gewährleistet ist; das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung macht im Verkehrsblatt bekannt, welche Staaten die Resolution Nr. 40 ECE anwenden;
Ein Führerscheinloser ist weder Inhaber eines Befähigungsnachweises, noch eines ICC.

Absehen davon zitierst Du deutsches Recht, nicht niederländisches. Was in Deutschland Gesetz ist kann in den Niederlanden völlig anders aussehen.

Niederländer, Briten, Schweden müssen einen Führerschein vorweisen um in Spanien, Frankreich, Griechenland, etc. ein Boot zu führen. Warum eigentlich? Zuhause dürfen sie das doch ohne Führerschein.
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  #145  
Alt 01.02.2012, 21:47
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Zitat:
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Niederländer, Briten, Schweden müssen einen Führerschein vorweisen um in Spanien, Frankreich, Griechenland, etc. ein Boot zu führen.
Das ist ja mal was ganz Neues. Eine Quellenangabe wirst Du bestimmt haben. Bin gespannt und lernfähig.
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Gruss Vestus
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  #146  
Alt 02.02.2012, 06:51
Atropos Atropos ist offline
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Das ist ja mal was ganz Neues. Eine Quellenangabe wirst Du bestimmt haben. Bin gespannt und lernfähig.
Die RYA schreibt z. B.:

"As a very general rule, an ICC is required for inland waterways in Europe and also coastal waters in the Mediterranean. In northern European coastal waters, the ICC is not usually required."

http://www.rya.org.uk/newsevents/ene...tistheicc.aspx

"France
ICC required on French inland waters unless the boat is less than 5m in length and is not capable of more than 11 knots (20kph). For vessels over 24m in length the ICC is not sufficient."

http://www.rya.org.uk/infoadvice/boa...es/france.aspx


"Spain:

Certificate of Competence
The skipper of the vessel is required to have proof of competence and the Spanish Authorities will normally request to see one. Although Spain has not adopted UNECE Resolution 40, the ICC is particularly useful in such situations and it is advisable to have one."

http://www.rya.org.uk/infoadvice/boa...ges/spain.aspx


Greece

"Certificate of competence:
A certificate of competence is required. Although Greece has not adopted UNECE Resolution 40 the ICC (valid for the vessel concerned) is generally accepted."


http://www.rya.org.uk/infoadvice/boa...es/greece.aspx


Da ich mir nicht sicher bin, ob Nichtmitglieder die Seiten aufrufen können, habe ich die entsprechenden Texte hier reinkopiert.

Wie man sieht, brauchen Briten in führerscheinpflichtigen Ländern typischerweise einen Führerschein. Die deutsche Regelung stellt international eine Ausnahme dar und wir sollten uns dafür hüten, zu glauben andere Länder seien vergleichbar entgegenkommend.
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  #147  
Alt 02.02.2012, 23:35
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Danke für die Info.

Jetzt, wo ich es lese, fällt mir auch wieder ein dass die Griechen sich in ihren Küstengewässern bei Charteryachten nicht mit dem SBF-See zufrieden geben, sondern den SKS sehen wollen.

Wenn Du noch einstellen würdest welchen Schein, wenn überhaupt, die Briten im Land der Windmühlen und Tulpen benötigen, wäre es perfekt.
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Gruss Vestus
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  #148  
Alt 03.02.2012, 06:52
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Zitat:
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Wenn Du noch einstellen würdest welchen Schein, wenn überhaupt, die Briten im Land der Windmühlen und Tulpen benötigen, wäre es perfekt.
Keinen, wenn das Fahrzeug unter 15 Meter lang ist und nicht schneller als 20 km/h fahren kann.

Für Fahrzeuge zwischen 15 und 25 Metern Länge dürfte als Ersatz für den Kleinen Fahrbeweis einer der folgenden RYA-Führerscheine ausreichen:

Ein ICC für das entsprechende Fahrzeug und Fahrgebiet oder

Personal Watercraft (nur für Jetski)
Powerboat Level II (nur Boote bis 10 Meter Länge)
Powerboat Intermediate (nur Boote bis 10 Meter Länge)
Powerboat Advanced
Dayskipper Power driven Craft
Coastal Skipper Power driven Craft
Yachtmaster Costal Power driven Craft
Yachtmaster Offshore Power driven Craft
Yachtmaster Offshore Ocean Power driven Craft

bei Segelfahrzeugen außerdem:

Dayskipper Sailing Vessel with auxiliary Engine
Coastal Skipper Sailing Vessel with auxiliary Engine
Yachtmaster Coastal Sailing Vessel with auxiliary Engine
Yachtmaster Offshore Sailing Vessel with auxiliary Engine
Yachtmaster Ocean Sailing Vessel with auxiliary Engine

Ab 25 Meter Länge werden die Niederländer etwas kiebig. Dann braucht es wahrscheinlich einen MCA Master 200 gt. Ganz sicher bin ich mir da aber nicht.

Das britische Führerscheinwesen ist "geringfügig" komplizierter als das deutsche.
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  #149  
Alt 03.02.2012, 07:51
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Nur gut, daß wir Europa haben. Es geht doch nichts über einfache, klare und eindeutige Regeln...

Gruß

Dieter
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  #150  
Alt 03.02.2012, 15:26
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Zitat:
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Keinen, wenn das Fahrzeug unter 15 Meter lang ist und nicht schneller als 20 km/h fahren kann.

Für Fahrzeuge zwischen 15 und 25 Metern Länge dürfte als Ersatz für den Kleinen Fahrbeweis einer der folgenden RYA-Führerscheine ausreichen:

Ein ICC für das entsprechende Fahrzeug und Fahrgebiet oder

Personal Watercraft (nur für Jetski)
Powerboat Level II (nur Boote bis 10 Meter Länge)
Powerboat Intermediate (nur Boote bis 10 Meter Länge)
Powerboat Advanced
Dayskipper Power driven Craft
Coastal Skipper Power driven Craft
Yachtmaster Costal Power driven Craft
Yachtmaster Offshore Power driven Craft
Yachtmaster Offshore Ocean Power driven Craft

bei Segelfahrzeugen außerdem:

Dayskipper Sailing Vessel with auxiliary Engine
Coastal Skipper Sailing Vessel with auxiliary Engine
Yachtmaster Coastal Sailing Vessel with auxiliary Engine
Yachtmaster Offshore Sailing Vessel with auxiliary Engine
Yachtmaster Ocean Sailing Vessel with auxiliary Engine

Ab 25 Meter Länge werden die Niederländer etwas kiebig. Dann braucht es wahrscheinlich einen MCA Master 200 gt. Ganz sicher bin ich mir da aber nicht.

Das britische Führerscheinwesen ist "geringfügig" komplizierter als das deutsche.
Jetzt wissen wir wenigstens warum die Briten so dicke Brieftaschen haben.

BTW: Dem Niederländer ist es gestattet mit einem in D führerscheinpflichtigen Boot ohne Führerschein zu fahren, da es in seinem Heimatland führerscheinfrei ist.

Andersrum soll ein Deutscher mit seinem Boot, das in D führerscheinfrei ist, in NL aber nicht, in NL nicht ohne Führerschein rumschippern dürfen?

Dann wäre die Gegenseitigkeit des §3 SportbootFüV-Bin nicht mehr gewährleistet.

Sorry, über diese Brücke gehe ich nicht.
__________________
Gruss Vestus
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