|
Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
|
Themen-Optionen |
#51
|
||||
|
||||
naja hoffe mal das du nicht irgendwann probleme mit der Rennleitung bekommst.
Mir persönlich ist es schnuppe. hier mal ein Auszug vom DMYV über die Flaggen: Die Nationalflagge Sie ist die wichtigste an Bord. Für Deutsche ist sie die Bundesflagge. Sie wurde 1949 mit ihren schwarz-rot-goldenen Streifen als offizielle Flagge der Bundesrepublik Deutschland eingeführt. Jeder Deutsche darf auf seinem Schiff ausschließlich die Bundesflagge als Nationale am Heck führen. Auf Seeschifffahrtsstraßen, Küstengewässern, auf See und im Ausland muss er die Nationalflagge führen. Dazu gehören in Deutschland u.a. der Nord-Ostsee-Kanal, die Elbe unterhalb des Hamburger Hafens, die Weser unterhalb Bremen und die Ems unterhalb Papenburg. Auch auf ausländischen Binnengewässern empfiehlt es sich, die Nationale zu führen, obwohl es nicht überall Vorschrift ist. In manchen Ländern können auch anderslautende Bestimmungen gelten. Beim Chartern im Ausland bleibt die Nationalflagge, die am Boot hängt, unverändert. Der ideale Platz aller Nationalen ist ein mit 40° geneigter Flaggstock mittschiffs am Heck. Sollte mittschiffs kein Platz sein, weicht man nach Steuerbord aus. Eine Anbringung backbordseitig ist unüblich, wird aber von einigen Herstellern praktiziert. Andere Flaggen, wie Europaflaggen, Piratenflaggen und Verbandsflaggen haben am Heck nichts zu suchen.
__________________
Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#52
|
||||
|
||||
Wenn ich all die vielen Threads sehe, die sich mit 'Abzocke' der Gastländer im südeuropäischen Raum befassen, bin ich etwas verblüfft.
Hier wurden ja munter Verstöße gegen das Flaggenrecht gepostet, die ja scheinbar nicht geahndet wurden. Da kann es doch so schlimm nicht sein, mit der 'Abzocke'?! Gut, - ist ein anderes Thema, und muß auch jeder für sich selbst entscheiden. Beste Grüße Dirk
__________________
Datt Best fun Läbn is, watt jü met de Tään afreeten daut. (Alte norddeutsche Weisheit) |
#53
|
|||
|
|||
Zitat:
Gruß Vilm |
#54
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Richtig wäre folgender Text m.E.: Jedes in Deutschland zugelassene Boot darf am Heck ausschließlich... Denn ich als Deutscher darf auf meinem in HR zugelassenem Boot keinesfalls die deutsche Nationale im Heck führen! Gruß Volker SY JASNA
__________________
Rotwein hat keinen Alkohol!
|
#55
|
||||
|
||||
Und ich mach es trotzdem!
Als Rheinländer bin ich ja gar nicht ausschließlich Deutscher sondern Europäer! Steht auch auf meinem Reisepaß!
__________________
Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen |
#56
|
||||
|
||||
Du bist doch linksrheinisch - das ist doch sowieso französisches Stammland!!!
Gruß Volker Bin übrigens Ende des Monats in Cologne!
__________________
Rotwein hat keinen Alkohol!
|
#57
|
||||
|
||||
Zitat:
Sorry für O.T.
__________________
Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen |
#58
|
||||||
|
||||||
Zitat:
Wie das bei Schiffen von Deutschen mit Heimathafen "Ausland" ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Zitat:
Die Verpflichtung besteht nur für seegehende Schiffe, aber auch dazu gibt es 100 Tröts. Das mit dem "seegehend" (=Seeschiff im Sinne des FlRG) liegt an drei Faktoren: die Bestimmtheit, die regelmäßige Verwendung und die Geeignetheit. Dies bedeutet, dass Leute, die nur ab und an die See befahren, nicht der Pflicht zur Führung der Bundesflagge unterliegen, da ihr Schiff nicht als ein "zur Seefahrt bestimmtes Fahrzeug" gilt. tl;dr : Binnen kannst Du hissen, was Du willst. Wenn Du kein Seeschiff bist.
|
#59
|
||||
|
||||
Zitat:
Du darfst z.B. keine Amerikanische Flagge an ein Deutsches Schiff machen. Im Übrigen habe ich diese Zeilen nur vom DMYV rauskopiert. wenn ihr mit der Formulierung nicht zufrieden seit, dann beschwehrt euch beim DMYV und nicht bei mir. http://www.dmyv.de/index.php?id=389
__________________
Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#60
|
||||
|
||||
Wo bekommt man den her?
|
#61
|
|||
|
|||
Zitat:
während diese hier eine Bundedienstflagge ist, und privat verboten ist:
__________________
Gruß Danny |
#62
|
||||
|
||||
__________________
Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
|
#63
|
||||
|
||||
Hier nochmal etwas zum lesen
http://www.sportbootausbildungszentr...enfuehrung.pdf http://www.gesetze-im-internet.de/bu...grg/gesamt.pdf
__________________
Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#64
|
||||
|
||||
Du darfst dir die Bundesflagge mit Adler (oben) in den Garten hängen oder bei einem Fussbalspiel schwenken aber nicht ans Boot machen. Da ist das Flaggengesetz eindeutig wie vom ADAC und vom DMYV ausgeführt.
__________________
Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
|
#65
|
||||
|
||||
Nur weil Du es noch einmal schreibst, wird es nicht richtiger. Das steht auch in Deinem ADAC Link so drin.
Der Flaggenkram gilt für seegehende Yachten und damit ist nicht der 6m Bayliner gemeint. Binnenschiffe können sich sowieso hinten ranbaumeln, was sie wollen. Wobei ich bei der Behördenflagge vorsichtig wäre, die ersetzt nicht die Pflicht zur Führung der Nationalen. |
#66
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Dann muß die Nationale gefahren werden. Alle Anderen dürfen die Nationale fahren. Beste Grüße Dirk
__________________
Datt Best fun Läbn is, watt jü met de Tään afreeten daut. (Alte norddeutsche Weisheit)
|
#67
|
||||
|
||||
Zitat:
Das Grenzüberschreitend nehme ich jetzt mal raus, weil es in jedem Gastland dazu andere Regel geben kann. |
#68
|
||||
|
||||
Zitat:
hier geht es grundsätzlich nicht um muss oder kann. Sondern ob er hat oder nicht. Wenn er die Nationale fürhrt muss es die richtige sein. mit der falschen begeht er eine Ordnungswidrigkeit. d.H. mit der Bundesdienstflagge, der Europaflagge mit bundesflagge im Eck oder einer Schwarz-rot-Gold mit Landeswappen (wie einer bei uns im Club) ist dies nicht zulässig. Zulässig ist, wenn er eine Nationale führt, nur die Schwarz-Rot-Gold.
__________________
Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#69
|
||||
|
||||
Zitat:
auch gerne nachmals: Wenn Du die Nationale führen musst, dann hast Du recht, es muss dann auch die Richtige sein und nicht eine Abwandlung davon. Aber als Binnenschiff oder als 6m Bayliner musst Du die nicht führen, also kannst Du Dir auf der deutschen See (im Geltungsbereich unserer Gesetze) hinten auch was anderes ranbammeln oder ganz ohne fahren. Was ich nicht machen würde, weil ich glaube, dass das schief gehen könnte, ist eine Behördenflagge oder eine fremde Nationale zu führen. Ungeachtet dessen kann auch ein deutsches 2m Ruderboot mit einem deutschen Eigner in Algerien auch auf einem Stausee verpflichtet sein, die Nationale zu führen, das hat aber nichts mit unserem Gesetz zu tun. |
#70
|
||||
|
||||
Zitat:
das du Micky Maus als Falgge ans Heck machen kannst auch nicht. Wenn es aber eine Nationale ist, dann darf es nur die richtige sein. Nicht eine Abwandlung der Nationalen. Der Kollege bei uns im Hafen wurde von der Wapo Ermahnt, dass wenn sie ihn auf dem Fluss mit der Nationalflagge mit integriertem Landeswappen sehen dies geandet wird. Im Hafen darf er setzen was er will.
__________________
Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#71
|
||||
|
||||
Und das ist der Punkt, für die Auffassung der Wapo gibt es keine Gesetzesgrundlage. Immer die Behördenflagge außen vor gelassen.
|
#72
|
||||
|
||||
Zitat:
§ 14 (1) Binnenschiffe dürfen als deutsche Nationalflagge nur die Bundesflagge führen. Flaggen deutscher Länder oder andere deutsche Heimatflaggen dürfen nur neben der Bundesflagge gesetzt werden.
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bu...grg/gesamt.pdf hab ich oben schon mal verlinkt. Kleinfahrzeuge sind hier nicht explizit ausgenommen, also zählen sie auch dazu.
__________________
Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#73
|
||||
|
||||
Was sagt man denn zu diesem? Gesehen am Neckar, in Baden-Württemberg.
Der Eigner sprach eine merkwürdige Variante der deutschen Sprache, aber wir haben uns verstanden. Er ist nach seiner Angabe auch gelegentlich hier im Forum unterwegs.
__________________
Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
|
#74
|
||||
|
||||
Zitat:
Wäre genauso wie wenn ich die Flagge des Großherzogtums Baden am Heck hätte. Wäre es nur die Blau Weise ohne etwas müsste er die Nationale zusätzlich führen. Und Grunsdsätzlich gilt wie bei jedem Regelverstoß wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn sich die Wapo Schreibarbeit ersparen will scheut sie auch manchmal gerne weg.
__________________
Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#75
|
||||
|
||||
Verstehe ich.
Zitat:
|
|
|