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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Meinem Verständnis nach kannst du als Deutscher auch ohne Wohnsitz in D entweder ein WSA-Kennzeichen oder den ISB (ADAC etc.) beantragen. Für den Funk brauchst du jedenfalls eine "Beauftragte Person", wie sie im Flaggenrecht beschrieben ist, weil die BNetzA das so will. Da reicht dann dieses Formular. Ein Flaggenzertifikat brauchst du nicht, würde ich meinen. Funk ohne Frequenzzuteilung halte ich für nicht besonders sinnvoll: keine MMSI -> damit wird DSC/GMDSS ad absurdum geführt (von der Legalität mal abgesehen). Für die Frequenz-Zuteilung reicht ja der Ex-Bruder vom Stiefzwilling seiner Frau als "Beauftragte Person", dem die Unterlagen geschickt werden und ggf. die Zahlscheine für Gebühren. Der macht seine Unterschrift auf das Formular, legt seine Meldebescheinigung bei und hofft, dass du als braver Junge immer die Rechnungen bezahlst. Sonst muss er zahlen.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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#27
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Genau deshalb ist es so wichtig für dich. Du kannst es auch ohne Wohnsitz in Deutschland bekommen, wenn Du eine verantwortliche Person im Inland benennst. Das ist auch der Weg zur Frequenzzuteilungsurkunde.
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#28
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Nur mal so zum Verständnis... wenn mein Boot mit einem IBS zugelassen ist und ich auf See unterwegs bin darf ich doch bzw. muss ich sogar die deutsche Flagge führen ??? Der IBS berechtigt zum Führen der deutschen Flagge oder hab ich da was falsch verstanden ? Flaggenzertifikat ist somit unnötig...
Grüße Christian
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#29
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#30
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Echt ???
Zitat ADAC: "Der Internationale Bootsschein wird für EU-Bürger mit der Flagge der Bundesrepublik Deutschland ausgestellt" Zitat:
Zitat ADAC: "Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat den ADAC als eine für die Ausstellung des Internationalen Bootsscheins befähigte Organisation benannt." Auf den ersten Blick ist der IBS wegen der Gebühren alle 2 Jahre teurer... aber wenn man mal durchliest was für das Flaggenzertifikat an beglaubigten Kopien notwendig ist, kostet auch alles Geld... Wenn das mit dem IBS tatsächlich so ist, dass ich keine deutsche Fahne führen darf kann ich damit auch nicht ins Ausland... das wäre ja Schwachsinn hoch zehn bei einem internationalen Bootsschein... IBS = keine deutsche Fahne... nagut kommt der schwarz rot goldene Lappen halt runter und wenn die Policija in Kroatien kontrolliert, dann kann ich ja sagen ich darf nicht... Grüße Christian |
#31
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Den IBS bekommt nur, wer berechtigt ist die Flagge zu führen. Wer sie führen darf, darf sie auch führen wenn er einen IBS hat. Was ist da mißverständlich? Der ADAC darf Internationale Bootsscheine ausstellen, er darf keinesfalls das Recht zum Führen der Bundesflagge erteilen. Dafür ist das BSH zuständig. |
#32
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Für Boote über 15m gebe ich Dir ja 100% recht, aber gemäß des Flaggengesetztes giilt das unter 15m Länge eben nicht, ist nur eine Option das Flaggenzertifikat ... für Klaus ist das nun gesetzloser Raum, er bekommt einen IBS weil deutscher Staatsbürger, die Flagge darf er aber nicht führen... der Amtsschimmel wiehert da aber kräftig...
Auszug aus dem Flaggengesetzt (ELWIS) § 1 (1) Die Bundesflagge haben alle Kauffahrteischiffe und sonstigen zur Seefahrt bestimmten Schiffe (Seeschiffe) zu führen, deren Eigentümer Deutsche sind und ihren Wohnsitz im Geltungsbereich des Grundgesetzes haben. § 3 Die Berechtigung zur Führung der Bundesflagge wird
§ 4 (1) Vor der Erteilung der in § 3 genannten Ausweise darf die Berechtigung nicht ausgeübt werden; dies gilt nicht in den Fällen des § 1, wenn für das Seeschiff keine Pflicht zur Anmeldung im Schiffsregister besteht. Grüße Christian
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#33
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Habe gestern ein umfassendes Gespräch mit einer kompetenten Dame der BSH Hamburg gehabt wobei folgendes rausgekommen ist:
- Um das Flaggenzertifikat (und Funk) zu bekommen wird ein Deutscher Wohnsitz oder eine beauftrage Person benötigt und der Deutsche im Ausland muss den deutschen Pass haben. - Will man auch binnen fahren muss bei der Anmeldung für das Flaggenzertifikat ein Hacken bei: "Nummer des Flaggenzertifikates als amtliches Kennzeichen gewünscht?" gemacht werden. - Hat man das Flaggenzertifikat benötigt man keine IBS. Der IBS berechtigt nicht zum führen der Bundesflagge und kann daher eigentlich nur binnen verwendet werden da dort keine Flagge geführt werden muss. Um die Flagge zu führen bedarf es dann eines Flaggenzertifikates. Für mich heisst das das es kein Problem ist wenn ich in Deutschland eine berechtigte Person benenne oder dort selber polizeilich gemeldet bin. Danke an alle für die Unterstützung und Ciao Klaus
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... der Weg ist das Ziel!
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#34
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Hi Klaus
und nur Funk in der Schweiz zulassen geht auch nicht ? Damit dann den Rest in D machbar ist
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Gruss Roger Manchmal komme ich mir vor, wie in einem Asterix-Comic. Umzingelt von den Kollegen Denktnix, Machtnix, Weissnix und Kannix... und das Schlimmste ist, ich gehöre auch bald dazu, also Erklärnix, weil das Bringtnix!!! |
#35
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Roger, wenn ich mir schon in Deutschland eine berechtigte Person besorge oder dort selber polizeilich gemeldet bin macht das dann wenig Sinn was da und was dort und, ... das BAKOM lässt wiederrum nicht alle Funken zu.
Die Funke die ich habe ist z.B. in CH nicht erlaubt. Ciao Klaus
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#36
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Zitat:
ich gebe auch mal meinen Senf dazu. Die Frequenzzuteilungsurkunde wird für eine Schiffsfunkstelle ausgestellt. Das einzige was Du zum Erhalt einer Frequenzzuteilungsurkunde benötigst ist eine Adresse in D, wo die FZU hingeschickt wird. Neben den Angaben zum Eigner werden lediglich Daten von Schiffsname, Heimathafen, L x B und Anzahl der Personen an Bord abgefragt, was m.E. auch sehr sinnvoll ist und die Zulassungsnummern der Geräte. Sollte das Schiff im Schiffsregister eingetragen sein, bekommt es als Rufzeichen die vierstellige Buchstabenkombination die vom Registergericht vergeben wurde, ansonsten ein D und noch einen Buchstaben sowie eine vierstellige Zahlkombination, wie gerade verfügbar. Diese Zahlenkombination ist dann auch in der ATIS vorhanden. Falls gewünscht, gibt es natürlich auch eine MMSI. Staatsbürgerschaft, Funkzeugnis, IBS, WSA-Nummer etc. ist der BNetzA vollkommen schnurzpiepegal. http://www.sportschiffahrtschule.de/...ng_SeeFuSt.pdf Zum Flaggenführen anbei noch §2 FlaggRG: (2) Die Bundesflagge dürfen Seeschiffe führen, deren Eigentümer Deutsche sind, im Falle von Partenreedereien und Erbengemeinschaften, wenn a) bei Partenreedereien, an denen mindestens ein deutscher Mitreeder beteiligt ist, eine Pflicht zur Führung der Bundesflagge nach § 1 nicht besteht, b) bei Erbengemeinschaften Deutsche zu mehr als der Hälfte am Nachlaß beteiligt sind und zur Vertretung ausschließlich Deutsche bevollmächtigt sind, die ihren Wohnsitz oder Sitz im Geltungsbereich des Grundgesetzes haben. Wäre ja noch schöner wenn ein Deutscher keine Nationale mehr führen dürfte. Und es steht nirgendwo geschrieben dass ein deutscher Eigner seinen ständigen Wohnsitz in D haben muss.
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Gruss Vestus
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#37
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wenn ihre Eigentümer mehrheitlich Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften ohne Wohnsitz oder Sitz im Geltungsbereich des Grundgesetzes sind und eine oder mehrere verantwortliche Personen mit Wohnsitz oder Sitz im Geltungsbereich des Grundgesetzes ständig beauftragt haben, dafür einzustehen, |
#38
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Hallo Vestus,
hier zitierst Du Angaben, die die kommerzielle Schiffahrt betreffen und wenn Du richtig liest ist eine Adresse in D Voraussetzung, denn es geht ja bei der ganzen Sache darum, daß Du in D wohnst und Steuern, Abgaben, wenn vorhanden auch bezahlst. Ohne Anschrift geht dies nun mal nicht. Heute sind alle Behörden venetzt und dadurch ist "Rosinenpicken" nicht mehr möglich, was ja auch Sinn macht in Bezug auf die Allgemeinheit und Zahler. Ohne Wohnsitz in D wird er immer auf Schwierigkeiten stoßen und warum sollen wir normalen Steuerzahler seine Kosten mittragen? Mal von dieser Seite ansehen, hier will einer in D keine Steuern zahlen, aber die Leistungen des States in Anspruch nehmen, ob dies ok ist ??? Ahoi Balticskipper |
#39
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ich lebe auf mallorca und habe mein boot beim ADAC mit IBS zugelassen,trotz Wohnsitz nicht mehr in BRD sondern resident hier.
Keine probleme wegen Funkmist-funzt alles. Muß natürlich die deutsche Flagge führen neben der Gastlandflagge mit den BSHA wegen Falggenzertifikat wurde das nichts wegen keinen Wohnsitz in der BRD,dto. DMYV keine Ahnung wie es in der Schweiz ist,kann mir vorstellen das die da auch so genau sind wie in der BRD |
#40
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Zitat:
mir ist nicht bekannt, dass es für die Sportschifffahrt ein eigenes Flaggenrecht gibt. Falls doch, bitte sehr, bin lernfähig. Wieso Rosinenpicken? Auch ein Deutscher wohnhaft im Ausland hat die Gebühren für die FZU sowie die EMV-Abgabe zu entrichten. Die Leistungen die in Anspruch genommen werden, werden auch bezahlt. Ich sehe daher kein "Schmarotzertum" auf Kosten der normalen Steuerzahler. Hier zahlt jemand keine Steuern weil er hier nicht steuerpflichtig ist, was ist daran verwerflich? Welche Flagge sollte denn Deiner Meinumg nach ein Deutscher mit Wohnsitz in der Schweiz als Nationale setzen? Schweizer Flagge darf er nicht, da kein Schweizer, Deutsche Flagge soll er nicht, da er hier keine Steuern zahlt. Bleibt nur noch weisses Kreuz auf weissem Grund.
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Gruss Vestus |
#41
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Oder den Jolly Roger. Ich habe gehört, dann ist der Wohnsitz auch schnuppe.
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gregor |
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Gruss Roger Manchmal komme ich mir vor, wie in einem Asterix-Comic. Umzingelt von den Kollegen Denktnix, Machtnix, Weissnix und Kannix... und das Schlimmste ist, ich gehöre auch bald dazu, also Erklärnix, weil das Bringtnix!!! |
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So, habe nun wenn in Deutschland wehn gefunden und die Anmeldung der Funkte läuft!
Wen die dann dann da ist das Flaggenzertifikat dran! Änderungen im Flaggenzertifikat kosten auch Geld und sonst müsste die Funke nachträglich eingetragen werden! Vieleicht sieht man sich ja mal! Weren uns im Teerhof in Bad Schwartau niederlassen!
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... der Weg ist das Ziel!
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Hallo alle zusammen,
wenn es um Gesetze, Vorschriften, Verordnungen,.............. geht, kann ich euch immer wieder nur den Tip geben, www.elwis.de zu besuchen ! Hier ist alles zu finden, auch weitere Links (BSH z.B.) . Darüber hinaus auch alle wichtigen Telefonkontakte . Also wenn Fragen zu Fahrberechtigungen oder zur Schiffstechnik (Beleuchtung-BSH z.B. kommt öffters vor) anliegen, nutzt das ! Meine Erfahrungen : - Die sind sehr hilfsbereit u. freundlich am Tel. . - Man erhält Infos u. Daten aus erster Quelle . - Man kann es schriftlich bekommen ! - Die können weitere Hilfe u.o. Schritte einleiten . - Stellen Anträge u.o. Dokumente zu . Ob SUK, BSH, WSA, WSP, WSV,............ hier ist alles vernetzt . Im Forum sehe ich dieses Thema etwas schwierig . Von 10 Postings sind vielleicht 2 richtig, 4 nur Halbwissen u. der Rest meint es gut, liegt aber nicht selten falsch . Übrigens : Einige Behörden (Bundes) sind laufen auf den großen Messen (z.Z. in D-Dorf) u. Hanseboot HH vertreten . Wer kann u. Bedarf hat sollte auch dies nutzen . Viele Grüße aus Bilbao-ES : TOMMI
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MAN D2866 E 6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40 Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen ! Geändert von T-Technik (24.01.2011 um 12:29 Uhr) |
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Also ich noch in der Binnenschiffahrt als Steuermann war, war das OK aber als Sportschiffer, tue ich mir das nicht an! Habe aber alles geregelt und habe auch bereits das Rufzeichen und die MMSI, ... und das Flaggenzertifikat ist unterwegs! Ciao Elwis oder Klaus
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Hallo Klaus,
ich schlage mich gerade mit dem exakt gleichen Problem herum: Deutscher, einziger Wohnsitz Schweiz, Schweizer Schiff am Neuenburgersee, mit dem ich jetz für ein paar Monate via Rhein, Rotterdam, Engl Kanal, Frankreich, nach Portugal möchte. Flaggenzertifikat habe ich abgeklärt, Funke noch teilweise offen. Grosse Frage aber zur Zeit noch offen: Wie steht der Zoll dazu? Begründet ein deutsches Flaggenzertifikat das Einbringen des Schiffs in den EU Raum und wird dadurch Abagenpflichtig (Zoll, EinfuhrumsatzSt). HabE Heute Auskunft von der Zollauskunft erhalten, die ich aber nicht ganz verstehe. Die Empfehlung war, mit der EDA abzuklären, ob ".. sofern die deutsche Flaggenzertifizieung die Abfertigung der Yacht zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr bedingt, werden Sie Einfuhrabgaben zahlen müssen. Die Frage klären Sie bitte mit der EDA.Kann dieses Zertifikat dagegen auch für Drittlandswaren erteilt werden, könnten Sie die Yacht in die vorübergehende Verwendung ohne Erhebung der Einfuhrabgaben überführen. ... " Leider habe ich für eine weiterführende Auskunft noch niemanden erreicht. Spontan bezweifle ich etwas, dass das EDA dazu Stellung nimmt. Hast Du Informationen zum Zollhandling? (Gerne auch via PN oder Tel) Danke Dieter (bin ab morgen bis Anfang Mai in Urlaub, deshalb bitte Verzögerungen akzeptieren) |
#47
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Hallo,
ich habe eine Frage zu der beauftragten Person, die Person, die das für mich tun soll macht sich Sorgen über das Haftungsrisiko. Der entsprechendes Paragraph des Flaggenrechts besagt:
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#48
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Tja, unbekannte Person,
...also ich würde - denke ich jedenfalls - niemals, oder wenn doch dann, im Ausnamefall sowieso nicht, die Frage ist doch, ob und warum wenn JA alles, oder zumindest fast alles nicht oder so!! Ernst AN: Hi NN, du schreibst auf einen 10 Jahre alten Beitrag. Mach einfach 1 neuen auf + sag auch, wer du bist
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#49
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Besser kann man es kaum sagen.
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#50
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Abgefahren!
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"Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern, dass er nicht tun muss, was er nicht will." (Jean-Jacques Rousseau) |
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