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  #26  
Alt 21.02.2010, 21:06
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luzie luzie ist offline
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Ich bin der Meinung, es muss nochmals gesagt werden,"Adenauer" am
Heck, Flaggenstock Mitte oder nach Steuerbord versetzt, nur in Deutschland.
Alle anderen Flaggen am Heck können Geld kosten. Im Ausland ist es Pflicht
die Nationalität eines Schiffes am Heck zu zeigen.

PS: der Adenauer sollte nicht über Nacht oder tagelang am Heck wehen,
Sonnenaufgang-, Sonnenuntergangregelung (in früheren Zeiten wehte
die Nationale nur wenn der Eigner an Bord war) in Deutschland.


Claus
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  #27  
Alt 21.02.2010, 21:11
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Zitat:
Zitat von luzie Beitrag anzeigen
Ich bin der Meinung, es muss nochmals gesagt werden,"Adenauer" am
Heck, Flaggenstock Mitte oder nach Steuerbord versetzt, nur in Deutschland.
Alle anderen Flaggen am Heck können Geld kosten. Im Ausland ist es Pflicht
die Nationalität eines Schiffes am Heck zu zeigen.

PS: der Adenauer sollte nicht über Nacht oder tagelang am Heck wehen,
Sonnenaufgang-, Sonnenuntergangregelung (in früheren Zeiten wehte
die Nationale nur wenn der Eigner an Bord war) in Deutschland.


Claus
Hallo Claus, da bin ich mit dir einig. Der erste Absatz ist Gesetz, der zweite (PS) allerdings nur Tradition und im Süden nicht sehr weit verbreitet.
Aber auch im Ausland ist die Nationale eigentlich nur im Hafen oder höchstens innerhalb der Dreimeilenzone Vorschrift.

Bei meiner letzten Kreuzfahrt wurde die italienische Nationale bei Ausfahrt aus dem Hafen grundsätzlich entfernt.
__________________
Gruß, Alfred

Wenn alle ihren richtigen Vornamen in der Signatur stehen hätten, wäre das schön.
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  #28  
Alt 21.02.2010, 21:14
mäcki51 mäcki51 ist offline
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hinten die nationale,die gastlandflagge unter die steuerbordsaling am flaggstock
gruß
lothar
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mitglied www.neptunclub-neustrelitz.de
Wenn alles andere scheitert,kann man sich immer noch durch einen grandiosen Fehler unsterblich machen! J.K.Galbraith
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  #29  
Alt 21.02.2010, 21:14
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ghaffy ghaffy ist offline
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Zitat:
Zitat von sailor0646 Beitrag anzeigen
... Laut deutschem Flaggengesetz darf die deutsche Flagge nur der Eigners des Schiffes führen und nur wenn er seinen Sitz in der BRD hat. Das ist nicht diskutierbar, weil es genau so im Gesetz steht.
...
Alfred,

Für Urs (CH) zwar nicht zutreffend (für mich aber schon): im §2 FlRG sind EU-Bürger Deutschen insofern gleichgestellt, als sie ein dt. Flaggenzertifikat auch erhalten, wenn sie keinen Wohnsitz in D habe, aber eine "ständig beauftragte Person mit Sitz in D" benennen. Im Wesentlichen geht es dabei um die Zustellung von behördlichen Schriftstücken.

Genau das habe ich gemacht, um zu meiner dt. WSA-Zulassung auch die Funke bei Eurer Bundesnetzagentur anmelden zu können. Die sagt nämlich, dass ihr die WSA-Zulassung Banane ist. (Nur für den Fall, dass ich ausschließen könnte, dass ich in dt. See-Hoheitsgewässern funke, zB mit einem "ausschließlichen Binnenschifffahrtsfunkgerät", hätte ich ohne die "ständig beauftragte Person" die Funkanmeldung bekommen).

In jedem Fall ist die Situation, dass ein Nicht-Deutscher ohne Wohnsitz in D unter Deutscher Flagge fährt, offenbar nicht selten, denn es gibt ein eigenes Formular dafür, das hier irgendwo bei mir herumliegt.

Im Übrigen stimme ich mit dir überein.
__________________
Gruss Andreas

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Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
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  #30  
Alt 21.02.2010, 21:22
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sailor0646 sailor0646 ist offline
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Alfred,

Für Urs (CH) zwar nicht zutreffend (für mich aber schon): im §2 FlRG sind EU-Bürger Deutschen insofern gleichgestellt, als sie ein dt. Flaggenzertifikat auch erhalten, wenn sie keinen Wohnsitz in D habe, aber eine "ständig beauftragte Person mit Sitz in D" benennen. Im Wesentlichen geht es dabei um die Zustellung von behördlichen Schriftstücken.
Ja das ist richtig. Diese Ausnahme, nur für EU Bürger, habe ich nicht erwähnt, weil es um die Schweiz ging.
__________________
Gruß, Alfred

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  #31  
Alt 21.02.2010, 21:23
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ghaffy ghaffy ist offline
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Zitat:
Zitat von mäcki51 Beitrag anzeigen
hinten die nationale,die gastlandflagge unter die steuerbordsaling am flaggstock
gruß
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Steuerbordsaling auf dem Motorboot?
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Gruss Andreas

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  #32  
Alt 21.02.2010, 21:28
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wolf b. wolf b. ist offline
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Zitat:
Zitat von sailor0646 Beitrag anzeigen
Mit einem beim WSA Freiburg anmeldeten Schiff darfst du garnicht ins Ausland fahren.
Da bin ich mir 100%ig sicher daß das nicht stimmt.
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  #33  
Alt 21.02.2010, 21:37
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sailor0646 sailor0646 ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Da bin ich mir 100%ig sicher daß das nicht stimmt.
Wenn du meinst

Warst du schon mal in Frankreich? Ich war da 16 Jahre und ich habe dort schon Strafe bezahlt, weil mein Flaggenzertifikat beim Umschreiben war. Eine WSA Anmeldung ist dort unbekannt. Wenn das die Österreicher tolerieren wird das nicht richtiger.
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  #34  
Alt 21.02.2010, 21:39
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Zitat:
Zitat von sailor0646 Beitrag anzeigen
Wir hatten festgestellt, das die Flagge nur international relevant ist. Mit einem beim WSA Freiburg anmeldeten Schiff darfst du garnicht ins Ausland fahren.

Du brauchst dazu entweder ein Flaggenzertifikat oder einen internationalen Bootschein oder eine Registrierung im Seeschiffahrtsregister.
Wo hast Du denn die Weisheit her?

Das WSA-Kennzeichen ist das amtliche. Die anderen sind die amtlich anerkannten Kennzeichen.
Ich fuhr und fahre mit meinem WSA-Kennzeichen ins Ausland. Wäre ja noch schöner, wenn das amtliche
nicht mehr anerkannt wird. Und ich behalte mein WSA-Kennzeichen auch weiterhin!
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cul8er
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Drink wat kloor is, et wat goor is un prot wat woor is.
Der Kopf ist rund, damit man beim Denken die Richtung ändern kann.
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Alt 21.02.2010, 21:40
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FR ist eines der wenigen Länder, das die WAS-Zulassung zumindest früher nicht anerkannt hat.

Die Aussage "gar nicht ins Ausland" stimmt dennoch nicht. Bis auf wenige Ausnahmen reicht die WAS-Zulassung durchaus.

Die zuverlässiger Variante ist natürlich des Flaggenzertifikat, für das nach meinen Informationen ein Heimathafen an einem schiffbaren Gewässer (nicht aber seeverbundenen Gew.) nötig ist.
__________________
Beste Grüße

John
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  #36  
Alt 21.02.2010, 21:47
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Zitat:
Zitat von sailor0646 Beitrag anzeigen
Wenn du meinst

Warst du schon mal in Frankreich? Ich war da 16 Jahre und ich habe dort schon Strafe bezahlt, weil mein Flaggenzertifikat beim Umschreiben war. Eine WSA Anmeldung ist dort unbekannt. Wenn das die Österreicher tolerieren wird das nicht richtiger.
Mag ja bei den Franzosen so sein. Die haben ja auch eine andere Art zu zählen. Aber in den anderen Ländern Europas wird die WSA-Registrieung anerkannt.
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  #37  
Alt 21.02.2010, 21:47
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Laut genügt die WSA Zulassung mittlerweile auch in Frankreich, zumindest binnen.

Persönlich war ich damit bisher von Skandinavien (außer Finnland) bis Griechenland in mehr als der Hälfte aller heutigen EU-Staaten ohne Probleme.
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  #38  
Alt 21.02.2010, 21:48
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Jeder mache was er möchte und für richtig hält. Letztlich zählt ja doch nur die Meinung des Behördenvertreters vor Ort der etwas zu bemängeln hat. Mit dem kann dann jeder gerne seine eigene Meinung diskutieren. Er wird aber seine Meinung wahrscheinlich nicht ändern.

EOD
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  #39  
Alt 21.02.2010, 22:01
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Standard Tadition

Hallo Mäcki 51
Hast du schon von Seemannschaft und Tradition gehört???
Gerade Segler bewahren diese Eigenschaften. Es wird nicht beim
Fahren Fender draussen oder Brandenburg-Flagge am Heck gefahren !!!!
Du brauchst keine Flagge führen!! Selbst im Inland kommt es
gut an, wenn man eine Bundesland Flagge zeigt.
Ich bin Segler und Motorboot Fahrer Beide Führerscheine!



Claus
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  #40  
Alt 21.02.2010, 22:44
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Zitat:
Zitat von sailor0646 Beitrag anzeigen
Wenn du meinst

Warst du schon mal in Frankreich? Ich war da 16 Jahre und ich habe dort schon Strafe bezahlt, weil mein Flaggenzertifikat beim Umschreiben war. Eine WSA Anmeldung ist dort unbekannt. Wenn das die Österreicher tolerieren wird das nicht richtiger.
Moin,
die Vorschriften haben sich im Laufe der Zeit geändert, selbst für Frankreichs Küstengewässer brauchst Du seit 5 Jahren kein Flaggenzertifikat mehr. Und mit einem amtlichen Kennzeichen eines WSA darfst Du heutzutage auch in Frankreich binnen fahren.
gruesse
Hanse
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  #41  
Alt 22.02.2010, 00:35
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Zitat:
Zitat von jannie Beitrag anzeigen
Moin,
die Vorschriften haben sich im Laufe der Zeit geändert, selbst für Frankreichs Küstengewässer brauchst Du seit 5 Jahren kein Flaggenzertifikat mehr. Und mit einem amtlichen Kennzeichen eines WSA darfst Du heutzutage auch in Frankreich binnen fahren.
gruesse
Hanse
Ja lieber Hanse, du hast, wie übrigens eigentlich immer, natürlich Recht.
Deswegen hatte ich weiter oben auch geschrieben, "oder einen internationalen Bootsschein, oder eine Registrierung in einem Seeschiffahrstregister". Mit ist auch bekannt, dass man den Bootsschein u.a. auch beim ADAC bekommt. Die WSA Anmeldung reicht aber in F zumindest an an der Küste nicht.

Wir kamen übrigens von der Ausgangsfrage: Ich bin Schweizer, etc.
Die Besprechung der allgemeinen Rechtslage in Europa war nicht die Ausgangsfrage. Leider habe auch ich mich zu Verallgemeinerungen verleiten lassen, die natürlich für Besserwisser immer angreifbar sind, weil es immer auch Ausnahmen gibt.
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Gruß, Alfred

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  #42  
Alt 22.02.2010, 00:47
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Zitat:
Zitat von sailor0646 Beitrag anzeigen
Die Besprechung der allgemeinen Rechtslage in Europa war nicht die Ausgangsfrage. Leider habe auch ich mich zu Verallgemeinerungen verleiten lassen, die natürlich für Besserwisser immer angreifbar sind, weil es immer auch Ausnahmen gibt.
Auch du ist gut bei 13 Beiträgen von 40.
... und einen Besserwisser habe ich in dieser Diskussion nicht erlebt.

.... übrigens war die Ausgangsfrage für Binnen gestellt, wenn ich mir ansehe wo Kehl so liegt.
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  #43  
Alt 22.02.2010, 00:48
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Zur Ergänzung: was man theoretisch in F vielleicht neuerdings darf und was der Wasserschutzpolizist in der französischen Provinz meint was man darf, möchte ich in meinem begrenztem französisch und mit einer WSA Anmeldung in deutsch in der Hand mit ihm nicht diskutieren. Wenn ich das internationale Flaggenzertifikat vorgezeigt habe, gab es jedenfalls nie Diskussionen und man hat mich nie in französisch angemeckert.
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Geändert von sailor0646 (22.02.2010 um 00:56 Uhr)
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  #44  
Alt 22.02.2010, 00:51
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Zitat:
Zitat von sailor0646 Beitrag anzeigen
Ja lieber Hanse, du hast, wie übrigens eigentlich immer, natürlich Recht.............. Unfug, das stimmt nur manchmal, aber wenn es Dich nervt, lasse ich Deine Beiträge lieber unbeantwortet.
Die Besprechung der allgemeinen Rechtslage in Europa war nicht die Ausgangsfrage. Leider habe auch ich mich zu Verallgemeinerungen verleiten lassen, die natürlich für Besserwisser immer angreifbar sind, weil es immer auch Ausnahmen gibt.
sonst sortierst Du mich noch endgültig bei den Besserwissern ein. Ansonsten habe ich für unser Boot auch ein Flaggenzertifikat.

gruesse
Hanse
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  #45  
Alt 22.02.2010, 00:59
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
.... übrigens war die Ausgangsfrage für Binnen gestellt, wenn ich mir ansehe wo Kehl so liegt.
Schlaumeier
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  #46  
Alt 22.02.2010, 01:06
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Zitat:
Zitat von sailor0646 Beitrag anzeigen
Schlaumeier
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  #47  
Alt 22.02.2010, 11:49
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Volker Volker ist offline
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Zitat:
Zitat von sailor0646 Beitrag anzeigen
Sonst müssten alle Schiffe in Kroatien mit deutschen Eignern ja die kroatische Flage zeigen.
Na, aber das tun sie doch auch! Wenn sie in Kroatien zugelassen sind!

Gruß

Volker
SY JASNA
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Rotwein hat keinen Alkohol!
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  #48  
Alt 22.02.2010, 11:50
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Zitat:
Zitat von Luger08 Beitrag anzeigen

Das WSA-Kennzeichen ist das amtliche. Die anderen sind die amtlich anerkannten Kennzeichen.
I
Das Flaggenzertifikat ist ein amtliches Dokument, es wird schließlich von einer Bu8ndesbehörde ausgestellt. Und im Vergleich zu einer WSA-Anmeldung ist es auch das höherwertige Dokument.

Peter
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  #49  
Alt 22.02.2010, 13:23
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Zitat:
Zitat von proller104 Beitrag anzeigen
Das Flaggenzertifikat ist ein amtliches Dokument, es wird schließlich von einer Bu8ndesbehörde ausgestellt. Und im Vergleich zu einer WSA-Anmeldung ist es auch das höherwertige Dokument. Peter
Jau, nu beruhig Dich man wieder!
Weis ich auch, aber ich meinte eigentlich den IBS usw. Ist so mit durchgerutscht!
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  #50  
Alt 31.03.2012, 22:59
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Alles gelesen, auch anderes über die Suchfunktion. trotzdem ist mir nicht klar, was ich führen muss, was ich führen soll, wenn ich im Sommer nach Stettin fahre. Die Farben der Märzrevolution am Heck, soweit ist es klar. Aber muss oder soll ich die polnische Flagge rausbaumeln lassen? Und wo kommt die hin, eine "Steuerbordsaling" finde ich bei mir nicht so richtig ... Was is'n das?
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