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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 21.02.2010, 17:39
Benutzerbild von mephi1618
mephi1618 mephi1618 ist offline
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Standard Flaggenführung

Hallo BF-Leser
"grüezi zäme" Bin neu in diesem Forum. Wir haben letzten Sommer eine Amerglass 32 AK, Jg. 78 kaufen können. Dank netten Clubkollegen wurden
schon viele Probleme gelöst aber eine Frage ist immer noch offen.
Welche Nationale führe ich am Heck?
Bin Schweizer (Wohnsitz in der Schweiz), das Boot ist in Deutschland
angemeldet (WSA Freiburg i. Breisgau) und der Liegeplatz ist Kehl. Habe im
Internet keine klare Antwort gefunden. Danke für Euere Hilfe.
Gruss
Urs
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  #2  
Alt 21.02.2010, 17:45
Benutzerbild von nordic
nordic nordic ist offline
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Die Flagge zeigt das Heimatland des Schiffes und nicht der Besatzung. In Eurem Fall solltest Du also die deutsche Flagge führen.
__________________
Gruß Karl-Heinz

Die Bücher über meine Traumreise
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  #3  
Alt 21.02.2010, 18:00
Benutzerbild von Hansel
Hansel Hansel ist offline
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Wenn Du ins Ausland ( Gastland ) fährst kommt diese Flagge oben drüber
__________________
Gruß
Hans-Peter
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  #4  
Alt 21.02.2010, 18:11
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sailor0646 sailor0646 ist offline
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Zitat:
Zitat von nordic Beitrag anzeigen
Die Flagge zeigt das Heimatland des Schiffes und nicht der Besatzung. In Eurem Fall solltest Du also die deutsche Flagge führen.
Sorry, aber das ist falsch. Die Flagge zeigt zumindest nach deutschem Recht, den festen Wohnsitz (nicht die Staatsangehörigkeit), des Eigners.
Sonst müssten alle Schiffe in Kroatien mit deutschen Eignern ja die kroatische Flage zeigen.

Definitive Auskünfte zum schweizerischen Recht bekommst du hier:

Schweiz. Seeschifffahrtsamt
Nauenstrasse 49
4052 Basel/BS
Postfach 4159
4002 Basel
061 270 91 20Fax061 270 91 29
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Gruß, Alfred

Wenn alle ihren richtigen Vornamen in der Signatur stehen hätten, wäre das schön.

Geändert von sailor0646 (21.02.2010 um 18:26 Uhr)
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  #5  
Alt 21.02.2010, 18:11
Visara Visara ist offline
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Zitat:
Zitat von nordic Beitrag anzeigen
Die Flagge zeigt das Heimatland des Schiffes und nicht der Besatzung. In Eurem Fall solltest Du also die deutsche Flagge führen.
Da muss ich aber mal vorsichtig nachhaken (): Wo steht das? Im Flaggenrechtsgesetz jedenfalls nicht.

Gruß Visara.

PS: Das Führen einer Nationalflagge ist auf deutschen Binnengewässern übrigens eine Option, keine Pflicht.
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  #6  
Alt 21.02.2010, 18:22
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sailor0646 sailor0646 ist offline
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Zitat:
Zitat von Hansel Beitrag anzeigen
Wenn Du ins Ausland ( Gastland ) fährst kommt diese Flagge oben drüber
Es kommt niemals eine Gastlandflagge über eine Nationale. Die Nationale weht immer am Heck, die Gastlandflagge an der Steuerbordseite.
__________________
Gruß, Alfred

Wenn alle ihren richtigen Vornamen in der Signatur stehen hätten, wäre das schön.
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  #7  
Alt 21.02.2010, 18:24
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wolf b. wolf b. ist offline
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Zitat:
Zitat von Visara Beitrag anzeigen
PS: Das Führen einer Nationalflagge ist auf deutschen Binnengewässern übrigens eine Option, keine Pflicht.
Meines Wissens nach aber nur für deutsche Boote, ausländische = Pflicht.

Ich denke auch, daß du die schweizer Flagge führen mußt, bin mir aber wegen der Zulassung beim deutschen WSA nicht sicher.
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  #8  
Alt 21.02.2010, 18:26
Benutzerbild von totto
totto totto ist offline
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Zitat:
Zitat von sailor0646 Beitrag anzeigen
Es kommt niemals eine Gastlandflagge über eine Nationale. Die Nationale weht immer am Heck, die Gastlandflagge an der Steuerbordseite.
Hi,
doch bei kleinen Mobo`s die nur den kleinen Flaggenstock am Heck haben.
Es gibt doch nicht nur Stangenboote aufem Wasser

Gruss
Thorsten
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"Es ist nicht deine Schuld das die Welt ist wie sie ist, es wär nur deine Schuld wenn sie so bleibt" cc. FARIN URLAUB
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  #9  
Alt 21.02.2010, 18:29
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sailor0646 sailor0646 ist offline
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Zitat:
Zitat von totto Beitrag anzeigen
Hi,
doch bei kleinen Mobo`s die nur den kleinen Flaggenstock am Heck haben.
Es gibt doch nicht nur Stangenboote aufem Wasser

Gruss
Thorsten
Das kenne ich nicht so. Hast du mal eine Quelle? Auch Motorboote können übrigens einen Flaggenmast haben

Für die "Ungläubigen" hier was zum Nachlesen
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf flaggenfuehrung.pdf (34,2 KB, 411x aufgerufen)
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Gruß, Alfred

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  #10  
Alt 21.02.2010, 18:29
wilde1 wilde1 ist offline
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Hier steht was zu dem Thema...
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  #11  
Alt 21.02.2010, 18:32
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Rebell25R Rebell25R ist offline
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Zitat:
Zitat von totto Beitrag anzeigen
Hi,
doch bei kleinen Mobo`s die nur den kleinen Flaggenstock am Heck haben.
Es gibt doch nicht nur Stangenboote aufem Wasser

Gruss
Thorsten
und das 2 flaggen übereinander ein notsignal sind ist wohl nur am bodensee so^^

drum: nationale am heck, und die gastflagge auf steuerbord!
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  #12  
Alt 21.02.2010, 18:33
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totto totto ist offline
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Zitat:
Zitat von sailor0646 Beitrag anzeigen
Das kenne ich nicht so. Hast du mal eine Quelle? Auch Motorboote können übrigens einen Flaggenmast haben
Ich hab aber keinen
Also baumelt die Beatrix über dem Adenauer

Gruss
Thorsten
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  #13  
Alt 21.02.2010, 18:37
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sailor0646 sailor0646 ist offline
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Zitat:
Zitat von totto Beitrag anzeigen
Ich hab aber keinen
Also baumelt die Beatrix über dem Adenauer

Gruss
Thorsten
Dann lasse besser die Gastlandflagge weg. Die ist keine Pflicht nur Höflichkeit.
__________________
Gruß, Alfred

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  #14  
Alt 21.02.2010, 18:51
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jannie jannie ist offline
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Zitat:
Zitat von sailor0646 Beitrag anzeigen
Sorry, aber das ist falsch. Die Flagge zeigt zumindest nach deutschem Recht, den festen Wohnsitz (nicht die Staatsangehörigkeit), des Eigners.
Sonst müssten alle Schiffe in Kroatien mit deutschen Eignern ja die kroatische Flage zeigen.

Definitive Auskünfte zum schweizerischen Recht bekommst du hier:

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Moin,
stimmt! Aber nur für Seeschiffe! Binnen hat Karl Heinz ziemlich recht. Also Seeschiffe: auch EU-Bürger, die nicht Deutsche sind, aber ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben, dürfen den Adenauer führen. Und auch Deutsche und EU-Bürger mit ständigem Wohnsitz im Ausland dürfen das , wenn ein Deutscher mit Wohnsitz in der BRD dafür geradesteht. Ansonsten hier ein brauchbarer Auszug aus dem Flaggenrecht: http://www.jet-team.de/downloads/doc...enfuehrung.pdf
gruesse
Hanse
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  #15  
Alt 21.02.2010, 18:57
Benutzerbild von nordic
nordic nordic ist offline
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Ausser bei Yachten, habe ich noch nie ein Schiff gesehen, das nicht die Flagge des Landes, in dem der Heimathafen liegt, führte.
Auch ausgeflaggte Schiffe führen ja nicht die deutsche Flagge, wenn der Heimathafen im Ausland liegt.
Ich bin der Ansicht, dass Heimathafen und Flagge zusammen gehören, unabhängig wo der Eigner herkommt oder wohnt.
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Gruß Karl-Heinz

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  #16  
Alt 21.02.2010, 18:58
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Zitat:
Zitat von sailor0646 Beitrag anzeigen
Dann lasse besser die Gastlandflagge weg. Die ist keine Pflicht nur Höflichkeit.
möma Alfred,

1. bin ich gerne höflich
2. Bin zu 50% Niederländer, genauer gesagt Limburger
und
3. Zahle ich bei der Entenpolizei in NL mit Gastlandstander und Kenntnis der Sprache erheblich weniger als andere
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  #17  
Alt 21.02.2010, 18:58
Benutzerbild von ghaffy
ghaffy ghaffy ist offline
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Zitat:
Zitat von mephi1618 Beitrag anzeigen
Hallo BF-Leser
"grüezi zäme" Bin neu in diesem Forum. Wir haben letzten Sommer eine Amerglass 32 AK, Jg. 78 kaufen können. Dank netten Clubkollegen wurden
schon viele Probleme gelöst aber eine Frage ist immer noch offen.
Welche Nationale führe ich am Heck?
Bin Schweizer (Wohnsitz in der Schweiz), das Boot ist in Deutschland
angemeldet (WSA Freiburg i. Breisgau) und der Liegeplatz ist Kehl. Habe im
Internet keine klare Antwort gefunden. Danke für Euere Hilfe.
Gruss
Urs
Hallo Urs,

Willkommen im !

Bei mir ist die Situation ähnlich.
Österreicher mit Österreichischem Wohnsitz, Boot in Österreich. Kennzeichen von einem Deutschen WSA.
Hier auf der Donau (Binnen) führe ich überhaupt keine Flagge.

In HR hat mich die Frau Hafenkapitänin in Biograd darauf hingewiesen, dass ich die Deutsche Nationale führen sollte, weil das Boot in D registriert ist - was mir zugegebener Maßen nicht leicht fällt.

Genaugenommen ist das alles Lack, weil eine WSA-Registrierung eine Binnenregistrierung ist und nur in manchen Auslanden aufgrund von Abkommen odern Unwissen anerkannt ist. Die Flaggenführung nach Flaggenrecht bezieht sich allerdings auf ein Flaggenzertifikat und nicht auf eine Binnenzulassung.

Wenn man das WSA-Kennzeichen als Registrierung in diesem Sinne interpretiert, würde IMHO in jedem Fall die D-Flagge zu führen sein, weil die Flagge den registrierten Heimathafen und nicht die Nationalität des Besitzers anzeigt - zumindest nach dem (IMHO hier nicht anwendbaren) Flaggenrecht.
__________________
Gruss Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
www.albin25.eu
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  #18  
Alt 21.02.2010, 20:07
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sailor0646 sailor0646 ist offline
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Zitat:
Zitat von nordic Beitrag anzeigen
Ausser bei Yachten, habe ich noch nie ein Schiff gesehen, das nicht die Flagge des Landes, in dem der Heimathafen liegt, führte.
Auch ausgeflaggte Schiffe führen ja nicht die deutsche Flagge, wenn der Heimathafen im Ausland liegt.
Ich bin der Ansicht, dass Heimathafen und Flagge zusammen gehören, unabhängig wo der Eigner herkommt oder wohnt.
Was ist der Unterschied zwischen Yachten und Schiffen?

Ausgeflaggte Schiffe sind im Besitz einer Gesellschaft, die ihren Sitz im Flaggenland hat. Das kann auch eine Tochtergesellschaft des deutschen Reeders sein. International gilt in jedem Fall: die Flagge zeigt den Sitz des Eigners oder der Eignergesellschaft. Das ist ja auch steuerlich sehr relevant. Ausländer, die ihr Schiff in Jersey anmelden wollen, müssen dort eine (Pseudo-)Gesellschaft gründen. Davon lebt Jersey hauptsächlich.

Ich bin auch ziemlich sicher, dass ein Ausländer ohne Wohnsitz in D kein Schiff bei einem deutschen WSA anmelden kann.
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Gruß, Alfred

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  #19  
Alt 21.02.2010, 20:15
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nordic nordic ist offline
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Hast Du Beitrag Nummer 1 und 2 gelesen?
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  #20  
Alt 21.02.2010, 20:18
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Genaugenommen ist das alles Lack, weil eine WSA-Registrierung eine Binnenregistrierung ist und nur in manchen Auslanden aufgrund von Abkommen odern Unwissen anerkannt ist. Die Flaggenführung nach Flaggenrecht bezieht sich allerdings auf ein Flaggenzertifikat und nicht auf eine Binnenzulassung.

Wenn man das WSA-Kennzeichen als Registrierung in diesem Sinne interpretiert, würde IMHO in jedem Fall die D-Flagge zu führen sein, weil die Flagge den registrierten Heimathafen und nicht die Nationalität des Besitzers anzeigt - zumindest nach dem (IMHO hier nicht anwendbaren) Flaggenrecht.
Ich bin mit dir einig, dass wir uns auf das internationale Recht konzentrieren sollten, weil die WSA Registrierung flaggenrechtlich keine Bedeutung hat. Die wird im Ausland normalerweise auch nicht anerkannt.

Genau da stimmt deine Aussage aber nicht. Laut deutschem Flaggengesetz darf die deutsche Flagge nur der Eigners des Schiffes führen und nur wenn er seinen Sitz in der BRD hat. Das ist nicht diskutierbar, weil es genau so im Gesetz steht.

Ich habe vor Kurzem ein Schiff mit schweizerischer Flagge mit Heimathafen Basel gekauft. Wenn du Recht hättest, hätte ich das Schiff nicht umflaggen brauchen. Das wäre sehr praktisch, weil ich dann für 18 Monate in der EU fahren könnte ohne die Mehrwertsteuer zahlen zu müssen. Da würde ich gerne das schweizerische Seeschiffahrtsamt hören, wenn ich mich als Deutscher mit Wohnsitz in D dort anmelden möchte.

Der Heimathafen muss dann auch im Flaggenland liegen und muss Zugang zum Meer haben - bei mir ist das Mainz. Deswegen sind alle schweizerischen Seeschiffe auch in Basel angemeldet.
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Gruß, Alfred

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Geändert von sailor0646 (21.02.2010 um 20:33 Uhr)
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  #21  
Alt 21.02.2010, 20:24
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mephi1618 mephi1618 ist offline
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Hallo Alfred
Die Anmeldung funktioniert problemlos. Voraussetzung ist die Bestätigung das Du einen mindestens 1.jährigen Liegeplatzvertrag vorweisen kannst.
Gruss
Urs
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  #22  
Alt 21.02.2010, 20:38
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sailor0646 sailor0646 ist offline
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Zitat:
Zitat von mephi1618 Beitrag anzeigen
Hallo Alfred
Die Anmeldung funktioniert problemlos. Voraussetzung ist die Bestätigung das Du einen mindestens 1.jährigen Liegeplatzvertrag vorweisen kannst.
Gruss
Urs
OK, dann nehme ich das verwundert zur Kenntnis. Du brauchst dann Binnen auch gar keine Flagge führen.

Wenn du mit deinem Schiff aber nach Frankreich fährst, gelten internationale Reglungen. Da musst du als Schweizer einen schweizerischen Flaggenausweis haben (die WSA Anmeldung hat da keine Bedeutung) und die schweizerische Flagge führen. Wenn du das allerdings machst, brauchst du dich in D dann überhaupt nicht beim WSA anmelden, aber auch Binnen die schweizerische Flagge führen.
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Gruß, Alfred

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Geändert von sailor0646 (21.02.2010 um 20:49 Uhr)
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  #23  
Alt 21.02.2010, 20:42
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Luger08 Luger08 ist offline
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Zitat:
Zitat von mephi1618 Beitrag anzeigen
Welche Nationale führe ich am Heck?
Bin Schweizer (Wohnsitz in der Schweiz), das Boot ist in Deutschland
angemeldet (WSA Freiburg i. Breisgau) und der Liegeplatz ist Kehl.
Urs
Der entscheidende Punkt ist die Registrierung in D.
Damit ist die Schwarz-Rot-Goldene zu führen. Es kommt nicht auf die Nationalität des Besitzers an
und nicht auf den Liegeplatz, sondern auf den Heimathafen an. Wenn das Boot bei der WSA Freiburg
i. Breisgau angemeldet ist, muß der Heimathafen ja im Bereich der betreffenden WSA sein (Kehl am Rhein?).
Auch wenn der Liegeplatz in NL wäre, ist trotzdem die Flagge des Staates zu führen, in dem das Boot/Schiff
seinen Heimathafen hat.

Aus Wiki:
"Der Heimathafen eines Schiffes ist der Hafen, mit dem das Schiff in einem Schiffregister registriert ist.
Ein Schiff muss diesen Hafen nicht zwingend irgendwann anlaufen. Insbesondere Schiffe, die die Flagge
eines Binnenlandes führen, sind dazu oftmals überhaupt nicht in der Lage. Auch durch Ausflaggung gibt es
Schiffe, die in ihrem angeschriebenen Heimathafen noch nie gesehen wurden."


Insofern hat Karl-Heinz recht, ist auch bei den ausgeflaggten Schiffen so, z. B. beim Heimathafen Limasol etc.
Nach deutschmn Recht sind Seeschiffe i.d.R. dort gemeldet (haben ihren Heimathafen dort) von wo aus das Schiff
bereedert wird (wo die Geschäftsniederlassung ist / wo das Gewerbe betrieben wird).

In Österreich ist es z. B. so, daß alle Seeschiffe, die in das österreichische Seeschiffsregister eingetragen sind,
den fiktiven Heimathafen Wien haben, in der Schweiz den fiktiven Heimathafen Basel.
__________________
cul8er
Barney Liber Friso (und am liebsten immer ) Smalltalker!

Drink wat kloor is, et wat goor is un prot wat woor is.
Der Kopf ist rund, damit man beim Denken die Richtung ändern kann.

Geändert von Luger08 (21.02.2010 um 21:17 Uhr)
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  #24  
Alt 21.02.2010, 20:50
JohnB JohnB ist offline
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Boot: Hellwig Milos
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Zitat:
Zitat von sailor0646 Beitrag anzeigen
Der Heimathafen [..] muss Zugang zum Meer haben - bei mir ist das Mainz.
Woraus ergibt sich dies für DE?

Mir ist nur die Anforderung "schiffbares Gewässer" bekannt.
__________________
Beste Grüße

John
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  #25  
Alt 21.02.2010, 21:02
Benutzerbild von sailor0646
sailor0646 sailor0646 ist offline
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Zitat:
Zitat von Luger08 Beitrag anzeigen
Der entscheidende Punkt ist die Registrierung in D.
Damit ist die Schwarz-Rot-Goldene zu führen. Es kommt nicht auf die Nationalität des Besitzers an
und nicht auf den Liegeplatz, sondern auf den Heimathafen an.
Wir hatten festgestellt, das die Flagge nur international relevant ist. Mit einem beim WSA Freiburg anmeldeten Schiff darfst du garnicht ins Ausland fahren.

Du brauchst dazu entweder ein Flaggenzertifikat oder einen internationalen Bootschein oder eine Registrierung im Seeschiffahrtsregister.

Wenn diese Registrierung in D erfolgt musst du die deutsche Flagge führen.
Eine Anmeldung in einem anderen Land wir dir als Wohnsitzbürger in D nicht gelingen. Deshalb hast du keine Wahl. Ausflaggen geht anders.
Analog gilt das auch für Schweizer.
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Gruß, Alfred

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Geändert von sailor0646 (21.02.2010 um 21:29 Uhr)
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