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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 09.02.2011, 21:48
Ina2104 Ina2104 ist offline
Deckschrubber
 
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Standard Polizei Kontrolle Gewicht ?

Guten Tag,
man liest ja immer wieder hier im Forum das die Bootsgewichte vom Hersteller nicht stimmen. Gestern war ich mit meinem Gespann auf der Waage, und was soll ich sagen, mein 1300 Kg Trailer ist mit 170 Kg überladen ! Obwohl noch nicht alles am Board war.....

Nun meine Frage: Wer ist schon mal von der Polizei gewogen worden????
Wieviel dürfte ich drüber sein ?????

Gruß
Horst
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  #2  
Alt 09.02.2011, 21:53
Benutzerbild von vestus
vestus vestus ist offline
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Standard

10 %, darüber wird es teuer.
__________________
Gruss Vestus
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  #3  
Alt 09.02.2011, 21:55
HansH HansH ist offline
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1.751 Danke in 840 Beiträgen
Standard

.....und du lädst aus. Mit Übergewicht gehts nicht weiter.
Gruß
HansH
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  #4  
Alt 09.02.2011, 21:57
spsh10 spsh10 ist offline
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Standard

es tut mir leid, aber diese 10 % sind - zumindest in österreich - ein mähr!!!! das gesetzt sieht da keine toleranzen vor, aber die hoffnung auf eine persönliche toleranz der jeweiligen polizisten ist nach wie vor da, aber.... grundsätzlich gilt....

1300 sind 1300 und leider nicht 1430!!!!!!

lg,
herwig
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  #5  
Alt 09.02.2011, 22:00
Water Water ist offline
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Zitat:
Zitat von Ina2104 Beitrag anzeigen
Guten Tag,
man liest ja immer wieder hier im Forum das die Bootsgewichte vom Hersteller nicht stimmen. Gestern war ich mit meinem Gespann auf der Waage, und was soll ich sagen, mein 1300 Kg Trailer ist mit 170 Kg überladen ! Obwohl noch nicht alles am Board war.....

Nun meine Frage: Wer ist schon mal von der Polizei gewogen worden????
Wieviel dürfte ich drüber sein ?????

Gruß
Horst
Hallo Horst!

"Google" mal nach dem "Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog". Da steht für Dich alles im OWi-Bereich drin in allen Variationen.

Das nächste Problem wäre aber im Schadensfall ein Verstoß gegen Obliegenheitspflichten dem Versicherer gegenüber. Das kann Dich noch teurer kommen, wenn es zum Schadensfall kommt. Da wäre die OWi eigentlich nebensächlich.

Gruß Walter
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  #6  
Alt 09.02.2011, 22:04
dietmarf dietmarf ist offline
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549 Danke in 380 Beiträgen
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........und die Versicherung sammelt dann alles ein und legt es auf eine Waage

Gruß

Dietmar
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  #7  
Alt 09.02.2011, 22:08
Benutzerbild von checki
checki checki ist offline
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Zitat:
Zitat von dietmarf Beitrag anzeigen
........und die Versicherung sammelt dann alles ein und legt es auf eine Waage

Gruß

Dietmar
Wenn es richtig um etwas geht, macht sie das.
__________________
Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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  #8  
Alt 09.02.2011, 22:09
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Roko666 Roko666 ist offline
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So siehts aus überladen ist überladen.
In anderen Ländern machst du ein noch längeres Gesicht wenn du überladen bist.
Da Zahlst du (nicht wenig) und machst dir Gedanken wie du jetzt wieder aus der Nummer rauskommst.

Nicht auszudenken wenn mal was passiert.
__________________
MFG
Robert Carpe diem
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  #9  
Alt 09.02.2011, 22:14
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williderwattwurm williderwattwurm ist offline
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Standard

30% Überladen = 380€
__________________
Mi'm freundlichen Gruß aus'm Rheinland!

Floh
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  #10  
Alt 09.02.2011, 22:14
W.Bligh W.Bligh ist offline
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Darf man nicht die Aufliegelast auf die Anhängerkupplung wieder vom Gesamtgewicht abziehen?
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  #11  
Alt 09.02.2011, 22:15
Water Water ist offline
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Boot: kleines offenes Sportboot
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Zitat:
Zitat von dietmarf Beitrag anzeigen
........und die Versicherung sammelt dann alles ein und legt es auf eine Waage

Gruß

Dietmar
Hallo Dietmar!

Du glaubst nicht, was die für Stunts unternehmen, um sich bei einem Massenunfall die Kosten vom Hals zu halten. Da gibt es mehrere Sachverständige, deren Gutachten und jede Menge Beweisanträge im zivilen Klageverfahren.

Die daraus entstehenden Kosten und Forderungen können die Leistungsfähigkeit eines "Normalbürgers" im wirtschaftlichen Sinne übersteigen und ihn ruinieren, weil der nach § 823 ff. BGB mit allem haftet, was er hat. Wenn es sein muss, auch mit dem Häuschen.

Gruß Walter
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  #12  
Alt 09.02.2011, 22:18
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checki checki ist offline
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Zitat:
Zitat von W.Bligh Beitrag anzeigen
Darf man nicht die Aufliegelast auf die Anhängerkupplung wieder vom Gesamtgewicht abziehen?
Das ZGG des Anhängers zählt.
Die Stützlast kannst Du nur nutzen,
falls Dein zul. Anhängelast des Zugfahrzeuges nicht ganz reicht.
__________________
Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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  #13  
Alt 09.02.2011, 22:19
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Zitat:
Zitat von williderwattwurm Beitrag anzeigen
30% Überladen = 380€
Hast Du 'ne Quelle?
__________________
Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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  #14  
Alt 09.02.2011, 22:20
Water Water ist offline
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Zitat:
Zitat von W.Bligh Beitrag anzeigen
Darf man nicht die Aufliegelast auf die Anhängerkupplung wieder vom Gesamtgewicht abziehen?
Die Aufliegelast auf der Anhängerkupplung (Stützlast) kannst Du von der Anhängerlast abziehen. Du musst sie aber auch bei der möglichen Zuladung beim Zugfahrzeug dann abziehen bzw. berücksichtigen.

Gruß Walter
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  #15  
Alt 09.02.2011, 22:21
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Triton05 Triton05 ist offline
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... und was lernen wir daraus?
Zur Sicherheit das Gespann mal auf die Waage fahren und dann das Gewicht optimal zum Trailer einstellen. Das erspart viel Ärger und vor allem Geld.
Für die € ´s kauf ich mir lieber Sprit... .
__________________
Gruß Hans-H.
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  #16  
Alt 09.02.2011, 22:36
Water Water ist offline
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Hier ein Link für Euch.


http://www.google.de/#q=bundeseinhei...68fced642f843d

Klickt den dritten Beitrag von oben an.

Gruß Walter
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  #17  
Alt 09.02.2011, 22:58
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vestus vestus ist offline
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Oder hier:
http://bundesrecht.juris.de/bkatv_2002/anhang_11.html
__________________
Gruss Vestus
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  #18  
Alt 09.02.2011, 23:08
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Zitat:
Zitat von williderwattwurm Beitrag anzeigen
30% Überladen = 380€
Tja,

LKW-Fahren war schon immer ein bisschen teurer
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Gruss Vestus
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  #19  
Alt 09.02.2011, 23:11
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wolf b. wolf b. ist offline
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
Das ZGG des Anhängers zählt.
Die Stützlast kannst Du nur nutzen,
falls Dein zul. Anhängelast des Zugfahrzeuges nicht ganz reicht.
Hast du eine Ahnung ob das auch in Österreich gilt?
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  #20  
Alt 09.02.2011, 23:11
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Maktum Maktum ist offline
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Mir wurde gesagt das die Angaben von Herstellern sich auf Netto-Gewichte beziehen. Also leer - ohne Treibstoff und MOTOR!!! Dann sieht die Sache schon ganz anders aus.

Besser ab auf die Waage

Gruß Martin
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es grüßt

derMartin
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  #21  
Alt 09.02.2011, 23:23
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Hast du eine Ahnung ob das auch in Österreich gilt?
Leider nicht.
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Gruß aus Berlin
Jörg

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  #22  
Alt 09.02.2011, 23:27
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Zitat:
Zitat von Maktum Beitrag anzeigen
Mir wurde gesagt das die Angaben von Herstellern sich auf Netto-Gewichte beziehen. Also leer - ohne Treibstoff und MOTOR!!!
So wird es sicher nicht gehandhabt.
Es wird oft das Trockengewicht mit kleinster Motorisierung ohne weitere Extras und Ausrüstung angegeben.
Was dann aber noch alles in das trockene Boot kommt, wird meist total unterschätzt.
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Gruß aus Berlin
Jörg

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  #23  
Alt 09.02.2011, 23:30
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vestus vestus ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Hast du eine Ahnung ob das auch in Österreich gilt?
Entscheidend ist was die Waage anzeigt. Und auf der steht der Hänger dann ganz allein mit seiner Ladung. Frage war ja zgG des Hängers und nicht zl. Anhängelast, da wird das Stützgewicht abgezogen.
__________________
Gruss Vestus
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  #24  
Alt 09.02.2011, 23:32
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Entscheidend ist was die Waage anzeigt. Und auf der steht der Hänger dann ganz allein mit seiner Ladung. Frage war ja zgG des Hängers und nicht zl. Anhängelast, da wird das Stützgewicht abgezogen.
Die Frage bezog sich auf Beitrag 12.
Eventuell kann ja ein Ösi etwas dazu schreiben.
__________________
Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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  #25  
Alt 09.02.2011, 23:36
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wolf b. wolf b. ist offline
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
Eventuell kann ja ein Ösi etwas dazu schreiben.
Ich hab gerade einen Ösi zu Besuch (der mir das nicht beantworten kann), für den ich am Wochenende was transportieren soll und noch kein genaues Gewicht weiß.
Bei meinem Kleinstwagen fallen 50kg Stützlast richtig ins Gewicht wenn es knapp werden sollte.
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