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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Polizei Kontrolle Gewicht ?
Guten Tag,
man liest ja immer wieder hier im Forum das die Bootsgewichte vom Hersteller nicht stimmen. Gestern war ich mit meinem Gespann auf der Waage, und was soll ich sagen, mein 1300 Kg Trailer ist mit 170 Kg überladen ! Obwohl noch nicht alles am Board war..... Nun meine Frage: Wer ist schon mal von der Polizei gewogen worden???? Wieviel dürfte ich drüber sein ????? Gruß Horst |
#2
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10 %, darüber wird es teuer.
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Gruss Vestus |
#3
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.....und du lädst aus. Mit Übergewicht gehts nicht weiter.
Gruß HansH |
#4
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es tut mir leid, aber diese 10 % sind - zumindest in österreich - ein mähr!!!! das gesetzt sieht da keine toleranzen vor, aber die hoffnung auf eine persönliche toleranz der jeweiligen polizisten ist nach wie vor da, aber.... grundsätzlich gilt....
1300 sind 1300 und leider nicht 1430!!!!!! lg, herwig
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#5
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Zitat:
"Google" mal nach dem "Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog". Da steht für Dich alles im OWi-Bereich drin in allen Variationen. Das nächste Problem wäre aber im Schadensfall ein Verstoß gegen Obliegenheitspflichten dem Versicherer gegenüber. Das kann Dich noch teurer kommen, wenn es zum Schadensfall kommt. Da wäre die OWi eigentlich nebensächlich. Gruß Walter |
#7
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Wenn es richtig um etwas geht, macht sie das.
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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#8
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So siehts aus überladen ist überladen.
In anderen Ländern machst du ein noch längeres Gesicht wenn du überladen bist. Da Zahlst du (nicht wenig) und machst dir Gedanken wie du jetzt wieder aus der Nummer rauskommst. Nicht auszudenken wenn mal was passiert.
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MFG Robert Carpe diem |
#9
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30% Überladen = 380€
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Mi'm freundlichen Gruß aus'm Rheinland! Floh |
#10
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Darf man nicht die Aufliegelast auf die Anhängerkupplung wieder vom Gesamtgewicht abziehen?
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#11
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Zitat:
Du glaubst nicht, was die für Stunts unternehmen, um sich bei einem Massenunfall die Kosten vom Hals zu halten. Da gibt es mehrere Sachverständige, deren Gutachten und jede Menge Beweisanträge im zivilen Klageverfahren. Die daraus entstehenden Kosten und Forderungen können die Leistungsfähigkeit eines "Normalbürgers" im wirtschaftlichen Sinne übersteigen und ihn ruinieren, weil der nach § 823 ff. BGB mit allem haftet, was er hat. Wenn es sein muss, auch mit dem Häuschen. Gruß Walter |
#12
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Zitat:
Die Stützlast kannst Du nur nutzen, falls Dein zul. Anhängelast des Zugfahrzeuges nicht ganz reicht.
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#13
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#14
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Zitat:
Gruß Walter |
#15
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... und was lernen wir daraus?
Zur Sicherheit das Gespann mal auf die Waage fahren und dann das Gewicht optimal zum Trailer einstellen. Das erspart viel Ärger und vor allem Geld. Für die € ´s kauf ich mir lieber Sprit... .
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Gruß Hans-H. |
#16
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Hier ein Link für Euch.
http://www.google.de/#q=bundeseinhei...68fced642f843d Klickt den dritten Beitrag von oben an. Gruß Walter |
#17
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Gruss Vestus
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#18
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Tja,
LKW-Fahren war schon immer ein bisschen teurer
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Gruss Vestus |
#19
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Hast du eine Ahnung ob das auch in Österreich gilt?
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#20
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Mir wurde gesagt das die Angaben von Herstellern sich auf Netto-Gewichte beziehen. Also leer - ohne Treibstoff und MOTOR!!! Dann sieht die Sache schon ganz anders aus.
Besser ab auf die Waage Gruß Martin
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es grüßt derMartin
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#21
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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#22
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Zitat:
Es wird oft das Trockengewicht mit kleinster Motorisierung ohne weitere Extras und Ausrüstung angegeben. Was dann aber noch alles in das trockene Boot kommt, wird meist total unterschätzt.
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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#23
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Entscheidend ist was die Waage anzeigt. Und auf der steht der Hänger dann ganz allein mit seiner Ladung. Frage war ja zgG des Hängers und nicht zl. Anhängelast, da wird das Stützgewicht abgezogen.
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Gruss Vestus
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#24
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Zitat:
Eventuell kann ja ein Ösi etwas dazu schreiben.
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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#25
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Ich hab gerade einen Ösi zu Besuch (der mir das nicht beantworten kann), für den ich am Wochenende was transportieren soll und noch kein genaues Gewicht weiß.
Bei meinem Kleinstwagen fallen 50kg Stützlast richtig ins Gewicht wenn es knapp werden sollte. |
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