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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#76
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Zitat:
Bei Auflastungen sind die Hersteller generell die falsche Adresse. Die verstehen die Anhängelast als Modellpolitik. Ich kenne einige Fälle, bei denen erst das Werk "njet" sagte und das Einschalten eines freien und spezialisierten Gutachters dann eine Auflastung ermöglichte.
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Beste Grüße John
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#77
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Wie? Weiß man da genaueres? Ich wollte das für meinen Voyager durchziehen. Unsere Behörden sagen "njet", der Importeur sagt "njet". Wie hat der Bekannte in Ö eine Auflastung bekommen?
Bin höchst interessiert, weil ein Autowechsel bald ansteht.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#78
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Vorsicht beim Bootskauf!!
Wir haben uns eine Shetland 536 zugelegt. Der dazugehörige Trailer hatte ein zGG. von 1200Kg. Ok, habe ich mir gedacht.... Boot laut Werft 590Kg ----------Motor 99Kg ---------Trailer 300Kg ---------etwa 1000Kg dann bleiben noch etwa 200Kg zum "ins Boot packen" Zu Hause bin ich dann auf die Waage......1180 Kg dann bleiben noch etwa 20Kg zum "ins Boot packen" Gut wenn man es positiv betrachtet, hab ich mich nur um eine Null verhauen!
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schöne Grüße aus dem Siegerland Johannes & Sabine! In 20 Jahren wirst du eher von den Dingen enttäuscht sein, die du nicht getan hast, als von denen, die du getan hast. Lichte also die Anker und verlasse den sicheren Hafen. Lasse den Passatwind in die Segel schießen. Erkunde. Träume. Entdecke. Mark Twain (1835 - 1910) |
#79
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Zitat:
Die Auflastung über ein Gutachten aus AT hat Marijan1972 erreicht. Ich weiß nicht, ob er im BF noch aktiv ist. Sicher erreichst Du ihn über das BWF. Dort ist er als Bavaria1972 unterwegs.
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Beste Grüße John
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#80
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Zitat:
Würde mich auch sehr interessieren, wie dein Bekannter dies erreicht hat, zumal ein SV bei einer Auflastung über die Herstellerangaben hinaus ja auch die volle Haftung für diese Auflastung übernehmen müsste, sprich für eventuelle Folgeschäden voll haftbar gemacht werden könnte.... Wir hatten auch beim zuständigen Amt der Landesregierung angefragt und folgende Aussage bekommen: Generell wird nicht aufgelastet, es sei denn die im Typenschein angegebene Anhängelast ist geringer als die angegebenen Maximalwerte der Fahrzeughersteller für den jeweiligen Typ. Der X5 unserer Wahl hatte 2300kg eingetragen, dürfte aber laut Herstellerangaben (Österreich) 2700kg maximal anhängen. Laut Landesregierung wäre hier eine "Auflastung" auf 2700kg möglich mit einer Bestätigung seitens BMW Austria. Eine Auflastung über diese 2700kg, also auch über die Herstellervorgaben hinaus wäre nicht möglich gewesen. Selbst wenn das idente Fahreug in D 3,5to ziehen darf... verstehe wer will
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Gruß Mike _____________________________________________ The early bird catches the worm, but the cool worm sleeps all morning...
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#81
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Der Fall war, wie oben (# 76) bereits angesprochen, anders herum: Ein AT-Gutachten ermöglichte die Auflastung in DE.
Schon 'mal bei www.fahrzeugauflastung.de angefragt?
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Beste Grüße John
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#82
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Danke für all diese Beiträge
Eins steht für mich fest, am Anfang der Saison gehts für Trailer und Boot auf die Waage. Wenn ich mir Vorstelle das ich auf dem Weg nach HR in eine Kontrolle komm und da stimmt was mit dem Boot oder Trailer nicht dann sind die Geldstrafe oder die Punkte in Flensburg das kleinere Übel Meine Frau macht mir dann die Hölle heiß und der ganze Urlaub ist zum Teufel!!! Auf so was kann die gar nicht, da werden die schlimsten Beispiele gesponnen!! Was hätte wann passieren können. Nee nee , ich lass das ganze wiegen und wenns nicht passen sollte wird halt Abhilfe geschaffen!! Wie gesagt danke noch mal für eure Beiträge
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#83
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Zitat:
"DE Gutachten ist interessant. Bringen Sie uns ein Dokument, dass explizit die Haftung für ev. Schäden übernimmt, dann sehen wir weiter." Von den (mehreren) Auflastungs-Gutachten-Anbietern in DE erfolgte nicht mal eine negative Stellungnahme zu dieser Frage, sondern einfach Schweigen. Ich kenne die entscheidenden Personen hier in NÖ auch persönlich und recht gut, meine ich. Dennoch habe ich alle Hoffnung fahren lassen. Aber nun keimt sie wieder auf. Ich werde mal nach Bavarian Marijan forschen ...
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#84
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Das wird vermutlich an der Haftungsklausel scheitern.
Ich kann mir nicht vorstellen, daß irgendein Gutachter in irgendeinem Fall bereit ist, seinen Kopf fahrlässig in so eine Schlinge zu legen. Auch bei voller Überzeugung - ruckzuck steckt er in einem dubiosen Prozess, wenn irgendwas mit einem so begutachteten Fahrzeug passiert. Der TÜV übernimmt ja auch nicht die allergeringste Haftung, daß ein geprüftes Fahrzeug nicht direkt nach der Ausfahrt vom TÜV-Gelände zusammenbricht. |
#85
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hallo hatte schon das vergnügen , auf die waage zu müssen .
bis 10% sagen sie nichts . tollerranzbereich , und kommt darauf an wie der beamte drauf ist. ich hatte damals 4 punke und 256 € bezahlen müssen . pro.10% 1 punkt lass dich nicht erwischen. wer nicht warkt nicht gewinnt |
#86
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Zitat:
Man sagt: "Passt", und dafür haftet man auch. Wenn es trotzdem bricht, weil man sich geirrt, falsch gerechnet oder falsch beurteilt hat, haftet man dafür (und hat - natürlich - eine Berufshaftpflichtversicherung). Aber in diesen Auflastungsdingen gibt es in Ö nicht diese "Stangenware", die man per Internet ordern kann ("Jeep Auflastungsgutachten auf 2,8t samt Haken um xy,- EUR"), und diese deutschen Gutachten sind nun mal auf D eingeschränkt - grundsätzlich, außer der Gutachter sagt was anderes. Seine Haftpflichtversicherung wird aber eben nur für D gelten, für Ö würde das extra kosten ...
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#87
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Zitat:
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Gruß Kerstin Nich dran fummeln wenn't löppt! |
#88
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Zitat:
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen |
#89
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wohl eher nicht, kannst ja mal ergoogeln
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Gruß Kerstin Nich dran fummeln wenn't löppt!
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