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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 15.12.2010, 19:34
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ma-x111 ma-x111 ist offline
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Hallo Gemeinde,

könnt ihr mich bitte mal über die aktuelle Lage zu Thema "abgeführte Mehrwertsteuer" aufklären?

Folgender Sachverhalt:

Boot 1994 neu in Deutschland gekauft, Erstbesitzer nicht mehr zu ermitteln, Bootshändler existiert nicht mehr, Boot hat D nicht verlassen, schwamm immer im Binnengewässer. 1995 Agenturverkauf über Händler an Privat. Seit 1995 in dessen Besitz, soll jetzt weiterverkauft werden. Agenturvertrag von 1995 vorhanden, allerdings kein Mehrwertsteuernachweis, da Originalrechnung nicht vorliegt. Muß man den erbringen? Falls ja, würde das ja im Umkehrschluß bedeuten, das man sein Boot nicht weiterverkaufen kann, ohne die Mwst. nochmals zu bezahlen....

...und falls dem so wäre, welcher Wert würde hier zu Grunde gelegt werden????

Danke für eure Meinungen.

Winterliche Grüße vom Oberrhein sendet

Joachim
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  #2  
Alt 15.12.2010, 21:40
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Gruss Vestus
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  #3  
Alt 15.12.2010, 21:46
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Hallo vestus...

soooo genau wollt ichs gar nicht wissen, aber vielen Dank für Deinen hochqualifizierten Beitrag zu diesem Thema....
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  #4  
Alt 15.12.2010, 22:11
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Roko666 Roko666 ist offline
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Hallo hier hast du mal was zum Thema

http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=114806

Gruß Robert
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  #5  
Alt 15.12.2010, 22:41
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Zitat:
Zitat von ma-x111 Beitrag anzeigen
Hallo Gemeinde,

könnt ihr mich bitte mal über die aktuelle Lage zu Thema "abgeführte Mehrwertsteuer" aufklären?

Folgender Sachverhalt:

Boot 1994 neu in Deutschland gekauft, Erstbesitzer nicht mehr zu ermitteln, Bootshändler existiert nicht mehr, Boot hat D nicht verlassen, schwamm immer im Binnengewässer. 1995 Agenturverkauf über Händler an Privat. Seit 1995 in dessen Besitz, soll jetzt weiterverkauft werden. Agenturvertrag von 1995 vorhanden, allerdings kein Mehrwertsteuernachweis, da Originalrechnung nicht vorliegt. Muß man den erbringen? Falls ja, würde das ja im Umkehrschluß bedeuten, das man sein Boot nicht weiterverkaufen kann, ohne die Mwst. nochmals zu bezahlen....

...und falls dem so wäre, welcher Wert würde hier zu Grunde gelegt werden????

Danke für eure Meinungen.

Winterliche Grüße vom Oberrhein sendet

Joachim
Hallo Joachim

wie schon in meinen anderen Beiträgen geschrieben, einfach aufs
Zollamt gehen und ein INF 3 beantragen und gut ist.

Gruß Andreas
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  #6  
Alt 16.12.2010, 09:56
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Danke für eure Infos, aber hier hat das Boot Deutschland ja nie verlassen. Wie verhält es sich da? Hat jemand Erfahrungen?

Ich glaube, hier ist der Zoll nicht der richtige Ansprechpartner.
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  #7  
Alt 16.12.2010, 09:57
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Ach so..

im Boote-Heft stand vor einigen Jahren mal was zu diesem Thema, vielleicht kann da jemand mal kucken?
DANKE!
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  #8  
Alt 16.12.2010, 18:59
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Hallo nochmal du musst schon die Hilfe annehmen!!!!!!

Der Zoll kann dir die bescheinigung geben die laurabis meinte!!!!

P.s umso besser wenn sie aus Deutschland ist.
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  #9  
Alt 16.12.2010, 19:57
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Zitat:
Zitat von ma-x111 Beitrag anzeigen
Hallo vestus...

soooo genau wollt ichs gar nicht wissen, aber vielen Dank für Deinen hochqualifizierten Beitrag zu diesem Thema....
Sorry, war nicht bös gemeint, ich dachte die Frage wäre ein Scherz.

Bootsverkäufe zwischen Privatleuten sind in D nicht umsatzsteuerpflichtig.

Du schreibst, 1995 wurde das Boot als Agenturverkauf vom Händler an Privat verkauft. In diesem Fall wäre der Händler der Umsatzsteuerschuldner.

Es kann aber auch sein dass der Händler nur als Vermittler zwischen zwei Privatpersonen tätig gewesen ist, da würde USt nur für seine Provision angefallen sein, weiss man ja alles nicht.

Dieses ist aber alles für den Besitzer ab 1995 nicht mehr relevant, da er als privater Käufer den Kaufpreis entrichtet hat und somit rechtmässiger Eigentümer ist, egal ob die Rechnung mit oder ohne ausgewiesene MwSt ausgestellt wurde und ob der Verkäufer die MwSt abgeführt hat oder nicht.

Kannst beruhigt verkaufen, aber bitte keine MwSt ausweisen.
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Gruss Vestus
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  #10  
Alt 16.12.2010, 21:03
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Hallo Vestus,

ich glaube hier geht es doch eher darum ob die EU Steuer (Einfuhrumsatzsteuer) irgendwann bezahlt wurde. Sonst könnte man ja das Boot in die EU eingeführt haben ohne die fällige EU Steuer zu bezahlen.

Wenn das überprüft wird sollte man nachweisen können das diese Steuer bei der Einfuhr bezahlt wurde.
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Gruß Frank


Am Ende ist es egal, wie viele Atemzüge du gemacht hast, wichtig ist wie viele Momente dir den Atem geraubt haben.
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  #11  
Alt 16.12.2010, 21:11
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Zitat:
Zitat von trockenangler Beitrag anzeigen
Hallo Vestus,

ich glaube hier geht es doch eher darum ob die EU Steuer (Einfuhrumsatzsteuer) irgendwann bezahlt wurde. Sonst könnte man ja das Boot in die EU eingeführt haben ohne die fällige EU Steuer zu bezahlen.

Wenn das überprüft wird sollte man nachweisen können das diese Steuer bei der Einfuhr bezahlt wurde.
Wie sieht das bei Booten aus die laut Typenschild sowiso aus Deutschland stammen?
Da wäre doch davon auszugehen das die Mwst. bezahlt wurde?
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Gruß Andreas
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  #12  
Alt 16.12.2010, 21:26
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Zitat:
Zitat von trockenangler Beitrag anzeigen
Hallo Vestus,

ich glaube hier geht es doch eher darum ob die EU Steuer (Einfuhrumsatzsteuer) irgendwann bezahlt wurde. Sonst könnte man ja das Boot in die EU eingeführt haben ohne die fällige EU Steuer zu bezahlen.

Wenn das überprüft wird sollte man nachweisen können das diese Steuer bei der Einfuhr bezahlt wurde.
Moin,

Boot ist aus D, Agenturvertrag aus D ist vorhanden, s.o., der Rest kann dem neuen Besitzer egal sein. Für die Abführung der Steuer ist allein der Verkäufer zuständig. Weiterhin ist der Fall aus dem Jahre 1995, womit alle Verjährungsfristen verstrichen sind. Daher rührte auch meine Annahme ob der Trööt ein Scherz ist.
Wäre aber eine nette Klausuraufgabe für angehende Steuerfachgehilfen/innen
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Gruss Vestus
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  #13  
Alt 16.12.2010, 21:45
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Moin,

Boot ist aus D, Agenturvertrag aus D ist vorhanden, s.o., der Rest kann dem neuen Besitzer egal sein. Für die Abführung der Steuer ist allein der Verkäufer zuständig. Weiterhin ist der Fall aus dem Jahre 1995, womit alle Verjährungsfristen verstrichen sind. Daher rührte auch meine Annahme ob der Trööt ein Scherz ist.
Wäre aber eine nette Klausuraufgabe für angehende Steuerfachgehilfen/innen
Wenn die dich aus dem nicht EU Ausland kommend anhalten, siehst du das wahrscheinlich anders oder?

http://www.boote-forum.de/showpost.p...6&postcount=13
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  #14  
Alt 16.12.2010, 21:57
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Zitat:
Zitat von trockenangler Beitrag anzeigen
Wenn die dich aus dem nicht EU Ausland kommend anhalten, siehst du das wahrscheinlich anders oder?

http://www.boote-forum.de/showpost.p...6&postcount=13
Allerdings, aber das war nicht die Frage von Joachim.
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Gruss Vestus
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  #15  
Alt 17.12.2010, 14:45
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Allerdings, aber das war nicht die Frage von Joachim.
Aber genau das ist der tiefere Hintergrund .

Wenn du ein Boot hast welches du z.B. auch mal in den Kroatienurlaub mitnehmen möchtest benötigst du diesen Nachweis.
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  #16  
Alt 17.12.2010, 19:40
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Hallo

für Kroatienurlauber ist ein INF3 zu empfehlen habe da was läuten höhren
das die nächstes Jahr verstärkt bei der Wiedereinreise (Slowenien) kontrolieren werden.

Gruß Andreas
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  #17  
Alt 17.12.2010, 19:51
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Zitat:
Zitat von trockenangler Beitrag anzeigen
Aber genau das ist der tiefere Hintergrund .

Wenn du ein Boot hast welches du z.B. auch mal in den Kroatienurlaub mitnehmen möchtest benötigst du diesen Nachweis.
Moin,
woher hast Du denn die schlaue Information? Die Kroaten wollen einen Eigentumsnachweis. Ob in D die MwSt abgeführt wurde dürfte denen reichlich egal sein, zumindest solange sie noch nicht in der EU mitspielen.
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Gruss Vestus
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  #18  
Alt 17.12.2010, 20:09
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Moin,
woher hast Du denn die schlaue Information? Die Kroaten wollen einen Eigentumsnachweis. Ob in D die MwSt abgeführt wurde dürfte denen reichlich egal sein, zumindest solange sie noch nicht in der EU mitspielen.
Da hast du die nächste halbe Stunde zu lesen.
Es geht nicht um Kroatien, es geht um die (Wieder-)Einreise in die EU.
http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=114806
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Gruss Andreas

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Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
www.albin25.eu
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  #19  
Alt 17.12.2010, 20:21
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Huhu,
aber dies betrifft keine Boot die schon in D zugelassen sind.
Wenn ich mit meinem in D registrierten Boot aus der EU ausreise und nach 3 Wochen zurück komme, dann brauche ich nicht nachzuweisen ob die Steuern bezahlt wurden. Interessant ist es nur wenn man längere Zeit weg bleibt. (Weltreise o.ä.) aber auch da gibt es Sonderregelungen.
Ich meine nach 3 Jahren Abwesenheit wird es kritisch. Aber über Suchfunktion gibt es noch einige Trööts, die das Thema behandeln.

Gruß Thorsten
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  #20  
Alt 17.12.2010, 20:43
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Zitat:
Zitat von Raffi1963 Beitrag anzeigen
Huhu,
aber dies betrifft keine Boot die schon in D zugelassen sind.
Wenn ich mit meinem in D registrierten Boot aus der EU ausreise und nach 3 Wochen zurück komme, dann brauche ich nicht nachzuweisen ob die Steuern bezahlt wurden. Interessant ist es nur wenn man längere Zeit weg bleibt. (Weltreise o.ä.) aber auch da gibt es Sonderregelungen.
Ich meine nach 3 Jahren Abwesenheit wird es kritisch. Aber über Suchfunktion gibt es noch einige Trööts, die das Thema behandeln.

Gruß Thorsten
Thorsten,

das ist schlicht ein Irrtum. Lies mal den Trööt. Nicht hier nochmal das Ganze neu diskutieren. Selbstverständlich kann es sein, dass du nach 1 Tag außerhalb der EU bei der Wiedereinreise die einstmals entrichtete MwSt nachweisen musst. Unabhängig ob das Boot in D registriert ist oder nicht.
Lies nach.
Du bist im Irrtum.
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Gruss Andreas

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Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
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  #21  
Alt 18.12.2010, 08:12
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Wo kann ich dass nachlesen.
Hast Du einen Link.
Gruß Thorsten
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  #22  
Alt 18.12.2010, 08:58
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Moin,

ich empfehle die Ursprungsfrage zu lesen.

Da wollte jemand, dessen Boot nur auf Binnengewässern unterwegs war, lediglich wissen ob er sein Boot trotz fehlenden MwSt-Nachweis verkaufen darf.

Von EU-Einfuhr war nicht die Rede.
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Gruss Vestus
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  #23  
Alt 18.12.2010, 10:13
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Da wollte jemand, dessen Boot nur auf Binnengewässern unterwegs war, lediglich wissen ob er sein Boot trotz fehlenden MwSt-Nachweis verkaufen darf.

.
Auch in Binnenhäfen gab es schon Zollkontrollen,
das möchte ich hier aber garnicht dramatisieren.
Dürfen darf man das Boot schon verkaufen, ist ja klar.
Nur ist es für den "wachsamen" Käufer doch deutlich atraktiver,
ein Boot mit klaren Papieren zu kaufen. Zu einer Nachversteuerung
wird immer der aktuelle Halter des Bootes herangezogen.
__________________
Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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  #24  
Alt 18.12.2010, 10:24
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wenn das Boot in Deutschland NEU bei einem Händler gekauft wurde, ist automatisch die MwSt. gezahlt worden.
Da keine Rechnung mehr vorhanden ist, würde ich mich auch mit dem Zoll unterhalten, welche möglichkeiten es in diesem Fall gibt. Alles andere ist doch nur rumgestochere.
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  #25  
Alt 18.12.2010, 10:31
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Zitat von checki Beitrag anzeigen
Auch in Binnenhäfen gab es schon Zollkontrollen,
das möchte ich hier aber garnicht dramatisieren.
Dürfen darf man das Boot schon verkaufen, ist ja klar.
Nur ist es für den "wachsamen" Käufer doch deutlich atraktiver,
ein Boot mit klaren Papieren zu kaufen. Zu einer Nachversteuerung
wird immer der aktuelle Halter des Bootes herangezogen.
Jetzt musst Du mir mal erklären, welhalb ein deutscher Eigner mit einem in Deutschland gebauten Boot, gekauft über eine deutsche Agentur, mit einem deutschen Kaufvertrag Gefahr läuft in Deutschland Mehrwertsteuer nachentrichten zu müssen? Bin gespannt.
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Gruss Vestus
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