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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo Gemeinde,
könnt ihr mich bitte mal über die aktuelle Lage zu Thema "abgeführte Mehrwertsteuer" aufklären? Folgender Sachverhalt: Boot 1994 neu in Deutschland gekauft, Erstbesitzer nicht mehr zu ermitteln, Bootshändler existiert nicht mehr, Boot hat D nicht verlassen, schwamm immer im Binnengewässer. 1995 Agenturverkauf über Händler an Privat. Seit 1995 in dessen Besitz, soll jetzt weiterverkauft werden. Agenturvertrag von 1995 vorhanden, allerdings kein Mehrwertsteuernachweis, da Originalrechnung nicht vorliegt. Muß man den erbringen? Falls ja, würde das ja im Umkehrschluß bedeuten, das man sein Boot nicht weiterverkaufen kann, ohne die Mwst. nochmals zu bezahlen.... ...und falls dem so wäre, welcher Wert würde hier zu Grunde gelegt werden???? Danke für eure Meinungen. Winterliche Grüße vom Oberrhein sendet Joachim
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Das Leben ist kein Ponyhof ![]() |
#2
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Verschenken oder versenken
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Gruss Vestus |
#3
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Hallo vestus...
soooo genau wollt ichs gar nicht wissen, aber vielen Dank für Deinen hochqualifizierten Beitrag zu diesem Thema....
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Das Leben ist kein Ponyhof ![]() |
#4
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MFG Robert Carpe diem
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#5
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![]() Zitat:
wie schon in meinen anderen Beiträgen geschrieben, einfach aufs Zollamt gehen und ein INF 3 beantragen und gut ist. Gruß Andreas ![]() ![]() ![]()
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#6
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Danke für eure Infos, aber hier hat das Boot Deutschland ja nie verlassen. Wie verhält es sich da? Hat jemand Erfahrungen?
Ich glaube, hier ist der Zoll nicht der richtige Ansprechpartner.
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Das Leben ist kein Ponyhof ![]() |
#7
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Ach so..
im Boote-Heft stand vor einigen Jahren mal was zu diesem Thema, vielleicht kann da jemand mal kucken? DANKE!
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Das Leben ist kein Ponyhof ![]() |
#8
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Hallo nochmal du musst schon die Hilfe annehmen!!!!!!
Der Zoll kann dir die bescheinigung geben die laurabis meinte!!!! P.s umso besser wenn sie aus Deutschland ist.
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MFG Robert Carpe diem |
#9
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![]() Zitat:
Bootsverkäufe zwischen Privatleuten sind in D nicht umsatzsteuerpflichtig. Du schreibst, 1995 wurde das Boot als Agenturverkauf vom Händler an Privat verkauft. In diesem Fall wäre der Händler der Umsatzsteuerschuldner. Es kann aber auch sein dass der Händler nur als Vermittler zwischen zwei Privatpersonen tätig gewesen ist, da würde USt nur für seine Provision angefallen sein, weiss man ja alles nicht. Dieses ist aber alles für den Besitzer ab 1995 nicht mehr relevant, da er als privater Käufer den Kaufpreis entrichtet hat und somit rechtmässiger Eigentümer ist, egal ob die Rechnung mit oder ohne ausgewiesene MwSt ausgestellt wurde und ob der Verkäufer die MwSt abgeführt hat oder nicht. Kannst beruhigt verkaufen, aber bitte keine MwSt ausweisen.
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Gruss Vestus |
#10
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Hallo Vestus,
ich glaube hier geht es doch eher darum ob die EU Steuer (Einfuhrumsatzsteuer) irgendwann bezahlt wurde. Sonst könnte man ja das Boot in die EU eingeführt haben ohne die fällige EU Steuer zu bezahlen. Wenn das überprüft wird sollte man nachweisen können das diese Steuer bei der Einfuhr bezahlt wurde.
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Gruß Frank Am Ende ist es egal, wie viele Atemzüge du gemacht hast, wichtig ist wie viele Momente dir den Atem geraubt haben. |
#11
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![]() Da wäre doch davon auszugehen das die Mwst. bezahlt wurde?
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§ 1 jeder macht seins ![]() Gruß Andreas ![]() |
#12
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![]() Zitat:
Boot ist aus D, Agenturvertrag aus D ist vorhanden, s.o., der Rest kann dem neuen Besitzer egal sein. Für die Abführung der Steuer ist allein der Verkäufer zuständig. Weiterhin ist der Fall aus dem Jahre 1995, womit alle Verjährungsfristen verstrichen sind. Daher rührte auch meine Annahme ob der Trööt ein Scherz ist. Wäre aber eine nette Klausuraufgabe für angehende Steuerfachgehilfen/innen
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Gruss Vestus |
#13
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![]() Zitat:
http://www.boote-forum.de/showpost.p...6&postcount=13
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Gruß Frank Am Ende ist es egal, wie viele Atemzüge du gemacht hast, wichtig ist wie viele Momente dir den Atem geraubt haben. |
#14
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Gruss Vestus |
#15
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Aber genau das ist der tiefere Hintergrund
![]() Wenn du ein Boot hast welches du z.B. auch mal in den Kroatienurlaub mitnehmen möchtest benötigst du diesen Nachweis.
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Gruß Frank Am Ende ist es egal, wie viele Atemzüge du gemacht hast, wichtig ist wie viele Momente dir den Atem geraubt haben. |
#16
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Hallo
![]() für Kroatienurlauber ist ein INF3 zu empfehlen habe da was läuten höhren das die nächstes Jahr verstärkt bei der Wiedereinreise (Slowenien) kontrolieren werden. Gruß Andreas ![]() ![]() ![]() |
#17
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![]() Zitat:
woher hast Du denn die schlaue Information? Die Kroaten wollen einen Eigentumsnachweis. Ob in D die MwSt abgeführt wurde dürfte denen reichlich egal sein, zumindest solange sie noch nicht in der EU mitspielen.
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Gruss Vestus |
#18
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![]() Zitat:
![]() Es geht nicht um Kroatien, es geht um die (Wieder-)Einreise in die EU. http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=114806
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#19
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Huhu,
aber dies betrifft keine Boot die schon in D zugelassen sind. Wenn ich mit meinem in D registrierten Boot aus der EU ausreise und nach 3 Wochen zurück komme, dann brauche ich nicht nachzuweisen ob die Steuern bezahlt wurden. Interessant ist es nur wenn man längere Zeit weg bleibt. (Weltreise o.ä.) aber auch da gibt es Sonderregelungen. Ich meine nach 3 Jahren Abwesenheit wird es kritisch. Aber über Suchfunktion gibt es noch einige Trööts, die das Thema behandeln. Gruß Thorsten
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https://www.facebook.com/thorsten.schlicht.9 |
#20
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![]() Zitat:
das ist schlicht ein Irrtum. Lies mal den Trööt. Nicht hier nochmal das Ganze neu diskutieren. Selbstverständlich kann es sein, dass du nach 1 Tag außerhalb der EU bei der Wiedereinreise die einstmals entrichtete MwSt nachweisen musst. Unabhängig ob das Boot in D registriert ist oder nicht. Lies nach. Du bist im Irrtum. ![]()
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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#21
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Wo kann ich dass nachlesen.
Hast Du einen Link. Gruß Thorsten
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https://www.facebook.com/thorsten.schlicht.9 |
#22
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Moin,
ich empfehle die Ursprungsfrage zu lesen. Da wollte jemand, dessen Boot nur auf Binnengewässern unterwegs war, lediglich wissen ob er sein Boot trotz fehlenden MwSt-Nachweis verkaufen darf. Von EU-Einfuhr war nicht die Rede.
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Gruss Vestus
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#23
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das möchte ich hier aber garnicht dramatisieren. Dürfen darf man das Boot schon verkaufen, ist ja klar. Nur ist es für den "wachsamen" Käufer doch deutlich atraktiver, ein Boot mit klaren Papieren zu kaufen. Zu einer Nachversteuerung wird immer der aktuelle Halter des Bootes herangezogen.
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Gruß aus Berlin Jörg ![]() Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#24
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wenn das Boot in Deutschland NEU bei einem Händler gekauft wurde, ist automatisch die MwSt. gezahlt worden.
Da keine Rechnung mehr vorhanden ist, würde ich mich auch mit dem Zoll unterhalten, welche möglichkeiten es in diesem Fall gibt. Alles andere ist doch nur rumgestochere.
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AVERNA - Dirk Jeder kann was gut, ich kann gut am Meer sitzen GRÖMITZ Die Perle der Ostsee
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#25
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Gruss Vestus |
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