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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 27.12.2015, 15:53
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Standard Buchstabenhöhe - Heckspiegel und Niederlande

Bitte nicht gleich auf mich einschlagen. Ich weiss, dass zum Thema Bootskennzeichen schon viel hier geschrieben wurde.

Trotzdem beschäftigen mich noch diese zwei für mich nicht klar beantworteten Fragen, da ich mit meinem Boot auch auf Binnengewässern in Holland fahren möchte.

Lt. deutscher Kennzeichenverordnung können Kennzeichen auch am Heckspiegel (wo steht, dass man dass bei AB nicht machen darf) angebracht werden. Ausserdem wird eine Mindesthöhe von 10 cm verlangt.

Da grundsätzlich deutsche Kennzeichen in Holland anerkannt werden, stellt sich mir die Frage, ob das nicht auch für die Anbringung bzw. Größe der Buchstaben gilt????!!!

Hat da irgendjemand hier aus dem fundiertes Backroundwissen?

Persönlich halte ich es für unlogisch, wenn ich hinsichtlich der Kennzeichnung die jeweiligen Landesvorschriften beachten muss (Beispiel PKW, Motorrad)

Gruß Thomas
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  #2  
Alt 27.12.2015, 16:22
uli07 uli07 ist offline
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Soweit ich weiß möchten die Holländer das Kennzeichen auch an der Seite haben. Drucke mir dann immer das Kennzeichen auf Din A4 aus und lege es von innen in die Seitenscheibe.
__________________
Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #3  
Alt 27.12.2015, 16:23
Leukermeerbewohner Leukermeerbewohner ist offline
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Hi Thomas,
Kennzeichen müssen beidseitig angebracht werden, nur am Heck reicht nicht aus.
10 cm Höhe lässt man gelten.
Gruß Udo
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  #4  
Alt 27.12.2015, 16:42
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Vmax1 Vmax1 ist offline
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Zitat:
Zitat von uli07 Beitrag anzeigen
Soweit ich weiß möchten die Holländer das Kennzeichen auch an der Seite haben. Drucke mir dann immer das Kennzeichen auf Din A4 aus und lege es von innen in die Seitenscheibe.

...das nenne ich mal eine praxistaugliche, kurzfristige Idee. Geht bei mir da ich Fensterscheiben rechts und links habe.

Wird das von der holländischen WSP so akzeptiert?
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  #5  
Alt 27.12.2015, 16:47
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Zitat:
Zitat von Leukermeerbewohner Beitrag anzeigen
Hi Thomas,
Kennzeichen müssen beidseitig angebracht werden, nur am Heck reicht nicht aus.
10 cm Höhe lässt man gelten.
Gruß Udo

Hallo Udo,

deinem Namen nach, musst du dich ja gut auskennen in Holland

Da werde ich dir mal glauben. Obwohl mir das nicht gefällt mit der holländischen Auslegung ihrer Anerkennung.

Schon mal deren Motorradkennzeichen-Größe gesehen?
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  #6  
Alt 27.12.2015, 16:58
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Ich habe mich auch noch einmal hier durchgearbeitet:

https://www.boote-forum.de/showthrea...=123439&page=3


....so ist vielleicht verständlich, warum mir das noch immer nicht so ganz klar ist
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  #7  
Alt 27.12.2015, 17:00
Bodo 1 Bodo 1 ist offline
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Mal eine andere Frage , ich habe am Auto ein deutsches Kennzeichen und habe für meine Auslandfahrten noch nie mein Kennzeichen umgebaut !
Mach die Kennzeichnung so wie es in D Vorschrift ist und alles ist gut .
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  #8  
Alt 27.12.2015, 17:10
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Zitat:
Zitat von Bodo 1 Beitrag anzeigen
Mal eine andere Frage , ich habe am Auto ein deutsches Kennzeichen und habe für meine Auslandfahrten noch nie mein Kennzeichen umgebaut !
Mach die Kennzeichnung so wie es in D Vorschrift ist und alles ist gut .
Das sagt der klare Menschenverstand!!!


Der scheint aber bei manchen Dingen, im speziellen bei Gesetzen, nicht anwendbar zu sein
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  #9  
Alt 27.12.2015, 19:38
Bodo 1 Bodo 1 ist offline
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Zitat:
Zitat von Vmax1 Beitrag anzeigen
Das sagt der klare Menschenverstand!!!


Der scheint aber bei manchen Dingen, im speziellen bei Gesetzen, nicht anwendbar zu sein

Glaube ich nicht , habe ich es richtig verstanden das dein Boot in D angemeldet ist und du nur ab und zu mal in H unterwegs bist ?

Kann ja nicht sein , das man an der Grenze alles umkleben muss
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  #10  
Alt 27.12.2015, 20:13
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Zitat:
Zitat von Bodo 1 Beitrag anzeigen
Glaube ich nicht , habe ich es richtig verstanden das dein Boot in D angemeldet ist und du nur ab und zu mal in H unterwegs bist ?

Kann ja nicht sein , das man an der Grenze alles umkleben muss
...ja, hast du, und das sollte man meinen

Werde mir für die Holland Touren eine variable Lösung ausdenken oder Aufkleber, die ich hinterher wieder leicht entfernen kann.
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  #11  
Alt 27.12.2015, 21:05
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Mache es so wie Bodo 1 geschrieben hat und es gibt in den Niederlanden kein Problem. Das erkennt auch die WSP in den NL an. Ich bin schon sehr offt mnit meinem in Deutschalnd zugelassenen Boot in den Niederlanden gefahren und auch angehalten worden. Aber die Kennzeichen wurde noch nie bemängelt.
Was die Kollegen dort immer sehen wollen sind Rettungswesten, Feuerlöscher, Bootsführerschein Binnen und IBS.

Dann hast Du keine Probleme, ausser wenn Du zu schnell warst,
das Thema wird in den NL strenger gehandhabt.
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  #12  
Alt 28.12.2015, 00:28
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ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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bei schnellen Motorbooten wollen die Holländer Kennzeichen auf beiden Seite, es wird die gleiche größe der Kennzeichen anerkannt, wie hier bei uns auch
das war aber nicht immer so
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #13  
Alt 28.12.2015, 01:05
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Braucht man wirklich keine holländische Nummer mehr, wenn die deutsche dran ist?

Gruß Mani
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Allen eine Gute Fahrt
Gruß Mani
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  #14  
Alt 28.12.2015, 02:28
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nein die NL Nummer für Schnelle Boote brauchst du schon lange nicht mehr zusätzlich
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #15  
Alt 28.12.2015, 17:05
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Wir hatten uns einfach die Kennzeichung in entsprechender Größe ausgedruck, dann einlaminiert (macht jeder gute Kopieshop), und die so stabile und wasserfeste Folie mit transparentem Paketklebeband ans Boot geklebt.
Hat niemand bemängelt, konnte wieder entfernt werden und ist mehrfach zu verwenden.
__________________
Gruß - Georg
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  #16  
Alt 28.12.2015, 18:06
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Zitat:
Zitat von ralfschmidt Beitrag anzeigen
bei schnellen Motorbooten wollen die Holländer Kennzeichen auf beiden Seite, es wird die gleiche größe der Kennzeichen anerkannt, wie hier bei uns auch
das war aber nicht immer so
Dieses Art der Kennzeichnung ist nur dann verpflichtend, wenn das Boot in den NL angemeldet ist. Deutsche Kennzeichen werden ausdrücklich anerkannt, siehe Beiträge Bodo1.

Grüße

Matthias.
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  #17  
Alt 28.12.2015, 19:39
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in NL ist es vorgeschrieben, schnelle Boote vorne an beiden Seiten mit Kennzeichen zu versehen. Dabei ist egal, ob das Boot in NL oder woanders registriert ist.
Eine deutsche Kennzeichnung wird anerkannt, sie MUSS aber an beiden Seiten angebracht sein, auch wenn im Heimatland eine andere Art (in D z.B. hinten) zulässig ist.
Also: Wer nach NL fahren will, bringt seine Kennzeichen vorne links und rechts an, was so ja auch in D zulässig ist.
Welchen Sinn macht eine zusätzliche und nur kurzfristige vordere Kennzeichnung?
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  #18  
Alt 29.12.2015, 03:07
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Zitat:
Zitat von Allegria Beitrag anzeigen
Welchen Sinn macht eine zusätzliche und nur kurzfristige vordere Kennzeichnung?
1. Die zusätzliche vordere Kennzeichnung erfüllt die Vorgaben niederländischer Kennzeichnungsverordnung für Wasserfahrzeuge bestimmter Klassifizierung.

2. Die Kurzfristigkeit der Kennzeichnung ein angenehmeres Gesamtbild des Wasserfahrzeugs nach ihrer beseitigung.

Robin
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Die Navigation ist eine Wissenschaft verschwommener Annahmen und stützt sich auf anfechtbare Werte, die als Ergebnis erfolgloser Experimente mit Instrumenten problematischer Genauigkeit von Personen zweifelhafter Zuverlässigkeit und fragwürdiger Geisteshaltung ermittelt werden.




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  #19  
Alt 29.12.2015, 07:06
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http://www.kreuzer-abteilung.org/Pub...ehrer-2014.PDF



Siehe Seite 10....
__________________
Grüße Richard
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  #20  
Alt 29.12.2015, 09:32
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Super, vielen Dank an Euch für eure Beiträge.

Damit dürfte jetzt alles klar sein.

Wünsche allen hier im einen "Guten Rutsch" und ein gesundes neues Jahr mit schönen Bootstouren.

In diesem Sinne,
Gruß aus Südmoslesfehn,
Thomas
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  #21  
Alt 02.01.2016, 11:46
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Die Kreuzerabteilung darf schreiben, was sie will. Ausschlaggebend ist jedoch die Regelung im Original, auch bekannt als BPR.
Aber es darf natürlich jeder zwei Kennzeichen an sein Boot pinnen, wenn er mag. Nur vorgeschrieben ist es dadurch immer noch nicht.

Groetjes und ein schönes neues Jahr

Matthias.
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  #22  
Alt 04.01.2016, 14:36
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@ Thomas

Binnenvaart Politie- Reglement

§ 8.02

Ein schnelles Motorboot darf nur an der Schifffahrt teilnehmen, wenn es mit dem von der zuständigen Stelle zugeteilten Kennzeichen versehen ist.
Dieses Zeichen besteht aus einem oder mehreren Buchstaben und einer Nummer mit einer Höhe von mindestens 150 mm,
einer Breite von mindestens 100 mm und einer Schriftstärke von mindestens 20 mm.

Es muss gut erkennbar und in einer5 vom Untergrund abweichenden Farbe beiderseits des Bootes angebracht sein.

http://www.binnenschiffahrts-verlag....?p=pr&p_id=119

http://www.vaarbewijzen.nl/binnenvaa...reglement.html



Gruss Werner
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  #23  
Alt 04.01.2016, 15:03
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@ Segelmatt und @ Schnuffi


....mein Niederländisch ist leider nicht so gut? Jetzt muss ich mir auch noch eine BPR für 40 € ins Regal legen wenn ich ein Kajütboot fahre???

Oder wie ist das auszulegen?:

"Gemäß § 1.11 der Verordnung muß sich an Bord eines jeden Schiffes (ausgenommen offene Kleinfahrzeuge und Fahrzeuge ohne Besatzungsraum) ein Abdruck dieser Verordnung in der jeweils gültigen Fassung befinden, wobei die deutsche Übersetzung von den niederländischen Behörden akzeptiert wird."


In der Januar Ausgabe des "Boote" Magazins ist ein Bericht über holländische Reviere (Charter & Revier/Rotterdam). Hier schreibt das Magazin unter "Nautische Infos"

"....für Boote mit mehr als 20km/h ist ein Kennzeichen nach deutschen Vorschriften vorgeschrieben. Ausserdem wäre das Mitführen des "Almanak voor Watertoerisme, Teil 1" vorgeschrieben.


....das ist ja Wahnsinn....was denn jetzt???
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  #24  
Alt 04.01.2016, 15:06
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Zitat:
Zitat von Vmax1 Beitrag anzeigen
@ Segelmatt und @ Schnuffi


....mein Niederländisch ist leider nicht so gut? Jetzt muss ich mir auch noch eine BPR für 40 € ins Regal legen wenn ich ein Kajütboot fahre???

Oder wie ist das auszulegen?:

"Gemäß § 1.11 der Verordnung muß sich an Bord eines jeden Schiffes (ausgenommen offene Kleinfahrzeuge und Fahrzeuge ohne Besatzungsraum) ein Abdruck dieser Verordnung in der jeweils gültigen Fassung befinden, wobei die deutsche Übersetzung von den niederländischen Behörden akzeptiert wird."


In der Januar Ausgabe des "Boote" Magazins ist ein Bericht über holländische Reviere (Charter & Revier/Rotterdam). Hier schreibt das Magazin unter "Nautische Infos"

"....für Boote mit mehr als 20km/h ist ein Kennzeichen nach deutschen Vorschriften vorgeschrieben. Ausserdem wäre das Mitführen des "Almanak voor Watertoerisme, Teil 1" vorgeschrieben.


....das ist ja Wahnsinn....was denn jetzt???
Was ist daran denn Wahnsinn ???

Wenn du keine 40 € hast, solltest du dir vielleicht ein anderes Hobby suchen.

Boote über 20 Km/h gelten in den Niederlanden als schnelles Motorboot.

Gruss Werner

Geändert von Schnuffi (04.01.2016 um 15:15 Uhr)
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  #25  
Alt 04.01.2016, 15:11
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In der Januar Ausgabe des "Boote" Magazins ist ein Bericht über holländische Reviere (Charter & Revier/Rotterdam). Hier schreibt das Magazin unter "Nautische Infos"

"....für Boote mit mehr als 20km/h ist ein Kennzeichen nach deutschen Vorschriften vorgeschrieben. Ausserdem wäre das Mitführen des "Almanak voor Watertoerisme, Teil 1" vorgeschrieben.


....das ist ja Wahnsinn....was denn jetzt???
Stand im Boote-Magazin schon mal etwas das 100% stimmte?

da steht alles so wischi waschi drinnen.

1. in Holland ist das Mitführen des Almanak Pflicht
2. das Kennzeichen am Heckspiegel ist in Holland nicht gestattet.
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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