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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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Buchstabenhöhe - Heckspiegel und Niederlande
Bitte nicht gleich auf mich einschlagen. Ich weiss, dass zum Thema Bootskennzeichen schon viel hier geschrieben wurde.
Trotzdem beschäftigen mich noch diese zwei für mich nicht klar beantworteten Fragen, da ich mit meinem Boot auch auf Binnengewässern in Holland fahren möchte. Lt. deutscher Kennzeichenverordnung können Kennzeichen auch am Heckspiegel (wo steht, dass man dass bei AB nicht machen darf) angebracht werden. Ausserdem wird eine Mindesthöhe von 10 cm verlangt. Da grundsätzlich deutsche Kennzeichen in Holland anerkannt werden, stellt sich mir die Frage, ob das nicht auch für die Anbringung bzw. Größe der Buchstaben gilt????!!! Hat da irgendjemand hier aus dem fundiertes Backroundwissen? Persönlich halte ich es für unlogisch, wenn ich hinsichtlich der Kennzeichnung die jeweiligen Landesvorschriften beachten muss (Beispiel PKW, Motorrad) Gruß Thomas |
#2
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Soweit ich weiß möchten die Holländer das Kennzeichen auch an der Seite haben. Drucke mir dann immer das Kennzeichen auf Din A4 aus und lege es von innen in die Seitenscheibe.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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#3
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Hi Thomas,
Kennzeichen müssen beidseitig angebracht werden, nur am Heck reicht nicht aus. 10 cm Höhe lässt man gelten. Gruß Udo |
#4
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Zitat:
...das nenne ich mal eine praxistaugliche, kurzfristige Idee. Geht bei mir da ich Fensterscheiben rechts und links habe. Wird das von der holländischen WSP so akzeptiert? |
#5
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Zitat:
Hallo Udo, deinem Namen nach, musst du dich ja gut auskennen in Holland Da werde ich dir mal glauben. Obwohl mir das nicht gefällt mit der holländischen Auslegung ihrer Anerkennung. Schon mal deren Motorradkennzeichen-Größe gesehen? |
#6
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Ich habe mich auch noch einmal hier durchgearbeitet:
https://www.boote-forum.de/showthrea...=123439&page=3 ....so ist vielleicht verständlich, warum mir das noch immer nicht so ganz klar ist |
#7
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Mal eine andere Frage , ich habe am Auto ein deutsches Kennzeichen und habe für meine Auslandfahrten noch nie mein Kennzeichen umgebaut !
Mach die Kennzeichnung so wie es in D Vorschrift ist und alles ist gut .
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#8
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Zitat:
Der scheint aber bei manchen Dingen, im speziellen bei Gesetzen, nicht anwendbar zu sein
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#9
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Zitat:
Glaube ich nicht , habe ich es richtig verstanden das dein Boot in D angemeldet ist und du nur ab und zu mal in H unterwegs bist ? Kann ja nicht sein , das man an der Grenze alles umkleben muss |
#10
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Zitat:
Werde mir für die Holland Touren eine variable Lösung ausdenken oder Aufkleber, die ich hinterher wieder leicht entfernen kann. |
#11
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Mache es so wie Bodo 1 geschrieben hat und es gibt in den Niederlanden kein Problem. Das erkennt auch die WSP in den NL an. Ich bin schon sehr offt mnit meinem in Deutschalnd zugelassenen Boot in den Niederlanden gefahren und auch angehalten worden. Aber die Kennzeichen wurde noch nie bemängelt.
Was die Kollegen dort immer sehen wollen sind Rettungswesten, Feuerlöscher, Bootsführerschein Binnen und IBS. Dann hast Du keine Probleme, ausser wenn Du zu schnell warst, das Thema wird in den NL strenger gehandhabt.
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#12
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bei schnellen Motorbooten wollen die Holländer Kennzeichen auf beiden Seite, es wird die gleiche größe der Kennzeichen anerkannt, wie hier bei uns auch
das war aber nicht immer so
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell
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#13
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Braucht man wirklich keine holländische Nummer mehr, wenn die deutsche dran ist?
Gruß Mani
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Allen eine Gute Fahrt Gruß Mani |
#14
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nein die NL Nummer für Schnelle Boote brauchst du schon lange nicht mehr zusätzlich
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell
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#15
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Wir hatten uns einfach die Kennzeichung in entsprechender Größe ausgedruck, dann einlaminiert (macht jeder gute Kopieshop), und die so stabile und wasserfeste Folie mit transparentem Paketklebeband ans Boot geklebt.
Hat niemand bemängelt, konnte wieder entfernt werden und ist mehrfach zu verwenden.
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Gruß - Georg
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#16
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Zitat:
Grüße Matthias. |
#17
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in NL ist es vorgeschrieben, schnelle Boote vorne an beiden Seiten mit Kennzeichen zu versehen. Dabei ist egal, ob das Boot in NL oder woanders registriert ist.
Eine deutsche Kennzeichnung wird anerkannt, sie MUSS aber an beiden Seiten angebracht sein, auch wenn im Heimatland eine andere Art (in D z.B. hinten) zulässig ist. Also: Wer nach NL fahren will, bringt seine Kennzeichen vorne links und rechts an, was so ja auch in D zulässig ist. Welchen Sinn macht eine zusätzliche und nur kurzfristige vordere Kennzeichnung?
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#18
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Zitat:
2. Die Kurzfristigkeit der Kennzeichnung ein angenehmeres Gesamtbild des Wasserfahrzeugs nach ihrer beseitigung. Robin
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Die Navigation ist eine Wissenschaft verschwommener Annahmen und stützt sich auf anfechtbare Werte, die als Ergebnis erfolgloser Experimente mit Instrumenten problematischer Genauigkeit von Personen zweifelhafter Zuverlässigkeit und fragwürdiger Geisteshaltung ermittelt werden.
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#19
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Grüße Richard
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#20
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Super, vielen Dank an Euch für eure Beiträge.
Damit dürfte jetzt alles klar sein. Wünsche allen hier im einen "Guten Rutsch" und ein gesundes neues Jahr mit schönen Bootstouren. In diesem Sinne, Gruß aus Südmoslesfehn, Thomas
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#21
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Die Kreuzerabteilung darf schreiben, was sie will. Ausschlaggebend ist jedoch die Regelung im Original, auch bekannt als BPR.
Aber es darf natürlich jeder zwei Kennzeichen an sein Boot pinnen, wenn er mag. Nur vorgeschrieben ist es dadurch immer noch nicht. Groetjes und ein schönes neues Jahr Matthias.
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#22
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@ Thomas
Binnenvaart Politie- Reglement § 8.02 Ein schnelles Motorboot darf nur an der Schifffahrt teilnehmen, wenn es mit dem von der zuständigen Stelle zugeteilten Kennzeichen versehen ist. Dieses Zeichen besteht aus einem oder mehreren Buchstaben und einer Nummer mit einer Höhe von mindestens 150 mm, einer Breite von mindestens 100 mm und einer Schriftstärke von mindestens 20 mm. Es muss gut erkennbar und in einer5 vom Untergrund abweichenden Farbe beiderseits des Bootes angebracht sein. http://www.binnenschiffahrts-verlag....?p=pr&p_id=119 http://www.vaarbewijzen.nl/binnenvaa...reglement.html Gruss Werner
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#23
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@ Segelmatt und @ Schnuffi
....mein Niederländisch ist leider nicht so gut? Jetzt muss ich mir auch noch eine BPR für 40 € ins Regal legen wenn ich ein Kajütboot fahre??? Oder wie ist das auszulegen?: "Gemäß § 1.11 der Verordnung muß sich an Bord eines jeden Schiffes (ausgenommen offene Kleinfahrzeuge und Fahrzeuge ohne Besatzungsraum) ein Abdruck dieser Verordnung in der jeweils gültigen Fassung befinden, wobei die deutsche Übersetzung von den niederländischen Behörden akzeptiert wird." In der Januar Ausgabe des "Boote" Magazins ist ein Bericht über holländische Reviere (Charter & Revier/Rotterdam). Hier schreibt das Magazin unter "Nautische Infos" "....für Boote mit mehr als 20km/h ist ein Kennzeichen nach deutschen Vorschriften vorgeschrieben. Ausserdem wäre das Mitführen des "Almanak voor Watertoerisme, Teil 1" vorgeschrieben. ....das ist ja Wahnsinn....was denn jetzt??? |
#24
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Zitat:
Wenn du keine 40 € hast, solltest du dir vielleicht ein anderes Hobby suchen. Boote über 20 Km/h gelten in den Niederlanden als schnelles Motorboot. Gruss Werner Geändert von Schnuffi (04.01.2016 um 15:15 Uhr) |
#25
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Zitat:
da steht alles so wischi waschi drinnen. 1. in Holland ist das Mitführen des Almanak Pflicht 2. das Kennzeichen am Heckspiegel ist in Holland nicht gestattet.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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