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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 08.07.2016, 20:26
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klappanker klappanker ist offline
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Zitat:
Zitat von Trikeflieger2 Beitrag anzeigen
Das ist Quatsch. Es zählt das, was im Schein eingetragen ist. Aus einem PKW wird nicht ein LKW, nur weil er überladen ist.

Gruß Axel
Das ist auch nicht richtig, es zählt das zul. Zuggesamtgewicht ( das tatsächliche Gewicht von Anhänger und Zugfahrzeug, nicht die Summe der zulässigen Gesamtmassen ), und das ist nicht im Schein eingetragen, sondern meist am Typschild oder auf einem Metallschild im Motorraum oder sonstwo vermerkt.

Es steht auch in der Bedienungsanleitung.
__________________
cu
Max
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  #27  
Alt 08.07.2016, 20:52
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Trikeflieger2 Trikeflieger2 ist offline
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Zitat:
Zitat von klappanker Beitrag anzeigen
Das ist auch nicht richtig, es zählt das zul. Zuggesamtgewicht ( das tatsächliche Gewicht von Anhänger und Zugfahrzeug, nicht die Summe der zulässigen Gesamtmassen ), und das ist nicht im Schein eingetragen, sondern meist am Typschild oder auf einem Metallschild im Motorraum oder sonstwo vermerkt.

Es steht auch in der Bedienungsanleitung.
Darum geht's doch gar nicht!
Es geht darum, dass man einen 3,5-Tonner (z.B. Sprinter) überladen mit einem 3,5-er Führerschein fahren darf. Die Überladungsstrafe lassen wir mal außen vor. Es ist aber kein Fahren ohne Führerschein!! Und das wurde oben behauptet.

Auch kann ich einen 7,5-Tonner mit dem alten FS fahren (alte Klasse 3), der tatsächlich aber mit gewogenen 8t überladen ist. Ich brauche hierzu aber keinen LKW-Führerschein (alte Klasse 2)!!!

Gruß Axel
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  #28  
Alt 08.07.2016, 21:01
Benutzerbild von corvette-gold
corvette-gold corvette-gold ist gerade online
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Zitat:
Zitat von storm Beitrag anzeigen
. Wir reden ja hier nicht über 2-300kg. Und mal ganz ehrlich, welcher Wohnwagen, welches Wohnmobil und welcher Bootstrailer ist nicht überladen?
Aber trotzdem verboten und teilweise sehr gefährlich.
Problem sind leider fehlende Belastungsanzeigen an den Achsen.
Grüße Frank
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  #29  
Alt 08.07.2016, 21:10
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Zitat:
Zitat von Trikeflieger2 Beitrag anzeigen

Auch kann ich einen 7,5-Tonner mit dem alten FS fahren (alte Klasse 3), der tatsächlich aber mit gewogenen 8t überladen ist. Ich brauche hierzu aber keinen LKW-Führerschein (alte Klasse 2)!!!

Gruß Axel
7,5 Tonnem Zugfahrzeug. Mit dem alten FS II mit Anhänger 18 Tonnen.
Mit dem neuen FS 12 Tonnen für das Gespann.
Das wird beim Umtausch automatisch reduziert,
auch wenn die 18 Tonnen beim alten FS nur ein Theoretischer Wert waren,
da Anhänger in dem Falle schwerer wären als das Zugfahrzeug.
Grüße Frank
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  #30  
Alt 08.07.2016, 22:24
mcgrymelon mcgrymelon ist offline
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Zitat:
Zitat von corvette-gold Beitrag anzeigen
7,5 Tonnem Zugfahrzeug. Mit dem alten FS II mit Anhänger 18 Tonnen.
Mit dem neuen FS 12 Tonnen für das Gespann.
Das wird beim Umtausch automatisch reduziert,
auch wenn die 18 Tonnen beim alten FS nur ein Theoretischer Wert waren,
da Anhänger in dem Falle schwerer wären als das Zugfahrzeug.
Grüße Frank
wenn schon dann richtig:

Mit alter FS Klasse 3 durfte man einen max. 18.49 to schweren Zug fahren.
- Zugfahrzeug 7,49 to
- Anhänger mit durchgehender Bremsanlage (Druckluftbremse) bis zum
1,5 fachen zGG des Zugfahrzeugs.
- Bei Tandemachse (Achsabstand bis 1m) bis max. 11 to zulässig.

Also in Summe 18,49 to auf drei Achsen mit Klasse 3.

Ich habe vor Jahren mit einem Polizisten gewettet, dass das so ist. Und
nach Vorlage der entsprechenden Auszüge aus der StVZo und StVo die
Wette gewonnen. Danach hat er nicht mehr mit mir geredet ...

Abgesehen davon sind in meinem rosa Lappen keine Löcher mehr drin und
ich behalte den solange es geht.

Beim Umtausch in den neuen FS im Scheckkartenformat sollten die Inhaber
der alten Klasse 3 drauf achten, dass sie den Eintrag für CE79 bekommen;
siehe dazu das angehängte PDF von www.friesland.de.
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf merkblatt_ce79.pdf (45,3 KB, 332x aufgerufen)
__________________
Grüße, Thorsten

Boot fahren muss man sich leisten können, entweder mit Geld für Mechaniker oder mit Hirnschmalz fürs Selbermachen.
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  #31  
Alt 08.07.2016, 23:44
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Zitat:
Zitat von Trikeflieger2 Beitrag anzeigen
Auch kann ich einen 7,5-Tonner mit dem alten FS fahren (alte Klasse 3), der tatsächlich aber mit gewogenen 8t überladen ist. Ich brauche hierzu aber keinen LKW-Führerschein (alte Klasse 2)!!!

Gruß Axel

ÄÄHMMMM Eispruch..
wenn du einen Führerschein klasse 3 hast darfst du max. 7,49 t Zugamschine fahren. Wenn die Zugmaschine 8t hat benötigt man Klasse 2 oder Neu klasse C
wenn man das Fahrzeug nach alter Klasse nicht fahren durfte dann darf man dies auch neu nicht.

Wenn das Fahrzeug "nur" überladen ist hast du recht.
wenn das Fahrzeug das darf braucht man Führerschein Klasse 2
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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  #32  
Alt 09.07.2016, 09:26
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
....
Wenn das Fahrzeug "nur" überladen ist hast du recht.
....
Genau so meinte ich das
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  #33  
Alt 09.07.2016, 10:25
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alaska alaska ist offline
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Zitat:
Zitat von storm Beitrag anzeigen
Und mal ganz ehrlich, welcher Wohnwagen, welches Wohnmobil und welcher Bootstrailer ist nicht überladen?
Meiner.
3T- Trailer, auf der Waage wurden 2680 kg gemessen, also ausreichend Reserve. Auto darf 3,5 T ziehen, auch genügend Spielraum.
Mit der Beladung schaut das dann schon anders aus, da hier die großen SUVs
nicht glänzen. Mit 4 Personen und Urlaubgepäck kommen dann schnell 500 kg zusammen.

Trotzdem finde ich das Thema interessant, zeigt es auch, dass wir in
Deutschland noch recht preiswert aus der Affäre kommen.
Gewogen wurde ich übrigens auf der Urlaubsfahrt oder Fahrt zum heimischen
Gewässer noch nie.
__________________
Gruß vom Oberrhein.
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  #34  
Alt 09.07.2016, 11:41
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Trikeflieger2 Trikeflieger2 ist offline
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Zitat:
Zitat von alaska Beitrag anzeigen
Meiner.
.....
Trotzdem finde ich das Thema interessant, zeigt es auch, dass wir in
Deutschland noch recht preiswert aus der Affäre kommen.
....
Da hast Du Recht....leider muss man sagen. Denn nur dadurch gehen viele bewusst das Risiko ein, passiert ja nix außer einpaar Euro Strafe.

Ich kann noch alle 3,5t-Trailerfahrer verstehen, die versuchen, einigermaßen legal das 3,5t-Boot zu ziehen und dann doch einpaar Kilo wissentlich drüber sind. Hier geht beim Trailer eben nicht mehr wie die 3,5t.(bzw. bei einigen Herstellern 3,5t + Stützlast).
Bei allen anderen habe ich kein Verständnis. Jeder kann sich den passenden Trailer mit Reserve und das passende Zugfahrzeug kaufen. Klar kostet das Geld, aber man ist auf der sicheren Seite, auch im Falle eines Unfalls. Ich hätte bei meiner Flyer auch Geld sparen können, dann hätte ich anstatt dem 1800er einen 1500er-Trailer. Hätte gereicht. Jetzt habe ich aber 300kg Reserve und das reicht immer, ohne nachwiegen zu müssen. Auch habe ich mir jetzt einen großen SUV gekauft um endlich mehr anhängen zu dürfen.

Gruß Axel
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  #35  
Alt 09.07.2016, 14:53
Benutzerbild von Giligan
Giligan Giligan ist offline
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Wenn ihr auch nie die erlaubten Geschwindigkeiten über schreitet, habt ihr meine Hochachtung, denn das ist noch einfacher als für viel Geld ein Auto und einen Trailer mit satten Reserven zu kaufen.

Nie über 80? Oder 100, wenn die Zulassung besteht?
Auch nicht mal 5 oder 10%?

Glaube ich nicht.
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  #36  
Alt 09.07.2016, 16:29
kurz kurz ist offline
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Ich habe noch ein Luxusproblem:
Trailer hat ein paar Hunder kg Reserve, aber Auto darf nicht das volle Gewicht des Anhänger ziehen.

Bis jetzt habe ich nur so gehört, dass man in so einem Fall weniger Stress kriegt, weil weniger gefährlich, weil Achslasten nicht überladen sind.

Wer kennt die Sitten und Gebräuche besser?

Und was die Sicherhietsdiskussion betrifft: Ich fand noch nie ein zu grosses Gewicht gefährlich, aber IMMER eine zu hohe Geschwindigkeit.

Besonders gefährlich halte ich in dem Sinne übrigens Gespanne mit hohen Gewichten und 100kmh, die so zuverlässig fahren, dass man "nichts merkt". Wenn da dann was schief läuft... möchte wohl keiner mehr dabei sein. Auch wenn die Gewichte alle in den Toleranzen gemäss Papieren sind...
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  #37  
Alt 09.07.2016, 17:17
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Der Bodo Der Bodo ist offline
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Zitat:
Zitat von kurz Beitrag anzeigen
Ich habe noch ein Luxusproblem:
Trailer hat ein paar Hunder kg Reserve, aber Auto darf nicht das volle Gewicht des Anhänger ziehen.

Bis jetzt habe ich nur so gehört, dass man in so einem Fall weniger Stress kriegt, weil weniger gefährlich, weil Achslasten nicht überladen sind.

Wer kennt die Sitten und Gebräuche besser?

Und was die Sicherhietsdiskussion betrifft: Ich fand noch nie ein zu grosses Gewicht gefährlich, aber IMMER eine zu hohe Geschwindigkeit.

Besonders gefährlich halte ich in dem Sinne übrigens Gespanne mit hohen Gewichten und 100kmh, die so zuverlässig fahren, dass man "nichts merkt". Wenn da dann was schief läuft... möchte wohl keiner mehr dabei sein. Auch wenn die Gewichte alle in den Toleranzen gemäss Papieren sind...
Wenn Dein Auto z.B. 2,6t ziehen darf, dein Trailer aber 3,5t darf, dann darfst Du den mit dem Auto ziehen, der Trailer darf aber beladen nicht mehr wie 2,6t wiegen.
Ich könnte meinen 3,3t Trailer leer Theoretisch mit nen Polo durch die Gegend ziehen, was aufgrund der Größen Verhältnisse bestimmt recht lustig ausschaut.

Was die Geschwindigkeit angeht, mein Trailer hängt so ruhig hinten dran, das man den fast vergisst. Folge dessen habe ich mich schon manchmal dabei erwischt, das die Nadel mal kurz vor der 100 stand, was aber dann schnell wieder korrigiert wurde. Ich darf nur 80 mit 3,3t und da bei bleibt es auch, mehr will ich nicht. Ich habe 3 Kinder dabei und lege mehr wert darauf sicher anzukommen, als schnell.
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Geändert von Der Bodo (09.07.2016 um 17:23 Uhr)
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  #38  
Alt 09.07.2016, 17:24
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Giligan Giligan ist offline
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Genau, das zulässige Gewicht kommt nur ins Spiel, wenn es um den Führerschein geht.

Willy
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  #39  
Alt 09.07.2016, 17:32
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Skibsplast Skibsplast ist offline
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Mensch Leute, es gibt doch weiß Gott schon genug Stränge mit Vorschriften und Gesetzestexten.

Der TE doch ganz deutlich um Erfahrungsberichte gebeten. Lest bitte mal die Überschrift

Wer also noch keine konkreten Erfahrungen mit den Folgen einer Überladung gemacht hat hält bitte die Finger still.
__________________
Gruß Ingo
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  #40  
Alt 09.07.2016, 17:33
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Zitat:
Zitat von Skibsplast Beitrag anzeigen
Mensch Leute, es gibt doch weiß Gott schon genug Stränge mit Vorschriften und Gesetzestexten.

Der TE doch ganz deutlich um Erfahrungsberichte gebeten. Lest bitte mal die Überschrift

Wer also noch keine konkreten Erfahrungen mit den Folgen einer Überladung gemacht hat hält bitte die Finger still.
Mach Du mal Urlaub und schalte den Laptop aus
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Gruß Klaus

Rotwein sieht man(n) nicht bei der Blutprobe.

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  #41  
Alt 09.07.2016, 17:34
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Giligan Giligan ist offline
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http://rundblick-unna.de/ueberladene...rkehr-gezogen/

Passt grad.
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  #42  
Alt 04.08.2016, 22:31
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Das hätte ein interessanter und informativer Thread werden können...
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Guybrush Threepwood: "Hinter dir, ein dreiköpfiger Affe!"
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  #43  
Alt 04.08.2016, 22:43
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Zitat:
Zitat von ottomotor Beitrag anzeigen
Das hätte ein interessanter und informativer Thread werden können...
Tja, das war mein Ziel, wenn man aber keine brauchbaren Informationen beitragen kann, werden moralische Diskussionen geführt [emoji16]

Schade, aber ist ja irgendwie immer wieder das gleiche.

Gesendet von meinem HTC 10 mit Tapatalk
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VG
Flo

Der-Boote-Blog.de

Schaut doch mal auf meinem Blog vorbei und hinterlasst mir einen Kommentar
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  #44  
Alt 05.08.2016, 01:01
Thom@s Thom@s ist offline
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Hallo liebe Bootler,
weil ich mich beruflich viel mit der Auslegung von Anhängelasten und den fahrdynamischen Eigenschaften von Gespannen auseinandersetzen muss, vielleicht einmal ein paar dumme Kommentarzeilen meinerseits.
Wir hatten in diesem Thread ja viel das Thema "Gutmensch" und "Schlechtmensch".
Meiner Meinung nach müsste man das in den gesetzlichen Gutmensch/Schlechtmensch und technischen Gutmensch/Schlechtmensch unterscheiden. Selbstverständlich gilt das auch für Gutfrau/Schlechtfrau analog, damit das hier sauber ist.
Kleines Beispiel: Wir haben vor einem Kindergarten eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30km/h. Absolut sauber. Was will uns aber diese gesetzliche Vorschrift wirklich sagen? Geht ja nicht um die Geschwindigkeit, sondern um den Anhalteweg, wenn plötzlich vor uns ein Kind auftaucht. Jetzt bin ich in einem alten VW - Käfer mit exakt 30km/h unterwegs, also der gesetzliche Gutmensch, der Ball rollt zwischen den Autos vorbei und verdammt, die alten Trommelbremsen (TÜV war neu auf die Bremsen) - ja schade um den Ball (und das Kind). Nun kommt der gesetzliche Schlechtmensch mit 40km/h vorbei, gleiche Situation, sitzt aber im Supersportwagen mit Carbonbremsscheiben und haste nicht gesehen- der Ball hält (und das Kind lebt), weil der Anhalteweg war 1m kürzer, als beim alten VW - Käfer, trotz höherer Geschwindigkeit. Jetzt fühlt sich aber der gesetzliche Gutmensch super gut, weil klar der Ball (das Kind) ist kaputt, aber er war ja perfekt gesetzlich unterwegs. Der technische Gutmensch (hier leider gesetzliche Schlechtmensch) muss aber, weil 1 Sekunde vorher geblitzt, seine Euro berappen (dafür aber Kind nicht tot).
So das muss man jetzt auf diesen Thread erweitern.
Wenn wir so Fahrzeuge auslegen, glaubt denn einer ernsthaft, das könne man auf das kg genau machen, also mit 3500kg Anhängelast kann jeder Anfänger (=gesetzlicher Gutmensch) den Trailer noch ohne Probleme ziehen und bei 3501 kg (=gesetzlicher Schlechtmensch) ist dann selbst der jahrelange Profi überfordert?
Bei der Auslegung von Gespannen werden statistische Fahrprofile zu Grunde gelegt. Wenn z.B. der gesetzliche Gutmensch leider auf seinem Weg zum Hafen regelmäßig mit 80km/h über Schienen donnert, wird er zum technischen Schlechtmensch, weil er damit statistisch sein Gespann überbelastet (weiss er aber nicht, deshalb fühlt er sich als Gutmensch und postet fleissig gegen die gestzlichen Schlechtmenschen). Reist ihm irgendwann die Anhängekupplung weg, was solls man war ja immer mit maximal 80km/h unterwegs (im Idealfall ist nur der Ball kaputt).
Jetzt der gesetzliche Schlechtmensch. Fährt immer mit 100km/h Richtung HR, aber ausschließlich Autobahn, bremst frühzeitig vor Gleisen ab, hat sämtliche Fahrdynamikprgramme im Fahrzeug aktiv. Im Prinzip unterläuft er die Auslegungstatistik, er ist der technische Gutmensch, aber eben auch der gesetzliche Schlechtmensch. Mir als Vater ist es aber lieber dass der technische Gutmensch (gesetzliche Schlechtmensch) einen Meter vor meinem Kind zum Halten kommt, als wenn der gesetzliche Gutmensch einen Meter zu spät zum Halten kommt.
Kann sich jetzt jeder seinen Reim drauf machen.

Viele Grüße

Thomas
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  #45  
Alt 05.08.2016, 01:30
ferenc ferenc ist offline
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Zitat:
Zitat von Thom@s Beitrag anzeigen
Hallo liebe Bootler,
weil ich mich beruflich viel mit der Auslegung von Anhängelasten und den fahrdynamischen Eigenschaften von Gespannen auseinandersetzen muss, vielleicht einmal ein paar dumme Kommentarzeilen meinerseits.
Wir hatten in diesem Thread ja viel das Thema "Gutmensch" und "Schlechtmensch".
Meiner Meinung nach müsste man das in den gesetzlichen Gutmensch/Schlechtmensch und technischen Gutmensch/Schlechtmensch unterscheiden. Selbstverständlich gilt das auch für Gutfrau/Schlechtfrau analog, damit das hier sauber ist.
Kleines Beispiel: Wir haben vor einem Kindergarten eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30km/h. Absolut sauber. Was will uns aber diese gesetzliche Vorschrift wirklich sagen? Geht ja nicht um die Geschwindigkeit, sondern um den Anhalteweg, wenn plötzlich vor uns ein Kind auftaucht. Jetzt bin ich in einem alten VW - Käfer mit exakt 30km/h unterwegs, also der gesetzliche Gutmensch, der Ball rollt zwischen den Autos vorbei und verdammt, die alten Trommelbremsen (TÜV war neu auf die Bremsen) - ja schade um den Ball (und das Kind). Nun kommt der gesetzliche Schlechtmensch mit 40km/h vorbei, gleiche Situation, sitzt aber im Supersportwagen mit Carbonbremsscheiben und haste nicht gesehen- der Ball hält (und das Kind lebt), weil der Anhalteweg war 1m kürzer, als beim alten VW - Käfer, trotz höherer Geschwindigkeit. Jetzt fühlt sich aber der gesetzliche Gutmensch super gut, weil klar der Ball (das Kind) ist kaputt, aber er war ja perfekt gesetzlich unterwegs. Der technische Gutmensch (hier leider gesetzliche Schlechtmensch) muss aber, weil 1 Sekunde vorher geblitzt, seine Euro berappen (dafür aber Kind nicht tot).
So das muss man jetzt auf diesen Thread erweitern.
Wenn wir so Fahrzeuge auslegen, glaubt denn einer ernsthaft, das könne man auf das kg genau machen, also mit 3500kg Anhängelast kann jeder Anfänger (=gesetzlicher Gutmensch) den Trailer noch ohne Probleme ziehen und bei 3501 kg (=gesetzlicher Schlechtmensch) ist dann selbst der jahrelange Profi überfordert?
Bei der Auslegung von Gespannen werden statistische Fahrprofile zu Grunde gelegt. Wenn z.B. der gesetzliche Gutmensch leider auf seinem Weg zum Hafen regelmäßig mit 80km/h über Schienen donnert, wird er zum technischen Schlechtmensch, weil er damit statistisch sein Gespann überbelastet (weiss er aber nicht, deshalb fühlt er sich als Gutmensch und postet fleissig gegen die gestzlichen Schlechtmenschen). Reist ihm irgendwann die Anhängekupplung weg, was solls man war ja immer mit maximal 80km/h unterwegs (im Idealfall ist nur der Ball kaputt).
Jetzt der gesetzliche Schlechtmensch. Fährt immer mit 100km/h Richtung HR, aber ausschließlich Autobahn, bremst frühzeitig vor Gleisen ab, hat sämtliche Fahrdynamikprgramme im Fahrzeug aktiv. Im Prinzip unterläuft er die Auslegungstatistik, er ist der technische Gutmensch, aber eben auch der gesetzliche Schlechtmensch. Mir als Vater ist es aber lieber dass der technische Gutmensch (gesetzliche Schlechtmensch) einen Meter vor meinem Kind zum Halten kommt, als wenn der gesetzliche Gutmensch einen Meter zu spät zum Halten kommt.
Kann sich jetzt jeder seinen Reim drauf machen.

Viele Grüße

Thomas


Zitat:
vielleicht einmal ein paar dumme Kommentarzeilen meinerseits
aber du hast uns wenigstens gewarnt
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  #46  
Alt 05.08.2016, 02:00
lapaloma lapaloma ist offline
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Da koennte man gut einen Loriot-Kurzfilm draus machen!

Gruss Norbert, Schlutmensch, oder Gecht....oder wie oder was....
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  #47  
Alt 05.08.2016, 10:35
Thom@s Thom@s ist offline
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Ja morgen,

wollte es eigentlich besonders einfach darstellen.
Heute geht es ja um Themen wie autonomes Fahren etc. D.h. gelten für ein solches Fahrzeug die gleichen Gesetze wie für ein menschlich geführtes Fahrzeug? - Klar vor Gesetz sind alle Menschen gleich und der Mensch ist auch für das autonome Fahrzeug verantwortlich. In der Praxis braucht aber die Elektronik nicht die menschliche Schrecksekunde vor der Vollbremsung. Daher könnte ja der Gedanke aufkommen, dass man mit einem autonomen Fahrzeug 90km/h fahren könnte, wo für andere nur 80km/h gilt, weil von beiden System dann das exakt gleiche Gefährdungspotential ausgeht.

Nun sehe ein ist OT.

Daher hier nur meine einzige Erfahrung mit Gespann und 3.5t am Hacken.
Bin in 10 Jahren ca. 8x zwischen D und HR getrailert. Bis auf einmal nie ein Problem gehabt. Natürlich ist man immer grenzwertig und mit einem mulmigen Gefühl unterwegs. Man spürt ja selbst am Fahrverhalten, dass das Gespann so keinen Fahrfehler verträgt.

Jetzt komme ich an die Österreichisch-Slowenische Grenze, Passkontrolle.
Sagt der Ö-Grenzer plötzlich zur mir: Ihr Fahrzeug darf doch gar keine 3.5t ziehen. Hat er grundsätzlich nicht unrecht. Hatte einen BMW X5, der eigentlich nur irgendwo 2.7t ziehen darf. Das Fahrzeug habe ich aber auf 3.5t auflasten lassen, sauber beim TÜV und im Schein eingetragen. Es waren auch Auflagen, wie z.B. dass das Fahrstabilitätsprogramm aktiv sein muss und eine bestimmte Reifengröße vorgeschrieben wurde.
Ich zeige dem Grenzer den FZG - Schein mit 3.5t, er antwortet, das interessiert ihn nicht, das Zugfahrzeuggewicht würde zu gering für die Anhängelast sein und im übrigen seien die Österreicher nicht an irgendwelche deutschen TÜV Segen gebunden. Und damit wäre hier für mich die Weiterfahrt beendet. (um den Bogen zu machen: ich bin der gesetzliche Gutmensch, aber aus Sicht des Grenzers der technische Schlechtmensch ).
Egal. Habe locker 15 Minuten mit dem Mann diskutiert und da - sorry wie erwähnt - ich damit beruflich zu tun habe, konnte ich ihn irgendwie überzeugen, dass die heutigen technischen "Spielereien" an den Fahrzeugen die Toleranzen in den alten Faustformeln kompensieren können. Klar würde jetzt unter der Fahrt das Fahrstabilitätsprogramm ausfallen, müsste man konsequent mit dem Gespann stehen bleiben. Am Ende hat er mir frustiert wieder die Papiere hin geknallt und gesagt ich solle mich jetzt "schleichen". Habe ich dann auch gerne gemacht.
Ja zum Glück war das alles was mir je mit der Ordnungsmacht passiert ist.

Und sorry noch einmal für den nächtlichen Sermon.

Liebe Grüße

Thomas
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  #48  
Alt 05.08.2016, 11:01
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Trikeflieger2 Trikeflieger2 ist offline
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....
Ich zeige dem Grenzer den FZG - Schein mit 3.5t, er antwortet, das interessiert ihn nicht, das Zugfahrzeuggewicht würde zu gering für die Anhängelast sein und im übrigen seien die Österreicher nicht an irgendwelche deutschen TÜV Segen gebunden. Und damit wäre hier für mich die Weiterfahrt beendet.....
Nur am Rande: Wenn im Schein 3,5t eingetragen sind, dann gilt das auch in einem anderen Land. Basta.

Gruß Axel
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  #49  
Alt 05.08.2016, 12:36
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Servus Thomas,

bist Du Philosoph? Dann hätte ich für dieses Geschreibsel ja noch halbwegs Verständis.
Ich stelle mir gerade die nach Deinen Vorstellungen designten Verkehrsschilder vor. V-max. für alle erdenklichen Fahrzeugklassen, da wächst der Schilderwald.

Denke es hat durchaus seine Berechtigung, dass es so ist wie es ist.

Grüße,
Jürgen
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  #50  
Alt 05.08.2016, 12:57
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Zitat:
Zitat von Trikeflieger2 Beitrag anzeigen
Nur am Rande: Wenn im Schein 3,5t eingetragen sind, dann gilt das auch in einem anderen Land. Basta.

Gruß Axel
Hallo Axel,
ja schon - aber Recht haben und Recht bekommen waren ja schon immer zwei paar Stiefel.
Was hilft mir das "Basta" an der Grenze, wenn der Grenzer störisch ist und Dir die Weiterfahrt verbietet. Da muss einem manchmal halt etwas einfallen.

In diesem Sinne

Thomas
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