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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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#1
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Kroatien 2013 Boote nach versteuern ?
Servus an alle die wo ein Boot in Kroatien stehen haben.
Vorallem an die ,wo unversteuerte Boote haben. Wie ist das jetzt genau mit EU-Kroatien 2013 ? Wie werden die Boote nach versteuert ? Das schlägt doch bestimmt eine riesen Welle.Da geht es um zig Millionen. Gruß W.B |
#2
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die letzte Meldung die ich mitbekam:
Kroatische Staatsangehörige unter kroatischer Flagge = keine Nachversteuerung. Ausländische Staatsbürger unter Kroatischer Flagge = in Kroatien Nachversteuern Ausländische Staatsbürger unter einer EU-Flagge = im Heimatland nachversteuern aber sicher soll das noch nicht sein. Das wird aber sicherlich in den Magazinen Segeln und Boote nächstes Jahr ein Thema sein.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#3
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Volker,
alle Boote unter kroatischer Flagge sind schon versteuert, wie in allen anderen EU-Ländern auch. Steuerbefreiung haben nur gewerbliche Unternehmen, aber auch dies gilt EU weit, also da kann nichts kommen. Versteuert werden nur die unversteuerten Boote und da wird die Steuer in dem Land fällig, wo das Boot in den Verkehr gebracht wird, also dann meist Kroatien. Noch etwas, wer ein schon mal versteuertes Boot länger als 36 Monate außerhalb der EU hat, darf nochmals zahlen. Ein Lichtblick, daß die Grundlage der Zeitwert sein wird, also die Steuer geringer ausfällt. Aber bis dahin vergeht noch einige Zeit und bisher weiß Keiner, wie dies mal gehandhabt wird. Da Kroatien 23%PVD hat, aber Italien dann auch kein Ziel sein wird, denn da ist eine Bootssteuer gerade aufgelegt worden, bleibt vielleicht noch Montenegro übrig. Da werden gerade neue Yachthäfen gebaut. Gruß Dietrich |
#4
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o.K., wie verhält es sich mit uns Urlaubs-Trailerbooteignern? Ist die Steuer mit der Anmeldegebühr beim Hafenkapitän erledigt?
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Gruß Heinz, |
#5
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Hääää? Du bist nicht betroffen, bringst doch dein Boot nur für den Urlaub mit oder? Oder hast du es in HR stehen und es ist noch nicht versteuert?
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Gruß Kerstin Nich dran fummeln wenn't löppt! |
#6
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Zitat:
Genau, abwarten, wer weiss ob es dann die EU noch gibt..........
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Mit baltischen Grüssen Marco |
#7
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Wenn ich nun mein in HR legal gekauftes und (dort) versteuertes Boot nach deren EU-Beitritt in D anmelden möchte, muss ich ja dann wohl nix mehr nach versteuern, resp. Einfuhrsteuer etc.?
Gruß Volker
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Rotwein hat keinen Alkohol! |
#8
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Wenn du einen Märchensteuernachweis hast nicht. Ansonsten....
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#9
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Ohne korrekte Versteuerung kommst Du in HR nicht ins staatliche Schiffsregister - und da drin bin ich!
Gruß Volker
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Rotwein hat keinen Alkohol! |
#10
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Dann bekommst Du auch keine Probleme Volker.
Mußt aber warten bis HR wirklich drin ist. Sonst könntest Du vorher in der EU Probleme bekommen. Gruß Dietrich
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#11
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Die Nachversteuerung betraf nach Einführung der „Umsatzsteuer-Übergangsregelung im EU-Binnenmarkt“ vom 01.01.1993 auch nur Boote, die jünger als acht Jahre waren, also nach dem 01.01.1985 in Betrieb genommen worden waren.
Die gleiche Regelung gilt für die Beitrittsländer vom 01.05.2004. In diesen Ländern mussten nur Boote nachversteuert werden, die nach dem 01.05.1996 in Betrieb genommen worden waren. Bei einem Beitritt Kroatiens 2013 werden aller Voraussicht nach auch nur Boote nachzuversteuern sein, die nach 2005 in Betrieb genommen worden sind. Das relativiert das Problem für einige wieder ...
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#12
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Versteuerung
Hallo Volker !
Wie kommt man als "Nicht-Kroate" in ein kroatisches Schifffahrtsregister ? Gruss fei |
#13
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Grautvornix hat es auf den Punkt gebracht und es spricht vieles dafür, dass die Kroaten sich an die bisherige Regel halten.
Es gibt aber noch einen interessanten Aspekt. Wer zum Beispiel mit einem vor dem 1. Mai 1996, aber nach dem 1. Januar 1985 erstmals in Betrieb genommen Boot unversteuert in Slowenien liegt, kann nicht einfach einen Törn nach Italien machen, weil er dort in Gefahr läuft, nachversteuern zu müssen, weil das Schiff eben nicht vor dem 1. 1. 1985 erstmals in der EU in Verkehr gebracht wurde. Sollten die Kroaten die bisherige Regelung übernehmen, dann müssen dort zwar vor 2005 in Betrieb genommene Boote nicht nachversteuert werde, die angrenzenden EU-Länder bleiben aber - zumindest theoretisch - wie bisher verschlossen. Gruß Peter |
#14
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Zitat:
Gruß Volker SY JASNA
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Rotwein hat keinen Alkohol! |
#15
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Zitat:
Vermutlich werden sich die Kroaten nicht aussuchen können, ob sie sich daran halten oder nicht. Die EU wird denen schon erklären, dass sie sich daran zu halten haben. Diese Erfahrung wird man in Kroatien übrigens nicht nur bei der Mehrwertsteuer machen, sondern auch bei der Länge von Kondomen und der Krümmung von Bananen ... Viele Grüße Gabriel |
#16
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Ich fange schön langsam an mich in die Bucht von Kotor zu verlieben !
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lG aus Brasil, Kroatien, Ungarn, Wien oder Florida vom Robert (Hütchenspieler wissen wo ich gerade bin) |
#17
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Zitat:
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„Gerade, weil wir alle in einem Boot sitzen, sollten wir heilfroh darüber sein, dass nicht alle auf unserer Seite stehen.“ Ernst Ferstl
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#18
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Bist Du verrückt bei der Sondersteuer für Bootsliegeplätze (die wahrscheinlich aber eh keiner bezahlt) bleib nur die Türkei
Abwaren und Tee trinken, bis Mai 2013 ist noch laaaaaang - bei den derzeitigen Verhältnissen |
#19
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Zitat:
Bin mir aber sicher das ich um vieles weniger Stress gehabt bzw. haben werde. Winetouu
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Beste Grüße Andy |
#20
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Hallo!
Wenn es dann in 2013 so weit ist, wie wird das mit dem Zeitwert ungefähr ablaufen? Oder gibt es da noch eine Istwertabschätzung? (Havarie?) Für eine "junge Schiffsleiche" wird man doch nicht das gleiche bezahlen müssen, wie für eines im perfekten Zustand, oder? Grüße
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Bavaria 37sport 2008 Volvo Penta 5.7 GXi-J DPS-A |
#21
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Servus Gernot,
erst einmal haben die Kroaten gestern den EU Beitritt durchgewunken, wenn auch sehr zögerlich (wahlbeteiligung war unterirdisch schlecht). Begeisterung sieht anders aus... Ich denke , man wird sich noch was einfallen lassen für die Nachversteuerung der Boote. Wenn man voll durchgreifen würde, flaggen die meisten Bootseigner aus oder gehen ein Hauseck weiter nach Kotor... Mit einer Nachversteuerung nach "Schwacke Liste" zum Händlereinkaufspreis könnte ich eigentlich gut leben... basierend auf dem Serienzustand und Grundpreis natürlich... Irgendwie so wirds laufen.... nur die genauen Modalitäten sind halt noch unbekannt... Grüße Christian |
#22
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Hallo zusammen,
alte Niederland-Fahrer haben das erfolgreich hinter sich bringen müssen: 1. Nachversteuerung in den Niederlanden, wurde über den Zoll oder das Finnanzamt erledigt. Bootswert entweder mit Rechnung, Schätzungen wurden im Einzelfall angenommen oder selbst vorgenommen, nachweisen und fürs Alter gab es Abschläge. Kontrollen auf dem Wasser und in den Häfen. oder 2. Nachversteuerung in Deutschland ebenfalls nach Rechnungsnachweis mit entsprechenden Abschlägen für das Bootsalter.(Finanzamt/Zoll) Kontrollen z.b. in den Seehäfen der Nordsee durch den Zoll, die sind besonders darauf geschult! Eigene Erfahrung! Jeder Bürger der EWG kann sich das Land in der EWG aussuchen wo er sein Boot versteuern will, man muß nur den Nachweis an Bord mitführen, im Klartext es muß nicht in Kroatien versteuert werden,es kann auch z.B. im Heimatland erfolgen. Dies gilt auch für den ständigen Liegeplatz in Kroatien.Eine Ausfuhr wie damals in den Niederlanden nach 359 Tagen mit Nachweis durch den Zoll ist nicht mehr notwendig. Eine diese 2 Möglichkeiten sein Geld los zu werden sollte man nehmen, sonst ist es schnell Steuerhinterziehung und kann teuer werden! wenn man in der EWG bleiben will. Gruß Vilm Geändert von Vilm (23.01.2012 um 22:19 Uhr)
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#23
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Zitat:
Die EWG gibt es bereits seit 1993 (umbenannt in EU) bzw. 2009 (aufgelöst durch Vertrag von Lissabin) nicht mehr !
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#24
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Zitat:
"1992 wurde die EWG mit dem Maastricht Vertrag selbst in EG umbenannt."
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Gruß vom Oberrhein. |
#25
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Schon erstaunlich.
Das ist hier im Forum wohl 100x diskutiert und auch RICHTIG niedergeschrieben worden. Indes kursieren immer wieder die abenteuerlichsten Versionen. Egal, wer was wie im Einzelfall erlebt hat (der Einzelfall mag aufgrund bestimmter Umstände ja abweichend sein), die Rechtslage bei der Versteuerung ist sowas von simpel und eindeutig: Bei Privatpersonen (nicht Firmenimport) hebt jenes Land die Einfuhrumsatzsteuer ein, in dem die Ware (das Boot) zum ersten Mal EU-"Boden" betrifft. Es ist also mal egal, woher der Eigner kommt (so lange er steuerlich EU-Bürger ist). Eine Wahlfreiheit besteht nicht. Es gibt in bestimmten Fällen andere Vorgehensweisen, die aber hier mal nichts zur Sache beitragen.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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