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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#76
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Nach den Vorschriften reicht einmal ausreisen und wieder einreisen.
Eine Vorschrift über die Dauer zwischen diesen beiden Daten gibt es nicht. Ebenso gibt es auch keine Vorschrift, wohin man ausreisen muß. So nun kann sich jeder seinen Reim darauf machen, aber rein gesetzlich ist da, wie oben beschrieben nicht zu rütteln. Ahoi Dietrich |
#77
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Zitat:
das verstehe ich jetzt nicht. Wenn Deine Azimut nun in der Marina Dalmacija steht, die ja offensichtlich die oben angeführte Zollgenehmigung hat, warum willst Du mit dem Ding dann nach BiH? Ist doch - auch für die Richterin - alles ok? Viele Grüße Gabriel Edit: Grade habe ich den Link von Fred zur Yachtrevue gelesen. Kann es sein, dass die Marina Kastela KEIN zugelassenes Zolllager ist? Ich habe auf deren Internetseite keinerlei Hinweis darauf gefunden. Das würde den Brief an deren Kunden natürlich erklären. Geändert von Grautvornix (27.02.2012 um 19:22 Uhr) Grund: siehe Edit |
#78
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Hallo
auch ich habe mein, EU-versteuertes aber in HR nicht verzolltes Boot seit einigen Jahren im Sommer in einem kleinen Hafen und im Winter auf meinem eingenen Grundstück.in HR Wenn ich das Ganze richtig verstanden habe, gibt es folgende Möglichkeiten: -Ausreise und Wiedereinreise -Abwarten und hoffen, dass mein Boot vor dem EU-Beitritt Kroatiens nicht entdeckt wird -Nachversteuern und verzollen Gibt es noch eine Möglichkeit? Würde es nützen, das Boot bis 7/2013 in ein Zollfreidepot (Marina, Trockenmarina) zu stellen bzw. es dort anzumelden? Die Zollgebühren sind ja nicht so hoch und ich habe eine Trockenmarina in der Nähe, in der eh kein Platz mehr ist - müsste mit dem Betreiber reden. Gruß Kurt |
#79
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Hallo,
noch ein paar Info's dazu aus Solines Blog http://kroatien-news.net/2012/02/mel...e-von-gestern/ |
#80
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Zitat:
ich lese diesen Artikel anders: "Die Aufregung war groß, weil von einer 18-Monate-Frist nie die Rede war und die Eigner sich – mit einem so genannten Zollverschluss – in Sicherheit wiegten. Tatsächlich hat diese Frist (und die damit verbundene Verpflichtung zur Ausreise) immer schon bestanden, nur hat sich niemand darum gekümmert." da ich mir im Moment nicht sicher bin was ich machen muss , werde ich das in Kürze von einer Fachanwältin für Zollrecht aus Split erläutern lassen.
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Gruß Detlef |
#81
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Zitat:
... das einfachste ist bis zum EU Eintritt von Kroatien in ein Zollverschluss, eagl ob Trockenmarina oder Marina. Nicht das es dir noch so geht wie mir. Beobachte aber mal diesen Thread in den nächsten Tagen, bezüglich der 18 monatigen Regel, für wen die alles gilt.
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Gruß Detlef |
#82
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Komme gerade aus Kroatien, laut Auskunft meiner Marina:
Die Marina Kastela hat oder hatte tatsächlich keine Genehmigung für den Zollverschluß. Gründe werden mehrere genannt.
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#83
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Hallo Detlef,
wenn Du Näheres weißt, bitte um Mitteilung. Ich fahre am Montag selbst nach HR und werde auch versuchen etwas in Erfahrung zu bringen. Interessant wäre auch, ob es möglich bzw. aisreocjemd ist, die Boote lediglich zu verzollen - ohne MWSt. Gruß Kurt |
#84
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Also das Thema ist schon komplexer.
Wenn Dein Boot über 36 Monate außerhalb der EU war, müßte es neu EU-versteuert werden, aber noch nicht in Kroatien. Liegt das Boot länger als 18 Monate in Kroatien außerhalb eines Zollagers wird eigentlich eine Einfuhr und Verzollung plus Versteuerung unvermeidlich. Laß Dich mal kompetent beraten und nicht hier, wo jeder unterschiedliches Gras wachsen hört. Ahoi Dietrich |
#85
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Wir haben uns jetzt genau beim Zollamt in Split und beim Hafen Kapitän informiert.
Mein Posting bezieht sich ausschließlich auf das Gesetz und nicht auf die Praxis wie es in der Vergangenheit war oder in der Zukunft sein wird. Das sich in der Praxis etwas ändert haben wir bereits mitbekommen, jedoch liegt das nicht unbedingt im Interesse der kroatischen Regierung uns Bootsfahrern eins auszuwischen. Wenn, dann haben die Eigner der Boote gegen Gesetze verstoßen und bekannter Weise gilt auch dort, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Vielmehr hängt das mit dem Beitritt in die EU zusammen, so ist u.a. der Druck auf Kroatien groß, insbesondere von der deutschen und österreichischen Finanzbehörde, allen „Luxus“ (egal ob Boot oder Immobilien) zu erfassen um möglichst viel Schwarzgeld aufzudecken (wie in der Schweiz). Das aber nur am Rande und gehört hier nicht her. Jeder kann für sich selbst entscheiden, wie / ob er dem Zollgesetz gerecht ist / wird. Zuerst sollten wir unsere Fragen schriftlich einreichen, da jeden Tag zig Bootseigner mit Fragen anrufen, jedoch haben wir dann doch noch einen auskunftsfreudigen Beamten ans Telefon bekommen. Wir haben uns beim Zollbeamten als „Bootssuchende“ ausgegeben und erklärt, das wir gerne ein Boot im April kaufen möchten und wissen wollen, auf was wir achten müssen, insbesondere wegen der Zollvorschriften. Dies betrifft alle Boote mit ausländischer Flagge, die nicht in Kroatien verzollt wurden. Als erstes haben wir den Link auf die Seite vom Zoll „Fragen und Antworten“ bekommen http://www.carina.hr/Carina/PrivremeniUvoz.aspx#P18 Ein wichtiges Zitat daraus: "Prema carinskim propisima moguće je na teritoriju Republike Hrvatske koristiti brod najduže 18 mjeseci, nakon čega se obvezatno brod mora ponovno izvesti ili konačno ocariniti. U okviru ovoga vremenskog razdoblja, a za vrijeme dok vlasnik stvarno ne koristi brod, može ga se usidriti ili smjestiti na suhi dok u neku od ovlaštenih marina, koje će ga tamo čuvati pod carinskim nadzorom do ponovnog dolaska vlasnika." "Nach den Zollbestimmungen ist es möglich ein Boot im kroatischen Hoheitsgebiet für maximal 18 Monate zu nutzen. Danach muss das Boot ausgeführt oder endgültig eingeführt werden. Innerhalb dieser Zeit, wenn das Boot vom Besitzer des Bootes nicht genutzt wird, muss das Boot verankert oder im Trockendock liegend, unter autorisierter Aufsicht (zollamtlicher Überwachung) verwahrt werden, bis der Eigner zurück kehrt." Weitere Erklärungen des Beamten: Wird ein Boot mit dem Carnet ATA z.B. am 15.05.2007 eingeführt, so kann das Boot 18 Monate bis zum 15.11.2008 im kroatischen Hoheitsgebiet vom Eigner oder bevollmächtigten genutzt werden und muss dann das Land wieder verlassen. Wenn das Boot z.B. das kroatische Hoheitsgebiet bis heute nicht verlassen hat, so muss es eingeführt werden, wobei die Zölle und die Mwst. sich aus dem geschätztem Wert des Bootes vom 15.11.2008 ergeben, Zinsen aus der Steuer- und Zollschuld ebenfalls ab dem 15.11.2008 berechnet werden. Wird dieses Boot in kroatischem Hoheitsgebiet verkauft und nicht sofort eingeführt (verzollt), so macht sich der Verkäufer strafbar, da er sein Boot mit dem Carnet ATA nur zur vorübergehenden Nutzung (und nicht Handel) in kroatischem Hoheitsgebiet angemeldet hat. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Käufer aus dem In- oder dem Ausland kommt. Damit sind die Fragen aus diesem Thread beantwortet: Ein Boot mit ausländischer Flagge (das nicht verzollt ist) darf nur im Zollverschluss für max. 18 Monate untergebracht werden und muss dann entweder ausgeführt oder verzollt werden. Es reicht, wenn der Bootseigner sein Boot ausklariert, das Hoheitsgebiet verlässt und anschließend wieder einklariert, dann beginnen die 18 Monate wieder von vorne. Bei den Dokumenten, die die autorisierten Marinas jedes Jahr gegen eine Gebühr ausstellen, handelt es sich ausschließlich um eine Inventurliste über die Boote, die im Zollverschluss liegen. Dies hat nichts mit der 18 M. Regel zu tun. Für die Konformität mit dem Zollgesetz ist ausschließlich der Eigner verantwortlich. Des Weiteren haben wir uns über die EUSt. informiert. Diese ist in dem Land zu bezahlen, in dem das Boot liegt, also in diesen Fällen in Kroatien mit 25%. Wie sich das mit der Luxussteuer ab EU Beitritt verhält, muss man abwarten (vielleicht kommt eine Regel wie jetzt in Italien). Wie Eingangs geschrieben, stellt dieser Beitrag die Rechtsgrundlage dar (die auf den Seiten der Carina nachzulesen ist) und jeder kann für sich selbst entscheiden, was er nun zu tun hat. Ich behaupte hiermit auch nicht, welche Gesetzesverstöße in der Zukunft geahndet werden. Wenn jemand der Meinung ist, ich habe etwas falsch geschrieben, dann bitte mit § aus den Gesetzesauszügen belegen.
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Gruß Detlef
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#86
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Ich habe mir noch mal alle Postings durchgelesen und stolpere immer über die Bezeichnung EU Steuer.
Eine EU Steuer gibt es nicht, es gibt in jedem Land nur eine Einfuhrumsatzsteuer (EUSt.) die dann anfällt, wenn ich eine Ware in ein Land einführe. Solange ich Ware (Boote) innerhalb der EU kaufe, fällt keine EUSt. an, sondern die MwSt. in dem Land, wo ich die Ware kaufe. Da unsere Boote innerhalb der EU gekauft wurden (meistens mit einem T1 nach Kroatien ausgeführt wurden), in Deutschland zugelassen aber außerhalb der EU in einem Zollverschluss liegen, mussten wir bisher keine EUSt. / MwSt. bezahlen. Tritt Kroatien jetzt in die EU ein, somit fällt dann die EUSt. in Kroatien an, weil wir in dem Moment unser Boot dort in die EU einführen. Wenn ein Boot in der EU gekauft wurde und auf der Rechnung die MwSt. ausgewiesen und bezahlt wurde, ist es innerhalb der EU versteuert worden und muss nicht noch einmal beim EU-Beiritt Kroatiens versteuert werden. Man muss nur darauf achten, das die bezahlte MwSt. nicht im Nachhinein z.B. an der Slowenischen/Kroatischen Grenze zurück geholt und die 36. Monate Klausel eingehalten wurde. Für die trailerbaren Boote ist es wahrscheinlich günstiger, wenn diese vor dem Beitritt Kroatiens in die EU ihr Boot aus dem Zollverschluss holen und in die EU wieder einführen (z.B. per T1 bis Deutschland) und hier dann die 19% EUSt. bezahlen, anstatt der 25% dann in Kroatien. Bei einem Boot das einen Schwertransport benötigt, rechnet es sich eher kaum, es sei denn es ist eine Megayacht. Leider können wir die Boote nicht fiktiv nur auf dem Papier einführen. Ich kenne jetzt die ganzen Steuersätze der EU Saaten nicht, deshalb nehme ich D als Vergleich. Es gibt noch weitere Möglichkeiten über sogenannte Drittstaaten die EUSt. zu umgehen, das ist aber immer mit viel Aufwand und einem Restrisiko verbunden.
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Gruß Detlef
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#87
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Zitat:
Wenn allerdings ein Boot länger als 3 Jahre außerhalb der EU verweilt, muß diese neu entrichtet werden, zumindest theoretisch. Edit: hab erst nach diesem Beitrag fertig gelesen. So wie du verstehe ich die Gesetze auch. Geändert von wolf b. (06.03.2012 um 12:25 Uhr) |
#88
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Zitat:
Theoretisch muss der Skipper nicht einmal aus dem Hoheitsgebiet rausfahren, denn wer kontrolliert das schon ..... Einfach ausklarieren, zum baden fahren und dann wieder einklarieren !
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#89
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Zitat:
Ausklarieren bedeutet auf direktem Wege die Hoheitsgewässer und damit das Land verlassen, wenn Du da Baden gehst tust Du das als "Illegaler" ohne offizielle Einreise... wenn dich da die Policija erwischt gehst Du gewaltig Baden... Ich möchte hier mal nicht den Oberlehrer spielen, aber solche Tips besser mal nicht öffentlich posten... Grüße Christian |
#90
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Zitat:
Im August lezten Jahres ist ein Bekannter von mir morgens von Novigrad nach Miramare gefahren und abends wieder zurück. In Novigrad durfte er 500 EUR zahlen wegen illegaler Einreise, weil er nicht einklariert hatte. Passabnahme, zwei Tage an der Kette waren im Preis mitdrin. Also offenbar achten sie gelegentlich darauf, woher die Boote gerade kommen ...
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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#91
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Danke für den ersten wirklich fundierten Beitrag zur zollrechtlichen Gesetzeslage in HR.
Besonders interessant ist auch der Hinweis das unversteuerte Boote in HR nicht gehandelt werden dürfen. Für mich als Käufer eines solchen Bootes wirklich spannend. Bisher bin ich immer davon ausgegenagen dass mit der Übernahme in den Zollverschluss zollrechtlich das Hoheitsgebiet von HR "verlassen wird" und daher im Frühjahr immer die allgemeine 6 monatige Frist zur Einfuhrversteuerung jeweils neu beginnt. Ich persönlich werde im Sommer beim Weg in den Süde ausklarieren und einen Schlenker ausserhalb der 12 sm Zone einplanen um dann wider neu einzuklarieren. Das ist zwar ein echter Schildbürgerstreich , aber wer schon mal mit jkroatsichen Behörden über Sinn und Unsinn von Verordnungen und Strafen diskutiert hat, weiß sehr genau was das kleinere Übel ist . Das geht imho am besten auf dem Weg von den Kornaten nach Hvar oder Vis . Übel wäre es nur, wenn die HK`s und Zollbehörden beginnen beim Ausklarieren systematisch darauf achten, ob die 18 Monate vorher überschritten worden sind und einen ggf nicht ausreisen lassen und Bescheide und Strafen auf den Zeitwert von 2008 ausstellen . 2008 war mein Kutter noch mindesten doppelt so viel wert wie heute ps. Darf ich deinen Text in einem anderen Forum verwenden ??
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Gruß Olli |
#92
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wenn man es 2 mal liest wird die Sache noch deutlich unterhaltsamer.
Die Frist zur Zahlung der EUSt in Kroatien gilt natürlich unabhängig davon ob das Boot im Heimatland versteuert ist. Alles was länger als 18 Monate im Land ist muss unabhängig vom zollrechtlichen Status im Heimatland des Eigners zwingend dauerhaft eingeführt und damit Zoll und EUSt für das Einfuhrgut = Boot gezahlt werden. Also alle die sich bisher entspannt zurückgelehnt haben, weil das Boot im EU Heimatland versteuert ist/war darf nun hoffen, dass es bis zum EU Beitritt keine Kontrolle oder Anzeige gibt, wenn das Boot schon länger als 18 Monate ununterbrochen in HR ist !!!!!
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Gruß Olli |
#93
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Zitat:
Hallo Olli, darüber lässt sich dann streiten, weil in dem Fall einer Anzeige, das Boot zum Ablaufdatum der 18 monatigen Frist nach Kroatien eingeführt wird. Bis dahin war es aus europäischer Sicht im Zollverschluss.
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Gruß Detlef |
#94
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Zitat:
schon richtig, aber wenn vor EU Betritt in HR eingeführt werden muss, ist es doch egal ob es im ( Ex) Heimatland schon einmal als EU Gemeinschaftware versteuert wurde. Der deutsche Zoll macht das nicht anders, wenn hier jemand mit einem Auto mit nicht EU Kennzeichen erwischt wird, der länger als 6 Monate im Land ist wird auch Strafe + EuSt fällig. Immer wieder im TV bei Formaten wie " Achtung Kontrolle o.ä." zu beobachten.
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Gruß Olli |
#95
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Zitat:
Ich rufe niemanden zu einer strafbren Handlung auf !
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#96
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Naja du hast geschrieben, theoretisch (!!!) muss man aus den Hoheitsgewässern nicht rausfahren... sondern geht zwischen ausklarieren und einklarieren zum Baden weil das ja keiner überprüft
In den Vorschriften (auf der Karte die man alle Jahre zum Permit bekommt) über das Aus- und Einklarieren in Kroatien steht da aber was anderes , von Badebuchten hab ich da nix gelesen... Man soll beim Einklarieren auf direktem Weg zum dem Punkt des Einfahren in kroatische Gewässer gelegenen Port of Entry fahren und beim Ausklarieren gilt ein direktes Verlassen der Gewässer... Wie das jeder Skipper für sich handhabt, ist sein eigenes Bier, ich meine ja nur Du solltest Dich mit solchen Äußerungen etwas vorsichtiger ausdrücken... Grüße Christian |
#97
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Zitat:
Damit wollte ich lediglich herausstellen, wie unsinnig diese Regelung ist ! Ich würde niemals jemanden zu einer strafbaren Handlung auffordern ! Zitat:
Ich muss Dir da leider widersprechen, zumal ich selbst das letztes Jahr auch anders gemacht habe.
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#98
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Ach Fred,
jetzt bin ich aber enttäuscht von Dir, wer eine Homepage über Kroatien mit Infos für Skipper hat sollte das eigentlich schon wissen, wo das steht und was da steht Ich hab Dir mal die Informationen für Nautiker des kroatischen Tourismusministeriums (aus 2009, aber da hat sich nix geändert) als Anhang hier angehängt, ich empfehle Seite 5 und besonders Seite 6... ein- und Ausreise nach und von Kroatien auf dem Seeweg... Zitat: Der Schiffsführer, der auf dem Seeweg in die Republik Kroatien einreist, hat auf kürzestem Weg den nächstliegenden für den internationalen Schiffsverkehr geöffneten Hafen zur Erledigung der Grenzformalitäten anzulaufen, im Hafenamt oder der Hafenamtzweigstelle eine Vignette zu beschaffen und das Verzeichnis von Besatzung und Passagieren beglaubigen zu lassen. und AUSREISE VON SCHIFFEN AUS DER REPUBLIK KROATIEN Der Schiffsführer ist verpflichtet, vor der Ausreise aus der Republik Kroatien: • sich in einem der für den internationalen Schiffsverkehr geöffneten Häfen einer Grenzkontrolle zu unterziehen, • das Verzeichnis von Besatzung und Passagieren im Hafenamt oder einer Hafenamtsaußenstelle beglaubigen zu lassen. Nachdem diese Verpflichtungen erfüllt sind, hat der Schiffsführer die Hoheitsgewässer und das territoriale Meer der Republik Kroatien auf kürzestem Wege zu verlassen. Ist schon klar Du wolltest niemanden zur Straftat verleiten, aber es könnte falsch interpretiert werden... das war mein Einwand Schönen Abend wünsche ich Dir Grüße Christian Geändert von bell407 (06.03.2012 um 18:21 Uhr) Grund: Zitate eingefügt |
#99
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Diese Ein- und Ausreisevorschriften gab es bisher in jedem Land außerhalb der Eu, wo ich jemals mit dem Boot war.
Nur die direkten Formalien haben sich unterschieden. |
#100
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Zitat:
Wenn für ein Boot in der EU schon MwSt. oder EUSt. bezahlt wurde und man jetzt in Kroatien eine Anzeige bekommt, muss man in Kroatien wieder die EUSt. und Zoll für Kroatien bezahlen, hat aber dann das Boot nach Kroatien eingeführt und muss somit nicht mehr eine weitere Steuer bezahlen, wenn Kroatien in die EU Eintritt. Genau so erging es mir jetzt im Januar mit meiner kleinen Baja. Für die Baja hatte ich 2008 die deutsche EUSt. von 19% bezahlt und jetzt in Kroatien noch einmal 23% EUSt. + Zoll usw.. (pech gehabt) Edit Detlef Interressant wäre auch zu erfahren, wie die Verjährungsfristen in diesem Zusammenhang in Kroatien sind, oder ob es überhaupt welche gibt.
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Gruß Detlef Geändert von Hundertachtziggrad (07.03.2012 um 09:46 Uhr) |
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