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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #101  
Alt 06.03.2012, 21:14
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hilgoli hilgoli ist offline
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Zitat:
Zitat von Hundertachtziggrad Beitrag anzeigen
... ich weiß nicht, ob ich es jetzt richtig verstehe was du meinst.

Wenn für ein Boot in der EU schon MwSt. oder EUSt. bezahlt wurde und man jetzt in Kroatien eine Anzeige bekommt, muss man in Kroatien wieder die EUSt. und Zoll für Kroatien bezahlen, hat aber dann das Boot nach Kroatien eingeführt und muss somit nicht mehr eine weitere Steuer bezahlen, wenn Kroatien in die EU Eintritt.
Genau so erging es mir jetzt im Januar mit meiner kleinen Baja. Für die Baja hatte ich 2008 die deutsche EUSt. von 19% bezahlt und jetzt in Kroatien noch einmal 23% EUSt. + Zoll usw.. (pech gehabt)

Jetzt spekuliere ich auch mal, was ich aber nicht behaupten kann, das es so sein könnte. (was für ein deutsch)

Wenn ein in der EU nicht versteuertes Boot legal im Zollverschluss in Kroatien liegt, muss man bestimmte gesetzliche Auflagen erfüllen, das man eben diese MwSt. in Deutschland nicht bezahlen muss (solange Kroatien nicht in der EU ist).
Wenn man nun aber gegen das kroatische Zollgesetz verstößt (z.B. nicht nach 18 Monaten Kroatien verläßt) und somit automatisch auch gegen das deutsche Zollgesetz verstößt und der Zollverschluss nicht mehr gültig ist, was dann?
Man verliert ja theoretisch ab dem 18. Monat + 1Tag die MwSt. Befreiung für das Boot durch den theoretisch nicht mehr vorhandenen Zollverschluss in Kroatien und muss die MwSt. in D bezahlen und für die folgende spätere Einfuhr nach Kroatien die kroatische EUSt. (dies kann u.u. einige Monate oder Jahre auseinander liegen)
Ob man nun zweimal zur Kasse gebeten werden kann, also in D und in HR ...?
Das müsste ein Steuer- und Zollrechtler beantworten.

Interressant wäre auch zu erfahren, wie die Verjährungsfristen in diesem Zusammenhang in Kroatien sind, oder ob es überhaupt welche gibt.

Wenn das Boot in Kroatien liegt ist nur die kroatische Steuer ein Thema. Egal ob vor oder nach EU Beitritt.
Deutsche Mwst würde nur fällig wenn man das Boot unabhängig vom kroatischen EU Beitritt zurück nach Deutschland bringt. Mit der früheren Ausfuhr mit T1 ist das Boot nicht mehr steuerpflichtig und bleibt es auch bis es wieder eingeführt wird.
__________________
Gruß Olli
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  #102  
Alt 07.03.2012, 08:57
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Hundertachtziggrad Hundertachtziggrad ist offline
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Zitat:
Zitat von hilgoli Beitrag anzeigen
Wenn das Boot in Kroatien liegt ist nur die kroatische Steuer ein Thema. Egal ob vor oder nach EU Beitritt.
Deutsche Mwst würde nur fällig wenn man das Boot unabhängig vom kroatischen EU Beitritt zurück nach Deutschland bringt. Mit der früheren Ausfuhr mit T1 ist das Boot nicht mehr steuerpflichtig und bleibt es auch bis es wieder eingeführt wird.
Dann ziehe ich meine Spekulation zurück, ich war davon ausgegangen, dass das T1 mit dem Zollverschluss in Verbindung steht.
Ist eigentlich auch logisch, Hauptsache das Boot wurde aus der EU raus befördert und bleibt außerhalb.
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Gruß Detlef
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  #103  
Alt 07.03.2012, 09:20
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Detlef,

spekulieren hilft bei Gesetzen nie etwas, sondern nur lesen und verstehen, wobei verstehen manchmal wirklich schwierig ist, hier dann halt einen Rat von einem Fachmann holen, wenn man sicher sein will.

Das gerade die Rechtsicherheit in Kroatien noch sehr zu wünschen übrig läßt, erschwert natürlich die Sache.
So kommen dann immer Aussagen zustande wie" habe ich immer so gemacht"

In Deinem Fall greifts Du auf noch nicht vorhandene Sachen zu, denn noch ist Kroatien nicht in der EU und es gelten immer noch die kroatischen Gesetze und dies hat mit D oder der EU gar nichts zu tun.
Wie es mal, nach dem Beitritt aussehen wird wissen noch nicht einmal zur Zeit die Verantwortlichen in der Politik.
Hierüber zu spekulieren bringt gar nichts.

Ahoi Dietrich
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  #104  
Alt 07.03.2012, 09:45
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Zitat:
Zitat von balticskipper Beitrag anzeigen
Detlef,

spekulieren hilft bei Gesetzen nie etwas, sondern nur lesen und verstehen, wobei verstehen manchmal wirklich schwierig ist, hier dann halt einen Rat von einem Fachmann holen, wenn man sicher sein will.

Das gerade die Rechtsicherheit in Kroatien noch sehr zu wünschen übrig läßt, erschwert natürlich die Sache.
So kommen dann immer Aussagen zustande wie" habe ich immer so gemacht"

In Deinem Fall greifts Du auf noch nicht vorhandene Sachen zu, denn noch ist Kroatien nicht in der EU und es gelten immer noch die kroatischen Gesetze und dies hat mit D oder der EU gar nichts zu tun.
Wie es mal, nach dem Beitritt aussehen wird wissen noch nicht einmal zur Zeit die Verantwortlichen in der Politik.
Hierüber zu spekulieren bringt gar nichts.

Ahoi Dietrich
... völlig richtig, wie im Beitrag #85, da habe ich alles von einem Fachmann übersetzen lassen, gelesen und mich fachkundig gemacht.
Das mit dem Spekulieren war gar nicht auf den Beitritt in die EU Kroatiens bezogen, sondern auf die "Ist" Situation, allerdings hatte ich über das mit der T1 Ausfuhr nicht richtig nachgedacht und verwechselt.
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Gruß Detlef
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  #105  
Alt 07.03.2012, 09:54
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Zitat:
Zitat von bell407 Beitrag anzeigen
Ach Fred,

jetzt bin ich aber enttäuscht von Dir, wer eine Homepage über Kroatien mit Infos für Skipper hat sollte das eigentlich schon wissen, wo das steht und was da steht
Ich hab Dir mal die Informationen für Nautiker des kroatischen Tourismusministeriums (aus 2009, aber da hat sich nix geändert) als Anhang hier angehängt, ich empfehle Seite 5 und besonders Seite 6... ein- und Ausreise nach und von Kroatien auf dem Seeweg...
Natürlich kenne ich diese "Informationen für Nautiker" aus 2009.

Nachdem ich jedoch höchstpersönlich letztes Jahr von Piran kommend erst in Porec, statt in Umag, einklariert habe und dort niemand mit der Wimper gezuckt hat angenommen habe, dass das nicht mehr existent ist war ich der Meinung, dass diese Info aus dem o.a. Scriptum nicht mehr stimmt. Die Tatsache, dass ich explizit danach gefragt wurde, woher ich komme und auch die Ausklarierungspapiere (Crewliste der slow. Zollbehörde)) von SLO vorgelegt habe, hat mich in meiner Meinung bestärkt.

Im neuen Beständig steht es jedoch auch genau so, wie Du es mir um die Ohren gehauen hast ......

Damit muss ich wohl einen Irrtum meinerseits zugeben !

Man lernt eben niemals aus ....
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Gruß Fred
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  #106  
Alt 07.03.2012, 09:58
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Zitat:
Zitat von Hundertachtziggrad Beitrag anzeigen
Wenn für ein Boot in der EU schon MwSt. oder EUSt. bezahlt wurde und man jetzt in Kroatien eine Anzeige bekommt, muss man in Kroatien wieder die EUSt. und Zoll für Kroatien bezahlen, hat aber dann das Boot nach Kroatien eingeführt und muss somit nicht mehr eine weitere Steuer bezahlen, wenn Kroatien in die EU Eintritt.
Genau so erging es mir jetzt im Januar mit meiner kleinen Baja. Für die Baja hatte ich 2008 die deutsche EUSt. von 19% bezahlt und jetzt in Kroatien noch einmal 23% EUSt. + Zoll usw.. (pech gehabt)
Betrifft mich zwar nicht, interessiert mich aber schon.

So wie ich das jetzt verstanden habe, hast du 2x Einfuhrumsatzsteuer und Zoll bezahlt. Richtig?

Wäre es nicht so, dass wenn du dein Boot offiziell durch deine vor kurzem bezahlten Steuer- und Zollabgaben in Kroatien eingeführt hast, du dir die Mwst. aus Deutschland wieder zurückerstatten lassen könntest? Offiziell hast du dein Boot ja aus der EU ausgeführt. Weil... nach meinem Verständnis kann ich anderswo nur etwas einführen wenn ich diese Sache zuvor wo anders ausführe.

Peter
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  #107  
Alt 07.03.2012, 10:44
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Zitat:
Zitat von E12 Beitrag anzeigen
Betrifft mich zwar nicht, interessiert mich aber schon.

So wie ich das jetzt verstanden habe, hast du 2x Einfuhrumsatzsteuer und Zoll bezahlt. Richtig?

Wäre es nicht so, dass wenn du dein Boot offiziell durch deine vor kurzem bezahlten Steuer- und Zollabgaben in Kroatien eingeführt hast, du dir die Mwst. aus Deutschland wieder zurückerstatten lassen könntest? Offiziell hast du dein Boot ja aus der EU ausgeführt. Weil... nach meinem Verständnis kann ich anderswo nur etwas einführen wenn ich diese Sache zuvor wo anders ausführe.

Peter
Dein Beitrag hat mich auch Neugierig gemacht und ich habe eben gleich mit dem Zollamt in Karlsruhe telefoniert.

Es besteht keine Aussicht auf Erstattung weil:
1. Die Artikel 236 - 239 vom Zollgesetz nicht greifen (Zollerstattung)
2. Die Erstattung bei Privatpersonen nur für reisende gilt und nur vom Verkäufer / Händler wo die Ware gekauft wurde erstattet werden kann (MwSt. Erstattung)
3. Das Boot nicht verkauft wurde (es gibt keine Rechnung für den Export nach Kroatien) und keinen kroatischen Käufer.
4. Das Boot noch unter deutscher Flagge zugelassen ist.
5. Ich (zwangsweise) über keinerlei Ausfuhr-Zollpapiere verfüge, da ich das Boot als Tourist nach Kroatien mitgenommen hatte.

Siehe Beitrag #48 warum ich es in Kroatien einführen musste.

Nach Aussage des Zollbeamten besteht kein Erstattungstatbestand. Er meinte weiter, ich darf gerne einen Antrag stellen, aber dieser würde abgelehnt werden.
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Gruß Detlef
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  #108  
Alt 08.03.2012, 10:37
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Dem heute erschienenen Artikel von Soline (Soline sein Blog) ist wohl nichts mehr hinzuzufuegen.
Wolfgang
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  #109  
Alt 08.03.2012, 11:27
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Ich finde es immer amüsant, wie bei dem Thema Kroatien und Vorschriften alle Sachlichkeit flöten geht. Da kommt ein Vorgang von 2008 in die aktuelle Diskussion, eine Website des Ministeriums wird angeführt, die under Construction ist uä. Ich als auch Betroffener werde mir erst dann Gedanken darüber machen, wenn es 2013 ist und der Beitritt unmittelbar bevorsteht. Dann erst wird wohl eine klare Linie der Behörden erkennbar werden.
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  #110  
Alt 08.03.2012, 15:08
diri diri ist offline
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Mich würde ja mal interessieren wer eigentlich so ein Zolllager aufmachen darf, z.B. mein Freund hat ein grosses Haus mit eingezäuntem Grundstück und Platz für ein paar Boote oder ähnliches abzustellen.
Kann der nun hingehen und einfach sagen, Jungs gebt mir mal so eine Genehmigung? Bekommt der eine als Privatmann?
Oder muss man dafür besondere Voraussetzungen mitbringen wie offizielles Geschäft, Werkstatt oder ähnliches?
Wer weiß was richtiges ?

gruss dieter
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  #111  
Alt 08.03.2012, 15:34
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HI,

so ich das in Rab von einen Bekannten mitbekommen habe, muss bei der Behörde um eine Genehmigung angesucht werden, und viele Auflagen erfüllt werden. Ein umzäunter Platz ist zuwenig.
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  #112  
Alt 08.03.2012, 15:55
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Zitat:
Zitat von diri Beitrag anzeigen
Mich würde ja mal interessieren wer eigentlich so ein Zolllager aufmachen darf, z.B. mein Freund hat ein grosses Haus mit eingezäuntem Grundstück und Platz für ein paar Boote oder ähnliches abzustellen.
Kann der nun hingehen und einfach sagen, Jungs gebt mir mal so eine Genehmigung? Bekommt der eine als Privatmann?
Oder muss man dafür besondere Voraussetzungen mitbringen wie offizielles Geschäft, Werkstatt oder ähnliches?
Wer weiß was richtiges ?

gruss dieter
Erster Schritt:
Errichtung eines "Bootsabstellplatzes".
Dazu ist ein gewerberechtliches Verfahren erforderlich, weil es sich ja um einen Betrieb handelt. Also solche Dinge wie gewerberechtliche Genehmigungen, Betriebsstättengenehmigungen usw. Damit verbunden die Erfüllung von Sicherheitsstandards etc., wie eben zu erwarten bei der Eröffnung eines Betriebes, der sich mit der Lagerung von Booten und Fahrzeugen befasst.
Dazu ist in der Regel auch ein umweltrechtliches Verfahren zu durchlaufen (Gewässerschutz, Abfallrecht etc.).

Zweiter Schritt:
Errichtung eines "Zollverschluss-Lagers".
Dazu ist ein abgabenrechtliches Verfahren erforderlich, welches vor allem dadurch gekennzeichnet ist, dass neben anderen Anforderungen eine Kaution bei der Abgabenbehörde zu hinterlegen ist. Diese Kaution ist abhängig von der Anzahl der abzustellenden Fahrzeuge/Boote.
Eine weniger bekannte Bestimmung besagt, dass der Betreiber des "Zollverschluss-Lagers" für die Abgaben haftet, wenn das gelagerte Gut unverzollt/unversteuert in Verkehr gebracht wird. Das trifft auch dann zu, wenn ein Boot zB vom Platz gestohlen werden würde.
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Gruss Andreas

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Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
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  #113  
Alt 08.03.2012, 19:05
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Zitat:
Zitat von tanja1 Beitrag anzeigen
Dem heute erschienenen Artikel von Soline (Soline sein Blog) ist wohl nichts mehr hinzuzufuegen.
Wolfgang

.. leider doch!
Vergeblich habe ich nach dem Impressum gesucht, weiß jemand wo ich das finde?

Mir scheint es im Moment so, dass es eine private Homepage ist. In dem Artikel werden keine Paragraphen vom kroatischen Zollgesetz genannt, auf die sich der Bericht stützt.
Mein Vertrauen schenke ich ausschließlich den kroatischen Zollbeamten, Zollgesetzen und der Zoll Homepage und diese bestätigen leider nicht den Bericht.

Es würde mich sehr freuen, wenn ich mit Fakten und nicht Behauptungen des Besseren belehrt werden würde.
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Gruß Detlef
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  #114  
Alt 08.03.2012, 19:24
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Ein Impressum gibt es nicht.
Für mich ist das der Grund, dieser Seite nicht allzu viel Vertrauen zu schenken.

Selbst die Domain hat er über WhoisGuard anonymisiert.
Wenn das mal nicht Interessensteuerung verschleiern soll.
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  #115  
Alt 08.03.2012, 21:57
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alaska alaska ist offline
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Zitat:
Zitat von Hundertachtziggrad Beitrag anzeigen
.. leider doch!
Vergeblich habe ich nach dem Impressum gesucht, weiß jemand wo ich das finde?
HIER seine Antwort.
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Gruß vom Oberrhein.
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  #116  
Alt 08.03.2012, 22:28
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... ich musste mir noch mal seinen Beitrag durchlesen und habe unter diesem folgendes gefunden:
"Quelle: Ministarstvo Financija RH, Zagreb"

... in Deutschland kann das Finanzamt auch nichts über Zollbestimmungen sagen, oder hat er es nicht komplett angegeben

Meine Informationen sind von:
Republika Hrvatska
Ministarstvo Financija
Carinski Uprava
Carinarnica Split
__________________
Gruß Detlef

Geändert von Hundertachtziggrad (08.03.2012 um 22:43 Uhr)
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  #117  
Alt 08.03.2012, 22:43
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Zitat:
Zitat von alaska Beitrag anzeigen
HIER seine Antwort.
Wenn ihm jemand böses möchte ......
Nach § 55 Abs. 1 RStV ist er Impressumspflichtig.
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  #118  
Alt 08.03.2012, 22:48
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Wenn ihm jemand böses möchte ......
Nach § 55 Abs. 1 RStV ist er Impressumspflichtig.
... vielleicht beruft er sich darauf

1. Fallgruppe: keine Impressumspflicht
Wie sich aus § 55 I RStV ergibt trifft einen Anbieter keine Impressumspflicht, d.h. er kann seine Webseite völlig anonym ins World Wide Web stellen, wenn das Angebot ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient.
Die Gesetzesbegründung zum RStV sagt hierzu: "Nicht kennzeichnungspflichtig sind demnach private Kommunikation, auch wenn sie über die reine Telekommunikation hinausgeht. Dies betrifft etwa die Einstellung von Meinungsäußerungen in Foren, aber auch den gelegentlichen privaten wirtschaftlichen Geschäftsverkehr, etwa bei der Veräußerung von Waren, unmittelbar durch den privaten Anbieter oder aber über dritte Plattformen. In diesen Fällen ist entweder durch die persönliche Bekanntschaft zwischen Anbieter und Nutzer oder aber über den Plattformanbieter sichergestellt, dass die schutzwürdigen Belange der Beteiligten gewahrt werden können. Eine Kennzeichnungspflicht würde ansonsten dazu führen, dass entweder die Privatsphäre in diesen Fällen nicht mehr geschützt wäre oder aber die Kommunikation unterbliebe."

... oder sein Sitz ist im Ausland

... sorry for offtopic
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Gruß Detlef
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  #119  
Alt 09.03.2012, 05:57
GPS GPS ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen

Selbst die Domain hat er über WhoisGuard anonymisiert.
Wenn das mal nicht Interessensteuerung verschleiern soll.
Möglich das auf der Insel Krk schwarz vermietet wird.

Als Blogbetreiber kann man unter "mr3" selbst ein Kommentar abgeben.
__________________
„Gerade, weil wir alle in einem Boot sitzen, sollten wir heilfroh darüber sein, dass nicht alle auf unserer Seite stehen.“
Ernst Ferstl

Geändert von GPS (09.03.2012 um 06:11 Uhr)
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  #120  
Alt 09.03.2012, 10:47
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Hierbei werden von Privat Nachrichten veröffentlicht, die für Kroatien-Reisende und Urlauber recht interessant sind, meistens Meldungen aus der Tagespresse.

Finde seine Nachrichten seit Jahren sehr gut und informativ und die waren bisher immer richtig. Man muß nicht immer die Quellen angeben, ist hier in Kroatien auch nicht gesetzlich erforderlich, ebenso ein Impressum.
Man sollte nicht immer von D auf Cro schließen, da sind noch viele Unterschiede.

Ahoi Dietrich
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  #121  
Alt 09.03.2012, 13:15
diri diri ist offline
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Erster Schritt:
Errichtung eines "Bootsabstellplatzes".
Dazu ist ein gewerberechtliches Verfahren erforderlich,
Zweiter Schritt:
Errichtung eines "Zollverschluss-Lagers".
Dazu ist ein abgabenrechtliches Verfahren erforderlich, welches vor allem dadurch gekennzeichnet ist, dass neben anderen Anforderungen eine Kaution bei der Abgabenbehörde zu hinterlegen ist. Diese Kaution ist abhängig von der Anzahl der abzustellenden Fahrzeuge/Boote.
Eine weniger bekannte Bestimmung besagt, dass der Betreiber des "Zollverschluss-Lagers" für die Abgaben haftet, wenn das gelagerte Gut unverzollt/unversteuert in Verkehr gebracht wird. Das trifft auch dann zu, wenn ein Boot zB vom Platz gestohlen werden würde.
Danke für die Aufklärung, da wird ja wohl richtig Kohle fällig je nach Lagergrösse, deswegen wohl viele Schwarzplätze
gruss dieter
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  #122  
Alt 10.03.2012, 20:18
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HI,

ich habe mein Konzept bereits mit meinem Steuerberatur durchgesprochen und setzte dieses jetzt um.

Firmengründung in den USA
ich bringe mein Boot in die Firma ein
Registrierung des Bootes in den USA
Vollmacht zur Nutzung des Bootes durch meine Person

Die Kosten sind überschaubar und sind bei weitem nicht so hoch wie eine Versteuerung in Kroatien 2013.
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  #123  
Alt 10.03.2012, 20:45
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Zitat:
Zitat von GeorgTa Beitrag anzeigen
HI,

ich habe mein Konzept bereits mit meinem Steuerberatur durchgesprochen und setzte dieses jetzt um.

Firmengründung in den USA
ich bringe mein Boot in die Firma ein
Registrierung des Bootes in den USA
Vollmacht zur Nutzung des Bootes durch meine Person

Die Kosten sind überschaubar und sind bei weitem nicht so hoch wie eine Versteuerung in Kroatien 2013.
Servus Georg,
und ich bin Dein Mitarbeiter und fahre auch mit einer USA Registrierung mit meinem Motorboot.

Gruß
Alex
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  #124  
Alt 10.03.2012, 21:35
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Zitat:
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Servus Georg,
und ich bin Dein Mitarbeiter und fahre auch mit einer USA Registrierung mit meinem Motorboot.

Gruß
Alex
Theoretisch, praktisch musst du nur dein Boot in die Firma in den USA als Gesellschafter einbringen.
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  #125  
Alt 10.03.2012, 21:37
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Servus Georg,
und ich bin Dein Mitarbeiter und fahre auch mit einer USA Registrierung mit meinem Motorboot.

Gruß
Alex
die 2855 wirst du wohl auch nicht nachversteuern müssen.
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Gruß Olli
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