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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#101
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Zitat:
Wenn das Boot in Kroatien liegt ist nur die kroatische Steuer ein Thema. Egal ob vor oder nach EU Beitritt. Deutsche Mwst würde nur fällig wenn man das Boot unabhängig vom kroatischen EU Beitritt zurück nach Deutschland bringt. Mit der früheren Ausfuhr mit T1 ist das Boot nicht mehr steuerpflichtig und bleibt es auch bis es wieder eingeführt wird.
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Gruß Olli |
#102
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Zitat:
Ist eigentlich auch logisch, Hauptsache das Boot wurde aus der EU raus befördert und bleibt außerhalb.
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Gruß Detlef |
#103
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Detlef,
spekulieren hilft bei Gesetzen nie etwas, sondern nur lesen und verstehen, wobei verstehen manchmal wirklich schwierig ist, hier dann halt einen Rat von einem Fachmann holen, wenn man sicher sein will. Das gerade die Rechtsicherheit in Kroatien noch sehr zu wünschen übrig läßt, erschwert natürlich die Sache. So kommen dann immer Aussagen zustande wie" habe ich immer so gemacht" In Deinem Fall greifts Du auf noch nicht vorhandene Sachen zu, denn noch ist Kroatien nicht in der EU und es gelten immer noch die kroatischen Gesetze und dies hat mit D oder der EU gar nichts zu tun. Wie es mal, nach dem Beitritt aussehen wird wissen noch nicht einmal zur Zeit die Verantwortlichen in der Politik. Hierüber zu spekulieren bringt gar nichts. Ahoi Dietrich |
#104
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Zitat:
Das mit dem Spekulieren war gar nicht auf den Beitritt in die EU Kroatiens bezogen, sondern auf die "Ist" Situation, allerdings hatte ich über das mit der T1 Ausfuhr nicht richtig nachgedacht und verwechselt.
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Gruß Detlef |
#105
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Zitat:
Nachdem ich jedoch höchstpersönlich letztes Jahr von Piran kommend erst in Porec, statt in Umag, einklariert habe und dort niemand mit der Wimper gezuckt hat angenommen habe, dass das nicht mehr existent ist war ich der Meinung, dass diese Info aus dem o.a. Scriptum nicht mehr stimmt. Die Tatsache, dass ich explizit danach gefragt wurde, woher ich komme und auch die Ausklarierungspapiere (Crewliste der slow. Zollbehörde)) von SLO vorgelegt habe, hat mich in meiner Meinung bestärkt. Im neuen Beständig steht es jedoch auch genau so, wie Du es mir um die Ohren gehauen hast ...... Damit muss ich wohl einen Irrtum meinerseits zugeben ! Man lernt eben niemals aus ....
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien -------------------------------------
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#106
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Zitat:
So wie ich das jetzt verstanden habe, hast du 2x Einfuhrumsatzsteuer und Zoll bezahlt. Richtig? Wäre es nicht so, dass wenn du dein Boot offiziell durch deine vor kurzem bezahlten Steuer- und Zollabgaben in Kroatien eingeführt hast, du dir die Mwst. aus Deutschland wieder zurückerstatten lassen könntest? Offiziell hast du dein Boot ja aus der EU ausgeführt. Weil... nach meinem Verständnis kann ich anderswo nur etwas einführen wenn ich diese Sache zuvor wo anders ausführe. Peter |
#107
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Zitat:
Es besteht keine Aussicht auf Erstattung weil: 1. Die Artikel 236 - 239 vom Zollgesetz nicht greifen (Zollerstattung) 2. Die Erstattung bei Privatpersonen nur für reisende gilt und nur vom Verkäufer / Händler wo die Ware gekauft wurde erstattet werden kann (MwSt. Erstattung) 3. Das Boot nicht verkauft wurde (es gibt keine Rechnung für den Export nach Kroatien) und keinen kroatischen Käufer. 4. Das Boot noch unter deutscher Flagge zugelassen ist. 5. Ich (zwangsweise) über keinerlei Ausfuhr-Zollpapiere verfüge, da ich das Boot als Tourist nach Kroatien mitgenommen hatte. Siehe Beitrag #48 warum ich es in Kroatien einführen musste. Nach Aussage des Zollbeamten besteht kein Erstattungstatbestand. Er meinte weiter, ich darf gerne einen Antrag stellen, aber dieser würde abgelehnt werden.
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Gruß Detlef
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#108
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Dem heute erschienenen Artikel von Soline (Soline sein Blog) ist wohl nichts mehr hinzuzufuegen.
Wolfgang |
#109
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Ich finde es immer amüsant, wie bei dem Thema Kroatien und Vorschriften alle Sachlichkeit flöten geht. Da kommt ein Vorgang von 2008 in die aktuelle Diskussion, eine Website des Ministeriums wird angeführt, die under Construction ist uä. Ich als auch Betroffener werde mir erst dann Gedanken darüber machen, wenn es 2013 ist und der Beitritt unmittelbar bevorsteht. Dann erst wird wohl eine klare Linie der Behörden erkennbar werden.
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#110
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Mich würde ja mal interessieren wer eigentlich so ein Zolllager aufmachen darf, z.B. mein Freund hat ein grosses Haus mit eingezäuntem Grundstück und Platz für ein paar Boote oder ähnliches abzustellen.
Kann der nun hingehen und einfach sagen, Jungs gebt mir mal so eine Genehmigung? Bekommt der eine als Privatmann? Oder muss man dafür besondere Voraussetzungen mitbringen wie offizielles Geschäft, Werkstatt oder ähnliches? Wer weiß was richtiges ? gruss dieter |
#111
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HI,
so ich das in Rab von einen Bekannten mitbekommen habe, muss bei der Behörde um eine Genehmigung angesucht werden, und viele Auflagen erfüllt werden. Ein umzäunter Platz ist zuwenig. |
#112
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Zitat:
Errichtung eines "Bootsabstellplatzes". Dazu ist ein gewerberechtliches Verfahren erforderlich, weil es sich ja um einen Betrieb handelt. Also solche Dinge wie gewerberechtliche Genehmigungen, Betriebsstättengenehmigungen usw. Damit verbunden die Erfüllung von Sicherheitsstandards etc., wie eben zu erwarten bei der Eröffnung eines Betriebes, der sich mit der Lagerung von Booten und Fahrzeugen befasst. Dazu ist in der Regel auch ein umweltrechtliches Verfahren zu durchlaufen (Gewässerschutz, Abfallrecht etc.). Zweiter Schritt: Errichtung eines "Zollverschluss-Lagers". Dazu ist ein abgabenrechtliches Verfahren erforderlich, welches vor allem dadurch gekennzeichnet ist, dass neben anderen Anforderungen eine Kaution bei der Abgabenbehörde zu hinterlegen ist. Diese Kaution ist abhängig von der Anzahl der abzustellenden Fahrzeuge/Boote. Eine weniger bekannte Bestimmung besagt, dass der Betreiber des "Zollverschluss-Lagers" für die Abgaben haftet, wenn das gelagerte Gut unverzollt/unversteuert in Verkehr gebracht wird. Das trifft auch dann zu, wenn ein Boot zB vom Platz gestohlen werden würde.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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#113
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Zitat:
.. leider doch! Vergeblich habe ich nach dem Impressum gesucht, weiß jemand wo ich das finde? Mir scheint es im Moment so, dass es eine private Homepage ist. In dem Artikel werden keine Paragraphen vom kroatischen Zollgesetz genannt, auf die sich der Bericht stützt. Mein Vertrauen schenke ich ausschließlich den kroatischen Zollbeamten, Zollgesetzen und der Zoll Homepage und diese bestätigen leider nicht den Bericht. Es würde mich sehr freuen, wenn ich mit Fakten und nicht Behauptungen des Besseren belehrt werden würde.
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Gruß Detlef |
#114
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Ein Impressum gibt es nicht.
Für mich ist das der Grund, dieser Seite nicht allzu viel Vertrauen zu schenken. Selbst die Domain hat er über WhoisGuard anonymisiert. Wenn das mal nicht Interessensteuerung verschleiern soll. |
#116
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... ich musste mir noch mal seinen Beitrag durchlesen und habe unter diesem folgendes gefunden:
"Quelle: Ministarstvo Financija RH, Zagreb" ... in Deutschland kann das Finanzamt auch nichts über Zollbestimmungen sagen, oder hat er es nicht komplett angegeben Meine Informationen sind von: Republika Hrvatska Ministarstvo Financija Carinski Uprava Carinarnica Split
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Gruß Detlef Geändert von Hundertachtziggrad (08.03.2012 um 22:43 Uhr) |
#118
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Zitat:
1. Fallgruppe: keine Impressumspflicht Die Gesetzesbegründung zum RStV sagt hierzu: "Nicht kennzeichnungspflichtig sind demnach private Kommunikation, auch wenn sie über die reine Telekommunikation hinausgeht. Dies betrifft etwa die Einstellung von Meinungsäußerungen in Foren, aber auch den gelegentlichen privaten wirtschaftlichen Geschäftsverkehr, etwa bei der Veräußerung von Waren, unmittelbar durch den privaten Anbieter oder aber über dritte Plattformen. In diesen Fällen ist entweder durch die persönliche Bekanntschaft zwischen Anbieter und Nutzer oder aber über den Plattformanbieter sichergestellt, dass die schutzwürdigen Belange der Beteiligten gewahrt werden können. Eine Kennzeichnungspflicht würde ansonsten dazu führen, dass entweder die Privatsphäre in diesen Fällen nicht mehr geschützt wäre oder aber die Kommunikation unterbliebe."Wie sich aus § 55 I RStV ergibt trifft einen Anbieter keine Impressumspflicht, d.h. er kann seine Webseite völlig anonym ins World Wide Web stellen, wenn das Angebot ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient. ... oder sein Sitz ist im Ausland ... sorry for offtopic
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Gruß Detlef |
#119
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Zitat:
Als Blogbetreiber kann man unter "mr3" selbst ein Kommentar abgeben.
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„Gerade, weil wir alle in einem Boot sitzen, sollten wir heilfroh darüber sein, dass nicht alle auf unserer Seite stehen.“ Ernst Ferstl Geändert von GPS (09.03.2012 um 06:11 Uhr) |
#120
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Hierbei werden von Privat Nachrichten veröffentlicht, die für Kroatien-Reisende und Urlauber recht interessant sind, meistens Meldungen aus der Tagespresse.
Finde seine Nachrichten seit Jahren sehr gut und informativ und die waren bisher immer richtig. Man muß nicht immer die Quellen angeben, ist hier in Kroatien auch nicht gesetzlich erforderlich, ebenso ein Impressum. Man sollte nicht immer von D auf Cro schließen, da sind noch viele Unterschiede. Ahoi Dietrich
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#121
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Zitat:
gruss dieter |
#122
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HI,
ich habe mein Konzept bereits mit meinem Steuerberatur durchgesprochen und setzte dieses jetzt um. Firmengründung in den USA ich bringe mein Boot in die Firma ein Registrierung des Bootes in den USA Vollmacht zur Nutzung des Bootes durch meine Person Die Kosten sind überschaubar und sind bei weitem nicht so hoch wie eine Versteuerung in Kroatien 2013. |
#123
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Zitat:
und ich bin Dein Mitarbeiter und fahre auch mit einer USA Registrierung mit meinem Motorboot. Gruß Alex |
#124
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Theoretisch, praktisch musst du nur dein Boot in die Firma in den USA als Gesellschafter einbringen.
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#125
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die 2855 wirst du wohl auch nicht nachversteuern müssen.
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Gruß Olli |
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