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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #76  
Alt 23.02.2010, 00:22
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Hi Ralf!
Wenn Du die 105 kg max. Stützlast voll von Deinem Hänger abziehen willst
(also dann eigentl. draufschlagen), dann mußt Du sie aber auch tatsächlich haben. So kenn ich das.
Ich wollte nicht mit 105 kg Stützlast und voll bepackt durch's Land ziehen.
Das kloppt mächtig an der Hinterachse bei so nem Auto.
Also geh mal im normalfall von ca. 50 kg aus. Das fährt sich wesentl. angenehmer.

Gruß Axel
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  #77  
Alt 25.02.2010, 15:01
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HAMMER

Habe eben im KFZ Schein des Autos gelesen
in der untersten Anhangzeile, dass
da steht F.1/F.2 2230

Das ist doch die technische zugelassene Gesamtmasse
Hat das was mit meinen 2,1 to zu tun?
etwa eine Erweiterung?
Oder ist dieses F1 das Gesamtgewicht des Autos

Weil oben im Schein steht F.1 2130 + F.2 2130

Kann ich das irgendwie nutzen?

Siehe Anlage
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Haarliche Grüße -- HEF! Fun aus Ulm!
... die Stadt der REICHEN und SCHÖNEN

Geändert von Cooky-Crew (26.02.2010 um 22:04 Uhr)
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  #78  
Alt 25.02.2010, 15:16
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Hallo Ralf,

also vorweg: Da der Wagen auf Deine Frau U.H. zugelassen ist, hast Du mit EI-RH beim Wunschkennzeichen einen groben Fehler gemacht.

Die Kürzel in der Zulassungsbescheinigung Teil I sind hier erklärt (eigentlich gar nicht so versteckt im Web ).

Die Gesamtmasse des Zugwagens (F.1/F.2) darf 2,23 t (also 100 kg mehr als sonst) betragen, wenn ein Anhänger dranhängt.

Die Anhängelast (O.1) ist weiter somit 2,1 t (Stützlast zählt zum Zugwagen).
__________________
Beste Grüße

John
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  #79  
Alt 25.02.2010, 15:56
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DANKE

und MIST! Ich dachte schon, das wäre der Durchbruch!


Ja, über meine Wunschkennzeichen regt die Langhaarige sich jedesmal auf...
Aber das geht vorbei
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  #80  
Alt 01.03.2010, 11:40
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Standard MIST - DRECKS V8 ... der ist zu schwer!!!

So, ich war beim wiegen...

total leerer Hänger + Boot (auch ohne kompl.BiminiTop)
2,130 to

ich könnte heulen
bin jetzt schon 30kg zu schwer


Jetzt fehlen noch
Anker (6kg)
Kette (5kg)
Werkzeug (5kg)
Booster (Bat.) (8kg)
Bimini (10kg)
Corsa Anlage (ca. 30kg)
ErsatzDuoProp (10kg)
Seile und Fender (5kg)
Wakeboard (7kg)
Feuerlöscher (3kg)
Öle und Ersatzteile (5kg)

(ca. 94kg) 100kg. fehlen quasi noch zur normalen Standardbeladung

excl. Wasser (20kg) Sprit (220kg)


Da ist der 2,3 to Trailer aber auch am Limit


benötige nun wirklich diese Zuglasterhöhung!
Bitte um weitere Inputs


DANKE
__________________
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  #81  
Alt 01.03.2010, 11:49
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Wenn Du bei dem Trailer und dem Zugfahrzeug bleiben willst,
mußt Du halt an die zulässigen 2205 kg gehen, die Auflagelast entsprechend einstellen und auf das max. Zuggewicht achten.
Anders wird es so nicht gehen.
__________________
Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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  #82  
Alt 01.03.2010, 11:50
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...kurz und schmerzlos?

...anderes Auto...
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Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #83  
Alt 01.03.2010, 11:53
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Sieh endlich ein, dass das Auto einfach nicht passt.

Auch der Trailer ist etwas schmal auf der Brust. Du willst doch nicht jedesmal vor dem Sippen den Tank leer fahren...
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #84  
Alt 01.03.2010, 12:04
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Also Jungs
teilweise seid Ihr echt Ideenlos!!!

Wenn ich ein anderes Zugfahrzeug wollte - DANN HÄTTE ICH DAS SCHON!
Das hatten wir doch oben schon durch!

Zur Erinnerung: Mir wurde gesagt eine Auflastung ist o.Prob. möglich! Ist es aber nicht! ZU SPÄT - neues Auto ist da, und ich brauche alternative Lösung!

Das mit dem Trailer... Hmmm - Das kreide ich dem Siegel an!
Schade eigentlich, dass die nur für 170kg Zuladung freihalten. Das nenne ich rumgeknausert.

Wenn ich den Tank und Wasser voll einrechne, bin ich über den 2,3 to
Ist schon fast Wandlungsverdächtig.

Aber da gibt es ja schon einen laufenden Thread von einem anderen User
__________________
Haarliche Grüße -- HEF! Fun aus Ulm!
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  #85  
Alt 01.03.2010, 12:06
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Zitat:
Zitat von style0410 Beitrag anzeigen
Also Jungs
teilweise seid Ihr echt Ideenlos!!!

Wenn ich ein anderes Zugfahrzeug wollte - DANN HÄTTE ICH DAS SCHON!
Das hatten wir doch oben schon durch!

Zur Erinnerung: Mir wurde gesagt eine Auflastung ist o.Prob. möglich! Ist es aber nicht! ZU SPÄT - neues Auto ist da, und ich brauche alternative Lösung!

Das mit dem Trailer... Hmmm - Das kreide ich dem Siegel an!
Schade eigentlich, dass die nur für 170kg Zuladung freihalten. Das nenne ich rumgeknausert.

Wenn ich den Tank und Wasser voll einrechne, bin ich über den 2,3 to
Ist schon fast Wandlungsverdächtig.

Aber da gibt es ja schon einen laufenden Thread von einem anderen User

...genau da liegt dein Problem...

...miete doch ein ausreichend dimenioniertes Zugfahrzeug an...für 200 €...
__________________
Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #86  
Alt 01.03.2010, 12:07
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Zitat:
Zitat von hmigor Beitrag anzeigen
...genau da liegt dein Problem...

...miete doch ein ausreichend dimenioniertes Zugfahrzeug an...für 200 €...
hahaha der war gut
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  #87  
Alt 01.03.2010, 12:28
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Zitat:
Zitat von style0410 Beitrag anzeigen
So, ich war beim wiegen...

total leerer Hänger + Boot (auch ohne kompl.BiminiTop)
2,130 to

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Werkzeug (5kg)
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Bimini (10kg)
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ErsatzDuoProp (10kg)
Seile und Fender (5kg)
Wakeboard (7kg)
Feuerlöscher (3kg)
Öle und Ersatzteile (5kg)

(ca. 94kg) 100kg. fehlen quasi noch zur normalen Standardbeladung

excl. Wasser (20kg) Sprit (220kg)


Da ist der 2,3 to Trailer aber auch am Limit


benötige nun wirklich diese Zuglasterhöhung!
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DANKE
Das war mir klar,daß die Waage ein solches Ergebnis bringen würde, du wolltest ja nicht hören
Die Angaben der Hersteller sind leider immer untertrieben,bzw. man rechnet nicht was man noch so alles braucht.
Auch wenns weh tut kauf dir ein anderes Zugfahrzeug oder lebe immer mit der Angst kontrolliert zu werden, bzw. noch schlimmer,daß du im Falle eines Unfalles auf jeden Fall deinen Vollkaskoschutz verlierst
__________________
Gruß Jörg
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  #88  
Alt 01.03.2010, 12:50
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Vierzigplus Vierzigplus ist offline
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Anekdote am Rande: Vor einiger Zeit hing eine Beneteau bei uns (Damp) am Kran. Der Verkehrsraum um das Schiff herum war komplett mit Ausrüstung zugepflastert.
Auf meine Frage: "Was macht Ihr da?" gab es als Antwort: "Wir prüfen, wo die 2 to Übergewicht herkommen. Das Schiff soll nur 7,5 to wiegen, die Kranwaage steht aber bei 9,5 to." Ein echtes Schnäppchen und für die Ewigkeit gebaut!


Üblicherweise muß beim Bootsbau eine bestimmte Schicht-/Rumpfdicke erreicht werden. Bei Nass-in-Nass zwischendurch messen wird wohl nicht so einfach gehen.

Also knallt man die erforderlichen Matten drauf und gibt Harz dazu - schön mit der Rolle.
Ein 6-m-Boot hat irgendwo eine Rumpfoberfläche von rund 30 m², 2-3 mm zuviel Schichtdicke ergibt gleich 100 kg Übergewicht.
Das Gelcoat soll auch deckend sein - mal eben 1 mm dicker, macht 50 kg.
Den Motor gibt es vermutlich auch in verschiedenen Ausführungen - plötzlich Gußteile, statt Alu - die nächsten 30-50 kg, usw.

Aber das Boot soll unbedingt zum Auto passen!
Also rechnet man sich einen Wolf, um den Kleinwagen irgendwie zu behalten. Also beten, dass es unterwegs nicht regnet und die Polizei NICHT bei Regenwetter Gewichtskontrollen macht!

Alles zusammengerechnet kommst Du auf locker 2,5 to - da sind alle Nicht-Gelände-Wagen ausgeschieden! Ggfls. mit Spezialpaket so ein Tiguan oder vielleicht noch ein Q5.
Da kann man doch gleich 25 T€ weniger in die hand nehmen und gepflegte Cayenne oder Touareg anschaffen.

Kauf Dir doch ein Auto, dass reichlich Reserven hat und fertig!
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Gruß
Stefan
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  #89  
Alt 01.03.2010, 12:53
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von style0410 Beitrag anzeigen
[..] Das mit dem Trailer... Hmmm - Das kreide ich dem Siegel an!
Schade eigentlich, dass die nur für 170kg Zuladung freihalten. Das nenne ich rumgeknausert.

Wenn ich den Tank und Wasser voll einrechne, bin ich über den 2,3 to
Ist schon fast Wandlungsverdächtig.
Wieso Wandlung? Das wäre (nur) ein Gewährleistungsmangel, der behoben werden kann, indem der Anhänger aufgelastet oder getauscht wird. Als Anhängerhersteller ist Siegel dazu sicherlich technisch in der Lage - ob er ohne heftigeren Zwang will, ist 'ne andere Frage.

Ich würde an Deiner Stelle an den Wiederverkaufswert des Gespannes denken, der durch einen auf Kante genähten Trailer sicherlich nicht gehoben wird. Mit 2,5 t wäre es wohl passend (aber noch weiter von der Zugfähigkeit Deines Wagens weg).

Und wenn das Nummernschild des Zugwagens eh' schon falsch ist ....
__________________
Beste Grüße

John
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  #90  
Alt 01.03.2010, 13:00
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Zitat:
Zitat von style0410 Beitrag anzeigen
Also Jungs
teilweise seid Ihr echt Ideenlos!!!

Wenn ich ein anderes Zugfahrzeug wollte - DANN HÄTTE ICH DAS SCHON!
Das hatten wir doch oben schon durch!

Zur Erinnerung: Mir wurde gesagt eine Auflastung ist o.Prob. möglich! Ist es aber nicht! ZU SPÄT - neues Auto ist da, und ich brauche alternative Lösung!

Das mit dem Trailer... Hmmm - Das kreide ich dem Siegel an!
Schade eigentlich, dass die nur für 170kg Zuladung freihalten. Das nenne ich rumgeknausert.

Wenn ich den Tank und Wasser voll einrechne, bin ich über den 2,3 to
Ist schon fast Wandlungsverdächtig.

Aber da gibt es ja schon einen laufenden Thread von einem anderen User

Wenn du 100€ hast kanst du keine 101€ ausgeben. Achso du woltest ja ziehen - ist aber ähnlich.
Ansonsten sollte man vor dem Kauf den raum zwischen den Ohren mit Informationen fluten.

Ich würd sagen trage es wie ein Mann lecke die Wunden und machs beim nächsten mal richtig.

Mein Kommentar wird dir nicht helfen, ich weis ! Mußte aber mal gesagt werden. Aber deine Reaktion auf die gegeben Antworten ist in etwas so als hättest du wieder besseren Wissens auf einen E-Zaun gepinkelt.
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Gruß
Wolfgang
----------------------------------
Schaun wir mal, dann seh ich schon
Tipfehler sind damit zu erklären das mein Tastatur nicht wusste was ich schreiben wollte ...
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  #91  
Alt 01.03.2010, 13:00
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Wieso Wandlung? Das wäre (nur) ein Gewährleistungsmangel, der behoben werden kann, indem der Anhänger aufgelastet oder getauscht wird. Als Anhängerhersteller ist Siegel dazu sicherlich technisch in der Lage - ob er ohne heftigeren Zwang will, ist 'ne andere Frage.

Ich würde an Deiner Stelle an den Wiederverkaufswert des Gespannes denken, der durch einen auf Kante genähten Trailer sicherlich nicht gehoben wird. Mit 2,5 t wäre es wohl passend (aber noch weiter von der Zugfähigkeit Deines Wagens weg).

Und wenn das Nummernschild des Zugwagens eh' schon falsch ist ....
Der Drops ist gelutscht. Habt ihr meinen Trööt nicht gelesen?

Der Hänger passt zum Boot. Man darf nur nichts ins Boot legen und den Tank voll machen.

Mit Gewährleistung hat das schon mal gar nichts zu tun.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #92  
Alt 01.03.2010, 13:04
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Zitat:
Zitat von style0410 Beitrag anzeigen
Also Jungs
teilweise seid Ihr echt Ideenlos!!!
Na das kannst du uns ja wohl nicht unterstellen. Aber wir können aus einer Banane keinen Apfel machen. Auch wenn wir sie uns noch so lange anschauen und wiegen...

Zitat:
Zitat von style0410 Beitrag anzeigen
Zur Erinnerung: Mir wurde gesagt eine Auflastung ist o.Prob. möglich! Ist es aber nicht! ZU SPÄT - neues Auto ist da, und ich brauche alternative Lösung!
Dann solltest du dich an den Schlaumeier wenden und ihn bitten das Fahrzeug auflasten zu lassen.

Wenn es nicht geht; geht es eben nicht. Da beißt sich die Katze in den Schwanz.
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Micha


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  #93  
Alt 01.03.2010, 13:07
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Kauf deiner Frau ein nettes 2.Wägelchen, bin ich auch gerade bei
Wir sind schon beim Jeep angelangt mal sehen wo die Reise hingeht
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  #94  
Alt 01.03.2010, 13:13
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Hallo Micha,

Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Der Drops ist gelutscht. Habt ihr meinen Trööt nicht gelesen?

Der Hänger passt zum Boot. Man darf nur nichts ins Boot legen und den Tank voll machen.

Mit Gewährleistung hat das schon mal gar nichts zu tun.

Habe ich Deinen Post hier falsch verstanden? Da hieß es doch in der OLG-Urteilsbegründung:

Zitat:
Eine Zuladung durch weitere übliche Ausrüstungsgegenstände eines Motorboots, deren Gewicht der Sachverständige auf 100-200 kg geschätzt hat, führt somit unweigerlich zur Überschreitung des für den Trailer zulässigen Gesamtgewichts. Damit entspricht der Trailer jedoch nicht der Beschaffenheit, die der Kläger als Käufer für die im Vertrag vorausgesetzte Verwendung des Trailers – nämlich als Transportmittel für das mitverkaufte Motorboot xxxx – erwarten durfte. Nach Auffassung der Kammer darf derjenige, der ein Sportboot zusammen mit einem Trailer und weiteren Zubehörgegenständen kauft, grundsätzlich davon ausgehen, dass die Achslast des Trailers einen Transport des mitverkauften Bootes einschließlich der für den Betrieb notwendigen Batterien und allgemein üblicher Ausrüstungsgegenstände zulässt.
Folgt daraus nicht, daß bei 130 kg "Luft" (aber noch u.a. ohne das mitgekaufte Bimini) es eng werden könnte, diese Anforderungen einzuhalten?
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Beste Grüße

John
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  #95  
Alt 01.03.2010, 14:09
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John, und da sind noch kein Sprit drin... das war doch mal irgendwo gestanden. Das muß berücksichtigt sein.

IST ABER AUCH EGAL... FAHR ICH HALT LEER - DAS KANN MAN STEUERN

Wichtig wäre mir das Auto zu behalten - ist bezahlt und ist nun durch.
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  #96  
Alt 01.03.2010, 14:18
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Zitat:
Zitat von style0410 Beitrag anzeigen

Da ist der 2,3 to Trailer aber auch am Limit
..das ist wohl normal.... oder normal ist eher, dass der Trailer mehr als zu knapp dimensioniert ist,... also bist du hier schon mal im grüneren Bereich...
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servus
dieter


...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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  #97  
Alt 01.03.2010, 14:45
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Zitat:
Zitat von style0410 Beitrag anzeigen
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2,130 to



Da ist der 2,3 to Trailer aber auch am Limit
Also. Gespann wiegt komplett 2.130 kg (+ Bimini, lass es mal 20 kg sein)

Zul. GG vom Trailer = 2.300 kg.

=> passt

In dem von mir geschilderten Fall war das Boot schon TROCKEN zu schwer für den Trailer. Selbst ohne Batterie war es noch zu schwer. Die Gegenseite behauptete dann auch kackfrech, dass man ja noch mehr ausbauen könne. Der LG-Richter hat aber verstanden, dass man ein Sportboot beim Slippen nicht erst zusammen bauen will/muss. Der Amtsrichter war der Meinung, dass man es ja soweit zerlegen kann, bis es passt (grob gesagt).

Bei dir wäre zu viel Luft (nämlich ca. 170 kg) um argumentieren zu können, dass der Trailer nicht zum Boot passt. Versuchen kann man es aber mal....

Ich habe keine persönliche Animostäten gegen Händler. Aber es entspricht nicht meinem moralischen Rechtsempfinden, dass Leute Sachen, die zehntausende EUR kosten verkaufen, und anscheinend nicht wissen, dass Trailer und Boot nicht zusammen passen. Es kann ja wohl nicht sein, ein Boot schon überladen zu haben, wenn man die Flasche Sprudel nach der Bootstour im Boot liegen lässt... Das ist mein persönlicher Kreuzzug und es sieht im Moment sehr gut aus, was die Akzeptanz durch die Gerichte bez. dieser Einschätzung der Lage angeht.
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Micha


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...bau den Trimm-Schalter wieder aus...

...und wiege nochmal...
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speziell auf das Boot zugeschnittenen ALU - Trailer inkl Alufelgen kaufen oder bauen ,
viel mehr als 100 kg weniger werden da aber auch nicht drinn sein,

gruss dieter
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Alt 01.03.2010, 16:03
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Zitat von Jörg Beitrag anzeigen
Unfalles auf jeden Fall deinen Vollkaskoschutz verlierst
Damit könnte ich gerade noch leben...

Wie sieht es mit der Haftpflicht aus?
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