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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#151
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da steht ja eigendlich wieder nichts neues drin
ein Boot ist kein Gut sondern ein Sportgerät für eine Probefahrt muß der Trailer beladen sein, wie soll man sonst testen ob der Trailer unter Last richtig bremst
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#152
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Zitat:
Um das zu testen reichen 20m. Da braucht man keine 400km zu. Ihr könnt suchen und diskutieren, wie ihr wollt. Vielleicht findet ihr ja auch tatsächlich irgend wo eine Gesetzeslücke für ein waghalsiges Unternehmen dieser Art. Ich persöhnlich würde mir einen zugelassenen Trailer mit der entsprechenden Traglast ausleihen und das Boot abholen. Das Wochenende darauf mit roten Kennzeichen den Trailer überführen. Alles andere währe mir zu heikel.
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MfG Roland "Geht nicht" gibt´s nicht! |
#153
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Zitat:
Eine Überführung des Trailers mit roter Nummer ist in den meisten Fällen alles andere als legal. Evtl. findet sich ja noch ein "Schlüssel" für die VRS.
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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#154
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Zitat:
@checki Ich glaube jetzt verdrehst du hier einiges Lese dir mal die Antwort durch (Beitrag 148), die Jensen vom Verkehrsmisterium erhalten hat. Oder lügt jetzt das Verkehrsministerium Eigentlich wollte ich hier alles andere als diskutieren.
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MfG Roland "Geht nicht" gibt´s nicht! |
#155
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Zitat:
Wenn Du hier jetzt zum Thema KZK nicht diskutieren möchtest, dazu zwingt Dich hier keiner.
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#156
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@checki
Zitat:
(Wohl gemerkt leerer Trailer)
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MfG Roland "Geht nicht" gibt´s nicht! |
#157
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Zumindest scheinen sie die Rechtsprechung nicht zu kennen, die Gütertransport dann zuläßt, wenn der Hauptzweck der Fahrt die Überführung des Fahrzeuges ist. Also sollte Jensen ehrlich beabsichtigen, den Trailer an seinem Heimatort zuzulassen, steht einem Bootstransport nichts entgegen.
Bleibt das Überbreitenproblem ..... nach Auskunft unseres Sachbearbeiters für Schwer- und Großraumtransporte gibts die Erlaubnis nach § 46 StVO nur für Fahrzeuge mit amtlichem Kennzeichen (kein KZK)
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#158
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Stimmt, da hat sich jemand keine Mühe gegeben, wollte wohl schnell ins Wochenende.
Balu, an dem Punkt waren wir schon. Wir klären das auch noch, mit oder ohne Deine Hilfe. Jetzt kannst Du aber hier aus dem Tröt schon mal mitnehmen, daß Du mit Deiner "roten Nummer" ziemlichen Ärger bekommen kannst. Solltest Du noch etwas beitragen wollen, der Textlaut zu OLG Celle VRS 6765 und OLG Zweibrücken VRS 49150 könnte uns allen evtl. sehr helfen. (alles unabhängig von der Überbreite)
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#159
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...aufgrund des Alters der Entscheidung von Celle müßte man eine Anfrage an deren Archiv stellen, um eine Kopie zu erhalten. Ich gebe aber zu bedenken, daß diese Entscheidung aus dem Jahr 1984 ist....
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Grüße Ingo ...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...
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#160
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Ja es ist schon ein wenig her. Da aber der Gesetzestext nicht erschöpfend hilft und Neueres nicht bekannt ist, dürfte das Alter hierbei irrelevant sein.
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#161
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Ha! Und wir machen uns Gedanken um die Harmonisierung in der EU.....
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gregor
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#162
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Zitat:
Zitat:
ich würde nicht behaupten das die lügen, die sind sich auch nicht sich deshalb verweisen sie an die örtlich Zulassungsbehörde
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#163
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Mir geht es ja nur darum, daß ich als Händler oder im Auftrag eines Händlers mit einem roten Kennzeichen einen nicht zugelassenen Trailer abholen kann, vorrausgesetzt, die Fahrt ist im Kennzeichenbuch eingetragen. Das ich als Privatperson gar nicht erst ein rotes Kennzeichen bekomme ist mir schon bewußt.
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MfG Roland "Geht nicht" gibt´s nicht!
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#164
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Das ist aber eine andere "Baustelle" und war schon geklärt.
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#165
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Was hier abgeht: ich bin sowas von beeindruckt!
Was die grundsätzliche klärung betrifft: finde ich gut und richtig und wichtig, habe allerdings den Verdacht, sie wird sich so nicht herstellen lassen - ein Hoch auf eine feingliedrig funktionierende Bürokratie! Aber Jensen kam mit einem sehr praktischen Problem. Und was das angeht, wüsste ich spätestens ungefähr seit #99 (oder so), was ich bestimmt nicht machen würde: nämlich jetzt noch warten, bis sich irgendeine Interpretation ergibt, nach der man den angedachten Transport rechtfertigen könnte. Denn das müsste er ggfs. in einem etwas gespannten Gespräch auf einem BAB - Parkplatz tun mit einem Herrn von der Rennleitung, der nicht einen BF-Trööt mit ~ 100+ Beiträgen gelesen und seine Schlüsse gezogen hat, sondern schlicht von der Komplexität überfordert sein dürfte. Und wenn nicht gleich die etwas längerfristige Pause vereinbart wird, hat er auf 400 km eine gute Chance, dass das mindestens zweimal passiert. (Wir könnten dann noch sehr interessant über Tateinheit oder Tatmehrheit diskutieren). Deshalb imho: aus den bereits dargestellten besseren Lösungen in Ruhe die tragfähige aussuchen und gut ist! Sorry, wollte nix zerlabern und bin jetzt wieder still!
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Grüße, Andreas _____________________________ KEEP CALM and CARRY ON Geändert von Methusalix (14.01.2009 um 13:05 Uhr) Grund: es sind schon ~180 Beiträge! |
#166
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Der freundliche Mitarbeiter der Rennleitung würde sich im Zweifel
auch mit einem Anruf beim B.Verk.min. Auskunft holen. Diese Antwort würde wohl nicht anders ausfallen, als die bereits geposteten zwei Antworten. Natürlich kann man jetzt noch versuchen, bestehende Gesetze und Vorschriften anders auszulegen und zu interpretieren.
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_________________________________________ MfG Andreas
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#167
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Zitat:
Aber wenn eine Grundsätzlichkeit erkennbar ist und bloss falsch interpretiert wird, sollte man schon tiefgründiger werden. Immerhin könnte fast jeder Nutzer in Zukunft davon profitieren.Mensch sind wir alle und Fehler macht jeder, ob aus Godwill oder Unwissenheit. Eine klärende, nachvollziehbare Aussage würde mich schon brennend interessieren. IMHO Wie schon geschrieben Ich habe genau solchen Transport (Braunschweig-Wedel) schon gemacht. Das Verkehrsamt hat mich damals (allerdings locker 10 Jahre her) beraten. Auch eine erneute Rückfrage im Dezember, liess klar erkennen, das die Anfrage zwar nicht gewöhnlich aber per Einzelbewilligung machbar sei. Unter 5 im Schein steht: Aufbau Bootstransporter. Nur damit ist er steuerbefreit. So wurde mir das erklärt und ist für mich durchaus schlüssig. Anscheinend hatte ich aber bloss Glück nicht bestraft zu werden....Oder?
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Jörg von der (ex)Freibeuter ...
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#168
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Es ist i.d.R. nicht so, dass das Boot nur zeitweise, kurzfristig auf dem Anhänger ist, sonder umgekehrt. Es ist nur kurzfristig und zeitweise im Wasser. der Knackpunkt sein, denn bei einem Boot mit Überbreite ist das nicht der Fall1
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW)
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#169
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Zitat:
für den geplanten transport würde ich mich da jedenfalls sicher nicht drauf einlassen, weil Kosten und Ärger (übrigens vielleicht auch Gefahr, das kann ich noch immer nicht wirklich einschätzen) mir viel zu unkalkulierbar wären.
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Grüße, Andreas _____________________________ KEEP CALM and CARRY ON |
#170
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Zitat:
Jau, die Sache mit dem "Hauptzweck" hat
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so wird die Sache noch schwieriger, als Händler oder im Auftrag eines Händlers könnte man als Gewerblichen Transport betrachten aus eigenen Erfahrung: ich habe vor ein paar Jahren mal einen Bootsanhänger mit einem Roten Kennzeichen von HB nach DO überführt, das Rote-Nummernschild hat mir der Verkäufer zur Verfügung gestellt nach halber Strecke war die Rennleitung hinter mir und hat mich locker 30 Km begleitet dann haben die Überholt und sich ein anderes Opfer gesucht warum wohl ich gehe jede Wette ein, daß die auch nicht sicher klären konnten, ob das so erlaubt ist oder nicht
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#173
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Richtig, ist ja auch nichts gegen einzuwenden und offiziell wenn die fahrt registriert/eingetragen ist Privat bleibt nur ein Kurzzeitkennzeichen. (Ich spreche immer noch von Trailer ohne Boot)
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MfG Roland "Geht nicht" gibt´s nicht!
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#174
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Aber die Polizei hat eine Dienstebene wo sie diese Infos jederzeit abrufen kann. Das weiß ich mit Sicherheit, da 2008 selbst betroffen. Im Zweifel wird das Fahrzeug oder Gespann an Ort und Stelle oder auf dem Sicherungsplatz abgestellt bis die Sachlage geklärt ist.
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_________________________________________ MfG Andreas
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#175
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Die Praxis zeigt mehr als deutlich, daß alle Dienstebenen mit der Thematik überforgert sind. Daher wäre es schön, wenn wir jeden Zweifel ausklammern und uns nicht von der "Tagesform" eines Beamten abhängig machen.
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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