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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#176
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Aha .... wie heißt denn diese Dienstebene .... ich frag da gerne mal nach
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#177
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Zitat:
Entweder wasserdichte Papiere der Zulassungsstelle mit Ausnahmegenehmigung oder.....
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gregor |
#178
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Dann tu es und spiel hier nicht den Oberschlauen!
Es ist allseits bekannt, daß die Polizei über Funkeinrichtungen verfügt und sich jederzeit bei ihrer Zentrale, "Dienstebene", (wie immer sich das nennt)oder sonstwo schlau macht und die benötigten Infos kurzfristig erhält. Vermutlich werden die Polizisten dann noch kurz ins Boote-Forum schauen um alle Interpretationen der FZV hier nachzulesen.
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_________________________________________ MfG Andreas |
#179
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Ruhig Blut
Dienstebene klang so, als wenn die Polizisten auf eine:" Spezialeinheit von Verkehrjuristen" Tag und Nacht zurückgreifen können. Die Funken doch bloss in ihre Dienststelle. Dort sprintet einer los und wälzt ein Kompendium (wenn man Glück hat). Mir drängt sich aber der menschliche Verdacht auf, dass vielleicht einfach gemutmasst wird und eher Bauch als Sachverstandentscheidungen bei solchen Sachen weitergegeben werden. Da wir Motorsportfahrzeuge mit Strassenzulassung gefertigt haben, weiss ich, dass sich für einige Polizisten in der -weiterführenden Fahrzeuguntersuchung ein schwarzer Tunnel auftut. Sehr oft war es hilfreich für nicht tägliche Ausnahmegenehmigungen eine schriftliche Quelle, bzw eine regelrechte Akte anzulegen und beizufügen. In der Regel waren die Beamten einsichtige, wenn nicht sogar froh eine Entscheidungshilfe vor Ort zu haben. Ich bin der Meinung es gibt keine böswilligen Beamten, sondern höchstens Überforderte. Slider scheint ja vom Fach zu sein. Ich denke nicht, das er dir an die Wäsche wollte.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ...
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#180
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Zitat:
Es beschleicht mich aber trotzdem das Gefühl, daß versucht wird einen in der FZV geregelten Sachbestand der zusätzlich noch durch zwei gleich lautende Antworten des B.Verk.Min. ausgeführt wurde, nicht nur in Frage zu stellen, sondern anders darzulegen. Die vielen Anfragen der vergangenen Wochen beim Ministerium werden die schon aufgeweckt haben und wir können davon ausgehen, daß auch dieses Anliegen demnächst bis ins kleinste vorgeschrieben und in eine deutsche Norm gepresst zum Gesetz wird.
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_________________________________________ MfG Andreas
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#181
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Zitat:
Gestehe doch aber bitte anderen zu, daß Sie nicht warten wollen, bis da mal jemand aufwacht.
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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#182
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Zitat:
Ich erinnere mich z.B. an das Funkzeugnis SRC aus England, erste Auskunft vom Ministerium: "Klar ist das gültig, wir sind ja in der EU!" und 4 Wochen später (nach ein bisschen Lobbyarbeit): "Auf keinen Fall ist das ausreichend, Deutsche müssen schon das Deutsche SRC machen." Der einzige Punkt, den ich dem Ministerium hierbei abnehme ist: "...Ländersache..." Nur wird Obrigkeitshörigkeit in Deutschland groß geschrieben, je höher desto besser, Und wenn dann auch noch Ministerium drauf steht, dann erschauern wir regelrecht...
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gregor
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#183
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Zitat:
Aber zum Glück werden genug Urteile revidiert oder angefochten und nicht jeder rennt weg, wenn der Behördenschimmel pupst. Unser -Robin Hood (Cyrus), hat es gerade vorgemacht....
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Jörg von der (ex)Freibeuter ...
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#184
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Zitat:
Das Verkehrsministerium ist sicher was wichtiges, aber Teil der Exekutive .... die können auch nur auslegen, was die legislative in Kraft gesetzt hat Und alles das wird von Gerichten, der Judikative, überprüft .... Nennt sich Gewaltenteilung Nun schauen wir mal nächste Woche, was die Gerichte gesagt haben .... |
#185
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Hallo
Erstmal möchte an alle Beteiligten einen Lob aussprechen, wie alle so ein interessantes Thema sachlich und kostruktiv behandeln, so wie ihr. Nicht desto trotz würde ich Jens raten kein Risiko einzugehen irgendwelchen Transport unerlaubt zu unternehmen mit einem Kurzzeitkennzeichen und Überbreite. Solange nicht so ein Robin Hood kommt und es zu 100%iger Klarheit sorgt. Gruß Susi
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"Sei immer du selbst, denn alle anderen gibt es schon" Unsere Baustelle http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=50128 Geändert von SUSISEARAY (16.01.2009 um 23:13 Uhr)
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#186
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Hallo,
ich bin neu hier und habe nicht viel Ahnung von Booten, aber von Transporten schon. Generell darfst du nicht einen Trailer mit Überführungskennzeichen und Boot auf der öffentlichen Strasse bewegen. Boot und Trailer sind ja keine Einheit. Es ist also ein Transport im klassischen Sinne. Entweder Trailer anmelden und dann Boot überführen oder Spedition beauftragen. So teuer ist das auch gar nicht. Einfach mal anfragen. Ich kenn eine gute Spedition http://www.schumacher-spedition.de/. Vieleicht die bessere Alternative, wenn man den Trailer sowieso nicht anmelden möchte. Die nehmen ca. einen €/km (Preis ohne Gewähr). Markus |
#187
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ohne Gewähr glaube ich gerne, 1,00€ / km , dafür kann man nicht mal Taxi fahren....
Bin ja selber aus der Spedition, das muß ich mir dann unbedingt merken.
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gregor |
#188
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Ein Freund von mir hat sich von denen einen B 2000 nach SH bringen lassen. Entfernung ca500km, Preis ca 500€. Ist doch nicht zu teuer. Aber wer nicht fragt kann auch nicht über den Preis meckern.
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#189
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Wenn man sieht, wie der die Kunden seiner Auftraggeber niederschreibt, wundert man sich, dass er überhaupt noch zu fahren hat... (LidlBoykott), jaja das Speditionsgewerbe ist schon hart.... und nicht für jeden geeignet.
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gregor |
#190
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Ich mein ja nur, dass man sich überlegen soll, ob es sich lohnt so einen alten Trailer bei dem die Bremse vieleicht auf der AB fest geht oder ein überalterter Reifen platzt, für eine Fahrt von 400 km auf die Stasse zu bringen ohne ihn vorher gründlich zu Überarbeiten und dann auch gleich anzumelden.Wenn man den Stress, Ärger und die Kosten dafür zusammenrechnet (evtl. noch ein Ticket von der Rennleitung dazu), kann man sich das Gespann auch durch eine Spedition liefern lassen. Das spart einem eine menge grauer Haare.
Markus |
#191
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Möchte mich mal eben entschuldigen:
Aufgrund eines Skiunfalles kann ich momentan nicht in meine "Kanzlei" - die versprochene Antwort aus dem Jagusch liefer ich aber nach, sobald es mir möglich ist, wahrscheinlich dann nächste Woche
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#192
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Zitat:
und genauso sehe ich das auch lass es durch ne Graue-Lücke vielleicht halb Legal sein ... was hilft es dir wenn der Altersschwache Trailer die Tour gar nicht durchsteht ... der Rahmen bricht, die Reifen sich auflösen oder die Bremse sich in ein schwarzes klumpiges Etwas verwandelt ... dazu haben wir die Überbreite nicht geklärt und das Gewicht ist auch alles andere als Zuverlässig ... lass dein Kahn schwerer sein, somit passt der Trailer eh nicht mehr und du mußt dir andere Gedanken machen ... wer soll den Kahn am Hänger fahren ?? Dazu gehört ne ganz gewaltige Portion Erfahrung. Das GEspann zottelt kräftig am Fahrzeug und wenn dann noch der Wind in das Geschehen eingreit, kann es ganz schnell feucht in der Hosengegend werden MFG Bassti, der auch viel Blödsinn macht, aber das wär ne Nummer zu groß ... ich würde mich auf ne schöne Frühjahrswochend Tour freuen
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diesen Beitrag löschen ist auch keine Lösung
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#193
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Zitat:
Moin Ralf, was machen die Knochen? Hoffentlich nicht schlimmes. Gute Besserung
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#194
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Zitat:
Diese "Dienstebene" ist der Dienstgruppenleister. http://de.wikipedia.org/wiki/Dienstgruppenleiter „Wissen Sie, wo wir hier sind? Wir sind hier in Bochum, hier herrscht Recht und Ordnung!“ Wenn Toto und Harry einen Wohnwagen sehen, der im öffentlichen Raum nur mit Feststellbremse, ohne Bremskeile gesichert ist. Fragen sie bei ihrem DGL (Das ist der dröge Herr, der alles am Telefon kooridiniert.) nach, ob das so langt oder ein Ticket geschrieben werden muss. Immerhin ist auch nach ihren Aussagen: die Gesetzeslage derart umfangreich, das man einfach nicht alles wissen kann. War gestern Abend im Fernseh, daraufhin habe ich nochmal gegooglet. So schlecht liege ich also nicht, wenn ich behaupte: Nur weil ein Polizist etwas behauptet, muss das nicht unbedingt stimmen. P.S.:Ich will mit der Aussage nicht aufwiegeln! Polizist ist ein harter, schlecht bezahlter Job. Die Jungs haben meinen Respekt. Und nie vergessen: wir sind alles nur Menschen.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... Geändert von Freibeuter (27.01.2009 um 09:20 Uhr)
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#195
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Moin
Ich wolte mich hier nicht reinhägen, mach es jetzt aber doch, weil hier sehr gewagte Thesen verbreitet werden. Es ist ja wohl klar, das der Trailer verkehrssicher sein muß, wenn man ihn im öff. Straßenverkehr führt. Jetzt zur rechtlichen Seite der Überführung mit Boot. Es spricht nichts dagegen, wenn man den Trailer-Transportgerät für Sportgeräte- mit einem Kurzzeitkennzeichen-bei Händlern rotes Kennzeichen- zum Zweck der Überführung in Betrieb nimmt. Der Trailer ist durch dieses Kennzeichen versichert. Das gilt bei einer Überführung innerhalb der BRD. Das ist mein rechtlicher Wissensstand. Dieses wurde mir soeben auch von der Bußgeldstelle in Düsseldorf bestätigt. Wie es jetzt im Ausland aussieht, hängt von den Bestimmungen des jeweiligen Landes aus. @Jörg, die Darstellung in dem eingefügten Link trifft nur bedingt zu, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Gruß Werner Geändert von Schnuffi (27.01.2009 um 09:56 Uhr) |
#196
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Hallo,
wir haben unser Boot vom Bodensee in Land Brandenburg geholt. Haben für den Trailer ein Kurzzeitkennzeichen geholt (gilt allerdings von dem Tag der Ausstellung). Wir haben ein Unternehmen beauftragt das Boot zu holen und die haben gemeint, dass eigentlich eine Sondergenehmigung nötig gewesen wäre (Breite bei unserem Boot knapp 2,70m) die haben es dann auf die eigenen Kappe genommen und keine beantragt. Ging alles reibungslos. Gruß Kerstin |
#197
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Hallo Kerstin
Kurzzeitkennzeichen und Sondergenehmigung sind zwei paar Schuhe. Wenn das Gespann Überlänge bzw. Überbreite hat, ist natürlich eine Sondergenehmigung erforderlich. Bis zum Schwertransport hin. Dann würde der Transport aber auch durch eine Fachfirma ausgeführt werden. Du wirst dann mit deinen Mitteln die geforderten Auflagen nicht erfüllen können. Aber ein normaler Transport, Trailer mit Boot und Kurzzeitkennzeichen, knn man durchführen. Man kann aber auch Äpfel mit Birnen verwechseln und allles in Frage stellen. Es hilft manchmal auch, den gesunden Menschverstand zu benutzen. Ein weiterer Kommentar wir von mir nicht mehr erfolgen. Gruß Werner |
#198
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...Und?
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#199
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Falls du mich meinst, Jörg, bin immer noch außer Gefecht. Melde mich unaufgefordert, sobald ich Einsicht nehmen konnte.
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#200
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So, heute konnte ich einen Blick in den Hentschel 2007 (früher Jagusch) werfen. Das Ergebnis ist nichts wesentlich neues:
Solange die Probe-, Prüfungs- oder Überführungsfahrt Hauptzweck ist, darf nebenbei auch etwas befördert werden (OLG Celle VRS 67 65; OLG Zweibrücken VRS 49 150). Ist die Beförderung jedoch Hauptzweck, liegt ein Verstoß gegen § 28 StVZO (heute FZV) vor. Überführungsfahrten: ... sind Fahrten zur beabsichtigten Verbringung des nicht gem. § 18 StVZO zugelassenen Fahrzeugs an einen anderen Ort, z.B. von einer Herstellungsstätte in eine andere oder in eine Verkaufsstätte oder Ausstellung. Ist die Überführung, auch zwecks Verkaufs, Hauptzweck, so darf nebenbei auch etwas dabei befördert werden, OLG Zweibrücken VRS 49 150, OLG Celle VRS 67 65. Quelle: Auszüge aus Kommentar StVR Hentschel, Verlag C. H. Beck, 39. Auflage. Hoffe es hilft trotzdem.
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