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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Surfunfall Pelzerhaken-Strafbefehl
Hallo,
kam heute in den Nachrichten: http://www.ln-online.de/Lokales/Lueb...mt-Strafbefehl Die Seeschlacht vor Pelzerhaken: http://surfforum.oase.com/showthread...=135685&page=4
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Thorsten,made in Germany. |
#2
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Super, danke! Schön, dass sich da was tut.
Als Surfer und Bootsfahrer verfolge ich diesen Fall mit großem Interesse. Ich habe vor Kurzem auch diese Stellungnahme eines hamburger Anwalts gefunden. Vielleicht kennt es der ein oder andere noch nicht: http://segelreporter.com/regatta/der...ische-anlayse/
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Über 4 Millionen Menschen in Deutschland können nicht Googeln. Schreib dich nicht ab...lern Googeln und Posten.
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#3
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Schon übel - und auf der Facebook Seite heile Welt...
https://www.facebook.com/sunseekerinternational |
#4
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Das ist ja schon mal ein Fortschritt das sich da was tut,
allerdings nutzt das dem Surfer recht wenig.......... der ist für den Rest seines Lebens eingeschränkt
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Gruß Sascha |
#5
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Strafbefehl und Urteil sind zwei unterschiedliche Dinge. Es ist mir neu, dass eine Freiheitsstrafe - auch auf Bewährung - durch einen Strafbefehl erfolgen kann. Ich meine, eine Freiheitstrafe setzt immer ein Urteil voraus?! Kann es sein, dass der Staatsanwalt hier nur gesagt hat, welches Strafmaß er im Prozess fordern will? Liege ich da falsch oder hat die Presse hier schlampig recherchiert?
Gruss Gerd |
#6
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Hallo
Zitat:
Drüber hinaus, oder ohne Bewährung nur mit "richtigem" Verfahren+Urteil. Viele Grüße, Oliver |
#7
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Zitat:
Zitat:
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Grüße, Andreas
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#8
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nun hat der Surfer aber wenigstens die Möglichkeit in einem Zivielprozess Schadensersatz plus Schmerzensgeld zu fordern, dieses wäre ohne den Strafbefehl nicht möglich gewesen.
Es stellt sich aber für mich immer wieder die Frage, wer läßt zwei so unterschiedliche Wasserfahrzeuge im selben Revier fahren, vor allem wenn ich sehe wie manche Surfer da rumeiern, da mußte ich schon mit einem stehenden Boot Ausweichmanöver fahren
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Grüße Michael |
#9
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Das stimmt nicht. Zivil und Strafverfahren sind unabhängig. Der zitierte Segelreporterartikel erklärt das ganz gut.
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Beste Grüße John
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#10
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Zitat:
wenn im vorhergehenden Strafprozess ein Urteil bzw. durch Strafbefehl eine Strafe gegen den Prozessgegner verhängt wurde. Gruss Gerd
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#11
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wurde in einem anderen Thröt nicht was von einem Freispruch gesprochen?
Habs grad gesucht: der thröt http://www.boote-forum.de/showthread...light=predator und die Aussage die ich damals schon angezweifelt habe: http://www.boote-forum.de/showpost.p...70&postcount=6
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map Geändert von billi (04.07.2013 um 11:45 Uhr)
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#12
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Hier noch ein Artikel aus der"Zeit", als ich Seite 6 gelesen habe, wurde mir ganz anders.
http://www.zeit.de/2013/21/surfunfall-ostsee-motorjacht
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Thorsten,made in Germany. |
#13
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Noch ist der Strafbefehl ja nicht rechtskräftig!
Ich gehe davon aus, dass er Widerspruch einlegen wird und dann kommt es zum Prozess. Und wie der dann ausgeht ist völlig ungewiss. Leider!
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Viele Grüße Thomas |
#14
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Wieso „Leider“. Es handelt sich um einen Verfahrensweg der jedem Bürger offen steht. Es wird „Recht gesprochen“. Das hat mit „Leider“ nichts zu tun.
Grüße aus der finnischen Seenplatte Frank |
#15
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Ich könnte kotzen...
Fehler macht doch jeder mal (und einen Surfer zu übersehen betrachte ich eindeutig als Fehler des Fahrzeugführers), aber anstatt das einzugestehen und dem Opfer jede mögliche Unterstützung zu geben, gibt der Kerl umsomehr Kohle für Anwälte und Flachverständige aus, nur um gerade das nicht zu müssen... Das ist für mein Rechtsempfinden eigentlich schlimmer als Fahrerflucht, einfach nur menschenverachtend... Gruß, Frank
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Wenn`s einfach wär, könnt`s ja jeder... Geändert von Frank63 (04.07.2013 um 23:40 Uhr) |
#16
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Mmh. Ich habe schon einige Unfallberichte im Bekanntenkreis und beruflichen Umfeld gehört und würde mal vorsichtig zur Bedachtsamkeit raten. Bspw. ist es nicht völlig selbstverständlich, dass ein Unfallverursacher persönlichen Kontakt zum Opfer sucht geschweige denn ausdrücklich langfristig Hilfe/Unterstützung anbietet (außer bei Bagatellen). Dass muss nicht unbedingt etwas mit der Größe der Yacht zu tun haben.
Damit soll nichts entschuldigt werden, nur darauf aufmerksam gemacht, dass das Verhalten des MoBo Fahrers nach dem Unfall nicht unbedingt so aus dem Rahmen fällt, wie es hier teilweise angeprangert wird.
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#17
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Zitat:
Etwas anderes ist, sein Bedauern über den Unfall auszudrücken, ohne dabei eine Schuld einzugestehen. Diese menschliche Größe hat der Verursacher wohl nicht. Das macht ihn aber noch nicht zu einem Verbrecher. Jeder sollte mal in sich gehen und überlegen, wie er in einer solchen Extremsituation handeln würde. Gruß Dirk |
#18
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Zitat:
Dirk, ich stimme Dir zu, aber: Woher weißt Du, dass der Skipper sich nicht beim Opfer entschuldigt hat?
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Beste Grüße John |
#19
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Das wird im oben genannten Zeit Artikel so angegeben.
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#20
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.. indem der Autor andeutet, der Arzt habe berichtet, ins Krankenhaus wäre keine Nachricht gekommen. Das sagt nichts.
Der Artikel trieft von Sozialneid nur so und ist einseitig. Dort wird ja glatt aus der Anhebung der Führerscheingrenze auf 15PS eine Bundesverschwörung zugunsten motorsierter Sportboote konstruiert.
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Beste Grüße John
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#22
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Zitat:
Außerdem ist der Yachtbesitzer in der Szene auch nicht gerade als "rücksichtsvoll" bekannt, eher als "skrupelloser" Geschäftemacher. Leider darf ich hier den Namen nicht veröffentlichen sonst könntest du einiges über ihn und seine Projekte/Arbeitsweise erfahren... Klar macht jeder Fehler. Aber wie man damit umgeht ist das Entscheidende. Man kann auch ohne Anerkennung einer Rechtsschuld Entschädigung oder Hilfe leisten...
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Viele Grüße Thomas |
#23
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Zitat:
Nicht, wer nach gesundem Menschenverstand im Recht ist. Recht haben und es bekommen sind in D schon lange 2 ganz verschiedene Dinge. Manchmal entscheidet dann auch noch, ob man dem Richter sympathisch ist oder nicht. Das Problem in D ist oft die widersprüchliche Rechtslage. Der eine Paragraph sagt so, der Andere so. Das eine Gericht entscheidet so das Andere wieder anders. Hier im konkreten Fall ist der Surfer seit einer neuen dümmlichen Verordnung des Bundesverkehrsministeriums ausweichpflichtig. Andererseits muss man so vorausschauend Boot fahren, dass man andere nicht gefährdet, usw. Je nach Gutachter, Anwälten und Richtern kann man dann dieses oder jenes Recht anwenden. Oft wird ja dann auch von Instanz zu Instanz noch unterschiedlich entschieden...
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Viele Grüße Thomas
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#24
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Der gesunde Menschenverstand hat auch nichts mit Recht/Rechtsprechung zu tun!
Grüße aus der finnischen Seenplatte Frank
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#25
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Das ist ja das erbärmliche
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Viele Grüße Thomas |
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