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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 08.05.2013, 14:49
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Der Skipper der MY Seewind fährt 8 Min. lang einen Kurs von 240-250° und sieht den Surfer, die Surfergruppe, am Horizont vor ihm nicht? Bei einer durchschnittlichen Geschwindigkeit von zuvor 17-22kn, später 38kn, hat er in diesen 8 Min. eine Strecke von min. 6 km zurück gelegt - ... im Blindflug .

Auch wenn der verunglückte Surfer formell ausweichpflichtig war, unter solchen Umständen trägt der Skipper in meinen Augen die moralische Allein-Schuld.

Bleibt zu hoffen, dass zumindest eine der involvierten Versicherungen rasch und im Sinne des Verunfallten für die Folgekosten aufkommt, denn die Kosten für behindertengerechtes Leben & Wohnen sind aus eigener Kraft kaum zu stemmen. Leider ist es ja häufig so, das dem Ganzen dann auch noch ein jahrelanger Rechtstreit mit den Versicherungen folgt.

Gruß, Ralf
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  #27  
Alt 08.05.2013, 15:06
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wolf b. wolf b. ist offline
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Zitat:
Zitat von Nana (m) Beitrag anzeigen
Kurz zur Info und ohne Wertung meinerseits, der Schiffsführer der Sunseeker ist vor dem Seegericht freigesprochen worden.
Woher stammt denn diese Info?
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  #28  
Alt 08.05.2013, 15:10
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Eine private Unfallversicherung ist gar nicht so unnütz, nach Entfall derselben aus dem gesetzlichen
Krankenkassenschutz, habe ich recht schnell ausgerechnet, dass die Versicherung teurer ist, als eine
Mitgliedschaft bei IGM, in der die private Unfallversicherung enthalten ist....

Zitat:
Freizeit-Unfallversicherung
Die IG Metall bietet mit der Freizeit-Unfallversicherung eine ganz besondere Leistung. Bei einem Krankenhausaufenthalt von mindestens 48 Stunden infolge eines Freizeitunfalls zahlt die IG Metall eine einmalige Entschädigung bis zum 30fachen des durchschnittlichen Monatsbeitrags der letzten zwölf Monate, höchstens jedoch 51,13 Euro pro Krankenhaustag. Der Versicherungsschutz ist im Beitrag enthalten, besteht weltweit und erstreckt sich auf alle Unfälle außerhalb des Berufs. Das heißt, er gilt beim Surfen oder Klettern genauso wie beim Hobbygärtnern zu Hause. Die Benutzung sämtlicher Verkehrsmittel, vom Auto bis zum Flugzeug, ist mitversichert. Bei Vollinvalidität wird als einmalige Entschädigung der 500fache Monatsbeitrag bezahlt. Nach zwölfmonatiger Mitgliedschaft tritt die Freizeit- Unfallversicherung automatisch in Kraft.
Quelle
Zum Rest kann ich nichts sagen, weder kenne ich Boot, noch Skipper, noch Revier...
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gregor

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  #29  
Alt 08.05.2013, 15:49
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Für mich liest sich das so als ob es zwei Hauptschuldige gibt:

1. Die Firma Sunseeker

2. Den CE Gutachter der das Boot so abgenommen hat

Den "Rest" der Schuld teilen sich Surfer und Skipper des Motorboots. Für mich mit klarer Tendenz gegen den Skipper. 38 KN oder 70 km/h ist schon ziemlich heftig. Dem Surfer blieb somit kaum Reaktionszeit zum ausweichen, selbst wenn er das Boot aus 100 m Entfernung gesehen oder gehört hätte, hätte er nur 4-5 Sekunden zum ausweichen gehabt.

Gruß
Chris
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  #30  
Alt 08.05.2013, 15:57
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Zitat:
Zitat von Gerd-RS Beitrag anzeigen
... Und noch was: Was wäre eigentlich gewesen, wenn der Skipper der Sunsseeker sich einfach für "schuldig" erklärt hätte? Einfach nicht aufgepasst oder so? Im schlimmsten Fall hätte es eine Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung gegeben und vermutlich eine Geldstrafe. Aber der Surfer hätte einen Anspruch gegen die Versicherung des Skippers und bekäme eine vermutlich sogar eine Rente. ...
Im schlimmsten Fall nimmt die Versicherung den geständigen Skipper in Regress

Gruß Lutz
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  #31  
Alt 08.05.2013, 16:00
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Zitat:
Zitat von Pusteblume Beitrag anzeigen
... Es gültet § 1, ...der sinngemäß besagt, daß man andere nicht gefährden oder unnötig belästigen sollte. ...
Welches Gesetz jetzt genau

Gruß Lutz
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  #32  
Alt 08.05.2013, 16:11
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Im schlimmsten Fall nimmt die Versicherung den geständigen Skipper in Regress

Gruß Lutz
Ich denke mal als Eigner einer Multi-Millionen-Euro-Yacht kann der Skipper einen solchen finanziellen Verlust durch Regressansprüche besser verschmerzen, als der Surfer, der sein Lebensumfeld nun künftig behindertengerecht einrichten muss. Was ist da wohl schlimmer ...

Gruß, Ralf
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  #33  
Alt 08.05.2013, 16:11
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Welches Gesetz jetzt genau

Gruß Lutz
Ich korrigiere:
§3, Abs 1 Seeschstro

https://www.elwis.de/Schifffahrtsrec.../03/index.html
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  #34  
Alt 08.05.2013, 16:16
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Zitat:
Zitat von Jeveraner Beitrag anzeigen
Ich denke mal als Eigner einer Multi-Millionen-Euro-Yacht kann der Skipper einen solchen finanziellen Verlust durch Regressansprüche besser verschmerzen, als der Surfer, der sein Lebensumfeld nun künftig behindertengerecht einrichten muss. Was ist da wohl schlimmer ...

Gruß, Ralf
Sicher wäre es dem Surfer zu gönnen, Leistungen zu erhalten die ihm ein halbwegs normales dasein ermöglichen.
Das war aber nicht die Frage und Mutter Theresa nicht der Skipper.

Gruß Lutz
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  #35  
Alt 08.05.2013, 17:07
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Zitat:
Zitat von Jeveraner Beitrag anzeigen
Ich denke mal als Eigner einer Multi-Millionen-Euro-Yacht kann der Skipper einen solchen finanziellen Verlust durch Regressansprüche besser verschmerzen, als der Surfer, der sein Lebensumfeld nun künftig behindertengerecht einrichten muss. Was ist da wohl schlimmer ...

Mit dem verbliebenen muss er ja auch gar nicht mehr so viele Jahre auskommen...
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gregor

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  #36  
Alt 08.05.2013, 18:25
Kotoge Kotoge ist offline
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78 Danke in 53 Beiträgen
Standard Ausweichpflicht

Hallo zusammen,

habe jetzt mal diesen Trööt mit Interesse gelesen. Nachdem ich gelesen habe das ein Surfer einem MoBo ausweichpflichtig ist bin ich ja hinten übergeschlagen. Habe jetzt extra mal ein entsprechenden Gesetzestext herausgesucht und füge diesen hier an.

http://www.venghaus.eu/SBF_See_Kursunterlagen.pdf

P.S.: Und jetzt Feuer frei !!!
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Ich hasse diese Werbung vom Ordnungsamt unter dem Scheibenwischer
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  #37  
Alt 08.05.2013, 19:18
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Jeveraner Jeveraner ist offline
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Zitat:
Zitat von Kotoge Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

habe jetzt mal diesen Trööt mit Interesse gelesen. Nachdem ich gelesen habe das ein Surfer einem MoBo ausweichpflichtig ist bin ich ja hinten übergeschlagen. Habe jetzt extra mal ein entsprechenden Gesetzestext herausgesucht und füge diesen hier an.

http://www.venghaus.eu/SBF_See_Kursunterlagen.pdf

P.S.: Und jetzt Feuer frei !!!
Na ja, da gibt es noch mehr, worüber ich mich gewundert habe ...

"... der im Besitz eines Sportseeschifferscheins, ausgestellt 1975, und eines Sportbootführerscheins, ausgestellt 2009 als Ersatz für die Errstausfertigung von 1977, ist."

Sportseeschifferschein vor dem Sportbootführerschein

Gruß, Ralf
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  #38  
Alt 08.05.2013, 19:33
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Emotion Emotion ist offline
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Tja und ich behaupte mal nach meiner Erfahrung ist der Surfer Schuld!


Das Mobo war Kurshaltepflichtg!

Und ich habe leider immer wieder tollkühne Kamikaze Surfer erlebt die meinen sie sind so schnell das sie vor dem Boot noch vorher kommen!

Einmal hat einer sogar schon meinen Anker zu wackeln gebracht, da er ihn gestreift hat und hatte danach noch eine große Klappe ob ich ihr umbringen wollte! Wohlgemerkt war ich dabei unter Segeln, hatte Wind von STB und folgte dem Fahrwasser. Ich hatt also dreifach Vorfahrt.

Wenn man sich im Gutachten des BSU die Zeichnung mit Kurs und Wind Surfer / Mobo ansieht, erkennt man deutlich, das der Surfer ohne Probleme hatte abfallen können und hinter dem Mobo gequert hätte. Manöver des letzten Augenblicks > beide Fahrzeuge sollen nach STB abdrehen!

Aber hier wollte der Surfer ganz offensichtlich nor vor dem Mobo her! Ehrgeiz????

Daher wird sich der Surfer auch nicht mehr an die Situation erinnern können.


Ganz davon ab ist die Konstruktion der Brücke der Sunseeker eine Katastrophe und die CE Zertifizierung eine Frechheit!
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #39  
Alt 08.05.2013, 19:36
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Zitat:
Zitat von Jeveraner Beitrag anzeigen
Na ja, da gibt es noch mehr, worüber ich mich gewundert habe ...

"... der im Besitz eines Sportseeschifferscheins, ausgestellt 1975, und eines Sportbootführerscheins, ausgestellt 2009 als Ersatz für die Errstausfertigung von 1977, ist."

Sportseeschifferschein vor dem Sportbootführerschein

Gruß, Ralf
Hast du schon richtig gelesen. Das wird der alte DSV BK-Schein sein. SBF gab es damals noch nicht.

http://www.esys.org/esys/schein4.html
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Gruss Vestus
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  #40  
Alt 08.05.2013, 19:49
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Hallo

Mal als meine ganz persönliche Meinung: der Skipper wollte so richtig schön einen auf dicke Hose machen!
Hat die letzten 40 Jahre funktioniert.............

Ich frag mich, was man noch sieht, wenn das Geschoss in voller Fahrt durchs Wasser schiesst - wurde bei der Untersuchung ja nicht mal berücksichtigt?!

Wenn man das als Schiffsführer in so einem Gebiet ausser Acht lässt, ist er meiner Meinung nach ein rücksichtsloser Egomane!!!


Gruß Thom
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Suche Treidelpferd!

Alle sagten "das geht nicht!"
dann kam einer, der wusste das nicht.......
.....und machte es einfach
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  #41  
Alt 08.05.2013, 19:49
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Jeveraner Jeveraner ist offline
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Zitat:
Zitat von Kotoge Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

habe jetzt mal diesen Trööt mit Interesse gelesen. Nachdem ich gelesen habe das ein Surfer einem MoBo ausweichpflichtig ist bin ich ja hinten übergeschlagen. Habe jetzt extra mal ein entsprechenden Gesetzestext herausgesucht und füge diesen hier an.

http://www.venghaus.eu/SBF_See_Kursunterlagen.pdf

P.S.: Und jetzt Feuer frei !!!
SeeSchStrO § 31

(2) Die Führer von Zugbooten der Wasserskiläufer und von Wassersportanhängen sowie die Wassermotorradfahrer und Segelsurfer
haben allen Fahrzeugen auszuweichen; untereinander haben sie entsprechend den Kollisionsverhütungsregeln auszuweichen...

Gruß Ralf
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  #42  
Alt 08.05.2013, 19:53
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wormdorm wormdorm ist offline
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Zitat:
Zitat von Jeveraner Beitrag anzeigen

Bleibt zu hoffen, dass zumindest eine der involvierten Versicherungen rasch und im Sinne des Verunfallten für die Folgekosten aufkommt, denn die Kosten für behindertengerechtes Leben & Wohnen sind aus eigener Kraft kaum zu stemmen. Leider ist es ja häufig so, das dem Ganzen dann auch noch ein jahrelanger Rechtstreit mit den Versicherungen folgt.

Gruß, Ralf
Servus Ralf
Ein lobeenswerter Gedanke, den ich nur zu gerne unterstützen würde.
Letztendlich aber nur Gutmenschen Romantik.
Keine Versicherung übernimmt aus "Mitleid" irgendwelche Kosten.
Kein Skipper räumt eine moralische Schuld ein, solange ihn sein Rechtsvertreter gemäss welchen Gesetzbuch auch immer rausholen kann.

Der stärkere (oftmals im finanziellen Sinne) gewinnt meistens.

Aus der Distanz können wir hier alle leicht unsere unterschiedlichen Positionen vertreten.
Während ich hier schreibe, darf ich allerdings nicht an den Surfer denken.
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Gruss

Matthias

Sommer, Sonne, Boot
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  #43  
Alt 08.05.2013, 20:50
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Zitat:
Zitat von Jeveraner Beitrag anzeigen
SeeSchStrO § 31
...
Gruß Ralf
Auf den Unterschied zur KVR ging der Bericht doch ein...

Zitat:
Zitat von SunFun Beitrag anzeigen
Hallo

Mal als meine ganz persönliche Meinung: der Skipper wollte so richtig schön einen auf dicke Hose machen!
Hat die letzten 40 Jahre funktioniert.............
...
Nöö, halt ein typischer Segler....

(Für alle Segler, das ist sardonisch gemeint! )
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gregor

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  #44  
Alt 08.05.2013, 20:57
horstj horstj ist gerade online
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Hat jemand denn jetzt irgendwelche Infos über den Seeamtsspruch?
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  #45  
Alt 08.05.2013, 21:42
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Zitat:
Zitat von horstj Beitrag anzeigen
Hat jemand denn jetzt irgendwelche Infos über den Seeamtsspruch?
Zitat:
Zitat von Nana (m) Beitrag anzeigen
Kurz zur Info und ohne Wertung meinerseits, der Schiffsführer der Sunseeker ist vor dem Seegericht freigesprochen worden.

Ich frage mich gerade woher du deine Informationen hast.
Gutachten vom 07.05.13 und du kennst scon das Urteil
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Gruß Volker
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und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
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Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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  #46  
Alt 09.05.2013, 00:34
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Tja und ich behaupte mal nach meiner Erfahrung ist der Surfer Schuld!


Das Mobo war Kurshaltepflichtg!
Zur Kurshaltepflicht gehört die Beibehaltung der Geschwindigkeit.
Innerhalb einer Minute hat er aber direkt vor dem Unfall auf das fast Doppelte beschleunigt.
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  #47  
Alt 09.05.2013, 13:50
Benutzerbild von Gerd-RS
Gerd-RS Gerd-RS ist offline
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Zitat:
Im schlimmsten Fall nimmt die Versicherung den geständigen Skipper in Regress
@B-4-Skipper:

Eine Haftpflichtversicherung wird Dich nur dann in Regress nehmen (können), wenn Dir grobe Fahrlässigkeit (z.B. Trunkenheit) oder Vorsatz nachzuweisen ist. Nach dem Untersuchungsbericht dürfte weder das Eine noch das Andere in dem hier vorliegenden Fall nachzuweisen sein.

Und Du musst nicht Mutter Theresa sein, wenn Du nach einem solchen Unfall Dein Bestes gibt, um dem "Opfer" die Folgen so erträglich, wie nur irgend möglich zu machen. Dafür braucht's nur eine Portion Anstand und Courage. Und Gespräche mit dem ermittelnden Staatsanwalt und Deiner Versicherung. Ich kenne einen juristisch ähnlich gelagerten Fall, bei dem der Staatsanwalt gegen Zahlung einer gewissen Summe den Strafantrag zurückgezogen hat - der Unfallverursacher blieb also straffrei - und die Haftpflicht-Versicherung hat dem betroffenen Unfall-Opfer ein sehr faires - freiwilliges - Angebot zur Schadensregulierung gemacht. Das ersparte allen teure Straf- und Zivilprozesse und dem verletzten Opfer war auch geholfen.


Gruss


Gerd
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  #48  
Alt 09.05.2013, 15:11
Konteradmiral Konteradmiral ist offline
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Zitat:
Zitat von anco Beitrag anzeigen
Ich wiederhole einfach mal meinen Kommentar aus dem Nachbarforum:

Die Gefahrentonne Pelzerhaken ist die chaotischte Ecke der ganzen Lübecker Bucht.

Hier treffen sich Angler, Kiter, Surfer, Segler u. Mobos auf engstem Raum.

Ich wohne hier und bin hier seit 30 Jahren auf dem Wasser, mit gleitenden Motorbooten und verdrängenden Segelbooten.

Hier blasen ständig viele Mobos direkt am Strand mit nicht angepasster Geschwindigkeit aus Grömitz kommend direkt an der Tonne / Sandbank vorbei
und gefährden Angler, Segler Surfer, Kiter, Badeboote, Segler und durchaus auch Badende.

Ich habe auch schon einen 4 To. Gleiter gehabt und habe zugesehen, dass ich immer einen großen Bogen um die Ecke mache.

Meiner Ansicht nach hat hier der gesunde Menschenverstand beim Mobo-Führer ausgesetzt, dafür steht schon die Tatsache, dass er
von Kü.-born kommend 25 sm mit 18 kn Marschfahrt zurücklegt und vor der Tonne noch mal "dicke Hose" macht und beschleunigt.-
Ich kenne es selber, wenn Du da mit einem Segler mit 3 kn rumdümpelst und es kommen 3 20-tonnen Mobos mit 20 kn auf Dich zu,
weist Du nicht was die machen, wo die hin wollen - und ob die dich sehen!

Der Surfer hatte meiner Ansicht keine wirklich Chance auszuweichen - selbst wenn ihm klar war, dass er ausweichen muss!

Die Mobos haben sich schlicht nicht verkehrsgerecht verhalten.

Diese Situationen werden dort immer wieder auftreten.

Im übrigen hat denke ich keiner was gegen einen Hebel auf dem Tisch,
ich fahre auch gerne mal 40 kn - aber nicht direkt entlang der markierten Badezone und an bekanntermaßen sehr belebten Engstellen.

Ohne Verstand nützen die besten Regeln nichts!

Was ist mit dem Surfer ? Hatte der auch keine Sicht ?

In einem Gebiet mit soviel Betrieb würde ich nicht surfen wollen.
Schon gar nicht einen Km weit draußen.

Aber wie eben oben schon richtig gesagt:

Ohne Verstand nützen die besten Regeln nichts!


Und dann muß der auch noch auf beiden Seiten vorhanden sein.
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Beste Grüße - Hans

Ohne Moos nix los...

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  #49  
Alt 09.05.2013, 15:35
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Zitat:
Zitat von Konteradmiral Beitrag anzeigen
Was ist mit dem Surfer ? Hatte der auch keine Sicht ?

In einem Gebiet mit soviel Betrieb würde ich nicht surfen wollen.
Schon gar nicht einen Km weit draußen.

Aber wie eben oben schon richtig gesagt:

Ohne Verstand nützen die besten Regeln nichts!


Und dann muß der auch noch auf beiden Seiten vorhanden sein.
Nun nehmen wir mal an, das wäre kein Surfbrett gewesen, sondern ein Laser. Das wäre unser MoBofahrer auf jeden Fall Ausweichpflichtig gewesen und hätte ihn trotzdem wohl nicht gesehen. Oder ein kleines Motorboot mit Maschienschaden. Egal, was dort gewesen wäre, von mir aus auch der Turm eines U-Bootes, er wäre drübergenagelt.
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"Das immer wieder Schwierige im Leben ist nicht so sehr, andere zu beeinflussen und zu ändern -
am schwierigsten ist es, sich entsprechend den Bedingungen, mit denen man konfrontiert wird, selbst zu ändern."
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Alt 09.05.2013, 16:08
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Commander
 
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Hallo Zusammen,

man kann nur hofen, das der Surfer eine entsprechende Rechtschutzversicherung hat. Es gibt da nämlich im Europäischen Recht, und damit auch in Deutschland eine sogenannte Produkthaftpflicht. Und wenn ich das Gutachten richtig gelesen habe, entspricht die Sunseeker nicht der entsprechenden Norm für die vorgeschriebenen Sichtwinkel.
Im Prinzip müsste Sunseeker und die Zertifizierungsstelle bluten, die ene Freigabe ertilt hat.
Gruß aus der Nordheide.
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