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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Zitat:
http://www.freietonne.de/seekarte/
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Viele Grüße vom RK406,2 Ingo
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#27
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Zitat:
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#28
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Ich finde es schon eigenartig, dass solche Verbote nicht immer ausgeschildert sind, zumal es ja keine "offiziellen" Binnenkarten gibt und das ganze auch noch Landessache ist. Wenn man den gesamten Hamburger Hafen durchfahren darf (Tankschiffhäfen mal ausgenommen) erscheint es mir nicht gerade logisch die kleineren Binnenhäfen so kategorisch für Sportboote zuzusperren als wäre das das natürlichste der Welt...
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#29
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Wenn ich mir mal die Behala-Ordnung in Berlin anschaue, kann ich dort nicht direkt erkennen, ob das Befahren durch Sportboote verboten ist oder nicht. Zumal etliche Kaimauern direkt an Bundeswasserstraßen liegen. Aber auch für die beiden Becken des Westhafens entdecke ich nichts...
Matthias |
#30
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Das ist in der Landesschifffahrtsverordnung Berlin LandesschiffVO BE geregelt.
Der Westhafen darf nicht befahren werden, der Osthafen hingegen schon, ist ja die durchgehende Spree und damit Bundeswasserstraße. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#31
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Wo genau steht das dort? Ich kann es nicht finden...
Matthias |
#32
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§1 (1)
Diese Verordnung gilt für die in der Anlage genannten schiffbaren Gewässer im Land Berlin (Landeswasserstraßen) sowie in Häfen und an Umschlagstellen, soweit Hafenverordnungen nicht abweichende Vorschriften enthalten. und Anlage Punkt 19. Westhafen Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#33
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Zitat:
Verbotsschilder habe ich aber auch noch keine entdeckt.
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“I don’t feel very much like Pooh today," said Pooh. Gruß Volker Geändert von Puuh (22.06.2015 um 20:04 Uhr) |
#34
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Zitat:
Matthias |
#35
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Irgendwie habe ich da jetzt wohl was hinein interpretiert, was so nicht geschrieben steht
Bleibt die Frage, wo das Hafenbefahrensverbot geregelt ist, denn irgendwie habe ich im Hinterkopf, das "wir" da nicht reinfahren dürfen. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#36
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Zitat:
Hans |
#38
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Und in das "Loch" kommt man ohne Antrieb (also defekter Motor) mit den Paddeln ? Funktioniert das wirklich ? (Wir haben Paddeln für Beiboot und Boot an Bord)
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Viele Grüße aus dem Taunus Bina |
#39
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Kommt auf die Größe des Bootes an. Bei 22 Fuß mag ich das mal bezweifeln ;)
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#40
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Mein Boot ist 6,50 m lang. Der Vorbesitzer sagte mir, dass man zur Not die Paddeln nutzen könnte.....
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Viele Grüße aus dem Taunus Bina |
#41
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Zitat:
Matthias, ich meine da stehen direkt vorne vor der Hafeneinfahrt Schilder wo ganz klar draufsteht "für Sportboote verboten"
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Der Unterschied zwischen "Board" und "Bord" liegt in ihrer Bedeutung und Verwendung:
"Board" bezeichnet eine Platte oder ein Brett. "Bord" bezieht sich auf den Rand oder die Seite eines Fahrzeugs (Boot) oder Objektes. |
#42
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Der Unterschied zwischen "Board" und "Bord" liegt in ihrer Bedeutung und Verwendung:
"Board" bezeichnet eine Platte oder ein Brett. "Bord" bezieht sich auf den Rand oder die Seite eines Fahrzeugs (Boot) oder Objektes. |
#43
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Das hat aber einen anderen Grund: Die Schilder weisen auf das Befahrensverbot des Berlin-Spandauer Schifffahrtskanals zwischen Westhafen und Humboldthafen hin. Ein Befahrensverbot für die beiden Becken des Westhafens scheint es wohl nicht zu geben.
Matthias |
#44
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Doch Matthias, da stehen soweit mir das noch bekannt ist auch Schlider die die Einfahrt ganz gezielt also in den Hafen für Sportboote verbieten....
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Der Unterschied zwischen "Board" und "Bord" liegt in ihrer Bedeutung und Verwendung:
"Board" bezeichnet eine Platte oder ein Brett. "Bord" bezieht sich auf den Rand oder die Seite eines Fahrzeugs (Boot) oder Objektes. |
#45
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Aber wenn dort Schilder stehen, muss es dafür ja eine Rechtsgrundlage geben. Warum finden wir dann nichts? Ein Befahrensverbot für eine Wasserfläche ist ja nichts, wo man einfach mal eben ein Schild aufstellt wie bei einer Baustelle, sondern das muss sich ja in irgendeiner Ordnung wiederfinden...
Matthias |
#46
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Handelt es sich da evtll. um ein Privatgelände ? Vielleicht kann man als privater Hafenbesitzer soetwas individuell regeln....
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Der Unterschied zwischen "Board" und "Bord" liegt in ihrer Bedeutung und Verwendung:
"Board" bezeichnet eine Platte oder ein Brett. "Bord" bezieht sich auf den Rand oder die Seite eines Fahrzeugs (Boot) oder Objektes. |
#47
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Also das meine hat auch 22 Füße, aber aus dem Strom in einen Hafen oder Altrheinarm zu paddeln würde ich mir definitv nicht zutrauen. Versuch das mal!
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#48
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Zitat:
Matthias |
#49
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Ich stelle mir das auch sehr sehr schwierig vor.
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Viele Grüße aus dem Taunus Bina |
#50
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Hallo,
Zitat:
Auch ein Verbot der Einfahrt ohne entsprechende Beschilderung z.B. aufgrund der Hafenordnungen ist zulässig und der Verstoss dagegen ohne Probleme verfolgbar. Es ist Verpflichtung des Fahrzeugführers sich über die geltenden Befahrensvorschriften zu informieren. Wenn ich in ein klar abgegrenzte Hafenbecken einfahre, muss mir doch klar sein, dass ich mich nicht mehr auf der Wasserstraße mit seinen Vorschriften bewege, sondern hier andere Rechtsverordnungen gelten können. Hier auf dem Land stehen an den Einfahrten zu Höfen und Firmengeländen auch i.d.R. keine Schilder (außer Namen- und Firmenschilder) nach StVO. Da ist doch auch jedem klar dass ich da nicht machen darf was ich will und dem Hausrecht des Eigentümers unterstehe. Bis dann Dominic
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