boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Allgemeines zum Boot



Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 1 bis 25 von 74Nächste Seite - Ergebnis 51 bis 74 von 74
 
Themen-Optionen
  #26  
Alt 22.06.2015, 15:32
Benutzerbild von ~Ingo~
~Ingo~ ~Ingo~ ist offline
Commander
 
Registriert seit: 17.09.2007
Ort: Mannheim / Ludwigshafen
Beiträge: 319
Boot: Chris Craft 30 Express Cruiser
684 Danke in 210 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Fletcher 147 Beitrag anzeigen
In meinem "Gewässerführer" Der Rhein 1 von Wofgang Banzhaf sind auf der Karte 2 Einfahrt Verboten Zeichen ,noch vor dem Ölhafen .
Da ich vor der Xylonwerft meinen Binnenschein gemacht habe, weiß ich das die Einfahrt nur bis zur Fähre erlaubt ist .
so steht es auch auf den Karten der "Freien Tonne":

Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

Name:	FullSizeRender.jpg
Hits:	149
Größe:	62,1 KB
ID:	634603

http://www.freietonne.de/seekarte/
__________________
Viele Grüße vom RK406,2
Ingo
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #27  
Alt 22.06.2015, 15:54
Benutzerbild von Stephan123
Stephan123 Stephan123 ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 20.01.2007
Ort: Metropole Ruhr
Beiträge: 7.324
Boot: van den Hoven - Pacific
Rufzeichen oder MMSI: DHZN2 / 211785190
56.803 Danke in 11.996 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von aunt t Beitrag anzeigen
Ok, also nach § 6.1.6 der Hafenverordnung ist das eionlaufrn binnen in (Werk und Industrie)häfen für Spobos verboten. Gt, das das anscheinend der z.b. Duisburgerhafen davon nix weiss.
Um welchen Teil des Hafens gehts eigentlich nach Googleearth. Vor der Brücke scheint ja ein Spobo Anleger zusein?
Hans
Der Duisburger Hafen darf auch nicht von Sportbooten befahren werden , leider
__________________
Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
Mit Zitat antworten top
  #28  
Alt 22.06.2015, 16:08
Quax Quax ist offline
Commander
 
Registriert seit: 21.07.2013
Beiträge: 273
273 Danke in 107 Beiträgen
Standard

Ich finde es schon eigenartig, dass solche Verbote nicht immer ausgeschildert sind, zumal es ja keine "offiziellen" Binnenkarten gibt und das ganze auch noch Landessache ist. Wenn man den gesamten Hamburger Hafen durchfahren darf (Tankschiffhäfen mal ausgenommen) erscheint es mir nicht gerade logisch die kleineren Binnenhäfen so kategorisch für Sportboote zuzusperren als wäre das das natürlichste der Welt...
Mit Zitat antworten top
  #29  
Alt 22.06.2015, 16:23
Benutzerbild von Pianist
Pianist Pianist ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 14.11.2012
Ort: Berlin
Beiträge: 3.486
Boot: Pedro Donky 30
4.586 Danke in 1.593 Beiträgen
Standard

Wenn ich mir mal die Behala-Ordnung in Berlin anschaue, kann ich dort nicht direkt erkennen, ob das Befahren durch Sportboote verboten ist oder nicht. Zumal etliche Kaimauern direkt an Bundeswasserstraßen liegen. Aber auch für die beiden Becken des Westhafens entdecke ich nichts...

Matthias
Mit Zitat antworten top
  #30  
Alt 22.06.2015, 18:47
Benutzerbild von B4-Skipper
B4-Skipper B4-Skipper ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 09.12.2004
Ort: Berlin
Beiträge: 6.883
Boot: Marco 860 Salon
Rufzeichen oder MMSI: DJ6172 - 211610820
9.922 Danke in 4.823 Beiträgen
Standard

Das ist in der Landesschifffahrtsverordnung Berlin LandesschiffVO BE geregelt.

Der Westhafen darf nicht befahren werden, der Osthafen hingegen schon, ist ja die durchgehende Spree und damit Bundeswasserstraße.

Gruß Lutz
__________________
Nur Tonic ist Ginlos.
Mit Zitat antworten top
  #31  
Alt 22.06.2015, 19:24
Benutzerbild von Pianist
Pianist Pianist ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 14.11.2012
Ort: Berlin
Beiträge: 3.486
Boot: Pedro Donky 30
4.586 Danke in 1.593 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Der Westhafen darf nicht befahren werden...
Wo genau steht das dort? Ich kann es nicht finden...

Matthias
Mit Zitat antworten top
  #32  
Alt 22.06.2015, 19:37
Benutzerbild von B4-Skipper
B4-Skipper B4-Skipper ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 09.12.2004
Ort: Berlin
Beiträge: 6.883
Boot: Marco 860 Salon
Rufzeichen oder MMSI: DJ6172 - 211610820
9.922 Danke in 4.823 Beiträgen
Standard

§1 (1)
Diese Verordnung gilt für die in der Anlage genannten schiffbaren Gewässer im Land Berlin (Landeswasserstraßen) sowie in Häfen und an Umschlagstellen, soweit Hafenverordnungen nicht abweichende Vorschriften enthalten.

und Anlage Punkt 19.
Westhafen

Gruß Lutz
__________________
Nur Tonic ist Ginlos.
Mit Zitat antworten top
  #33  
Alt 22.06.2015, 19:51
Benutzerbild von Puuh
Puuh Puuh ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 23.06.2011
Ort: Bremen
Beiträge: 2.242
Boot: MAREX Consul
Rufzeichen oder MMSI: 211249670
2.498 Danke in 1.008 Beiträgen
Standard

Zitat:
§ 20 11 Sportfahrzeuge und Traditionsschiffe
(1) Sportfahrzeuge und Traditionsschiffe dürfen das Hafengebiet nicht befahren. Im Einzelfall kann die Hafenbehörde auf Antrag Ausnahmen zulassen.

§ 60 Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig im Sinne von § 21 des Bremischen Hafenbetriebsgesetzes handelt, wer...
...15. entgegen § 20 Abs. 1 das Hafengebiet mit einem Sportfahrzeug oder Traditionsschiff befährt;
(Auszug aus der "Bremischen Hafenordnung")
Verbotsschilder habe ich aber auch noch keine entdeckt.
__________________
“I don’t feel very much like Pooh today," said Pooh.
Gruß Volker

Geändert von Puuh (22.06.2015 um 20:04 Uhr)
Mit Zitat antworten top
  #34  
Alt 22.06.2015, 19:55
Benutzerbild von Pianist
Pianist Pianist ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 14.11.2012
Ort: Berlin
Beiträge: 3.486
Boot: Pedro Donky 30
4.586 Danke in 1.593 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
§1 (1)
Diese Verordnung gilt für die in der Anlage genannten schiffbaren Gewässer im Land Berlin (Landeswasserstraßen) sowie in Häfen und an Umschlagstellen, soweit Hafenverordnungen nicht abweichende Vorschriften enthalten.

und Anlage Punkt 19.
Westhafen
Ja, aber das bedeutet doch nur, dass diese Verordnung dort gilt. Da steht aber nirgendwo was von einem Befahrensverbot.

Matthias
Mit Zitat antworten top
  #35  
Alt 22.06.2015, 20:19
Benutzerbild von B4-Skipper
B4-Skipper B4-Skipper ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 09.12.2004
Ort: Berlin
Beiträge: 6.883
Boot: Marco 860 Salon
Rufzeichen oder MMSI: DJ6172 - 211610820
9.922 Danke in 4.823 Beiträgen
Standard

Irgendwie habe ich da jetzt wohl was hinein interpretiert, was so nicht geschrieben steht
Bleibt die Frage, wo das Hafenbefahrensverbot geregelt ist, denn irgendwie habe ich im Hinterkopf, das "wir" da nicht reinfahren dürfen.

Gruß Lutz
__________________
Nur Tonic ist Ginlos.
Mit Zitat antworten top
  #36  
Alt 23.06.2015, 07:10
Benutzerbild von aunt t
aunt t aunt t ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 30.01.2012
Ort: Kleve Niederrhein links am Deich
Beiträge: 2.874
Boot: Segelboot " Tante T"
7.995 Danke in 2.799 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Stephan123 Beitrag anzeigen
Der Duisburger Hafen darf auch nicht von Sportbooten befahren werden , leider
Echt? Habe da nicht nachgeschaut. Ich hab nur schon mehrmals nen Boot zur Meidericher Schiffswerft gefahren, bzw von dort abgeholt. (Die haben da nen vernünftigen Kran) Nie Kopp um Befahrensverbote gemacht, glaube auch die Waschpo schon doert gegrüßt zu haben.
Hans
Mit Zitat antworten top
  #37  
Alt 23.06.2015, 12:42
Benutzerbild von schimi
schimi schimi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 11.04.2012
Ort: Rhein-Km 777
Beiträge: 6.022
9.771 Danke in 4.136 Beiträgen
Standard

Wenn man zur Meidericher will, darf man in das Hafebecken einfahren.
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #38  
Alt 23.06.2015, 13:17
Benutzerbild von mayon
mayon mayon ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 09.10.2014
Ort: Nähe Bad Homburg
Beiträge: 814
Boot: Rio Kruiser
522 Danke in 332 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Robert67 Beitrag anzeigen
Generell ist die Einfahrt in die Industriehäfen verboten.

Im Notfall kann man in jedes Loch fahren.

Ist alles besser als antriebslos zu Tal zu treiben.
Und in das "Loch" kommt man ohne Antrieb (also defekter Motor) mit den Paddeln ? Funktioniert das wirklich ? (Wir haben Paddeln für Beiboot und Boot an Bord)
__________________
Viele Grüße aus dem Taunus
Bina
Mit Zitat antworten top
  #39  
Alt 23.06.2015, 17:46
etspace etspace ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 14.02.2011
Ort: 406,2
Beiträge: 1.226
Boot: 217
Rufzeichen oder MMSI: 88
2.621 Danke in 1.066 Beiträgen
Standard

Kommt auf die Größe des Bootes an. Bei 22 Fuß mag ich das mal bezweifeln ;)
Mit Zitat antworten top
  #40  
Alt 24.06.2015, 11:48
Benutzerbild von mayon
mayon mayon ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 09.10.2014
Ort: Nähe Bad Homburg
Beiträge: 814
Boot: Rio Kruiser
522 Danke in 332 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von etspace Beitrag anzeigen
Kommt auf die Größe des Bootes an. Bei 22 Fuß mag ich das mal bezweifeln ;)
Mein Boot ist 6,50 m lang. Der Vorbesitzer sagte mir, dass man zur Not die Paddeln nutzen könnte.....
__________________
Viele Grüße aus dem Taunus
Bina
Mit Zitat antworten top
  #41  
Alt 24.06.2015, 14:18
Benutzerbild von Etoile
Etoile Etoile ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 08.07.2012
Ort: Berlin
Beiträge: 1.917
Boot: Étoile - VEHA Charisma 1160
Rufzeichen oder MMSI: 211101780
2.226 Danke in 1.117 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Pianist Beitrag anzeigen
Wenn ich mir mal die Behala-Ordnung in Berlin anschaue, kann ich dort nicht direkt erkennen, ob das Befahren durch Sportboote verboten ist oder nicht. Zumal etliche Kaimauern direkt an Bundeswasserstraßen liegen. Aber auch für die beiden Becken des Westhafens entdecke ich nichts...

Matthias

Matthias,

ich meine da stehen direkt vorne vor der Hafeneinfahrt Schilder wo ganz klar draufsteht "für Sportboote verboten"
__________________
Der Unterschied zwischen "Board" und "Bord" liegt in ihrer Bedeutung und Verwendung:
"Board" bezeichnet eine Platte oder ein Brett.
"Bord" bezieht sich auf den Rand oder die Seite eines Fahrzeugs (Boot) oder Objektes.
Mit Zitat antworten top
  #42  
Alt 24.06.2015, 14:20
Benutzerbild von Etoile
Etoile Etoile ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 08.07.2012
Ort: Berlin
Beiträge: 1.917
Boot: Étoile - VEHA Charisma 1160
Rufzeichen oder MMSI: 211101780
2.226 Danke in 1.117 Beiträgen
Standard

Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

Name:	OpenSeaMap - die freie Seekarte - Internet Explorer_2015-06-24_14-19-46.jpg
Hits:	134
Größe:	76,3 KB
ID:	635047

hier sieht man das Schild auch (openseamp)
__________________
Der Unterschied zwischen "Board" und "Bord" liegt in ihrer Bedeutung und Verwendung:
"Board" bezeichnet eine Platte oder ein Brett.
"Bord" bezieht sich auf den Rand oder die Seite eines Fahrzeugs (Boot) oder Objektes.
Mit Zitat antworten top
  #43  
Alt 24.06.2015, 14:30
Benutzerbild von Pianist
Pianist Pianist ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 14.11.2012
Ort: Berlin
Beiträge: 3.486
Boot: Pedro Donky 30
4.586 Danke in 1.593 Beiträgen
Standard

Das hat aber einen anderen Grund: Die Schilder weisen auf das Befahrensverbot des Berlin-Spandauer Schifffahrtskanals zwischen Westhafen und Humboldthafen hin. Ein Befahrensverbot für die beiden Becken des Westhafens scheint es wohl nicht zu geben.

Matthias
Mit Zitat antworten top
  #44  
Alt 24.06.2015, 14:51
Benutzerbild von Etoile
Etoile Etoile ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 08.07.2012
Ort: Berlin
Beiträge: 1.917
Boot: Étoile - VEHA Charisma 1160
Rufzeichen oder MMSI: 211101780
2.226 Danke in 1.117 Beiträgen
Standard

Doch Matthias, da stehen soweit mir das noch bekannt ist auch Schlider die die Einfahrt ganz gezielt also in den Hafen für Sportboote verbieten....
__________________
Der Unterschied zwischen "Board" und "Bord" liegt in ihrer Bedeutung und Verwendung:
"Board" bezeichnet eine Platte oder ein Brett.
"Bord" bezieht sich auf den Rand oder die Seite eines Fahrzeugs (Boot) oder Objektes.
Mit Zitat antworten top
  #45  
Alt 24.06.2015, 14:54
Benutzerbild von Pianist
Pianist Pianist ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 14.11.2012
Ort: Berlin
Beiträge: 3.486
Boot: Pedro Donky 30
4.586 Danke in 1.593 Beiträgen
Standard

Aber wenn dort Schilder stehen, muss es dafür ja eine Rechtsgrundlage geben. Warum finden wir dann nichts? Ein Befahrensverbot für eine Wasserfläche ist ja nichts, wo man einfach mal eben ein Schild aufstellt wie bei einer Baustelle, sondern das muss sich ja in irgendeiner Ordnung wiederfinden...

Matthias
Mit Zitat antworten top
  #46  
Alt 24.06.2015, 14:55
Benutzerbild von Etoile
Etoile Etoile ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 08.07.2012
Ort: Berlin
Beiträge: 1.917
Boot: Étoile - VEHA Charisma 1160
Rufzeichen oder MMSI: 211101780
2.226 Danke in 1.117 Beiträgen
Standard

Handelt es sich da evtll. um ein Privatgelände ? Vielleicht kann man als privater Hafenbesitzer soetwas individuell regeln....
__________________
Der Unterschied zwischen "Board" und "Bord" liegt in ihrer Bedeutung und Verwendung:
"Board" bezeichnet eine Platte oder ein Brett.
"Bord" bezieht sich auf den Rand oder die Seite eines Fahrzeugs (Boot) oder Objektes.
Mit Zitat antworten top
  #47  
Alt 24.06.2015, 16:21
etspace etspace ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 14.02.2011
Ort: 406,2
Beiträge: 1.226
Boot: 217
Rufzeichen oder MMSI: 88
2.621 Danke in 1.066 Beiträgen
Standard

Also das meine hat auch 22 Füße, aber aus dem Strom in einen Hafen oder Altrheinarm zu paddeln würde ich mir definitv nicht zutrauen. Versuch das mal!
Mit Zitat antworten top
  #48  
Alt 24.06.2015, 16:23
Benutzerbild von Pianist
Pianist Pianist ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 14.11.2012
Ort: Berlin
Beiträge: 3.486
Boot: Pedro Donky 30
4.586 Danke in 1.593 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Etoile Beitrag anzeigen
Handelt es sich da evtll. um ein Privatgelände ? Vielleicht kann man als privater Hafenbesitzer soetwas individuell regeln....
Naja, die Behala kann das als Eigentümer natürlich regeln, aber offensichtlich hat sie das ja nicht getan, weil sich in der Hafenverkehrsordnung dazu nichts findet.

Matthias
Mit Zitat antworten top
  #49  
Alt 24.06.2015, 16:40
Benutzerbild von mayon
mayon mayon ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 09.10.2014
Ort: Nähe Bad Homburg
Beiträge: 814
Boot: Rio Kruiser
522 Danke in 332 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von etspace Beitrag anzeigen
Also das meine hat auch 22 Füße, aber aus dem Strom in einen Hafen oder Altrheinarm zu paddeln würde ich mir definitv nicht zutrauen. Versuch das mal!
Ich stelle mir das auch sehr sehr schwierig vor.
__________________
Viele Grüße aus dem Taunus
Bina
Mit Zitat antworten top
  #50  
Alt 24.06.2015, 18:16
Dominic Dominic ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 23.07.2003
Ort: Niederrhein
Beiträge: 768
1.132 Danke in 417 Beiträgen
Dominic eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Hallo,
Zitat:
Zitat von Pianist Beitrag anzeigen
Aber wenn dort Schilder stehen, muss es dafür ja eine Rechtsgrundlage geben. Warum finden wir dann nichts? Ein Befahrensverbot für eine Wasserfläche ist ja nichts, wo man einfach mal eben ein Schild aufstellt wie bei einer Baustelle, sondern das muss sich ja in irgendeiner Ordnung wiederfinden...
nach dem Bundeswasserstraßengesetz dürfen z.B. die Behörden der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung per Verfügung den Gemeingebrauch im Bereich der Bundeswasserstraßen per Verfügung beschränken oder untersagen. Das Aufstellen entsprechender Beschilderung stellt eine Strom- und Schifffahrtspolizeiliche Verfügung dar. Ich denke für die Landesbehörden gelten auf ihren Wasserstraßen oder Hafenanlagen vergleichbare Rechtsgrundlagen.

Auch ein Verbot der Einfahrt ohne entsprechende Beschilderung z.B. aufgrund der Hafenordnungen ist zulässig und der Verstoss dagegen ohne Probleme verfolgbar. Es ist Verpflichtung des Fahrzeugführers sich über die geltenden Befahrensvorschriften zu informieren. Wenn ich in ein klar abgegrenzte Hafenbecken einfahre, muss mir doch klar sein, dass ich mich nicht mehr auf der Wasserstraße mit seinen Vorschriften bewege, sondern hier andere Rechtsverordnungen gelten können.
Hier auf dem Land stehen an den Einfahrten zu Höfen und Firmengeländen auch i.d.R. keine Schilder (außer Namen- und Firmenschilder) nach StVO. Da ist doch auch jedem klar dass ich da nicht machen darf was ich will und dem Hausrecht des Eigentümers unterstehe.

Bis dann

Dominic
__________________
- Schleusenwärter sind auch Menschen -
www.binnenschifferforum.com
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 1 bis 25 von 74Nächste Seite - Ergebnis 51 bis 74 von 74



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 02:22 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.