boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Reisen > Mittelmeer und seine Reviere



Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

Antwort
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 32 von 32
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 29.11.2019, 15:39
Benutzerbild von Kuseng
Kuseng Kuseng ist offline
Ehrenmitglied
 
Registriert seit: 30.04.2012
Beiträge: 1.496
2.083 Danke in 900 Beiträgen
Standard Boot in Kroatien Freund überlassen ?

Wir haben unser Boot fest in Kroatien in einer Marina liegen. Da wir selbst das Boot nur 10 - 12 Wochen nutzen war meine Idee es auch für ein paar Wochen einem Freund oder meinem Bruder zu überlassen.

Das habe ich früher in D auch ab und an gemacht. Die Frage ist nun: Gibt es dabei evtl. Rechtliche Probleme in Kroatien ?
Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 29.11.2019, 16:26
Benutzerbild von kornatix
kornatix kornatix ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 22.01.2011
Ort: Winter Ruhrpott, Zweitwohnsitz Kukljica/HR
Beiträge: 3.564
Boot: Shetland 570 Bj. 1978 unter kroatischer Flagge
9.765 Danke in 2.524 Beiträgen
Standard

Im kroatischen zakon o plovidbu steht nur, dass Boote angemeldet werden müssen und dass der Skipper einen Führerschein haben muss. Dass der Eigner bzw. der Anmeldende an Bord sein muss, steht nirgends.

Ärger könnte es höchstens geben, wenn Du Dein Boot gegen Geld verleihst (Stichwort Schwarzcharter).
__________________
Pozdrav,
Gerd

Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen.
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #3  
Alt 29.11.2019, 16:35
Benutzerbild von turbopapst
turbopapst turbopapst ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 06.09.2018
Ort: Weisendorf / Bayern
Beiträge: 6.440
Boot: Sea Ray 21 MC, Bj. 1987 / Mercruiser 4.3L
3.924 Danke in 2.679 Beiträgen
Standard

Hallo Jörg,

evtl. eine Bestätigung mitgeben, dass Freund/Bruder berechtigt sind dein Boot zu benutzen...
__________________
Gruß
Werner

es kommt nicht drauf an welches Boot du fährst, sondern wer es fährt...
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #4  
Alt 29.11.2019, 17:49
Benutzerbild von Jugocaptan
Jugocaptan Jugocaptan ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 27.04.2008
Ort: Wien, Tulln
Beiträge: 1.005
Boot: Charter , Motorzille,
918 Danke in 535 Beiträgen
Standard

Bestätigung der Nutzung durch RA ist hilfreich.
__________________
mit lieben Grüssen aus Wien - Peter
Mit Zitat antworten top
  #5  
Alt 29.11.2019, 17:57
heliusdh heliusdh ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 21.10.2017
Beiträge: 855
595 Danke in 336 Beiträgen
Standard

RA=Rechtsanwalt oder was bedeutet das?
__________________
Gruß
Fabian
Mit Zitat antworten top
  #6  
Alt 29.11.2019, 18:00
daGamser daGamser ist offline
Captain
 
Registriert seit: 08.10.2014
Ort: München
Beiträge: 567
428 Danke in 218 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Jugocaptan Beitrag anzeigen
Bestätigung der Nutzung durch RA ist hilfreich.
Mach ich demnächst auch, wenn ich meine Fahrrad verleihe.....

scnr

Gruß
Mit Zitat antworten top
  #7  
Alt 29.11.2019, 18:12
Benutzerbild von kornatix
kornatix kornatix ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 22.01.2011
Ort: Winter Ruhrpott, Zweitwohnsitz Kukljica/HR
Beiträge: 3.564
Boot: Shetland 570 Bj. 1978 unter kroatischer Flagge
9.765 Danke in 2.524 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Jugocaptan Beitrag anzeigen
Bestätigung der Nutzung durch RA ist hilfreich.
Glaubst Du ernsthaft, dass sich ein kroatischer Polizist oder Hafenkapitän durch das Schreiben eines deutschen Rechtsanwalts beeindrucken lässt?

Da ich unter HR-Flagge fahre, kenne ich mich mit den Anmeldeformalitäten für ausländische Boote nicht mehr aus, aber man bekommt beim HK doch immer noch ein Stück Papier, richtig? Und wenn der jeweilige Skipper dieses Papier plus Führerschein vorweisen kann, wo sollte es denn da Probleme geben? Selbst bei der Haftpflicht ist nicht der Eigner, sondern das Boot bzw. der jeweilige Bootsführer versichert (jedenfalls bei meiner Versicherung) - also auch haftungsrechtlich kein Problem.

Mein kroatischer Nachbar Ante hat ein auf seinen Namen registriertes Boot, und damit fahren das ganze Jahr über mal er selbst, mal seine zwei Söhne, mal sein Freund und manchmal sogar ich. Wieso sollte man das nicht auch mit einem deutschen Boot dürfen?
__________________
Pozdrav,
Gerd

Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen.
Mit Zitat antworten top
Folgende 3 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #8  
Alt 29.11.2019, 18:15
dirtyharry dirtyharry ist offline
Captain
 
Registriert seit: 21.09.2014
Ort: Rhein-Main
Beiträge: 722
Boot: Gatz Cherokee 500, Charterkunde
840 Danke in 442 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von daGamser Beitrag anzeigen
Mach ich demnächst auch, wenn ich meine Fahrrad verleihe.....

scnr

Gruß

.............ist rechtsunwirksam. Greift nur bei Verleih der Ehefrau.
__________________
Gruß Rolf


Mit Zitat antworten top
  #9  
Alt 29.11.2019, 18:27
Benutzerbild von Jugocaptan
Jugocaptan Jugocaptan ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 27.04.2008
Ort: Wien, Tulln
Beiträge: 1.005
Boot: Charter , Motorzille,
918 Danke in 535 Beiträgen
Standard

Dem durch eventuellen Alk-Einflussetwas nachsichtigen aber überaus liebenswerten HK ist das in den allermeisten Fällen wirklich Wurscht- Leider gibt es doch sehr seltene Kontrollen übergeordneter Art und da ist bei Fremdnutzung das Schwarzchartergespenst bald herbeigezogen.
__________________
mit lieben Grüssen aus Wien - Peter
Mit Zitat antworten top
  #10  
Alt 29.11.2019, 18:41
Sunseeker_Portofino Sunseeker_Portofino ist gerade online
Vice Admiral
 
Registriert seit: 03.02.2013
Ort: Koblenz
Beiträge: 1.437
Boot: zurzeit keins
2.793 Danke in 1.217 Beiträgen
Standard

Hier würde ich eine Vereinbarung zur Probefahrt im Zeitraum XY in beiden Sprachen mitführen.

Irgendjemand wird diese Vereinbarung doch kostengünstig übersetzen.

Bestes Gelingen.
__________________
Gruß Albert
Mit Zitat antworten top
  #11  
Alt 29.11.2019, 22:58
Benutzerbild von Flo1
Flo1 Flo1 ist offline
Seebär
 
Registriert seit: 05.11.2010
Ort: Graz
Beiträge: 1.784
Boot: Carver 28 Voyager
4.067 Danke in 1.241 Beiträgen
Standard

Es gibt für jedes Problem eine einfache Lösung.
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf Bootsvollmacht.pdf (90,7 KB, 351x aufgerufen)
__________________
Mit Zitat antworten top
  #12  
Alt 30.11.2019, 00:33
Benutzerbild von Kuseng
Kuseng Kuseng ist offline
Ehrenmitglied
 
Registriert seit: 30.04.2012
Beiträge: 1.496
2.083 Danke in 900 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Flo1 Beitrag anzeigen
Es gibt für jedes Problem eine einfache Lösung.
Genau so werd ich das wohl machen. Danke
Mit Zitat antworten top
  #13  
Alt 30.11.2019, 06:33
Benutzerbild von Jaki
Jaki Jaki ist offline
Commander
 
Registriert seit: 25.07.2013
Ort: " Flößerdorf " Lechbruck am See
Beiträge: 378
Boot: Quicksilver 675 SD + Verado 200 XL
770 Danke in 276 Beiträgen
Standard

Hallo Jörg,

steht zum Verleihen was in deinen Versicherungsbedingungen, oder was hast Du bei Abschluß der Versicherung angegeben ???
Je nachdem wie oft der Bruder das Boot nutzen soll, könnte man den ja in den Internationalen Bootsschein mit aufnehmen, kleiner Anteil von XY %, natürlich stehen dem Bruder bei Verkauf der XY-Anteil vom Verkaufspreis zu ...

Viele Grüße Jaki
Mit Zitat antworten top
  #14  
Alt 30.11.2019, 10:59
Luntefka Luntefka ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 15.08.2014
Ort: Kapellen
Beiträge: 168
Boot: Jeanneau Merry Fisher 1095, 2x 250 PS Mercury Verado
126 Danke in 60 Beiträgen
Standard

Vor dem EU Beitritt Kroatiens war es notwendig, dass die Bootsvollmacht von einem kroatischen Notar beglaubigt würde. Habe ich selbst erlebt. Wie das heute ausschaut, kann ich nicht sagen.

Beste Grüße
Thomas
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #15  
Alt 30.11.2019, 13:17
Benutzerbild von kornatix
kornatix kornatix ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 22.01.2011
Ort: Winter Ruhrpott, Zweitwohnsitz Kukljica/HR
Beiträge: 3.564
Boot: Shetland 570 Bj. 1978 unter kroatischer Flagge
9.765 Danke in 2.524 Beiträgen
Standard

Die von Flo Gerhard verlinkte Bescheinigung macht eventuell Sinn, auch wenn sie nicht wirklich erforderlich ist, spätestens jedenfalls dann, wenn ein Beamter das Boot für geklaut hält. Meines Wissens stammt sie noch aus der Zeit, als in der Crew-Liste jedes einzelne Crewmitglied und auch der Skipper namentlich aufgeführt werden musste.

Wie dem auch sei: wenn ich einem Freund mal mein Auto leihen darf, warum dann nicht auch mein Boot? Dass nur der Eigner sein Boot benutzen darf, steht weder im Gesetz noch in irgendwelchen Papieren. In meinen (kroatischen) Bootspapieren stehe ich als vlasnik = Eigentümer und unter "Podaci o posadi" = Besatzung : "min. 1 voditelj brodice kat. B", also mindestens ein Bootsführer mit Führerschein, wer auch immer das ist.

Das einzige Problem könnte die Haftpflichtversicherung sein - also nachschauen, ob die nur für den Versicherungsnehmer gilt oder für jeden, der das Boot benutzt. In meinen (kroatischen) Versicherungsbedingungen bin ich zwar als Versicherungsnehmer (= Zahlungspflichtiger) benannt, versichert ist aber "vlasnik odnosno korisnik brodice", also der Eigentümer sowie der Benutzer des Bootes. Und damit bin ich aller Sorgen ledig, wenn ich mein Boot mal meinem Sohn mit seiner family überlasse.
__________________
Pozdrav,
Gerd

Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen.
Mit Zitat antworten top
  #16  
Alt 30.11.2019, 13:46
Benutzerbild von Kuseng
Kuseng Kuseng ist offline
Ehrenmitglied
 
Registriert seit: 30.04.2012
Beiträge: 1.496
2.083 Danke in 900 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von kornatix Beitrag anzeigen

Das einzige Problem könnte die Haftpflichtversicherung sein - also nachschauen, ob die nur für den Versicherungsnehmer gilt oder für jeden, der das Boot benutzt. In meinen (kroatischen) Versicherungsbedingungen bin ich zwar als Versicherungsnehmer (= Zahlungspflichtiger) benannt, versichert ist aber "vlasnik odnosno korisnik brodice", also der Eigentümer sowie der Benutzer des Bootes. Und damit bin ich aller Sorgen ledig, wenn ich mein Boot mal meinem Sohn mit seiner family überlasse.
Damit wäre das bei Dir ja klar. „Benutzer“ sagt ja das schon aus.

Ich werde das mal mit meiner Versicherung klären.
Mit Zitat antworten top
  #17  
Alt 30.11.2019, 17:21
Benutzerbild von Burner
Burner Burner ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 28.11.2011
Ort: Tief in den bayerischen Bergen
Beiträge: 1.034
2.365 Danke in 749 Beiträgen
Standard

Ich bin mir nicht sicher, ob das Verleihen an ein Nichtfamilienmitglied so einfach mit dieser Vollmacht geht. Laut unseren Informationen, benötigt man eine schriftliche Bestätigung von einem kroatischen Notar oder Anwalt. Hier geht es einzig und alleine um die entgangenen Steuereinnahmen des Staates HR und die unerlaubte „Privatverchartung“. Ob aber meine Info wirklich stimmt, kann ich leider nicht zu 100% sagen. Wir konnten dies nicht nachlesen. Ein Freund hat sein Boot dieses Jahr seinem Sohn überlassen. Eine Vollmacht mit den jeweiligen Kopien von beiden Personen war anscheinend ausreichend. Hier ist es aber innerhalb der Familie. Ich wäre vorsichtig. Gerade in den Zeiten, wo die Charterfirmen ihre Bootsflotte nicht ausreichend verchartern können. Wie man in dieser Saison gesehen und bemerkt hat.
Meine Devise in HR: Vorsicht ist die Mutter der Porzelankiste. Man weis nie, was den Kroaten alles so einfällt.

Schorsch
__________________
Grüße Sandra & Schorsch
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #18  
Alt 30.11.2019, 22:57
iak iak ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 12.09.2009
Beiträge: 4.287
3.397 Danke in 2.049 Beiträgen
Standard

Wie die Gesetzeslage sowie Vorschriften aussehen wenn Du Dein Boot einem Freund / Familie in HR überlässt , das weiß ich nicht .
Allerdings habe ich diese Art "Eignergemeinschaft“ oft miterlebt und kann nur raten : lass es sein !

Das geht 10 Jahre gut und im 11. ist was . Es wird unschön dann .
__________________
Gruß Peter .
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #19  
Alt 01.12.2019, 19:16
Justforfun Justforfun ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 18.11.2012
Ort: Bad Blumau
Beiträge: 2.451
Boot: Sense 43
2.595 Danke in 1.049 Beiträgen
Standard

Bei direkten Verwandten wird’s kein Problem geben.....bei einem *Freund* wird’s haarig...Schwarzcharter....ich würde es mich nicht trauen....erst wenn der Freund als Eignergemeinschaft in den Bootspapieren miteingetragen ist wird’s keine Probleme geben.....es gab halt schon sehr viele Schlaue die offiziell sagen sie verlangen nix.....ich wäre da vorsichtig
Mit Zitat antworten top
  #20  
Alt 02.12.2019, 14:12
Benutzerbild von kornatix
kornatix kornatix ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 22.01.2011
Ort: Winter Ruhrpott, Zweitwohnsitz Kukljica/HR
Beiträge: 3.564
Boot: Shetland 570 Bj. 1978 unter kroatischer Flagge
9.765 Danke in 2.524 Beiträgen
Standard

Ich muss mein leichtfertiges Geschwätz von oben korrigieren. Weil ich ja auch schon mal mit einem fremden Boot fahre und meine family mit meinem Boot fahren lasse, habe ich mal in's Gesetz geschaut.

Für Boote unter ausländischer Flagge gilt die "UREDBA O UVJETIMA ZA DOLAZAK I BORAVAK STRANIH JAHTI I BRODICA NAMIJENJENIH SPORTU I RAZONODI..." (= Verordnung über Ankunft und Aufenthalt ausländischer Boote und Yachten für Sport- und Erholungszwecke). In dieser Verordnung sind u.a. die jährliche Anmeldepflicht sowie die Führerscheinpflicht für Ausländer geregelt, und in § 7 heißt es dann:

Na plovilu koje plovi u Republici Hrvatskoj moraju se u svrhu provjere nalaziti sljedeći dokumenti u izvorniku: ..... etc...
dokaz o vlasništvu ili punomoć za korištenje plovila. , gesamter Gesetzestext auf deutsch:

Die folgenden Dokumente im Original müssen an Bord eines Schiffes aufbewahrt werden, das in der Republik Kroatien fährt:
- Nachweis, dass die Gebühren gemäß Artikel 4 oder Artikel 5 dieser Verordnung entrichtet wurden (= das, was man beim HK bezahlt);
- Nachweis der Navigationsfähigkeit des Schiffes (= IBS oder andere Bootszulassung)
- Nachweis, dass der Skipper in der Lage ist, das Schiff gemäß den nationalen Vorschriften seines Heimatlandes oder gemäß den Vorschriften der Republik Kroatien zu führen (= Führerschein);
- Nachweis der Haftpflichtversicherung für Schäden an Dritten;
und:
- Eigentumsnachweis oder Vollmacht für die Nutzung des Schiffes.

Der langen Rede kurzer Sinn, diesmal aber mit Rechtsgrundlage: wenn ein anderer als der Eigentümer das Boot benutzt, muss er eine Vollmacht haben. Mein Freund Marjan, pensionierter Wasserschutzpolizist, sagt dazu: "Früher (= vor EU) musste die Vollmacht immer vom javni bilježnik (= Notar) beglaubigt sein. Heute reicht es, wenn die Vollmacht unbeglaubigt vom Bootseigner bei der HK-Anmeldung vorgelegt wird; meldet ein anderer als der Eigner das Boot an, muss die Vollmacht nach wie vor beglaubigt sein, Ausnahme: online-Anmeldung über eine lizensierte kroatische Firma."

sorry for the confusion....
__________________
Pozdrav,
Gerd

Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen.
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #21  
Alt 02.12.2019, 19:42
Justforfun Justforfun ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 18.11.2012
Ort: Bad Blumau
Beiträge: 2.451
Boot: Sense 43
2.595 Danke in 1.049 Beiträgen
Standard

hallo Gerd.....wenn ich dein Posting richtig lese müsste ein anderer Benutzer beim Permit miteingetragen werden......oder ?......
Mit Zitat antworten top
  #22  
Alt 02.12.2019, 23:19
Benutzerbild von Kuseng
Kuseng Kuseng ist offline
Ehrenmitglied
 
Registriert seit: 30.04.2012
Beiträge: 1.496
2.083 Danke in 900 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Justforfun Beitrag anzeigen
hallo Gerd.....wenn ich dein Posting richtig lese müsste ein anderer Benutzer beim Permit miteingetragen werden......oder ?......
Das kann ich nicht herauslesen. Vollmacht sollte aber kein Problem sein.
Mit Zitat antworten top
  #23  
Alt 03.12.2019, 01:01
Zitteraal Zitteraal ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 21.12.2006
Ort: Zuhause
Beiträge: 994
Boot: Schwimmt
1.087 Danke in 654 Beiträgen
Standard

Bekannte haben einem "Freund" in Kroatien ihr Boot zur alleinigen Kontrolle überlassen. Nachher habe sie feststellen müssen, dass dieser "Freund" das Boot ohne Genehmigung vermietet hat, selbst damit gefahren ist und der Kahn letzendlich abgerockt war.

Muss mit kroatischen Freunden nicht immer so sein, eine gewisse Vorsicht scheint allerdings durchaus angebracht.
Mit Zitat antworten top
  #24  
Alt 03.12.2019, 07:28
Justforfun Justforfun ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 18.11.2012
Ort: Bad Blumau
Beiträge: 2.451
Boot: Sense 43
2.595 Danke in 1.049 Beiträgen
Standard

Ohne dass ich die Rechtslage genau kenne wäre mit einer normalen Vollmacht dem Schwarzcharter wieder Tür und Tor geöffnet.....und da sind normalerweise die Kroaten sehr happig....ich würde mal einen Hafenkapitän fragen, wie er es sieht und wie alles ausgelegt wird....mit einer Eintragung in die Bootspapiere würde sich jede Diskussion erübrigen....nur mit Vollmacht einen Fremden fahren lassen ist sicher heikel.....ich würde es so nicht machen...
Mit Zitat antworten top
  #25  
Alt 03.12.2019, 07:41
Michael G. Michael G. ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 01.12.2003
Ort: Homburg
Beiträge: 2.360
Boot: Golfinho
1.774 Danke in 950 Beiträgen
Standard

Meine Freunde haben eine hier in Deutschland beglaubigte notarielle Vollmacht und damit gab es nie Probleme. Mit ner einfachen Vollmacht würde ich mich nicht trauen. Die ist auch ganz leicht zu fälschen.
Mit Zitat antworten top
Antwort
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 32 von 32


Themen-Optionen

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Freund möchte einen Kredit für ein Boot aufnehmen allex30 Allgemeines zum Boot 194 26.07.2016 10:21
Boot vom Freund in Kroatien mile Mittelmeer und seine Reviere 3 19.05.2008 17:07
Mein Boot mein Freund oder wie seht ihr eure Schiffe? Giligan Kein Boot 34 25.10.2006 09:29
Wann ist dein Freund und Helfer auf der Trave/ Travemündung Jürgen G. Deutschland 9 20.08.2002 10:45
Werbung für einen guten Freund, der ein guter Schrauber ist! Cyrus Werbeforum 0 29.05.2002 23:18


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 18:06 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.