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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Boot in Kroatien Freund überlassen ?
Wir haben unser Boot fest in Kroatien in einer Marina liegen. Da wir selbst das Boot nur 10 - 12 Wochen nutzen war meine Idee es auch für ein paar Wochen einem Freund oder meinem Bruder zu überlassen.
Das habe ich früher in D auch ab und an gemacht. Die Frage ist nun: Gibt es dabei evtl. Rechtliche Probleme in Kroatien ? |
#2
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Im kroatischen zakon o plovidbu steht nur, dass Boote angemeldet werden müssen und dass der Skipper einen Führerschein haben muss. Dass der Eigner bzw. der Anmeldende an Bord sein muss, steht nirgends.
Ärger könnte es höchstens geben, wenn Du Dein Boot gegen Geld verleihst (Stichwort Schwarzcharter).
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Pozdrav, Gerd Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen.
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#3
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Hallo Jörg,
evtl. eine Bestätigung mitgeben, dass Freund/Bruder berechtigt sind dein Boot zu benutzen...
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Gruß Werner es kommt nicht drauf an welches Boot du fährst, sondern wer es fährt...
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#4
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Bestätigung der Nutzung durch RA ist hilfreich.
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mit lieben Grüssen aus Wien - Peter |
#5
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RA=Rechtsanwalt oder was bedeutet das?
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Gruß Fabian |
#6
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Mach ich demnächst auch, wenn ich meine Fahrrad verleihe.....
scnr Gruß |
#7
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Glaubst Du ernsthaft, dass sich ein kroatischer Polizist oder Hafenkapitän durch das Schreiben eines deutschen Rechtsanwalts beeindrucken lässt?
Da ich unter HR-Flagge fahre, kenne ich mich mit den Anmeldeformalitäten für ausländische Boote nicht mehr aus, aber man bekommt beim HK doch immer noch ein Stück Papier, richtig? Und wenn der jeweilige Skipper dieses Papier plus Führerschein vorweisen kann, wo sollte es denn da Probleme geben? Selbst bei der Haftpflicht ist nicht der Eigner, sondern das Boot bzw. der jeweilige Bootsführer versichert (jedenfalls bei meiner Versicherung) - also auch haftungsrechtlich kein Problem. Mein kroatischer Nachbar Ante hat ein auf seinen Namen registriertes Boot, und damit fahren das ganze Jahr über mal er selbst, mal seine zwei Söhne, mal sein Freund und manchmal sogar ich. Wieso sollte man das nicht auch mit einem deutschen Boot dürfen?
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Pozdrav, Gerd Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen.
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#8
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.............ist rechtsunwirksam. Greift nur bei Verleih der Ehefrau.
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Gruß Rolf |
#9
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Dem durch eventuellen Alk-Einflussetwas nachsichtigen aber überaus liebenswerten HK ist das in den allermeisten Fällen wirklich Wurscht- Leider gibt es doch sehr seltene Kontrollen übergeordneter Art und da ist bei Fremdnutzung das Schwarzchartergespenst bald herbeigezogen.
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mit lieben Grüssen aus Wien - Peter |
#10
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Hier würde ich eine Vereinbarung zur Probefahrt im Zeitraum XY in beiden Sprachen mitführen.
Irgendjemand wird diese Vereinbarung doch kostengünstig übersetzen. Bestes Gelingen.
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Gruß Albert |
#11
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Es gibt für jedes Problem eine einfache Lösung.
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#12
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Genau so werd ich das wohl machen. Danke
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#13
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Hallo Jörg,
steht zum Verleihen was in deinen Versicherungsbedingungen, oder was hast Du bei Abschluß der Versicherung angegeben ??? Je nachdem wie oft der Bruder das Boot nutzen soll, könnte man den ja in den Internationalen Bootsschein mit aufnehmen, kleiner Anteil von XY %, natürlich stehen dem Bruder bei Verkauf der XY-Anteil vom Verkaufspreis zu ... Viele Grüße Jaki |
#14
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Vor dem EU Beitritt Kroatiens war es notwendig, dass die Bootsvollmacht von einem kroatischen Notar beglaubigt würde. Habe ich selbst erlebt. Wie das heute ausschaut, kann ich nicht sagen.
Beste Grüße Thomas
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#15
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Die von Flo Gerhard verlinkte Bescheinigung macht eventuell Sinn, auch wenn sie nicht wirklich erforderlich ist, spätestens jedenfalls dann, wenn ein Beamter das Boot für geklaut hält. Meines Wissens stammt sie noch aus der Zeit, als in der Crew-Liste jedes einzelne Crewmitglied und auch der Skipper namentlich aufgeführt werden musste.
Wie dem auch sei: wenn ich einem Freund mal mein Auto leihen darf, warum dann nicht auch mein Boot? Dass nur der Eigner sein Boot benutzen darf, steht weder im Gesetz noch in irgendwelchen Papieren. In meinen (kroatischen) Bootspapieren stehe ich als vlasnik = Eigentümer und unter "Podaci o posadi" = Besatzung : "min. 1 voditelj brodice kat. B", also mindestens ein Bootsführer mit Führerschein, wer auch immer das ist. Das einzige Problem könnte die Haftpflichtversicherung sein - also nachschauen, ob die nur für den Versicherungsnehmer gilt oder für jeden, der das Boot benutzt. In meinen (kroatischen) Versicherungsbedingungen bin ich zwar als Versicherungsnehmer (= Zahlungspflichtiger) benannt, versichert ist aber "vlasnik odnosno korisnik brodice", also der Eigentümer sowie der Benutzer des Bootes. Und damit bin ich aller Sorgen ledig, wenn ich mein Boot mal meinem Sohn mit seiner family überlasse.
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Pozdrav, Gerd Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen. |
#16
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Zitat:
Ich werde das mal mit meiner Versicherung klären. |
#17
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Ich bin mir nicht sicher, ob das Verleihen an ein Nichtfamilienmitglied so einfach mit dieser Vollmacht geht. Laut unseren Informationen, benötigt man eine schriftliche Bestätigung von einem kroatischen Notar oder Anwalt. Hier geht es einzig und alleine um die entgangenen Steuereinnahmen des Staates HR und die unerlaubte „Privatverchartung“. Ob aber meine Info wirklich stimmt, kann ich leider nicht zu 100% sagen. Wir konnten dies nicht nachlesen. Ein Freund hat sein Boot dieses Jahr seinem Sohn überlassen. Eine Vollmacht mit den jeweiligen Kopien von beiden Personen war anscheinend ausreichend. Hier ist es aber innerhalb der Familie. Ich wäre vorsichtig. Gerade in den Zeiten, wo die Charterfirmen ihre Bootsflotte nicht ausreichend verchartern können. Wie man in dieser Saison gesehen und bemerkt hat.
Meine Devise in HR: Vorsicht ist die Mutter der Porzelankiste. Man weis nie, was den Kroaten alles so einfällt. Schorsch
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Grüße Sandra & Schorsch
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#18
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Wie die Gesetzeslage sowie Vorschriften aussehen wenn Du Dein Boot einem Freund / Familie in HR überlässt , das weiß ich nicht .
Allerdings habe ich diese Art "Eignergemeinschaft“ oft miterlebt und kann nur raten : lass es sein ! Das geht 10 Jahre gut und im 11. ist was . Es wird unschön dann .
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Gruß Peter .
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#19
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Bei direkten Verwandten wird’s kein Problem geben.....bei einem *Freund* wird’s haarig...Schwarzcharter....ich würde es mich nicht trauen....erst wenn der Freund als Eignergemeinschaft in den Bootspapieren miteingetragen ist wird’s keine Probleme geben.....es gab halt schon sehr viele Schlaue die offiziell sagen sie verlangen nix.....ich wäre da vorsichtig
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#20
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Ich muss mein leichtfertiges Geschwätz von oben korrigieren. Weil ich ja auch schon mal mit einem fremden Boot fahre und meine family mit meinem Boot fahren lasse, habe ich mal in's Gesetz geschaut.
Für Boote unter ausländischer Flagge gilt die "UREDBA O UVJETIMA ZA DOLAZAK I BORAVAK STRANIH JAHTI I BRODICA NAMIJENJENIH SPORTU I RAZONODI..." (= Verordnung über Ankunft und Aufenthalt ausländischer Boote und Yachten für Sport- und Erholungszwecke). In dieser Verordnung sind u.a. die jährliche Anmeldepflicht sowie die Führerscheinpflicht für Ausländer geregelt, und in § 7 heißt es dann: Na plovilu koje plovi u Republici Hrvatskoj moraju se u svrhu provjere nalaziti sljedeći dokumenti u izvorniku: ..... etc... dokaz o vlasništvu ili punomoć za korištenje plovila. , gesamter Gesetzestext auf deutsch: Die folgenden Dokumente im Original müssen an Bord eines Schiffes aufbewahrt werden, das in der Republik Kroatien fährt: - Nachweis, dass die Gebühren gemäß Artikel 4 oder Artikel 5 dieser Verordnung entrichtet wurden (= das, was man beim HK bezahlt); - Nachweis der Navigationsfähigkeit des Schiffes (= IBS oder andere Bootszulassung) - Nachweis, dass der Skipper in der Lage ist, das Schiff gemäß den nationalen Vorschriften seines Heimatlandes oder gemäß den Vorschriften der Republik Kroatien zu führen (= Führerschein); - Nachweis der Haftpflichtversicherung für Schäden an Dritten; und: - Eigentumsnachweis oder Vollmacht für die Nutzung des Schiffes. Der langen Rede kurzer Sinn, diesmal aber mit Rechtsgrundlage: wenn ein anderer als der Eigentümer das Boot benutzt, muss er eine Vollmacht haben. Mein Freund Marjan, pensionierter Wasserschutzpolizist, sagt dazu: "Früher (= vor EU) musste die Vollmacht immer vom javni bilježnik (= Notar) beglaubigt sein. Heute reicht es, wenn die Vollmacht unbeglaubigt vom Bootseigner bei der HK-Anmeldung vorgelegt wird; meldet ein anderer als der Eigner das Boot an, muss die Vollmacht nach wie vor beglaubigt sein, Ausnahme: online-Anmeldung über eine lizensierte kroatische Firma." sorry for the confusion....
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Pozdrav, Gerd Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen. |
#21
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hallo Gerd.....wenn ich dein Posting richtig lese müsste ein anderer Benutzer beim Permit miteingetragen werden......oder ?......
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#22
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Das kann ich nicht herauslesen. Vollmacht sollte aber kein Problem sein.
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#23
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Bekannte haben einem "Freund" in Kroatien ihr Boot zur alleinigen Kontrolle überlassen. Nachher habe sie feststellen müssen, dass dieser "Freund" das Boot ohne Genehmigung vermietet hat, selbst damit gefahren ist und der Kahn letzendlich abgerockt war.
Muss mit kroatischen Freunden nicht immer so sein, eine gewisse Vorsicht scheint allerdings durchaus angebracht. |
#24
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Ohne dass ich die Rechtslage genau kenne wäre mit einer normalen Vollmacht dem Schwarzcharter wieder Tür und Tor geöffnet.....und da sind normalerweise die Kroaten sehr happig....ich würde mal einen Hafenkapitän fragen, wie er es sieht und wie alles ausgelegt wird....mit einer Eintragung in die Bootspapiere würde sich jede Diskussion erübrigen....nur mit Vollmacht einen Fremden fahren lassen ist sicher heikel.....ich würde es so nicht machen...
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#25
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Meine Freunde haben eine hier in Deutschland beglaubigte notarielle Vollmacht und damit gab es nie Probleme. Mit ner einfachen Vollmacht würde ich mich nicht trauen. Die ist auch ganz leicht zu fälschen.
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