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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 07.09.2013, 01:14
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Danger38 Danger38 ist offline
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Zitat:
Zitat von Wutsch Beitrag anzeigen
Tach zusammen!

@gummi1 und sean009:
Unter "Reisen/Deutschland" gab es bis dato 107 Hits mit 0 Antworten.
Da dachte ich mir, dieses aus meiner Sicht diskussionswürdige Thema unter "Alles was schwimmt/Allgemeines zum Boot" (fast 600 Hits mit 20 Antworten) einzustellen. Falls ich damit gegen irgendwelche Regeln verstoßen habe, bitte ich um Entschuldigung!

@alle anderen: DANKE für die vielen Rückmeldungen!

Ich bin immer wieder erstaunt über die Arroganz und Intoleranz einiger meiner Mitmitmenschen. Ich habe nie behauptet, dass mein Schwimmding hübsch ist, ABER es ist praktisch. Andere glauben wohl, dass ihr Boot das allerallerschönste auf der gaaaanzen Welt ist...

Dass aufgrund meiner Schwimmding-Idee jetzt alle Holländer, die bisher mit ihrem Wohnwagen die großdeutschen Autobahnen verstopft haben, nun aufs Wasser wechseln, wage ich auch zu bezweifeln.

Dass die Ruhr von 15.10. - 15.4. gesperrt ist, weiß ich auch, doch außerhalb dieser Zeit herrscht reges treiben. Und das Schwimmding ist ja nicht zum dauerhaften liegen gedacht, sondern zum Fahren. ABER es braucht nun mal einen Heimathafen. Und bootige Boote "dürfen" auf der Ruhr liegen. Anderssein hat nun mal seinen Preis und in der Tat wird es sicher interessant, sich einmal die Definitionen von Hausboot, schwimmender Anlage uä. mit den entsprechenden "Volksdienern" zusammen durchzulesen. Da ich ja erst mal die Ruhr verlassen habe, ist ja auch keine Gefahr in Verzug (bzgl. Geldstrafe oä).

Dass ich die Nacht im Kreis fahrend verbringen könnte um damit irgendwelche schwachsinnigen Verordnungen zu umgehen, hat natürlich seinen Reiz. Doch damit würde ich bestimmt einen wegen unnötiger Lärmerzeugung reinkriegen?!?

Fakt: mein Schwimmding ist ein Sportboot bzw Kleinfahrzeug. Und wenn ich genug Ruhe getankt und recherchiert habe, werde ich den Kampf mit der Behörde wohl aufnehmen - oder nach Neubrandenburg auswandern. Da ist man nämlich toleranter, vielleicht oder gerade weil da früher jeder Trabbi fahren musste. Individualität ist nun mal nicht selbstverständlich...

Handbreit, Uwe
Gesperrt ist die Ruhr in der genannten Zeit NICHT! Nur das Befahren erfolgt dann auf eigene Gefahr. (Tonnen werden entfernt)
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Gruß, Klaus
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  #27  
Alt 07.09.2013, 07:22
Bandit1973 Bandit1973 ist offline
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Hmm...
Das Schwimmding ist als Sportboot Zugelassen.
D.H. es wurde Amtlich festgehalten, dass es kein Hausboot, Schwimmkörper oder ähnliches ist, sondern eben ein SPORTBOOT!!!!

z.B. der Jeep Wrangler kann ja auch als LKW Zugelassen werden.
http://www.jeep.at/wrangler/models/w...tml#ad-image-1
mit allen Steuerlichen und Versicherungstechnischen Vorteilen.
Auch wenn es kein LKW ist, ist eben Amtlich festgehalten, dass er ein LKW ist!!!!!
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  #28  
Alt 07.09.2013, 07:27
Wutsch Wutsch ist offline
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Zitat:
Zitat von Danger38 Beitrag anzeigen
Gesperrt ist die Ruhr in der genannten Zeit NICHT! Nur das Befahren erfolgt dann auf eigene Gefahr. (Tonnen werden entfernt)
Wenn Du Dein Boot irgendwie auf den Kettwiger Stausee draufbekommst, kannst Du in dieser Zeit dort fahren. ABER die Slipanlage ist dann auch verbarrikadiert.
Und die Begründung dafür, das alle Boote zwischen Oktober und April vom Stausee runter müssen, ist HOCHWASSER. Und das gibt es seit 1950 da nicht mehr, weil das Stauwehr seit dem dort steht...

Und dann wäre noch das auf dem See dauerhaft liegende Restaurantschiff "Thetis".
Moment mal?!? Ruhrverordnung, Paragraph 11 Abs. 4: Das liegen von Gaststättenschiffen... ist untersagt.

Naja, vielleicht ist ein Restaurantschiff nach Ansicht der Bezirksregierung in Düsseldorf kein Gaststättenschiff?

Handbreit, Uwe
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  #29  
Alt 07.09.2013, 07:39
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Thomas_B Thomas_B ist offline
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Wer Ausdrücke wie 'großdeutsche Autobahn' verwendet, der gehört nicht verscheucht, sondern versenkt.
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Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz

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  #30  
Alt 07.09.2013, 07:50
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Emotion Emotion ist offline
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Zitat:
Zitat von Bandit1973 Beitrag anzeigen
Hmm...
Das Schwimmding ist als Sportboot Zugelassen.
D.H. es wurde Amtlich festgehalten, dass es kein Hausboot, Schwimmkörper oder ähnliches ist, sondern eben ein SPORTBOOT!!!!

z.B. der Jeep Wrangler kann ja auch als LKW Zugelassen werden.
http://www.jeep.at/wrangler/models/w...tml#ad-image-1
mit allen Steuerlichen und Versicherungstechnischen Vorteilen.
Auch wenn es kein LKW ist, ist eben Amtlich festgehalten, dass er ein LKW ist!!!!!

Die Zulassung als "Sportboot" betrifft "nur" die Führerscheinvorschriften bzw. die wenn es kein "Sportboot" Zulassungsseitig ist Ausrüstungsvorschriften.

Und der Hauptzweck eines Bumscontainers auf einem Floß oder Schwimmponton ist unstrittig das wohnen und nicht der Wassersport!!
__________________
mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #31  
Alt 07.09.2013, 08:13
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tlaki tlaki ist offline
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Zitat:
Zitat von Wutsch Beitrag anzeigen
Und die Begründung dafür, das alle Boote zwischen Oktober und April vom Stausee runter müssen, ist HOCHWASSER. Und das gibt es seit 1950 da nicht mehr, weil das Stauwehr seit dem dort steht...

Und dann wäre noch das auf dem See dauerhaft liegende Restaurantschiff "Thetis".
Moment mal?!? Ruhrverordnung, Paragraph 11 Abs. 4: Das liegen von Gaststättenschiffen... ist untersagt.

Naja, vielleicht ist ein Restaurantschiff nach Ansicht der Bezirksregierung in Düsseldorf kein Gaststättenschiff?

Handbreit, Uwe
Die Sperrung der Ruhr bei Hochwasser
regelt §13. Für die Sperrung ist der
amtliche Pegel Hattingen zuständig.
Und die Sache mit dem Restaurantschiff
ist halt die Logig der Behörden.
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Grüsse aus dem Bergischen Land Thomas
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  #32  
Alt 07.09.2013, 08:26
Bandit1973 Bandit1973 ist offline
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Und der Hauptzweck eines Bumscontainers auf einem Floß oder Schwimmponton ist unstrittig das wohnen und nicht der Wassersport!!
Tja, und der Hauptzweck des von mir verlinkten Jeep, ist unstrittig NICHT Lasten zu Transportieren (was der Begriff Lastkraftwagen impliziert).
Nichtsdestotrotz wird er als solcher anerkannt, besteuert und Versichert!!!!
Warum sollte das beim Boot anders sein???

Okay, evtl. gibts in D abweichende Bestimmungen,
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  #33  
Alt 07.09.2013, 08:27
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KaiB KaiB ist offline
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http://www.ce-zeichen.de/klassifizie...portboote.html

Freizeitzwecke sind Bestandteil der Definition Sportboot.
Wenn eine Behörde etwas als Sportboot akzeptiert und eine andere nicht, dann stimmt schon was im System nicht.

Davon ab, ginge es rein ums campen auf dem Bach müßte man auch reihenweise Segel- und Mopedboote, die auch von Laien als Sportboote erkannt würden, verbannt werden.
Viel liegen quasi dauerhaft im Hafen oder wackeln von a nach b um wieder einige Zeit zu bleiben.
Da ist der Unterschied zu diesem Prahm hier doch schon merklich geringer, sofern es die Verwendung anbelangt.

Wenn ein dicker Verdränger durch den Kanal schleicht ist das "Sport", tut der Prahm dasselbe ist es das nicht. Woran macht man das fest?

Ich vermute (sic) in diesem Fall eher das der Eimer nicht in die subjelktive gutbürgerliche/spießige Defnition paßt, wie er auch hier im Forum polarisiert.
__________________
Gruß
Kai
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  #34  
Alt 07.09.2013, 08:47
Wutsch Wutsch ist offline
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Kai,

Du sprichst mir aus der Seele! Sicher polarisiert das Schwimmding, wobei wir wieder bei Arroganz und Intoleranz sind. Großdeutsche Autobahn verleitet jemanden zur Aussage, dass das Schwimmding versenkt werden soll, HOLLÄNDISCHE KRIEGSMARINE "darf" hier ungestraft geschrieben werden?!?

ABER darum geht es nicht, zurück zum Thema:

Sportboot = Freizeit auf dem Wasser! Und zwar in Ruhe und ohne Bürokratismus. Ich weiß, dass das ein Kampf gegen Windmühlen ist und wenn mein Sportboot kein Hausboot ist, sagt der nächste, dass es ein Wohnschiff ist (wo ist denn da wohl der Umterschied?). Und wenn es weder ein Hausboot noch ein Wohnschiff ist, na denn eben eine schwimmende Anlage. Und DAS find ich krank an System. Und das ein PKW mal eben nur durch die Art der Zulassung zum LKW wird, zeigt doch wie gummiartig alles ausgelegt werden kann: Nämlich genau so, wie eine Behörde, ein Sachbearbeiter, ein Richter, oder ein Beamter (oder die jeweils weibliche Form) es gerade eben braucht !!!

Danke nochmal AN ALLE für die rege Teilnahme!

Handbreit, Uwe
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  #35  
Alt 07.09.2013, 12:51
inselfan54 inselfan54 ist offline
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Ich verstehe mal wieder die ganze Aufregung nicht.

Da gibt es eine Verordnung, die im Einzelfall umgesetzt werden soll, und nun geht das Geschrei des Betroffenen los: "Ich finde das doof, und weil mich das stört, darum sollte man doch das ganze skandalisieren und das Fernsehen und am besten noch die Bildzeitung einschalten."

Sinnvoll wäre doch, sich mal völlig emotionslos und wertneutral die entsprechende Verordnung anzusehen und zu prüfen, ob sie hier anzuwenden ist. Fakt ist doch, dass dies hässliche Teil weder Wohnschiff noch Schwimmkörper ist. Ob es ein Haus- oder ein Sportboot ist, dass dürfte wesentlich auch von der Nutzung abhängen. Wenn die gesamte Saison die Ruhr hoch und runter getuckert wird, dann überwiegt wohl der Sportbootcharakter. Dient es den ganzen Sommer über als Unterkunft an weitgehend einem festen Liegeplatz, dann ist es wohl ein Hausboot. Und dann hat der Verordnungsgeber das Recht und vielleicht auch einen Grund, es von der Ruhr zu verbannen. Ob er dabei andere Boote beläßt, die nach dem äußeren Anschein auch gegen die Verordnung verstoßen, spielt keine Rolle. Ebenso wenig, wie ich mich gegen ein Falschparkknöllchen wehren kann, weil noch andere Autos im Verbotsbereich parkten, so wenig gibt es hier einen Gleichbehandlungsgrundsatz im Unrecht.

Sollte das dem Betroffenen nicht passen, so hat er ja die Möglichkeit des Widerspruchs gegen diesen Verwaltungsakt. Statt dessen aber hier kleinmädchenhaft rum zu jammern bringt gar nix.

Gruß Udo
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  #36  
Alt 07.09.2013, 13:51
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CHEERIO 3 CHEERIO 3 ist offline
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@Kai
ich vermute du hast mit deiner Aussage leider recht

Zitat:
Ich vermute (sic) in diesem Fall eher das der Eimer nicht in die subjelktive gutbürgerliche/spießige Defnition paßt, wie er auch hier im Forum polarisiert.
Das Schwimmding ist doch eine perfekte Lösung um binnen gemütlich rumzuschippern
Und ob ein eiförmiger Plastikbecher soviel schöner ist ...

Zur Problemmatik des Befahrungsverbot kann ich aber nichts beitragen, ich kenne weder das Revier noch die manchmal komischen deutschen Vorschriften

Jürg
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wer faul sein will, muss schlau sein!
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  #37  
Alt 07.09.2013, 16:34
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redbullcarsten redbullcarsten ist offline
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Ich bin nur immer wieder verwundert wie manche Verordnungen interpretiert und ausgelegt werden (von den Behörden).
So fahren auf der Ruhr mehrere Escargot Boote (Charter Hausboote nach Franz. Bezeichnung: Schnecke diese Dinger behindern den Verkehr auf der Ruhr sicher mehr als dieses "Schwimmding", und auch bei von der "Grünen Flotte" geführten Kanutouren von Kettwig zum Mülheimer Hafen fährt öfters ein Schwimmponton mit Grill usw mit auch das Gaststättenschiff darf in Kettwig liegen und in Mülheim gegenüber der Stadthalle lag auch Jahrelang ein Schiff mit Cafe... man sieht also es kommt für die "Behörde" einzig und allein darauf an, wer denn dort die Schiffe betreibt.
Es ist also alles willkürlich.....
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CARPE DIEM
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  #38  
Alt 07.09.2013, 16:42
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Mich würde mal interessieren was dieser Beamte unternimmt, wenn man einen Amphicar
dort festmacht. Ist ja zulassungsrechtlich auch ein Kleinfahrzeug ( Sportboot), aber auch ein KFZ ( ein nicht schienengebundenes motorbetriebenes Landfahrzeug).
__________________
Gruß Albert
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  #39  
Alt 07.09.2013, 16:44
Sunseeker_Portofino Sunseeker_Portofino ist offline
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Achja, habe schon einen Amhicar mit AHK geseheen, dann daran noch ein Schwimmding und Er wird durchdrehen.
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Gruß Albert
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  #40  
Alt 07.09.2013, 17:33
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tlaki tlaki ist offline
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So ein Amphibienfahrzeug habe ich
im Juli auf der Ruhr gesehen. Ein
Paar Stunden zuvor war die Rennleitung da.
Die Jungs hätten bestimmt ihren Spaß gehabt.

__________________
Grüsse aus dem Bergischen Land Thomas
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  #41  
Alt 07.09.2013, 18:30
Tonne5 Tonne5 ist offline
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Soweit ich weiss, lässt man beim WSA in der Regel ein Kleinfahrzeug zu und bekommt dann einen Ausweis für das Kleinfahrzeugkennzeichen;

Der Eintrag über die Fahrzeugart (in dem Ausweis) ist rechtlich nachrangig und sagt über die tatsächliche Beschaffenheit /Definition nix aus.

Egal ob da Sportboot, Yacht, Trimaran, Angelboot usw. steht- Niemand kontrolliert vor der Erteilung des Kennzeichens die tatsächliche Beschaffenheit des Wasserfahrzeuges.

Es kann sich also keiner auf ne "Sportbootzulassung" berufen, oder?

Oder hat da tatsächlich einer von Euch ne "Sportbootzulassung" (Wortlaut)?

Frage an den TE:
Schwimmt das Dingen, oder stösst das Wasser es aufgrund seiner hässlichkeit ab?
__________________
....und immer eine handbreit... Kai
---------------------------------
Lächle - du kannst sie nicht alle töten
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  #42  
Alt 07.09.2013, 18:58
Benutzerbild von Zzindbad
Zzindbad Zzindbad ist offline
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Ich kann mir nicht vorstellen, dass man bei uns in Berlin und Brandenburg wegen solcher Bagatellen von Behörden angemacht wird. Hier fahren so viele seltsame Fahrzeuge auf dem Wasser, man kann nur staunen.

Tom
__________________
Meine Artikel über Fototechnik: photoinfos.com
Mein Blog über Boote und Reisen: oxly.de
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  #43  
Alt 07.09.2013, 23:00
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Joshua Slocum Joshua Slocum ist offline
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Irgendwie komm ich nicht daran vorbei, meinen Senf zum Thema zu leisten.
Es liegt wohl daran, dass ich selber gelegentlich auf der Ruhr unterwegs bin.

Die Ruhrschiffahrtverordnung weist im 4. Abschnitt §11 Liegeplätze Absatz 4 folgendes aus:
Das Liegen von Gaststätten- und Wohnschiffen, Hausbooten, schwimmenden
Anlagen und Schwimmkörpern und vergleichbaren Anlagen auf der Ruhr und den Stauseen ist untersagt.

Weiter gibt es die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO)
In deren erstem Teil steht:

Gemeinsame Bestimmungen für alle Binnenschifffahrtsstraßen
Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen § 1.01 Begriffsbestimmungen

Ein Kleinfahrzeug wird dort wie folgt definiert:

Absatz 14: „Kleinfahrzeug”: ein Fahrzeug, dessen Schiffskörper, ohne Ruder und Bugspriet, eine größte Länge von weniger als 20,00 m aufweist, einschließlich Segelsurfbrett, Amphibienfahrzeug, Luftkissenfahrzeug und Tragflügelboot, ausgenommen

a) ein Fahrzeug, das nach seiner nach § 6 der Binnenschiffsuntersuchungsordnung erteilten Fahrtauglichkeitsbescheinigung (Fahrtauglichkeitsbescheinigung) zugelassen ist, andere Fahrzeuge, die nicht Kleinfahrzeuge sind, zu schleppen, zu schieben oder längsseits gekuppelt mitzuführen,

b) ein Fahrzeug, das zur Beförderung von mehr als zwölf Fahrgästen zugelassen ist,

c) eine Fähre

d) ein Schubleichter sowie

e) ein schwimmendes Gerät.

Absatz 10. „schwimmendes Gerät”: eine schwimmende Konstruktion mit mechanischen Einrichtungen, die dazu bestimmt ist, auf Wasserstraßen oder in Häfen zur Arbeit eingesetzt zu werden, insbesondere ein Bagger, Elevator, Hebebock oder Kran;

Absatz 11. „schwimmende Anlage”: eine schwimmende Einrichtung, die in der Regel nicht zur Fortbewegung bestimmt ist, insbesondere eine Badeanstalt, ein Dock, eine Landebrücke oder ein Bootshaus;

Absatz 12. „Schwimmkörper”: ein Floß und andere einzeln oder in Verbindung fahrtauglich gemachte Gegenstände, soweit sie nicht ein Fahrzeug oder eine schwimmende Anlage sind;

Absatz 21. „Sportfahrzeug”: ein Fahrzeug, das für Sport- oder Erholungszwecke verwendet wird und kein Fahrgastschiff ist;


Weder in der Ruhrschiffahrtsverordnung noch in der übergeordneten Binnenschifffahrtsstraßenordnung wird der Begriff "Hausboot" definiert.

Es ist in der Begriffsbestimmung lediglich von Kleinfahrzeugen und Sportfahrzeugen die Rede.
Die Bezeichnung Hausboot erscheint mit somit lediglich als auslegungsfähige Bezeichnung einer undefinierten Sache ohne rechtliche Relevanz.
Viel mehr gibt der Begriff "Sportfahrzeug" auskunft über die Verwendung des Fahrzeugs ohne auf dessen äusserliches Erscheinungsbild einzugehen.
Bei diesem etwas gewöhnugsbedürftigen Konstrukt handelt es sich also um ein 1. Kleinfahrzeug, 2. ein Sportfahrzeug.

Im übrigen sind Binnenschiffahrtsstraßenordnung und Ruhrschiffahrtsordnung immer in ihrer jeweils gültigen Form an Bord mitzuführen.
Warum? Um sie, wie in diesem Fall, den Jungs von der feuchten Fraktion unter die Nase zu halten um denen mal zu zeigen, wo der Igel seine Lockenwickler aufbewahrt.

Gruß Robin

P.s. Der obige Text stellt keine Beratung im Sinne einer juristischen Rechtberatung dar, sondern beschreibt ausschließlich meine persönliche Sichtweise zum Fall.
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  #44  
Alt 08.09.2013, 10:46
Wutsch Wutsch ist offline
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Tach zusammen!

Redbullcarsten hat es auf den Punkt gebracht!
Es geht mir nach wie vor in keinster Weise darum, mit meinem Schwimmding einen Schönheitswettbewerb zu gewinnen, sondern

@inselfan54 nicht kleinmädchenhaft zu jammern, ABER etwas gegen die Beamtenwillkür zu unternehmen. Die Bildzeitung gehört übrigens nicht zu den von mir favorisierten Medien, ich habe eine eigene Meinung!

@tonne5 um Deine Frage bezüglich der Schwimmfähigkeit meines SCHWIMMdings zu beantworten, solltest Du Dir jemanden zur Hilfe nehmen, der lesen kann und ihm sagen, dass er Dir bitte meinen Eröffnungsbeitrag vorliest. Im Übrigen ist Dein Beitrag eine weitere Bestätigung für das Vorhandensein von Spießertum und Arroganz!

@ redbullcarsten Wenn ich den hilfreichen Inhalt Deines Beitrages zitieren werde, vermeide ich die Quelle zu nennen, aus der mein Wissen stammt. So machen es andere ja auch schonmal gerne.
Ich gebe mein Ehrenwort!!!

Handbreit, Uwe
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  #45  
Alt 08.09.2013, 11:48
rcastor rcastor ist offline
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Ich finde die Ausführungen von Robin hilfreicher als die "Tipps " von Redbullcarsten. Anschwärzen von anderen Sündern rechtfertigt Dein Vergehen, wenn es denn eines ist nicht. Und mit dem Argument dass andere ein Hausboot betreiben dürfen, würdest Du sicher keines genehmigt bekommen.

Bei Deinem "Schwimmdings" (Wieso hast Du dieses Kindergarenwort gewählt und nennst es nicht mit der richtigen Bezeichnung? Ich sehe es als, in den USA sehr gängiges Pontonboot an) handelt es sich eindeutig nicht um ein Wohn- oder Hausboot. Diese definieren sich über die Art der Nutzung und nicht über die Bauart. Auch wenn sie oft Bauart bedingte Eigenschaften haben. Wie zum Beispiel viel Wohnraum, keinen Motor, keinen Steuerstand, Heizung, Sanitäranlagen....) Wenn Dein Pontonboot ein Hausboot ist dann sind es die meisten größeren Boote auch.
Du nutzt das Boot für Freizeitzwecke und eben nicht als Wohnung, auch wenn Du am Wochenende oder im Urlaub mal drauf schläfst. Damit ist es wie Robin schon schreibt eindeutig ein Kleinfahrzeug und ein Sportfahrzeug. Und damit eindeutig keines der verbotenen Sonderfahrzeuge.

Gruß Rolf
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  #46  
Alt 08.09.2013, 11:59
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Tach zusammen!

Sorry Rolf, habe mich in meinem vorherigen Beitrag beim "falschen" Tipgeber bedankt.
Mein Dank gilt Robin für seine Ausführungen!

Handbreit, Uwe
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  #47  
Alt 08.09.2013, 12:55
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Flip Flip ist offline
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Flip eine Nachricht über ICQ schicken
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Hallo Uwe,

Du hast eine Aufforderung bekommen, der du nachgekommen bsit. Rechtliche Konsequenzen scheinen daher nicht mehr zu befürchten. Wende die mit deinem Sachverhalt doch einfach mal an die zuständige Stelle und beschreibe deine Sihtweise der Dinge, stelle kalr, dass du kein Hausboot bewegst und dort nur über Nacht festegmacht hast. Stele vorab sicher, das der Anleger an dem du lagst, eine Genehmigung hatte und erbitte eine Stellungnahme, warum du der Stelle vewiesen wurdest. Eine hinzuziehen der Zeitung und ein Skandalisierung halte ich für das falsche Vorgehen und führt nur zu einer Verhärtung der Fronten.
Das Restaurantschiff in Kettwig genießt möglicherweise Bestandschutz (mit Altgenehmigung) oder hat eine Ausnahme bekommen, ist aber auch schwerlich mit deinem Fahrzeug zu vergleichen. Was die Tretboot machen kann ich dir nicht sagen, da ich die selten nur zu Gesicht bekomme.


Ein Gespräch auf perönlicher Ebene im ruhigen und sachlichen Umfeld mit entsprechenden Argumenten hat schon mehr bewegt als öffentliche Angriffe.

So long der Flip
mit einem Rat.


Und bedenkt immer: Jede Regelung hat irgendwann einen Grund gehabt, warum sie aufgestellt wurde, auch wenn dieser nicht ersichtlich ist.
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  #48  
Alt 09.09.2013, 11:41
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Mangusta Mangusta ist offline
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Auch unter der Gefahr, daß ich mich total unbeliebt mache - ich kann die amtliche Regelung nachvollziehen.

Aus irgend einem Grund ist die Ruhr zu einem Gewässer erklärt worden, auf dem Wassersport betrieben werden soll / darf / kann.

Zum Wassersport gehört in der Regel nun mal auch Wellenschlag.

Und dieser Wellenschlag ist eigentlich immer verboten, wo stationäre Einrichtungen und Wohnboote liegen.

Wenn an der Ruhr demnächst dutzende Wohnboote liegen würden und jemand würde dort Wassersport mit entsprechendem Wellenschlag betreiben...

Den Wohnwagen kann man genausogut auch dort aufs Land stellen und die Wassersportler weiter Wassersport betreiben lassen.


Gruß

Rolf
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  #49  
Alt 09.09.2013, 11:52
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Du hast das irgendwie nicht verstanden. Der TE will mit seinem "Schwimmding" fahren wie jedes Sportboot auch, und die liegen auch die meiste Zeit irgendwie fest.
Wo ist ein Unterschied in der Benutzung, nur weil die Kajüte nicht schiffig aussieht sondern halt ein Wohnwagen ist/war?
Oder sind auf der Ruhr generell Boote mit Wohngelegenheit verboten? Gibt es eine Regelung, wie der Aufbau eines Sportbootes aussehen muß?
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Gruß
Ewald
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Alt 09.09.2013, 12:40
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Hier dann erstmal das Verordnungsteil, über das geredet wird.

http://www.brd.nrw.de/verkehr/schiff...ruhr_schvo.pdf

So long der Flip
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Motorleistung wird völlig überbewertet.
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