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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#51
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Zitat:
Ohne überhaupt einzelne Apps zu kennen, kann ich mir diese durchaus komfortabel vorstellen - wenn z.B. automatische Rechenoptionen vorhanden sind. Auch ist das Korrigieren von Schreibfehlern durchaus bequemer. Jedoch sollte auch hier das Verbot beachtet werden, Einträge nachträglich zu ändern oder zu löschen.
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#52
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Ich führe ein Logbuch wenn ich auf Törn bin, bei Tagesausflügen nicht.
Das hilft mir dann z.B. einen Reisebericht auf meiner Homepage zu schreiben oder auch nur um die Fotos einem Ort zuzuordnen. Ich vermerke außer Besonderheiten wieviel getankt, Start und Ankunftszeit mit den Orten und so was wie Abweichungen vom Törnführer etc. Alles locker und formlos Weder auf See noch Binnen sehe ich eine Logbuchpflicht für mich. Beim MoBo führe ich eines um z.B. nachlesen zu können wann welche Wartung gemacht wurde. Ist aber eher ein Bordbuch.
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#53
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Für Android keine vernünftige, beim angefressenen Obst gibts ne tolle, der Entwickler macht leider nur Apple
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#54
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Zitat:
auf Android schau mal nach LD-LOG, einfach zu bedienen, sehr geringer Stromverbrauch, man kann Bilder einfügen, für Trips kannst du tägliche Routen erstellen usw. Es gibt eine kostenlose Testversion. Ich lasse die App vom Start bis zum Anlegen mitlaufen und schreibe handschriftlich besondere Tagesereignisse auf, wie bunkern von Benzin und Wasser, Crew und Gäste, Wetter usw. Ich denke, keine Versicherung wird diese Aufzeichnungen im Schadenfall interessieren. Welche App meinst du von Apple, ist für einige vielleicht interessant.
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Sportliche Grüße . Alfred Für die Jüngeren: LED ZEPPELIN ist KEIN beleuchtetes Luftschiff.
Geändert von molaboot (30.03.2018 um 14:09 Uhr)
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#55
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Sersn Alfred,
klingt gut. Ich habe immer das Problem, dass ich (bei meiner bisher genutzten App) beim Anlegen vergesse, die Tour zu stoppen und erst zuhause merke, dass meine Hoppetosse einen neuen Geschwindigkeitsrekord aufgestellt habe. Kann ich solche versehntlich aufgezeichneten Landtouren nachträglich löschen? Ansonsten: ich führe auch eine Art Logbuch in der alle Ausflüge und Touren mit Crew, Strecke und Zeit verzeichnet sind. Dazu Tankstopps, Reparaturen etc. Viele Grüße Tobias |
#56
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Hallo Tobias,
wenn ich mich richtig erinnere, kannst du durch löschen der letzten Wegpunkte, "deine Route" kürzen. Habe ich glaube ich schon mal gemacht.
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Sportliche Grüße . Alfred Für die Jüngeren: LED ZEPPELIN ist KEIN beleuchtetes Luftschiff.
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#57
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Wie heißt die App?
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#58
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Na ja, es wurde hier im Forum schon viel zu dem Thema geschrieben. Ich habe kürzlich den UBI gemacht und das Thema Funkttagebuch wurde dabei angesprochen. Auf meine Nachfrage hin erzählte der Fahrlehrer aus eigener Erfahrung. Er führt ein Logbuch und notiert die wichtigsten Dinge, einschließlich wichtiger Funkverkehr, und hat damit schon eine Klage abwenden können. Es war ja hier der Binnenbereich angesprochen. Da das Thema tatsächlich schwammig geregelt ist scheint es doch logisch zur eigenen Absicherung einen geeigneten Nachweis über die wichtigsten Daten und Ereignisse eines Bootstörns zu führen. Ich muß dabei zwar auch manchmal etwas schmunzeln, aber sei´s drum. Das ganze halte ich so schmal wie möglich.
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Liebe Grüße von der Lahn, Roland
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#59
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Ich verstehe die Frage nicht ganz....SELBSTVERSTÄNDLICH führe ich Logbuch.
Wie könnte ich sonst zum Beispiel guten Gewissens zum baden die paar Minuten aufn See raus? Was wäre wenn ich in Seenot geriete? Wer zahlt dann??? Wenn ich mit mehr als mir alleine fahre, wo kämen wir hin wenn ich nicht vorab SCHRIFTLICH den Kapitän bestimmt hätte? Nein Nein, das würde ja in Anarchie ausarten, das möchte ich auf keinen Fall. Logbuch also unerlässlich, binnen sowieso. Da gibt's auch keine zwei Meinungen. Alles andere wäre fahrlässig. Mit Vorsatz.
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#60
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Ohne diesen Thread wäre ich ehrlich nie auch nur auf die Idee gekommen, ein Logbuch zu führen. Mein GPS-Plotter zeichnet unaufgefordert jeden Track auf und ich kann mir (bei Bedarf) zu Hause in Ruhe ansehen, wann ich wo, wie schnell und bei welcher Wassertiefe und Temperatur lang gefahren bin. Das soll auch weiterhin ausreichend sein.
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#61
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Und nicht vergessen! Logbuch monatlich vom Hafenmeister abstempeln und unterschreiben lassen und die Kopie an die Versicherung schicken.
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#62
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Mal Spaß beiseite.
Die meisten von uns führen wahrscheinlich eine Datei oder eine Bordklade, wo man bestimmte Dinge die das Boot betreffen einträgt. Zum Beispiel: Mit Motorstunden und Datum: Tankungen Ölwechsel Maschine Filterwechsel Maschine Ölwechsel Generator Filterwechsel Generator Keilriemen Wechsel Kontrolle Ventilspiel Kühlmittel Wechsel Nachstellen Stopfbuchse Impeller Wechsel Motor Impeller Wechsel Generator Aktivkohlefilter Fäkalientank Wechsel Trinkwasserfilter Erneuerung von Pumpen (Trinkwasser, Toilette usw) Das hilft dir immer genau zu wissen, das alles im Lack ist und du brauchst dich nicht auf dein Gefühl zu verlassen. Im schlimmsten Fall könnest du nachweisen, das dein Schiff durch stetige Wartung immer betriebssicher ist. Lass das mit dem aufschreiben der Strecken im Binnenbereich mal sein. Da brauchst du ja eine Sekretärin. Wenn ich Leute an Bord habe die noch nie auf einem Schiff waren, werden die "spielerisch" in die Sicherungseinrichtung eingewiesen. D.h. man zeigt so nebenbei wo die Schwimmwesten und die Feuerlöscher sind. Ich mach da keine Übung draus. |
#63
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https://logbook-app.com/logbuch-app.html ich hatte damals auch den Entwickler angeschrieben, aber er macht nur Apple. Die fände ich einfach top. |
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Is für mich Spielkram. Vielleicht bin ja zu konservativ...
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"Ich will Sommer !" |
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Fahrlässiger Vorsatz oder vorsätzliche Fahrlässigkeit, das ist ja wie ein bisschen schwanger ...
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#66
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Auf See sieht das anders aus. Kommt es zu einem Vorfall, in dem die Versicherung tätig werden muss, fordern die "Deine" Nautischen Aufzeichnungen für die Rekonstruktion. Wenn Du die nicht vorweisen kannst, hat man schon mal schlechte Karten. Vor dem Seeamt heißt das dann "Schlechte Seemannschaft".
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"Ich will Sommer !" |
#67
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Zitat:
Bezüglich Seetagebücher bezieht sich ELWIS ausschließlich auf das SchSG und die SchSV, die Vorschriften zur Dokumentation sicherheitsrelevanter Sachverhalte enthalten. Wörtlich heißt es z.B.: Hat der Skipper zum Beispiel bei Verwicklung in einen Seeunfall nachweislich vorherige schadensrelevante sicherheitsbezogene Sachverhalte nicht eingetragen, so kann sich dies im Haftungsfall für ihn unter Umständen belastend auswirken. Was soll man den vorweisen können, wenn es KEINE schadensrelevanten, sicherheitsbezogenen Sachverhalte einzutragen gab Wo das Schiff wann war und ob da Tante Lieschen mit an Bord war, dürfte absolut irrelevant sein. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#68
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Zitat:
OK, wenn Du dort Tante Lieschen verewigen willst, kannst Du das ja machen. Dafür hab ich keinen Platz
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"Ich will Sommer !" |
#69
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Davon steht nichts in meinen Versicherungsbedingungen.
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#70
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Ich denke Du bist nicht auf See unterwegs. Binnen führe ich auch nix.
Auf See ist es für die Berufsschifffahrt Pflicht und alle machen es, nicht ohne Grund. Wenn was passiert, liegt die Beweislast beim Schiffsführer.(s.o.) Da ist ein Logbuch schon wertvoll, wenn die Schlaumeier v. Versicherung und Seeamt ihre Fragen stellen. Denn es ist ein anerkanntes Dokument. Ausserdem gehört es für mich draussen zur guten Seemannschaft. Habe es so gelernt.
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"Ich will Sommer !" |
#71
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Sind wir hier im Berufsschiffer-Forum?
Ja ich bin binnen unterwegs. Ich würde aber auch bei einem Ausflug auf See mit meinem Trailer-Boot nicht auf die Idee kommen, ein Logbuch zu schreiben. Was sollte ich da eintrage, was das GPS nicht aufzeichnet? Schiffsführer bin ich und an einen Unfall würde ich mich schon erinnern. Wenn ich mit einem großen Boot / Schiff eine längere Tour auf See mache, eventuell die Rudergänger wechseln etc. ist das natürlich etwas anderes.
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#72
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Zitat:
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"Ich will Sommer !"
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#73
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Zitat:
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#74
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Zitat:
Der Eigner/Schiffsführer muss im Zweifel nachweisen, dass er seinen Anspruch versichert hat (Ausschlüsse, Verstöße) und den gegenüber der Vers. geltend machen. Wenn die ablehnt, kannst Du mal kurz überlegen, bei wem die Beweislast liegt. Viel Spass, beim juristischen Tauziehen um die Beweislastumkehr Aber es ging hier glaub ich um die Sinnhaftigkeit eines Logbuch`s... (s.o.)
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#75
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Zitat:
Will der Versicher daraufhin einen Auschlussgrund oder Vertragsverstoß geltend machen, dann obliegt ihm der diesbezügliche Nachweis. Um wieder zum Logbuch zurück zu kommen, dessen Fehlen dürfte kein diesbezüglicher Nachweis sein. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
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