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  #51  
Alt 29.03.2018, 20:24
Pepper Pepper ist offline
Admiral
 
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Zitat:
Zitat von Flippus Beitrag anzeigen
...
ich habe gesehen, dass es auch Logbuch Apps gibt - was haltet ihr davon?
...
Grundsätzlich sind auch digital geführte Seetagebücher zulässig.
Ohne überhaupt einzelne Apps zu kennen, kann ich mir diese durchaus komfortabel vorstellen - wenn z.B. automatische Rechenoptionen vorhanden sind. Auch ist das Korrigieren von Schreibfehlern durchaus bequemer.
Jedoch sollte auch hier das Verbot beachtet werden, Einträge nachträglich zu ändern oder zu löschen.
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  #52  
Alt 29.03.2018, 22:57
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
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Ich führe ein Logbuch wenn ich auf Törn bin, bei Tagesausflügen nicht.
Das hilft mir dann z.B. einen Reisebericht auf meiner Homepage zu schreiben oder auch nur um die Fotos einem Ort zuzuordnen.
Ich vermerke außer Besonderheiten wieviel getankt, Start und Ankunftszeit mit den Orten und so was wie Abweichungen vom Törnführer etc.
Alles locker und formlos

Weder auf See noch Binnen sehe ich eine Logbuchpflicht für mich.

Beim MoBo führe ich eines um z.B. nachlesen zu können wann welche Wartung gemacht wurde. Ist aber eher ein Bordbuch.
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  #53  
Alt 30.03.2018, 10:40
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skipper_winni skipper_winni ist offline
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Zitat:
Zitat von Flippus Beitrag anzeigen
Hi,
ich habe gesehen, dass es auch Logbuch Apps gibt - was haltet ihr davon?

Beste Grüße,
JP
Für Android keine vernünftige, beim angefressenen Obst gibts ne tolle, der Entwickler macht leider nur Apple
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Dirk


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  #54  
Alt 30.03.2018, 11:32
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molaboot molaboot ist offline
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Zitat:
Zitat von skipper_winni Beitrag anzeigen
Für Android keine vernünftige, beim angefressenen Obst gibts ne tolle, der Entwickler macht leider nur Apple
Hallo zusammen,

auf Android schau mal nach LD-LOG, einfach zu bedienen, sehr geringer Stromverbrauch, man kann Bilder einfügen, für Trips kannst du tägliche Routen erstellen usw. Es gibt eine kostenlose Testversion.

Ich lasse die App vom Start bis zum Anlegen mitlaufen und schreibe handschriftlich besondere Tagesereignisse auf, wie bunkern von Benzin und Wasser, Crew und Gäste, Wetter usw.

Ich denke, keine Versicherung wird diese Aufzeichnungen im Schadenfall interessieren.

Welche App meinst du von Apple, ist für einige vielleicht interessant.
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Sportliche Grüße
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Alfred
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Geändert von molaboot (30.03.2018 um 14:09 Uhr)
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  #55  
Alt 30.03.2018, 17:07
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Plauderzauber Plauderzauber ist offline
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Sersn Alfred,

klingt gut. Ich habe immer das Problem, dass ich (bei meiner bisher genutzten App) beim Anlegen vergesse, die Tour zu stoppen und erst zuhause merke, dass meine Hoppetosse einen neuen Geschwindigkeitsrekord aufgestellt habe. Kann ich solche versehntlich aufgezeichneten Landtouren nachträglich löschen?

Ansonsten: ich führe auch eine Art Logbuch in der alle Ausflüge und Touren mit Crew, Strecke und Zeit verzeichnet sind. Dazu Tankstopps, Reparaturen etc.

Viele Grüße
Tobias
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  #56  
Alt 30.03.2018, 18:52
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molaboot molaboot ist offline
Captain
 
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Hallo Tobias,

wenn ich mich richtig erinnere, kannst du durch löschen der letzten Wegpunkte, "deine Route" kürzen. Habe ich glaube ich schon mal gemacht.
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Sportliche Grüße
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Alfred
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  #57  
Alt 30.03.2018, 18:57
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schimi schimi ist offline
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Zitat:
Zitat von skipper_winni Beitrag anzeigen
Für Android keine vernünftige, beim angefressenen Obst gibts ne tolle, der Entwickler macht leider nur Apple
Wie heißt die App?
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  #58  
Alt 30.03.2018, 19:07
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Käpt'n Rook Käpt'n Rook ist offline
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Na ja, es wurde hier im Forum schon viel zu dem Thema geschrieben. Ich habe kürzlich den UBI gemacht und das Thema Funkttagebuch wurde dabei angesprochen. Auf meine Nachfrage hin erzählte der Fahrlehrer aus eigener Erfahrung. Er führt ein Logbuch und notiert die wichtigsten Dinge, einschließlich wichtiger Funkverkehr, und hat damit schon eine Klage abwenden können. Es war ja hier der Binnenbereich angesprochen. Da das Thema tatsächlich schwammig geregelt ist scheint es doch logisch zur eigenen Absicherung einen geeigneten Nachweis über die wichtigsten Daten und Ereignisse eines Bootstörns zu führen. Ich muß dabei zwar auch manchmal etwas schmunzeln, aber sei´s drum. Das ganze halte ich so schmal wie möglich.
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  #59  
Alt 30.03.2018, 21:51
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Ich verstehe die Frage nicht ganz....SELBSTVERSTÄNDLICH führe ich Logbuch.

Wie könnte ich sonst zum Beispiel guten Gewissens zum baden die paar Minuten aufn See raus?

Was wäre wenn ich in Seenot geriete? Wer zahlt dann??? Wenn ich mit mehr als mir alleine fahre, wo kämen wir hin wenn ich nicht vorab SCHRIFTLICH den Kapitän bestimmt hätte? Nein Nein, das würde ja in Anarchie ausarten, das möchte ich auf keinen Fall.

Logbuch also unerlässlich, binnen sowieso. Da gibt's auch keine zwei Meinungen. Alles andere wäre fahrlässig. Mit Vorsatz.
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  #60  
Alt 31.03.2018, 06:11
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Ohne diesen Thread wäre ich ehrlich nie auch nur auf die Idee gekommen, ein Logbuch zu führen. Mein GPS-Plotter zeichnet unaufgefordert jeden Track auf und ich kann mir (bei Bedarf) zu Hause in Ruhe ansehen, wann ich wo, wie schnell und bei welcher Wassertiefe und Temperatur lang gefahren bin. Das soll auch weiterhin ausreichend sein.
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  #61  
Alt 31.03.2018, 10:19
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Zitat:
Zitat von jaha Beitrag anzeigen

Logbuch also unerlässlich, binnen sowieso. Da gibt's auch keine zwei Meinungen. Alles andere wäre fahrlässig. Mit Vorsatz.
Und nicht vergessen! Logbuch monatlich vom Hafenmeister abstempeln und unterschreiben lassen und die Kopie an die Versicherung schicken.
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  #62  
Alt 31.03.2018, 10:40
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Mal Spaß beiseite.

Die meisten von uns führen wahrscheinlich eine Datei oder eine Bordklade, wo man bestimmte Dinge die das Boot betreffen einträgt.

Zum Beispiel:

Mit Motorstunden und Datum:

Tankungen
Ölwechsel Maschine
Filterwechsel Maschine
Ölwechsel Generator
Filterwechsel Generator
Keilriemen Wechsel
Kontrolle Ventilspiel
Kühlmittel Wechsel
Nachstellen Stopfbuchse
Impeller Wechsel Motor
Impeller Wechsel Generator
Aktivkohlefilter Fäkalientank
Wechsel Trinkwasserfilter
Erneuerung von Pumpen (Trinkwasser, Toilette usw)


Das hilft dir immer genau zu wissen, das alles im Lack ist und du brauchst dich nicht auf dein Gefühl zu verlassen. Im schlimmsten Fall könnest du nachweisen, das dein Schiff durch stetige Wartung immer betriebssicher ist.

Lass das mit dem aufschreiben der Strecken im Binnenbereich mal sein. Da brauchst du ja eine Sekretärin.

Wenn ich Leute an Bord habe die noch nie auf einem Schiff waren, werden die "spielerisch" in die Sicherungseinrichtung eingewiesen. D.h. man zeigt so nebenbei wo die Schwimmwesten und die Feuerlöscher sind. Ich mach da keine Übung draus.
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  #63  
Alt 31.03.2018, 12:04
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Zitat:
Zitat von molaboot Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

auf Android schau mal nach LD-LOG, einfach zu bedienen, sehr geringer Stromverbrauch, man kann Bilder einfügen, für Trips kannst du tägliche Routen erstellen usw. Es gibt eine kostenlose Testversion.

Ich lasse die App vom Start bis zum Anlegen mitlaufen und schreibe handschriftlich besondere Tagesereignisse auf, wie bunkern von Benzin und Wasser, Crew und Gäste, Wetter usw.

Welche App meinst du von Apple, ist für einige vielleicht interessant.
Danke kannte ich noch nicht gucke ich mir mal an

Zitat:
Zitat von schimi Beitrag anzeigen
Wie heißt die App?
https://logbook-app.com/logbuch-app.html

ich hatte damals auch den Entwickler angeschrieben, aber er macht nur Apple. Die fände ich einfach top.
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  #64  
Alt 31.03.2018, 17:27
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Zitat:
Zitat von Flippus Beitrag anzeigen
Hi,
ich habe gesehen, dass es auch Logbuch Apps gibt - was haltet ihr davon?

Beste Grüße,
JP
Naja, ich kann mir Besseres vorstellen, als bei Schlaglöchern draussen, auf dem Handy rumzutippen. Es heißt ja nicht umsonst LogBUCH.
Is für mich Spielkram. Vielleicht bin ja zu konservativ...
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"Ich will Sommer !"
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  #65  
Alt 31.03.2018, 17:35
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Zitat:
Zitat von jaha Beitrag anzeigen
... Alles andere wäre fahrlässig. Mit Vorsatz.
Fahrlässiger Vorsatz oder vorsätzliche Fahrlässigkeit, das ist ja wie ein bisschen schwanger ...

Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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  #66  
Alt 31.03.2018, 17:39
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Zitat:
Zitat von Kladower Beitrag anzeigen
Ohne diesen Thread wäre ich ehrlich nie auch nur auf die Idee gekommen, ein Logbuch zu führen. Mein GPS-Plotter zeichnet unaufgefordert jeden Track auf und ich kann mir (bei Bedarf) zu Hause in Ruhe ansehen, wann ich wo, wie schnell und bei welcher Wassertiefe und Temperatur lang gefahren bin. Das soll auch weiterhin ausreichend sein.
Binnen mag das reichen. Weil es keinen (ausser dem Eigner) interessiert.
Auf See sieht das anders aus. Kommt es zu einem Vorfall, in dem die Versicherung tätig werden muss, fordern die "Deine" Nautischen Aufzeichnungen für die Rekonstruktion.
Wenn Du die nicht vorweisen kannst, hat man schon mal schlechte Karten. Vor dem Seeamt heißt das dann "Schlechte Seemannschaft".
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  #67  
Alt 31.03.2018, 18:18
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Zitat:
Zitat von bluewater1 Beitrag anzeigen
... Auf See sieht das anders aus. Kommt es zu einem Vorfall, in dem die Versicherung tätig werden muss, fordern die "Deine" Nautischen Aufzeichnungen für die Rekonstruktion.
Wenn Du die nicht vorweisen kannst, hat man schon mal schlechte Karten. Vor dem Seeamt heißt das dann "Schlechte Seemannschaft".
Wo steht denn was von nautischen Aufzeichnungen
Bezüglich Seetagebücher bezieht sich ELWIS ausschließlich auf das SchSG und die SchSV, die Vorschriften zur Dokumentation sicherheitsrelevanter Sachverhalte enthalten.
Wörtlich heißt es z.B.:
Hat der Skipper zum Beispiel bei Verwicklung in einen Seeunfall nachweislich vorherige schadensrelevante sicherheitsbezogene Sachverhalte nicht eingetragen, so kann sich dies im Haftungsfall für ihn unter Umständen belastend auswirken.

Was soll man den vorweisen können, wenn es KEINE schadensrelevanten, sicherheitsbezogenen Sachverhalte einzutragen gab
Wo das Schiff wann war und ob da Tante Lieschen mit an Bord war, dürfte absolut irrelevant sein.

Gruß Lutz
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  #68  
Alt 31.03.2018, 18:46
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Wo steht denn was von nautischen Aufzeichnungen
Bezüglich Seetagebücher bezieht sich ELWIS ausschließlich auf das SchSG und die SchSV, die Vorschriften zur Dokumentation sicherheitsrelevanter Sachverhalte enthalten.
Wörtlich heißt es z.B.:
Hat der Skipper zum Beispiel bei Verwicklung in einen Seeunfall nachweislich vorherige schadensrelevante sicherheitsbezogene Sachverhalte nicht eingetragen, so kann sich dies im Haftungsfall für ihn unter Umständen belastend auswirken.

Was soll man den vorweisen können, wenn es KEINE schadensrelevanten, sicherheitsbezogenen Sachverhalte einzutragen gab
Wo das Schiff wann war und ob da Tante Lieschen mit an Bord war, dürfte absolut irrelevant sein.

Gruß Lutz
Nenn es wie Du willst. Das Logbuch führt man ja gerade deshalb, weil man nicht wissen kann, ob etwas passiert. Und da ist es später schon interssant, ob Du zB. unter Segeln oder Maschine gelaufen bist, als es nachts gekracht hat. Und wo steht sowas? Richtig, im Logbuch. Dass der Standort in den Fällen irrelevant ist hab ich ja noch nie gehört
OK, wenn Du dort Tante Lieschen verewigen willst, kannst Du das ja machen. Dafür hab ich keinen Platz
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  #69  
Alt 01.04.2018, 14:19
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Zitat:
Zitat von bluewater1 Beitrag anzeigen
Auf See sieht das anders aus. Kommt es zu einem Vorfall, in dem die Versicherung tätig werden muss, fordern die "Deine" Nautischen Aufzeichnungen für die Rekonstruktion.
Davon steht nichts in meinen Versicherungsbedingungen.
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  #70  
Alt 01.04.2018, 14:49
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Zitat:
Zitat von Kladower Beitrag anzeigen
Davon steht nichts in meinen Versicherungsbedingungen.
Ich denke Du bist nicht auf See unterwegs. Binnen führe ich auch nix.
Auf See ist es für die Berufsschifffahrt Pflicht und alle machen es, nicht ohne Grund. Wenn was passiert, liegt die Beweislast beim Schiffsführer.(s.o.)
Da ist ein Logbuch schon wertvoll, wenn die Schlaumeier v. Versicherung und Seeamt ihre Fragen stellen. Denn es ist ein anerkanntes Dokument.
Ausserdem gehört es für mich draussen zur guten Seemannschaft. Habe es so gelernt.
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  #71  
Alt 01.04.2018, 14:59
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Sind wir hier im Berufsschiffer-Forum?
Ja ich bin binnen unterwegs. Ich würde aber auch bei einem Ausflug auf See mit meinem Trailer-Boot nicht auf die Idee kommen, ein Logbuch zu schreiben. Was sollte ich da eintrage, was das GPS nicht aufzeichnet? Schiffsführer bin ich und an einen Unfall würde ich mich schon erinnern.
Wenn ich mit einem großen Boot / Schiff eine längere Tour auf See mache, eventuell die Rudergänger wechseln etc. ist das natürlich etwas anderes.
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Gerhard

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  #72  
Alt 01.04.2018, 15:01
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Zitat:
Zitat von Kladower Beitrag anzeigen
Sind wir hier im Berufsschiffer-Forum?
Ja ich bin binnen unterwegs. Ich würde aber auch bei einem Ausflug auf See mit meinem Trailer-Boot nicht auf die Idee kommen, ein Logbuch zu schreiben. Was sollte ich da eintrage, was das GPS nicht aufzeichnet? Schiffsführer bin ich und an einen Unfall würde ich mich schon erinnern.
Wenn ich mit einem großen Boot / Schiff eine längere Tour auf See mache, eventuell die Rudergänger wechseln etc. ist das natürlich etwas anderes.
Genau das meine ich. Ich bin länger und weiter unterwegs, dann als Segler. Und ja, die Boote sind größer.
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  #73  
Alt 01.04.2018, 16:58
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Zitat:
Zitat von bluewater1 Beitrag anzeigen
... Wenn was passiert, liegt die Beweislast beim Schiffsführer.(s.o.) ...
Gott sei Dank muss man nicht seine Unschuld beweisen sondern es muss einem eine Schuld nachgewiesen werden - in dubio pro reo.

Gruß Lutz
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  #74  
Alt 01.04.2018, 18:44
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Gott sei Dank muss man nicht seine Unschuld beweisen sondern es muss einem eine Schuld nachgewiesen werden - in dubio pro reo.

Gruß Lutz
Das ist falsch und gilt nicht für das Versicherungsrecht.
Der Eigner/Schiffsführer muss im Zweifel nachweisen, dass er seinen Anspruch versichert hat (Ausschlüsse, Verstöße) und den gegenüber der Vers. geltend machen.
Wenn die ablehnt, kannst Du mal kurz überlegen, bei wem die Beweislast liegt. Viel Spass, beim juristischen Tauziehen um die Beweislastumkehr

Aber es ging hier glaub ich um die Sinnhaftigkeit eines Logbuch`s... (s.o.)
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  #75  
Alt 03.04.2018, 08:45
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Zitat:
Zitat von bluewater1 Beitrag anzeigen
... Der Eigner/Schiffsführer muss im Zweifel nachweisen, dass er seinen Anspruch versichert hat (Ausschlüsse, Verstöße) und den gegenüber der Vers. geltend machen. ...
Der Eigner/ Schiffsführer muss seinen Anspruch, also das ein Schaden entstanden ist, nachweisen. Das sollte aber nicht so schwer sein.
Will der Versicher daraufhin einen Auschlussgrund oder Vertragsverstoß geltend machen, dann obliegt ihm der diesbezügliche Nachweis.

Um wieder zum Logbuch zurück zu kommen, dessen Fehlen dürfte kein diesbezüglicher Nachweis sein.

Gruß Lutz
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