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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 28.03.2018, 17:36
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Standard Führen eines Logbuches

Hallo zusammen,
da die Suchfunktion im BF leider nichts hergab.
Das Internet selber sehr schwammige Aussagen hergibt.
Mal die Frage an Euch.

Muss ein Logbuch in der Sportschifffahrt geführt werden ?
Wird eine Trennung zwischen See und Binnen gemacht ?
Sollte ich jeden Eintrag beginnen Sicherheitsübung durchgeführt,
oder Wetterlage ändert sich "von auf nach" ?
Was könnten Behörden oder Versicherung im falle eines Falles anfordern,
vom Eigner / Bootsführer ?
Wer führt überhaupt eines von Euch ?
Ach ja und bitte keine Unterschiede der Logbücher Motor oder Segler.
Danke Euch im Voraus
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Mit besten Grüßen
Andreas
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  #2  
Alt 28.03.2018, 18:32
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#binnen gibt es keine Pflicht ein Logbuch zu führen.
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Gruß Volker
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  #3  
Alt 28.03.2018, 18:36
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
#binnen gibt es keine Pflicht ein Logbuch zu führen.
Billi bist Du dir da SICHER ?

Die Aussagen im Netz sind so schwammig
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Mit besten Grüßen
Andreas
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  #4  
Alt 28.03.2018, 18:39
Pepper Pepper ist offline
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Moin Andreas,

bei elwis gibt es darüber eine ganz interessante Zusammenfassung:
Seetagebücher
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  #5  
Alt 28.03.2018, 18:43
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Zitat:
Zitat von Elgar_2 Beitrag anzeigen
Billi bist Du dir da SICHER ?

Die Aussagen im Netz sind so schwammig
ja sehr sicher....

Auf See Schifffahrtstrassen sieht das anders aus wie im Link von Andreas steht....
dies gilt nicht für Binnenstrassen.
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  #6  
Alt 28.03.2018, 18:46
Pepper Pepper ist offline
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Zitat:
Zitat von Elgar_2 Beitrag anzeigen
Billi bist Du dir da SICHER ?

Die Aussagen im Netz sind so schwammig
Dreyer sagt (ganz aktuell) auch "Nein"
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  #7  
Alt 28.03.2018, 18:47
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Zitat:
Zitat von Skipper1964 Beitrag anzeigen
Dreyer sagt (ganz aktuell) auch "Nein"
Dryer schreibt viel Quatsch aber diesmal hat er recht.
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  #8  
Alt 28.03.2018, 18:47
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Zitat:
Zitat von Skipper1964 Beitrag anzeigen
Moin Andreas,

bei elwis gibt es darüber eine ganz interessante Zusammenfassung:
Seetagebücher
Upps auf Seetagebücher bin ich nicht gekommen

Aber es ist doch alles Schwammig oder ?
Ist es nur Binnen oder nur für die See ?
Was macht die Versicherung wenn es Knallt ?
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Mit besten Grüßen
Andreas
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  #9  
Alt 28.03.2018, 18:47
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Zitat:
Zitat von Skipper1964 Beitrag anzeigen
Moin Andreas,

bei elwis gibt es darüber eine ganz interessante Zusammenfassung:
Seetagebücher
Genau daraus ergibt sich:

https://www.boote-forum.de/showthrea...9&#post2130939
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Jörg von der (ex)Freibeuter
...
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  #10  
Alt 28.03.2018, 18:52
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Egal ob Vorgeschrieben oder nicht, ein Logbuch ist immer von Vorteil.
Es hilft bei der Planung der nächsten Reise oder auch nur um lange Winterabende besser zu überstehen.
Was man reinschreibt, bleibt jedem ziemlich selbst überlassen.
Beginn und Ende der Fahrt, einfache Wetterdaten, Passagezeiten von Schleusen oder markanten Punkten, sowie alle auftretenden Besonderheiten während der Fahrt würde ich aber grundsätzlich erwähnen.
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Gruß Karl-Heinz

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  #11  
Alt 28.03.2018, 18:54
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
In einer Art hast Du Recht, aber wie Beweiskräftig ist de Eintrag wenn ich
mit dem ersten Logbuch beginne.
Ist Ja dann wie Traue ich dem jenigen beim ersten Mal
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Mit besten Grüßen
Andreas
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  #12  
Alt 28.03.2018, 18:56
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Zitat:
Zitat von Elgar_2 Beitrag anzeigen
Upps auf Seetagebücher bin ich nicht gekommen

Aber es ist doch alles Schwammig oder ?
Ist es nur Binnen oder nur für die See ?
Was macht die Versicherung wenn es Knallt ?
Das Wort SEEtagebuch Beninhaltet nicht das Wort Binnen...
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Gruß Volker
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  #13  
Alt 28.03.2018, 18:57
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Zitat:
Zitat von Elgar_2 Beitrag anzeigen
In einer Art hast Du Recht, aber wie Beweiskräftig ist de Eintrag wenn ich
mit dem ersten Logbuch beginne.
Ist Ja dann wie Traue ich dem jenigen beim ersten Mal

#9
Man sollte zum Selbschutz ein Logbuch führen.
Der Skipper ist für die Einhaltung der "seemännischen Sorgfaltspflichten " zuständig. Weicht er von dieser ab, ist er beweispflichtig. Verstöße werden nach § 61 Abs. 1 Nr. 1 SeeSchStrO gehandet.

Das wurde Ende der 90ziger neu geregelt.

Nette Beispiel:
Die Alkoholkontrolle. Wird man auf dem Wasser angehalten und kann kein Logbuch vorweisen, dürfte rein theoretisch für alle an Bord befindlichen Personen die BAK Grenze gelten. Da weder Skipper noch Bediener über 0,5promille haben dürfen. Wer ist denn kein Bediener?

Genauso verhält es sich mit der Ausrüstungspflicht. Es gibt zwar keine feste Reglung, aber sie muss stets der Situation angepasst sein. Wie willst du dein Situation beweisen. Ein geschriebenes Logbuch klärt Revier, Dauer, Anzahl.

Indirekt gibt es doch eine Logbuchpflicht. Allerdings ist dessen Gestaltung einem frei überlassen.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #14  
Alt 28.03.2018, 19:04
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Obwohl es keine Pflicht ist führe auch ich eine Art Logbuch und habe mir zu diesem Zweck eine Excel Tabelle angelegt...
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Alt 28.03.2018, 19:07
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Obwohl es keine Pflicht ist führe auch ich eine Art Logbuch und habe mir zu diesem Zweck eine Excel Tabelle angelegt...
Wie füllst Du die aus am Computer ?
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Geändert von Elgar_2 (28.03.2018 um 19:16 Uhr)
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  #16  
Alt 28.03.2018, 19:08
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Zitat:
Zitat von Elgar_2 Beitrag anzeigen
Wie fühlst Du die aus am Computer ?
ja Laptop...

meist am gleichen Tag oder halt nach der Fahrt zu hause...
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  #17  
Alt 28.03.2018, 19:09
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unten wird automatishc die Summe gebildet und der Verbrauch berechnet.
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  #18  
Alt 28.03.2018, 19:13
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
#9
Man sollte zum Selbschutz ein Logbuch führen.
Der Skipper ist für die Einhaltung der "seemännischen Sorgfaltspflichten " zuständig. Weicht er von dieser ab, ist er beweispflichtig. Verstöße werden nach § 61 Abs. 1 Nr. 1 SeeSchStrO gehandet.

Das wurde Ende der 90ziger neu geregelt.

Nette Beispiel:
Die Alkoholkontrolle. Wird man auf dem Wasser angehalten und kann kein Logbuch vorweisen, dürfte rein theoretisch für alle an Bord befindlichen Personen die BAK Grenze gelten. Da weder Skipper noch Bediener über 0,5promille haben dürfen. Wer ist denn kein Bediener?

Genauso verhält es sich mit der Ausrüstungspflicht. Es gibt zwar keine feste Reglung, aber sie muss stets der Situation angepasst sein. Wie willst du dein Situation beweisen. Ein geschriebenes Logbuch klärt Revier, Dauer, Anzahl.

Indirekt gibt es doch eine Logbuchpflicht. Allerdings ist dessen Gestaltung einem frei überlassen.
Ok ich will da echt nicht drauf rumreiten wie ein Verfechter,
aber im Falle eines Seenot / Binnen Notfalles wer kann dann noch nachweisen ob die Vorhanden Gegenstände an Bord waren wenn das Boot untergeht oder die Sinkende Person die Weste falsch angelegt hat und diese vom Körper abgestreift ist ( warum auch immer) oder die Automatik versagt hat und die Weste auch verschwunden ist.

Wie gesagt es geht mir hier nicht darum das ich es nicht führen möchte,
es geht rein um die Glaubbarkeit und weil ich aus dem Binnenbreich ein Boot abhole und Überführe in den Seebereich, was passiert Binnen bei eine Kontrolle wenn nicht vorhanden
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Andreas
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  #19  
Alt 28.03.2018, 19:14
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
unten wird automatishc die Summe gebildet und der Verbrauch berechnet.
Somit nicht Beweiskräftig weil nicht Handgeschrieben und schnell Veränderbar
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  #20  
Alt 28.03.2018, 19:18
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Zitat:
Zitat von Elgar_2 Beitrag anzeigen
Somit nicht Beweiskräftig weil nicht Handgeschrieben und schnell Veränderbar
Brauch keine beweispflicht... fahr binnen
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  #21  
Alt 28.03.2018, 19:18
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Ich führe immer Logbuch.Darin dokumentiere ich zumindest die an Bord anwesenden Personen zahlenmäßig,unterteilt in Crew,Gäste und Hund.Technische Dienste werden notiert,im Seegebiet auch der Seewetterbericht.Die gefahrenen Stunden und Meilen ,sowie nach Vorschrift,wichtige Vorkommnisse.Der Rest ist Kür,zum späteren Nachlesen,wie schön es einst mal war. Start und Zielort gehören auch dazu.
Die Anzahl der Personen sind für Suche und Rettung wichtig.Der Rest zum Beweis ob die nötigen Erfahrungen bei der Schiffsführung vorhanden sind.So ist dann auch erkennbar,dass man mit guter Seemannschaft bei Sache ist.Ob das im Falle eines Falles von entsprechenden Personen gewürdigt wird ist eine andere Sache,Argumente hat man jedenfalls zur Hand.
Übrigens müssen Seetagebücher gebunden sein,man darf keine Seiten herausreißen,nichts unkenntlich machen und sie müssen 3 Jahre aufbewahrt werden.

Gruß Ralf
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  #22  
Alt 28.03.2018, 19:21
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Schlechtes beispiel mit dem alkohol...
Vor der Fahrt ist der schiffsführer zu bestimnen...
Im Zweifelsfall ist der eigner der schiffsführer
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  #23  
Alt 28.03.2018, 19:23
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Zitat:
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Brauch keine beweispflicht... fahr binnen
Ok wenn es so ist wäre es super wenn du mir zeigen könntest wo es steht das Binnen nicht Pflicht ist
und zwar nach Allen regeln der Kunst der gesamten Behörden !!
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  #24  
Alt 28.03.2018, 19:24
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Schlechtes beispiel mit dem alkohol...
Vor der Fahrt ist der schiffsführer zu bestimnen...
Im Zweifelsfall ist der eigner der schiffsführer
Vermerkst Du den Schiffsführer ?
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Andreas
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  #25  
Alt 28.03.2018, 19:27
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Zitat:
Zitat von Elgar_2 Beitrag anzeigen
Vermerkst Du den Schiffsführer ?
Da ich 99% alleine fahre ifer mit leuten die keinen führerschein haben erübrigt sich dass...
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