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  #1251  
Alt 30.07.2014, 08:25
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Zitat:
Zitat von Thomas S Beitrag anzeigen
haben wir nicht schon so einen Gepanntrööd ?? Wäre ja Quatsch jetzt hier wieder anzufangen,hier gings doch eigentlich um Trailer mit höchster Zuladung

http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=51235 guck doch mal hier...

ja das weiß ich doch, ich wollte auch nicht irgendwelche Gespanne sehen sondern nur die die sich hier in diesem Trööt einen solchen Hänger gekauft haben, werden ja nicht so viele Bilder werden oder ???
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Schöne Grüße

Oli

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  #1252  
Alt 30.07.2014, 09:10
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Zitat:
Zitat von 23 Nova Beitrag anzeigen
ja das weiß ich doch, ich wollte auch nicht irgendwelche Gespanne sehen sondern nur die die sich hier in diesem Trööt einen solchen Hänger gekauft haben, werden ja nicht so viele Bilder werden oder ???
Würde ich glatt zustimmen. Das ist halt in der Aufforderung zum Bilder-Posten nur nicht deutlich geworden. Einen 3500kg-Trailer (also das was an dieser Stelle nicht interessiert) haben wir damit ja schon bekommen.

Um also dem Missverständnis vorzubeugen: In diesem Thread geht es um Trailer, die legal eine zulässige Höchstmasse von mehr als 3500 kg haben und von einem PKW gezogen werden dürfen. Nicht von Interesse sind Trailer mit einer höchstzulässigen Masse von bis zu 3500kg. Auch nicht von Interesse sind überladene Trailer.
Dazu wäre es bei den entsprechenden Bildern dann auch interessant ein paar Eckdaten dazuzuschreiben wie eben zulässige und tatsächliche Höchstmasse, Stützlast, Anhängelast.
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Schöne Grüße,
Ulli
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  #1253  
Alt 30.07.2014, 09:57
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Standard na gut..



So ,dann hier Sea Ray 265 mit Vollausstattung,Teak,Bugstrahl etc.. auf Sigma Ultralight.Trailer 480 kg , abgekuppelt 3510 kg,mit Anker und Batterien und ca 40-50 ltr im Tank .Komplettgewicht ohne Anker u Kette 3670 kg. Der Trailer läuft absolut gut ,in Verbindung mit Touareg u. Luftfederung.
Nur mal nebenbei erwähnt muß der Trailer jetzt jährlich zur HU !
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Gruß Thomas S

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  #1254  
Alt 30.07.2014, 10:21
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Wieso muss der jährlich zur Hu?
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  #1255  
Alt 30.07.2014, 10:30
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Weil er eben über 3,5 to zul Gesamtgewicht hat ...
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Gruß Thomas S

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  #1256  
Alt 30.07.2014, 10:34
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Zitat:
Zitat von Thomas S Beitrag anzeigen
Weil er eben über 3,5 to zul Gesamtgewicht hat ...
Geregelt ist das in §29 StVZO. Die Prüfintervalle stehen in der Anlage VIII zur StVZO, Punkt 2.1.5.3: Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse > 3,5 t ≤ 10 t: 12 Monate.
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Schöne Grüße,
Ulli
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  #1257  
Alt 30.07.2014, 10:48
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dann hier die Daten von uns:

incl. Stützlast 3790 kg - 140kg Stützlast = 3650

Trailergewicht auf der gleichen Waage nachgewogen 480kg

100l Sprit, fahrfertig mit 20kg Anker und 8m Kette, zusätzlichem Heckanker.

Zum Glück haben wir uns für den größeren Trailer entschieden mit mehr Zuladung.

richtig, für den tüv gilt dann leider nicht die Ausnahme, sondern hier leider die stvzo- leider-, aber die paar euro kann ich auch noch entbehren....

Viele Grüße
Torsten
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  #1258  
Alt 30.07.2014, 10:51
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Zitat:
Zitat von Thomas S Beitrag anzeigen

So ,dann hier Sea Ray 265 mit Vollausstattung,Teak,Bugstrahl etc.. auf Sigma Ultralight.Trailer 480 kg , abgekuppelt 3510 kg,mit Anker und Batterien und ca 40-50 ltr im Tank .Komplettgewicht ohne Anker u Kette 3670 kg.
Damit ich es richtig verstehe: Darfst du jetzt zu den 3650kg nochmals 150kg Stützlast laden? Also abgekoppelt ALLES zusammen 3800kg legal ziehen?
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  #1259  
Alt 30.07.2014, 10:57
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Wie schaut's eigentlich mit der Führerscheinregelung aus? Darf Mann 3650kg noch mit den BE ziehen? Weiß das wer? Bin leider knapp am alten Dreier vorbei gerutscht! [emoji22]
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  #1260  
Alt 30.07.2014, 11:01
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Zitat:
Zitat von Tschinkefraeser Beitrag anzeigen
Wie schaut's eigentlich mit der Führerscheinregelung aus? Darf Mann 3650kg noch mit den BE ziehen? Weiß das wer? Bin leider knapp am alten Dreier vorbei gerutscht! [emoji22]

BE wird wohl nichts mehr werden braucht man wohl C1E.

http://www.tuev-nord.de/de/fuehrersc...-b-be-8726.htm

Zitat: einer zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3500 kg

Für Zugkombinationen mit einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 3500 kg zulässiger Gesamtmasse ist die Klasse C1E erforderlich.
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Alt 30.07.2014, 11:10
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Zitat:
Zitat von Tschinkefraeser Beitrag anzeigen
Wie schaut's eigentlich mit der Führerscheinregelung aus? Darf Mann 3650kg noch mit den BE ziehen? Weiß das wer? Bin leider knapp am alten Dreier vorbei gerutscht!
Leider nein. Festgelegt in der EU-Richtlinie 2006/126/EG. Dort heißt es:

Zitat:
c) Klasse BE:
— unbeschadet der Vorschriften für die Typgenehmigung
der betroffenen Fahrzeuge: Fahrzeugkombinationen, die
aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger
oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige
Gesamtmasse
des Anhängers oder Sattelanhängers
3 500 kg nicht übersteigt;
Der feine Unterschied (der die ganze Verwirrung in diesem Thread zu einem guten Teil hervorgerufen hat) ist der Folgende: Für die Typgenehmigung von Zentralachsanhängern beziehen sich die 3500kg auf die zulässige Anhängelast (also exklusive Stützlast). Bei der Führerscheinklasse ist jedoch leider nicht die Anhängelast, sondern die zulässige Gesamtmasse (hier ist die Stützlast inklusive) der entscheidende Parameter.

Klingt doof, ist auch so
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  #1262  
Alt 30.07.2014, 11:15
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Zitat:
Zitat von kurz Beitrag anzeigen
Damit ich es richtig verstehe: Darfst du jetzt zu den 3650kg nochmals 150kg Stützlast laden? Also abgekoppelt ALLES zusammen 3800kg legal ziehen?
Das wäre zwar nicht mehr ganz so überladen wie bei einem Anhänger mit 3500kg zulässiger Gesamtmasse, aber überladen ist es trotzdem, da tatsächliche Anhängelast > 3500kg.

3800kg ist nur erlaubt, wenn die Anhängelast von 3500kg nicht überschritten wird. Folglich müsste die Stützlast 300kg betragen; eine entsprechende Auflaufeinrichtung und ein geeignetes Zugfahrzeug vorausgesetzt.

Solange der Anhänger in der Klasse O2 zugelassen ist und die Stützlast nur 150kg beträgt, ist die Antwort also: Nein, das darf er nicht.
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Alt 30.07.2014, 11:24
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Die Frage ist ja dann: Wieviele haben eingentlich den alten 3er oder die Klasse C1E, die jetzt mit mehr als 3500kg zlGg rumfahren.
Es wird bestimmt einige hier geben, die sich den gedanken gemacht haben den Ultralight wegen der reserven zu holen, aber nur die Klasse BE haben so wie Tschinkefraeser.
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  #1264  
Alt 30.07.2014, 11:34
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Zitat:
Zitat von kurz Beitrag anzeigen
Damit ich es richtig verstehe: Darfst du jetzt zu den 3650kg nochmals 150kg Stützlast laden? Also abgekoppelt ALLES zusammen 3800kg legal ziehen?
Nein! Anhängelast 3500 kg + Stützlast 150 kg = 3650 kg ! Dann ist Feierabend
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  #1265  
Alt 30.07.2014, 11:35
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Zitat:
Zitat von Thomas S Beitrag anzeigen
Nein! Anhängelast 3500 kg + Stützlast 150 kg = 3650 kg ! Dann ist Feierabend
hast du den passenden Führerschein ?
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Gruß Volker
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  #1266  
Alt 30.07.2014, 12:07
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
hast du den passenden Führerschein ?
Ja ! 2+3
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  #1267  
Alt 30.07.2014, 12:09
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Zitat:
Zitat von uhx Beitrag anzeigen
Leider nein. Festgelegt in der EU-Richtlinie 2006/126/EG. Dort heißt es:

Zitat:
c) Klasse BE:
— unbeschadet der Vorschriften für die Typgenehmigung
der betroffenen Fahrzeuge: Fahrzeugkombinationen, die
aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger
oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige
Gesamtmasse
des Anhängers oder Sattelanhängers
3 500 kg nicht übersteigt;
Der feine Unterschied (der die ganze Verwirrung in diesem Thread zu einem guten Teil hervorgerufen hat) ist der Folgende: Für die Typgenehmigung von Zentralachsanhängern beziehen sich die 3500kg auf die zulässige Anhängelast (also exklusive Stützlast). Bei der Führerscheinklasse ist jedoch leider nicht die Anhängelast, sondern die zulässige Gesamtmasse (hier ist die Stützlast inklusive) der entscheidende Parameter.

Klingt doof, ist auch so
Das ist aber interessant


Das habe ich schon vor einem Jahr hier thematisiert, Beitrag #201

Zitat:
Zitat von lebch Beitrag anzeigen
... und ich hätte gerne die Bestätigung, dass wenn im Anhängerausweis ein Gesamtgewicht von 3650kg eingetragen ist (also mehr als 3500kg), dass dann der Ausweis Kategorie BE für den Fahrer nicht genügt und der Fahrer mindestens einen Ausweis Kategorie C1E haben muss.

Diese Ausweis Kategorie ist zwingend bei diesem Gesamtgewicht von 3650kg, unabhängig der Ladung (Betriebsgewicht), also auch wenn der Anhänger leer überführt wird.

Danke schön

Aber vor einem Jahr war die Zeit noch nicht reif für eine Ausweisfrage.
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  #1268  
Alt 30.07.2014, 12:15
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Zitat:
Zitat von lebch Beitrag anzeigen
Das ist aber interessant


Das habe ich schon vor einem Jahr hier thematisiert, Beitrag #201




Aber vor einem Jahr war die Zeit noch nicht reif für eine Ausweisfrage.
tja vor einem Jahr war noch nicht mal kalr das es legal geht mit mehr als 3500kg zu fahren.

jetzt wird es einige Wundern, dass man den Trailer mit BE nicht mal leer bewegen darf da die zulässige gesammtmasse >3500kg liegt darf er auch nicht bewegt werden wenn er tatsächlich drunter liegt.
Dafür benötigt man zwingend C1E (oder alte Klasse 3)
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Alt 30.07.2014, 13:13
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So hab meinen Ultralight auch zugelassen das mit dem einem Jahr TÜV IST natürlich richtig auch wenn ich da vorher nicht dran gedacht habe.
Führerschein ist eh kein Thema da Klasse 2+3 vorhanden sind.
Bin mal gespannt wie das Boot mit auf den neuen Trailer passt sprich wie es aussieht, habe den Trailer extra einen halben Meter länger bestellt.
Das Gewicht werde ich dann nach der ersten Wägung einstellen, Bilder natürlich auch.
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  #1270  
Alt 30.07.2014, 15:19
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Zitat:
Zitat von Stephan123 Beitrag anzeigen
So hab meinen Ultralight auch zugelassen das mit dem einem Jahr TÜV IST natürlich richtig auch wenn ich da vorher nicht dran gedacht habe.
Führerschein ist eh kein Thema da Klasse 2+3 vorhanden sind.
Bin mal gespannt wie das Boot mit auf den neuen Trailer passt sprich wie es aussieht, habe den Trailer extra einen halben Meter länger bestellt.
Das Gewicht werde ich dann nach der ersten Wägung einstellen, Bilder natürlich auch.
was hast du jetzt an Leergewicht? mehr als 480kg???

viele grüße
torsten
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  #1271  
Alt 30.07.2014, 15:21
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Die Frage ist ja dann: Wieviele haben eingentlich den alten 3er oder die Klasse C1E, die jetzt mit mehr als 3500kg zlGg rumfahren.
Es wird bestimmt einige hier geben, die sich den gedanken gemacht haben den Ultralight wegen der reserven zu holen, aber nur die Klasse BE haben so wie Tschinkefraeser.
tja, ist dann die frage ob man die 2000 euro für die Erweiterung ausgibt und dann legal fahren darf, oder lieber mit Übergewicht erwischt wird und die punkte dafür kassiert.

könnte man jetzt mal fiktiv aufrechnen und sehen....

viele grüße
torsten

der übrigens legal fährt, da er für alles was Räder hat einen Führerschein hat.
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  #1272  
Alt 30.07.2014, 15:24
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Zitat:
Zitat von tosa-sec Beitrag anzeigen
tja, ist dann die frage ob man die 2000 euro für die Erweiterung ausgibt und dann legal fahren darf, oder lieber mit Übergewicht erwischt wird und die punkte dafür kassiert.

könnte man jetzt mal fiktiv aufrechnen und sehen....

viele grüße
torsten

der übrigens legal fährt, da er für alles was Räder hat einen Führerschein hat.
nicht ganz.

Wenn der Trailer mit dem größeren zulässigen Gesammtgewicht eingetragen ist, dann ist es nicht nur Übergewicht sondern auch "Fahren ohne Führerschein" wenn man nur mit BE unterwegs ist.

die Fuhre bleibt dann an Ort und Stelle stehen.
Bei einem Unfall wirds dann ganz lustig.
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  #1273  
Alt 30.07.2014, 15:32
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Zitat:
Zitat von uhx Beitrag anzeigen
Das wäre zwar nicht mehr ganz so überladen wie bei einem Anhänger mit 3500kg zulässiger Gesamtmasse, aber überladen ist es trotzdem, da tatsächliche Anhängelast > 3500kg.

3800kg ist nur erlaubt, wenn die Anhängelast von 3500kg nicht überschritten wird. Folglich müsste die Stützlast 300kg betragen; eine entsprechende Auflaufeinrichtung und ein geeignetes Zugfahrzeug vorausgesetzt.

Solange der Anhänger in der Klasse O2 zugelassen ist und die Stützlast nur 150kg beträgt, ist die Antwort also: Nein, das darf er nicht.
das ist schon ein gewaltiger unterschied:

150kg mehr von 3650kg; ca. 4% = € 30.-
300kg mehr von 3500kg; ca. 8,5% = € 80,- + 1 Punkt

viele grüße
torsten
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  #1274  
Alt 30.07.2014, 15:33
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
nicht ganz.

Wenn der Trailer mit dem größeren zulässigen Gesammtgewicht eingetragen ist, dann ist es nicht nur Übergewicht sondern auch "Fahren ohne Führerschein" wenn man nur mit BE unterwegs ist.

die Fuhre bleibt dann an Ort und Stelle stehen.
Bei einem Unfall wirds dann ganz lustig.
hallo Volker,

ich meinte die Erweiterung auf C1E, die liegt so +/-2000 euro, zudem würde es manchen mal guttun wieder etwas Fahrschule zu besuchen ..... grins

viele grüße
torsten
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  #1275  
Alt 30.07.2014, 15:36
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Zitat:
Zitat von tosa-sec Beitrag anzeigen
was hast du jetzt an Leergewicht? mehr als 480kg???



viele grüße

torsten

Der alte Alutrailer ist 10m lang und hat beim ersten Wiegen 650 KG gehabt was der jetzt aktuell wiegt kann ich nicht sagen, aber ich komme um 300KG näher an die Legalität.[emoji41][emoji41][emoji41]
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