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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1326  
Alt 04.09.2014, 12:24
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Tschinkefraeser Tschinkefraeser ist offline
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Wollt Ihr einen Trailer bauen oder ziehen? Der sigma ist abgenommen und zugelassen also anhängen und losfahren.


Gruß
Dirk
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  #1327  
Alt 04.09.2014, 12:39
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barracuda75 barracuda75 ist offline
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ich will bauen oder auch umbauen, ist aber auch egal. Auch wenn ich oder Sigma, Ruschi usw. das zugelassen bekommen, will ich nicht von einem übereifrigen Cop an der Weiterfahrt gehindert werden oder noch schlimmer bei einem Unfall wird genau dieser Punkt von einem Sachverständigen festgestellt. Gar nicht auszudenken.
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  #1328  
Alt 04.09.2014, 20:28
uhx uhx ist offline
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Zitat:
Zitat von barracuda75 Beitrag anzeigen
Ich bin da noch über etwas gestolpert.

Der §32c der StVZO regelt den Seitenunterfahrschutz http://www.stvzo.de/stvzo/b3.htm

Hier geht es um das zulässige Gesamtgewicht was mehr als 3,5 t beträgt. Also gilt dieser § nicht für 3,5to Trailer aber anscheinend für die Trailer die ein höheres Gewicht eingetragen ist. Wie ist das denn nun? Denn auch bei dem Sigma sind die Räder ja außerhalb des Rahmens.
Die Trailer mit einer zulässigen Höchstmasse von über 3500kg, um die es hier geht, sind nach der StVZO überhaupt nicht zulässig. Daher sind auch sämtliche Regelungen der StVZO auf diese Trailer nicht anwendbar.

Diese Trailer sind in Übereinstimmung mit den Regelungen der Verordnung (EU) 1230/2012 von 12.12.2012, der Verordnung (EG) 661/2009 vom 13.7.2009 in Kombination mit den Regeln der EU-Richtlinie 2007/46/EG vom 5.9.2007 zugelassen. Deswegen wirst Du die Antwort auf deine Frage in einem dieser Dokumente finden.

Ohne nun nachgelesen zu haben behaupte ich mal: Es macht keinen Unterschied ob über oder unter 3500kg, denn die EU-Verordnung klassifiziert Anhänger nicht streng nach zulässiger Höchstmasse. Die hier behandelten Anhänger sind Anhänger der Fahrzeugklasse O2; also die gleiche Fahrzeugklasse wie auflaufgebremste Anhänger mit weniger als 3500kg zulässiger Höchstmasse. Da sich die Ausrüstungsvorschriften in den EU-Verordnungen/Richtlinien aber nicht am Gewicht, sondern an den Fahrzeugklassen orientieren, sollten für die O2-Anhänger mit mehr 3500kg zulässiger Höchstmasse die gleichen Ausrüstungsvorschriften gelten, wie für O2-Anhänger mit weniger als 3500kg zulässiger Höchstmasse; denn O2 ist O2.
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Schöne Grüße,
Ulli

Geändert von uhx (04.09.2014 um 20:33 Uhr)
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Alt 20.05.2015, 15:36
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Hallo,

hab es auch getan, 10 min. und 30,-€ später war alles erledigt! Jetzt muss ich mir nur noch ein Typen-Schild Gravieren lassen.
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Gruß

Olli
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  #1330  
Alt 15.02.2016, 22:17
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gerald11 gerald11 ist offline
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Hallo

irgendwie habe ich das noch immer nicht so ganz kapiert mit den 3650kg.

In der Verordnung steht
" Bei Anhängern oder Sattelaufliegern, die eine bedeutende Stützlast auf die Anhängeeinrichtung oder die Sattelkupplung übertragen, ist diese Last, dividiert durch die Erdbeschleunigung, in der technisch zulässigen Höchstmasse enthalten"

wenn ich jetzt 150kg Stützlast / 9,81 (Erdanziehung) dividiere = 15,29kg

d.h. ich muss von der tech. Höchstmasse 15,3kg für die Sattellast abrechnen.

wo finde ich, dass die Stützlast komplett abgezogen werden darf?

Danke

l.G.
Gerald
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  #1331  
Alt 15.02.2016, 22:25
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ist ganz einfach.

jeder Hänger hat drei Grundgrößen

zulässiges Gesammtgewicht
Achslast
Stützlast

Achslast + Stützlast = zulässiges Gesammtgewicht.

ein 3650kg Trailer hat 150kg Stützlast und somit eine Achslast von 3500kg

Das Auto muss dazu aber auch eine Kupplung mit einer Stützlast von 150kg haben.
Die Anhängelast des Fahrzeuges entspricht der Achslast des Trailers.

Ich hab es mal versucht zu skizieren.
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Alt 15.02.2016, 22:36
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hier nochmal erklärt

https://campingfuehrer.adac.de/campe...ngespannen.php
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  #1333  
Alt 16.02.2016, 07:01
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Trikeflieger2 Trikeflieger2 ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
ist ganz einfach.

jeder Hänger hat drei Grundgrößen

zulässiges Gesammtgewicht
Achslast
Stützlast

Achslast + Stützlast = zulässiges Gesammtgewicht.

ein 3650kg Trailer hat 150kg Stützlast und somit eine Achslast von 3500kg

Das Auto muss dazu aber auch eine Kupplung mit einer Stützlast von 150kg haben.
Die Anhängelast des Fahrzeuges entspricht der Achslast des Trailers.

Ich hab es mal versucht zu skizieren.

Super dargestellt. Jetzt sollte es eigentlich jedem klar sein.

Gruß Axel
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  #1334  
Alt 16.02.2016, 10:27
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gerald11 gerald11 ist offline
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Hi verstanden soweit,

aber was ist jetzt mit der Stützlast mal der Erdbeschleunigung?

l.G.
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  #1335  
Alt 16.02.2016, 10:34
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Zitat:
Zitat von gerald11 Beitrag anzeigen
Hi verstanden soweit,

aber was ist jetzt mit der Stützlast mal der Erdbeschleunigung?

l.G.
Vergiss das. Es ist ganz einfach:

Anhängelast vom Fahrzeug darf nicht überschritten werden = Achslast des Hängers.
Stützlast wird dem Zugfahrzeug zugerechnet(Max. Stützlast beachten), da sie an diesem Wirkt und auf dessen Achse drückt.

Achslast des Zugfahrzeugs darf nicht überschritten werden. (Dies wird oft nicht beachtet).
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  #1336  
Alt 16.02.2016, 12:46
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Trikeflieger2 Trikeflieger2 ist offline
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Zitat:
Zitat von gerald11 Beitrag anzeigen
Hi verstanden soweit,

aber was ist jetzt mit der Stützlast mal der Erdbeschleunigung?

l.G.

Einfach vergessen.

Meines Wissens wird die Kraft der Stützlast in "N" (Newton) angegeben (F = m x g). Dividiert durch die Erdbeschleunigung g (fast 10) wäre dann die Last in KG. Und die ist in der zulässigen Gesamtmasse das Autos drin, weil es als Zuladung gerechnet wird.

Wenn ich damals in Physik richtig aufgepasst habe, müsste das obige stimmen

Gruß Axel
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  #1337  
Alt 09.08.2017, 15:23
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Zitat:
Zitat von uhx Beitrag anzeigen
1. Ist eine Auflaufbremse zulässig? Ja. Zu finden in der Richtlinie 71/320/EWG, Punkt 2.2.2.2:

Anhänger der Klasse O2 müssen mit einer Betriebsbremsanlage
ausgerüstet sein, die entweder eine durchgehende oder eine
halbdurchgehende oder eine Auflaufbremsanlage ist.

Da unser Tandemanhänger wie oben festgestellt in die Klasse O2 fällt, ist also eine Auflaufbremse zulässig.
Mir ist gerade aufgefallen, dass die 71/320/EWG am 1. November 2014 durch die Verordnung (EG) 661/2009 ersetzt wurde. Die wortgleiche Regelung findet sich jetzt in Anhang I, Punkt 2.2.2.2 der weiterhin gültigen 98/12/EG.

Vielleicht mag das ja einer der Admins in der Zusammenfassung ergänzen.
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Schöne Grüße,
Ulli
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Alt 23.11.2018, 23:19
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Chris_78 Chris_78 ist offline
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Hallo zusammen, der Thread ist zwar schon älter, aber ich will einfach nochmals auf Nummer sicher gehen ob ich das schon alles richtig kapiert habe.

Habe heute mein neues Boot ausgeliefert bekommen und mein erster Weg war auf eine öffentlich, geeichte Waage:

Ergebnis: im angehängten Zustand 3590 KG

Als Trailer habe ich ein Sigma Ultralight ST 3650.

Angabe Zugfahrzeug: 3500 kg Anhängelast, 140 KG Stützlast lt. Schein

Frage: Ich dürfte jetzt noch das Boot mit zusätzlich 50 KG Beladen, um rechtlich noch im grünen Bereich zu liegen, richtig oder falsch?

Vielen lieben Dank

VG Chris

Geändert von Chris_78 (23.11.2018 um 23:58 Uhr)
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  #1339  
Alt 23.11.2018, 23:51
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Zitat:
Zitat von Chris_78 Beitrag anzeigen
Hallo zusammen, der Thread ist zwar schon älter, aber ich will einfach nochmals auf Nummer sicher gehen ob ich das schon alles richtig kapiert habe.

Habe heute mein neues Boot ausgeliefert bekommen und mein erster Weg war auf eine öffentlich, geeichte Waage:

Ergebnis: im angehängten Zustand 2590 KG

Als Trailer habe ich ein Sigma Ultralight ST 3650.

Angabe Zugfahrzeug: 3500 kg Anhängelast, 140 KG Stützlast lt. Schein

Frage: Ich dürfte jetzt noch das Boot mit zusätzlich 50 KG Beladen, um rechtlich noch im grünen Bereich zu liegen, richtig oder falsch?

Vielen lieben Dank

VG Chris

wenn deine Achslast 2590 kg hatte und deine Stützlast gemessen 140kg (nicht nach dem Schein gehen es kommt auf die Tatsächliche an) dann darfst du noch bis 3500kg Anhängelast also 910kg zuladen..


du darfst 3500kg auf den Rädern haben und 150kg Stützlast... am Hänger... da dein Auto nur 140kg darf (ok dr Wert ist komisch) darfst du nur 140kg Stützlast haben und 3500kg auf den Rädern..
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Geändert von billi (24.11.2018 um 00:06 Uhr)
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  #1340  
Alt 23.11.2018, 23:58
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Chris_78 Chris_78 ist offline
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sorry das war ein Schreibfehler, 3590 als Ergebnis auf der Waage
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  #1341  
Alt 24.11.2018, 00:05
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Zitat:
Zitat von Chris_78 Beitrag anzeigen
sorry das war ein Schreibfehler, 3590 als Ergebnis auf der Waage

Die Achslast darf nicht über 3500kg gehen.. alos Stützlast überprüfen ob du was verschieben kannst oder Gewicht von Bord... So bist du 90 kg überladen...
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  #1342  
Alt 24.11.2018, 00:18
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Chris_78 Chris_78 ist offline
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Ok Danke, und ich dachte immer im angehängten Zustand darf ich nicht über 3640 KG kommen, wo man dann 140 KG wegrechnet. VG
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  #1343  
Alt 24.11.2018, 00:40
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Zitat:
Zitat von Chris_78 Beitrag anzeigen
Ok Danke, und ich dachte immer im angehängten Zustand darf ich nicht über 3640 KG kommen, wo man dann 140 KG wegrechnet. VG

stützlast darf die 140kg vom Fahrzeug haben....


die Anhängelast (Gewicht welches über die Räder auf die Strasse kommt) darf nicht über 3500kg sein...


also darf dein Hänger abgehängt 3640 kg haben... (stützlast und Anhängelast zusammen)


im Angehängten Zustand wird ja nur die Anhängelast gemessen... dies ist das Gewicht das die Räder auf den Boden übertragen.... dies darf 3500kg nicht übersteigen..
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  #1344  
Alt 24.11.2018, 10:17
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Hoschemo Hoschemo ist offline
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Wie kann ich die zulässige Anhängelast berechnen?
Die Anhängelast, die im Fahrzeugschein oder der Zulassungsbescheinigung Teil I angegeben ist, bezieht sich allein auf das Zugfahrzeug. Dieser Wert darf auf keinen Fall mit dem zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers verwechselt werden. Da sich die Werte in der Regel unterscheiden, gilt immer der kleinere Wert als Maßstab dafür, was man tatsächlich an den Haken nehmen darf. Nur in dem Fall, dass das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers größer ist als die maximale Anhängelast des Zugfahrzeugs, darf man von dieser Regel abweichen – und zusätzlich zur Anhänge- noch die Stützlast dazurechnen.

Variante 1: Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers ist kleiner als die zulässige Anhängerlast des Autos
Beispielwerte: zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers: 1.200 Kilogramm, Anhängelast des Zugfahrzeugs: 1.500 Kilogramm, Stützlast: 75 Kilogramm

Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf maximal 1.200 Kilogramm betragen. Der Anhänger darf nicht zusätzlich um die Stützlast beladen werden, da das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers bereits erreicht wurde.

Variante 2: Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers ist genauso groß wie die zulässige Anhängerlast des Autos
Beispielwerte: zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers: 1.500 Kilogramm, Anhängelast des Zugfahrzeugs: 1.500 Kilogramm, Stützlast: 75 Kilogramm

Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf maximal 1.500 Kilogramm betragen. Der Anhänger darf nicht zusätzlich um die Stützlast beladen werden, da das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers bereits erreicht wurde.

Variante 3: Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers ist größer als die zulässige Anhängerlast des Autos
Beispielwerte: zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers: 1.500 Kilogramm, Anhängelast des Zugfahrzeugs: 1.200 Kilogramm, Stützlast: 75 Kilogramm

Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf maximal 1.275 Kilogramm betragen. Er darf um die Stützlast von 75 Kilogramm höher als die Anhängelast des Zugfahrzeugs beladen werden. Der Grenzwert von 1.500 Kilogramm für das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers wird nämlich eingehalten.

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Das habe ich jetzt von cosmosdirekt.de. Das mit der Stützlast geht nur bei Gewichten unterhalb von 3500kg. Aber bei 3500 ist Schluss. Also nix mit 3640kg.
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  #1345  
Alt 24.11.2018, 10:36
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Zitat:
Zitat von Hoschemo Beitrag anzeigen
Das habe ich jetzt von cosmosdirekt.de. Das mit der Stützlast geht nur bei Gewichten unterhalb von 3500kg. Aber bei 3500 ist Schluss. Also nix mit 3640kg.

Auch wenn man angibt wo das herkommt macht es es nicht richtig. Diese Aussage ist so falsch.


Wurde hier im rauf und runter diskutiert, es gibt sehr gute Erklärungen warum ein Anhänger mit 3650kg korrekt zugelassen werden kann. Es gibt auch Bilder von echten Zulassungspapieren.


In diesem Trööt wurde das Thema sehr gut zusammengefasst.

https://www.boote-forum.de/showthrea...ltralight+3650



Hier die besten zwei Artikel zum Thema.

https://www.boote-forum.de/showthrea...5&#post3347515


https://www.boote-forum.de/showthrea...6&#post3347516




Kapisch
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Richard

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  #1346  
Alt 17.03.2019, 15:53
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Ich bin seit letztem Jahr in Kontakt mit Wick, um eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für das Gesamtgewicht meines Anhänger auf 3600 Kg zu bekommen ( Achsen haben 1800 kg). Lt Wick ist die WAP 35 Ausf. B 35.4 Auflaufeinrichtung nur für 3500kg zugelassen.

Wick erkennt wohl an, das es Hersteller gibt, die eine Freigabe geben, jedoch möchten Wick gerne nachvollziehen auf welcher Berechnungsbasis die anderen Hersteller die Freigabe gemacht haben. Vorher werde ich nicht bekommen.

Ich habe schon nach Bremsen info'S von ALKO, Knott und WAP gegurgelt - aber nichts gescheites gefunden.

Hat jemand noch Herstellerdokumentation zum Thema?
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  #1347  
Alt 18.03.2019, 06:08
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Wie wird eigentlich bei einer Kontrolle gemessen ,angekuppelt oder frei?
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Hier könnte mein Name stehen!!!

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  #1348  
Alt 18.03.2019, 06:54
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Zitat:
Zitat von Panna Beitrag anzeigen
Wie wird eigentlich bei einer Kontrolle gemessen ,angekuppelt oder frei?
beides im Zweifelsfall....

die Achslast angekuppelt das Gesamtgewicht abgekuppelt...
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Alt 20.03.2019, 10:49
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Zitat:
Zitat von matisbad Beitrag anzeigen
Ich bin seit letztem Jahr in Kontakt mit Wick, um eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für das Gesamtgewicht meines Anhänger auf 3600 Kg zu bekommen ( Achsen haben 1800 kg). Lt Wick ist die WAP 35 Ausf. B 35.4 Auflaufeinrichtung nur für 3500kg zugelassen.

Wick erkennt wohl an, das es Hersteller gibt, die eine Freigabe geben, jedoch möchten Wick gerne nachvollziehen auf welcher Berechnungsbasis die anderen Hersteller die Freigabe gemacht haben. Vorher werde ich nicht bekommen.

Ich habe schon nach Bremsen info'S von ALKO, Knott und WAP gegurgelt - aber nichts gescheites gefunden.

Hat jemand noch Herstellerdokumentation zum Thema?
Im Zweifel kann Wick da gar nichts machen.

Damit der Trailer insgesamt für 3600kg zugelassen werden kann, müssen alle drei Dinge stimmen:
  • Die Achsen müssen die höchstzulässige Gesamtmasse tragen können.
  • Wick muss bestätigen, dass die Konstruktion für die höchstzulässige Gesamtmasse ausgelegt ist.
  • Der Hersteller der Auflaufeinrichtung (der ja offensichtlich nicht Wick ist) muss seinerseits bestätigen, dass die Auflaufeinrichtung ausreichend dimensioniert ist.
Einige Hersteller von Auflaufeinrichtungen tun das, in dem sie ihre Produkte mit Stützlast und 3,5t Anhängelast spezifizieren (daraus ergibt sich dann implizit eine höhere zulässige Gesamtmasse aus Stützlast + Anhängelast). Hier wäre also die entscheidende Frage, ob die Auflaufeinrichtung für 3500 kg Anhängelast oder für 3500kg höchstzulässiger Gesamtmasse zugelassen ist. Ist die Auflaufeinrichtung nur mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse von 3500kg spezifiziert, so kann Wick ohne Mitwirkung von WAP da nichts tun.

Edit: Hier steht ausdrücklich "Angabe Gesamtgewicht inklusive Stützlast", damit ist eine höchstzulässige Gesamtmasse von 3600kg ausgeschlossen :-( Entweder müsste also WAP seine Spezifikation ändern, oder Du müsstest eine andere Auflaufeinrichtung anbauen.
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Ulli

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Alt 20.03.2019, 13:56
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Wie kann das so kompliziert sein? Achsen gibt es auf jeden fall, die 3500kg tragen können. Trailerrahmen kann man auf jeden Fall auch so bauen.
Als Auflaufeinrichtung nimmt man dann das gleiche Material wie Sigma, dann müsste es jedefalls klappen. Es ist doch unwahrscheinlich, dass Sigma Spezialanfertigungen hat, jedenfall muss diese der Kunde ja käuflich im defekten Fall austauschen können, also müsste auch ein anderer Hersteller diese Teile erwerben können.
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