#176
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Genau !
Steht z.B. bei meiner Bootswerkstatt untergebracht, ein GMC Sierra PickUp mit LKW-Zugmaul und dazu passender Dreiachs-Hänger mit Powerboat drauf. Das Ganze mit deutscher Zulassung ! So was habe ich vorher nur bei Matchbox gesehen und war entsprechend beeindruckt ... LG Thomas
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Die Methode, mit einem Holzboot ein kleines Vermögen zu machen, setzt voraus, daß man vorher ein Großes hatte ...
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#177
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Anbei ein Auszug aus dem Fzg.-Schein., und ein Bild vom Trailer.
Jegliche Spekulanten ob das Gespann rechtsmäßig ist kann ich nur mitteilen das es dem so ist. Weiteres soll ich laut Hersteller nicht nennen, da dieser ungern sein Rezept preis gibt, und somit seinem Wettbewerbsvorteil bekannt geben würde. Wer wirklich Interesse an dem Trailer hat bekommt garantiert ausführliche Auskunft beim Hersteller. Diejenigen die es immer noch nicht glauben das es Dinge gibt die sie nicht verstehen, sollen einfach akzeptieren das es so ist.
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Gruß Hans, der Bojenfeldhasser |
#178
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Zitat:
schönes Boot hast Du da .... - hatte mir die auch mal auf der Messe genauer angeschaut.... Aber mal allen Erstes nach gefragt zu der Trailersituation.... es ist ja vollkommen unstrittig, das ein Eintrag im Schein des Hängers auch 3650 KG sein kann. Wobei es mich noch etwas verwundert wegen der Kugelkupplung, die es ja dem Anschein nach nur bis 3500 gibt... Aaaaber - das hat ja doch nichts mit dem maximal erlaubten an meinem Auto zu tun und das ist doch begrenzt auf die 3500 KG. Auch Dein BMW davor hat doch keine 3650 KG als Zuglast eingetragen.... Mir nutzt es nichts, wenn mir ein Verkäufer sagt, es geht und ist rechtmäßig. Letztendlich ist es der Polizist bei einer Kontrolle oder noch schlimmer der Gutachter nach einem Unfall, dem ich das dann belegen muss.....
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Gruß - Georg
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#179
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nebenbei kann es doch so ein Geheimnis nu auch nicht sein und wenn andere Hersteller das raus finden wollen, dann tun sie das auch.
Einen Trailer als Strohmannkunde bestellt und schon wäre das Geheimnis gelüftet. Daher finde ich es schon etwas mysteriös, dass man hier Kunden zur Verschwiegenheit über offizielle Gesetzeslagen vergattern will.... Wir reden hier doch nur über einen blöden Trailer und nicht über einen Eurohawk.... Sorry, aber ich werde dabei noch immer nicht das Gefühl los, dass hier Kunden mit falschen Informationen auf die Straße gelassen werden.
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Gruß - Georg
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#180
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Wegen des §42 STVZO erlaubt C1E also mehr als 3,5 t-Anhänger bzgl. Klasse B nur bei Lkw, die unter Klasse B fallen, also bis 3,5 t zuläss. Gesamtmasse haben. Zitat:
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Beste Grüße John Geändert von JohnB (06.06.2013 um 16:56 Uhr) |
#181
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Danke, bringt nur nichts, weil der Punkt schon seit x-Seiten geklärt ist.
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Das Leben ist halt kein Ponyhof. Und wenn einem offizielle Vertreter von wirklich großen Baustoffherstellern mit einem grinsen freiweg ins Gesicht lügen, es hängen aber mehrere 100.000 Euro an der Lüge, dann gibts eben kein blindes und naives Gottvertrauen sondern die grobe Keule auf die 12. Das ist ein Erfahrungswert. Also, um zu meiner Frage oben zu kommen: Nein, Du hast keine Bestätigung vom Hersteller, dass genau Dein Fahrzeug in Kombination mit dem Hänger die 3650 kg ziehen darf, oder?? Ich will kein Geheimnis hören, nur JA oder NEIN. So schwer ist das nicht.
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Es ist nie zu spät, eine glückliche Kindheit zu haben! |
#182
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ich glaube wir bekommen hier keine Antwort mehr von Sigma
na ja, andere Mütter haben auch hübsche Töchter wenn Ihr versteht was ich sagen möchte .....
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Schöne Grüße Oli Wer nichts ausgibt kann auch nichts Sparen |
#183
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mich könnte mal interessieren, wie viel Sigma seinen Kunden als Schweigegeld bezahlt, bzw. nachlässt am Preis, damit sie still halten und keine Informationen raus geben.....
Wenn ich so denke, was in manchen Branchen für Betriebsgeheimnisse der Mitbewerber geboten wird, dann sollte doch der schöne Alutrailer damit preislich zum Schnäppchen werden.....
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Gruß - Georg
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#184
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Für den Trailer Sigma ST-3650 liegt das Betriebsgeheimnis eher darin, wie man den Kunden so irreführt, dass er die STVZO Zitat:
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Beste Grüße John |
#185
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ich finde auch die Werbung von Sigma irreführend.
warum geben die ihn eigentlich nur für 3650kg frei? Könnten ja auch 4 t machen. ist ja eigentlich egal da eh nicht mehr als 3500kg zulässig sind.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#186
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Den Preis dafür womöglich auch noch....
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Gruß - Georg |
#187
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Im Beitrag #142 teilten sie auch mit, dass sie an der Diskussion nicht teilnehmen wollen. Mitlesen tun sie hier aber täglich.
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Gruß vom Oberrhein. |
#188
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Zitat:
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#189
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So würde ich das nicht nennen, gibt ja immer wieder genung Id.... die glauben das die Gesetzte für Sie nicht gelten. Aber ist doch auch egal, mein Touareg darf leider nur 3500 kg ziehen ( ist aber vielleicht in einem anderen Bundesland anders ), somit kommt der Trailer für mich leider nicht in Frage.... wie lange wollen wir uns eigentlich bei dem geilen Wetter über so ein Sch.... hier noch aufregen, ich geh jetzt Boot fahren Also Jungs schönes Wochenende
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Schöne Grüße Oli Wer nichts ausgibt kann auch nichts Sparen |
#190
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wenn du nur ein 1,5t Boot draufsetzt darfst du ihn ziehen
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#191
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Nee nee, lass mal, bin mit meinem 3,5 Tonnen Nehlbacher sehr zufrieden....ist zwar kein Alu für die 3 x im Jahr wo ich das Ding brauche passt das....
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Schöne Grüße Oli Wer nichts ausgibt kann auch nichts Sparen |
#192
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Ich habe deswegen schon bei Audi (Q7 ) und VW (Touareg ) um eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers gebeten. Beide Hersteller haben die Freigabe nicht erteilt. Begründung : Bei 3500 kg ist Schluß !
Aus die Maus !! Finito ! Ende !! Lt . Harbeck steckt mein MAL 3500 auch locker 4to weg,aber eingetragen nützt mir das nur etwas wenn ich dann den Trailer auf Druckluftbremse umbaue und mit einer Maulkupplung versehe... Und ein entsprechendes Zugfahrzeug habe. Da ich jetzt vor der Entscheidung neuer Trailer kaufen oder alten behalten stehe lockt der Sigma schon,aber so recht will ich nicht dran glauben. Zumal das alles nur in Deutschland gilt. Ich glaube nicht das sich ein Hersteller über alle gültigen Gesetze stellen kann.. |
#193
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Den Sigma St-3650 darf man nicht einmal leer hinter einen Pkw hängen.
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Beste Grüße John |
#194
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Aus der Sicht vom Zugfahrzeug gilt das Betriebsgewicht vom Trailer. Also mit einem Zugfahrzeug mit max. Zuglast von z.B. 3.0t darf man einen leeren Trailer ziehen welcher ein Gesamtgewicht von 3.5t hat (der Trailer). So lange das Betriebsgewicht vom Trailer die max. Zuglast vom Zugfahrzeug nicht übersteigt ist gut. Das Betriebsgewicht vom Trailer ist massgebend. Aus der Sicht vom Ausweis gilt das Gesamtgwicht vom Trailer, unabhängig vom aktuellen Betriebsgewicht. Also auch für einen leeren Trailer mit einem Gesamtgewicht von z.B. 3.0t muss man den Ausweis BE haben. Das würde bedeuten, mit einem Ausweis C1E kann man einen leeren Sigma ST-3650 ziehen und man kann diesen Trailer bis zum Betriebsgewicht vom Trailer von 3.5t beladen, um diesen Trailer mit einem Zugfahrzeug der Kategorie B (3.5t) ziehen zu können.
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Richard En Gruess vom Bodensee Geändert von lebch (09.06.2013 um 20:33 Uhr) Grund: Schreibfehler |
#195
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ST-3650/ultralight
Liebe Forumsmitglieder,
schade, daß über einen so innovativen und hochwertigen Bootsanhänger wie den SIGMA-Trailer ST-3650/ultralight trotz Bestnoten in punkto Kundenzufriedenheit dennoch zwischen vielen Forumsmitgliedern so unfriedlich diskutiert wird. Das wann/warum/wie der Betriebszulässigkeit dieses Trailers ist verkehrsjuristisch klar, jedoch leider entscheidend komplexer als bisher dargestellt und deshalb - da nicht pauschal beantwortbar - völlig ungeeigneter Stoff für heißblütige Diskussionen wie diese. Wie bisher prüfen wir deshalb sorgfältig für jeden Kaufinteressenten nach dessen Übermittlung von Zugfahrzeugschein, Bootsdaten und Führerschein was in seinem Einzelfall mit dem ST-3650/ultralight für Ihn zulässig ist und was nicht, führen aber in solcher frühen Phase noch keine zeitaufwendigen verkehrsjuristischen Beratungen durch. Käufer dieses Trailers jedoch haben bei uns Anspruch auf alle zum zulässigen Betrieb Ihres jeweiligen Gespanns notwendigen Dokumente und Rechtsberatungen. Wir freuen uns sehr, daß wir durch diese gewissenhafte Vorgehensweise von unseren Kunden regelmäßig mit großer Zufriedenheit über diesen Trailer belohnt werden. Es wäre schön, wenn wir mit diesem Beitrag allen Beteiligten weitere vergebliche Suchanstrengungen nach nicht vorhandenen Pauschalantworten ersparen können, gerade auch angesichts dessen, daß zur Zeit endlich wieder sonnigeres Bootswetter vorhergesagt wird. Mit freundlichen Grüßen Mathias Reddig Süd-West Marine GmbH ... powered by competence Am Hecklehamm 12 76549 Hügelsheim Tel: +49-(0)7229/18679-0 Fax: +49-(0)7229/18679-9 info@suedwestmarine.de www.suedwestmarine.de Registergericht Baden-Baden, HRB 1075-BH Geschäftsführender Gesellschafter: Dipl.-Ing. Mathias Reddig
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#196
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Hallo Herr Reddig,
schön wäre es aus Ihrer Sicht bestimmt, aber ich glaube eher, dass der Schuss nach hinten los geht..... Es wäre doch soooo einfach für Sie, klar und absolut eindeutig zu erklären, ob ihr Wundertrailer tatsächlich mit den beworbenen 3,65 Tonnen Gesamtgewicht inkl. Stützlast von einem normaler SUV mit eingetragener 3,5er-Zulassung im europäischen Straßenverkehr bewegt werden darf. Und das bitte juristisch einwandfrei...... ! Aber nein, hier wird wieder das gleiche Wortspiel verwendet und hinterlässt zumindest bei mir tiefe Zweifel an der Seriosität Ihres Angebotes.... - Schade eigentlich.... Erwarten Sie denn wirklich, dass sich ein Käufer eines Trailers nur auf Hinweise von "zufriedenen Kunden" oder vom Hersteller verlässt, ohne hier die rechtliche Situation unmissverständlich dargelegt zu bekommen.... ?
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Gruß - Georg |
#197
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Zitat:
Seit wann sind konkrete Fragen "unfriedlich" und "heißblütig"?
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Beste Grüße John
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#198
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.........Ist wie bei den Politikern, auf klar gestellte Fragen bekommt man keine Antworten......
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Schöne Grüße Oli Wer nichts ausgibt kann auch nichts Sparen
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@ Süd West Marine
ich hätte gern mal ein Beispiel für eine Legale Fahrzeugkombination an die man den SIGMA Trailer mit 3650 kg Zuggewicht dranhängen darf. und auch Damit europaweit unterwegs sein darf.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
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Der Hersteller konnte sich ja schon nicht einmal durchringen, für die Kombi BMW X5 + Sigma St-3650/ultralight auf die in Beitrag #181 gestellte Frage (geht das?) simpel Ja oder Nein zu antworten. Ich erwarte deshalb keine nebelkerzenfreie Antwort mehr von Süd-West Marine GmbH.
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Beste Grüße John
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