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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 25.03.2007, 14:30
Benutzerbild von meinolf
meinolf meinolf ist offline
Lieutenant
 
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Standard Trailerbeleuchtung

Hallo
wer von euch hat sich den schonmal mit Trailerbeleuchtungen auseinandergesetzt. Ich habe zwei Punkte da komme ich nicht so recht weiter.

In den Bestimmungen steht das wenn der Leuchtenträger abnehmbar ist zwei zusätzliche fest montierte dreieckige Rückstrahler am Tariler montiert sein müssen. Wann ist eine Lichtleiste abnehmbar? Meine Lichtleiste ist nur ausziehbar, und nur mit Werkzeug abnehmbar. Kann ich mir da die zusätzlichen Refelektoren wohl sparen ?


Bei Trailern > 2,1m Breite müssen Umrissleuchten montiert sein.Nach vorne weiss noch hinten rot. Wenn der Trailer mehr aus 400mm über die Begrenzungsleuchten des Zugfahrzeugs ragt müssen zwei weisse nach vorn leuchtende Umrissleuchten montiert sein. Wenn ich nun die Umrissleuchten montiere benötige ich dann noch die Begrenzugsleuchten ?

Gruß
Meinolf
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  #2  
Alt 25.03.2007, 15:05
Benutzerbild von T.R.
T.R. T.R. ist offline
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Hallo Meinolf,

nach meiner (unmaßgeblichen) Meinung brauchst du die Rückstrahler nicht, wenn die Lichtleiste ja nicht abnehmbar ist. (Gesunder Menschenverstand!)
Da jedoch die Meinung von Beamten --anwesende sind immer ausgenommen!-- oft sehr schwer nachzuvollziehen ist , würde ich mich der Einfachheit halber mal beim örtlichen TÜV erkundigen.
Die müssen es ja wissen und i.d.R. sind die auch sehr hilfsbereit!
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Grüße Thomas
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  #3  
Alt 25.03.2007, 19:37
Benutzerbild von Ebro Skipper
Ebro Skipper Ebro Skipper ist offline
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Wenn in den Rückleuchten keine Rückstrahler integriert sind, benötigst Du auf jeden Fall zusätzliche Rückstrahler
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Gruß
Jürgen



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  #4  
Alt 25.03.2007, 20:43
Benutzerbild von Frank C.
Frank C. Frank C. ist offline
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Hallo,
du brauchst zusätzlich fest angebaute Dreiecksrückstrahler am Anhänger.Deine Lichtleiste ist abnehmbar,auch wenn du Werkzeug dafür brauchts ist die immer noch abnehmbar.Wenn du slippst baust du doch die Lichtleiste ab oder?
Gruß
Frank
__________________


Gruß
Frank
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  #5  
Alt 25.03.2007, 21:20
BirgitHb BirgitHb ist offline
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Zitat:
Zitat von T.R. Beitrag anzeigen
würde ich mich der Einfachheit halber mal beim örtlichen TÜV erkundigen.
Die müssen es ja wissen und i.d.R. sind die auch sehr hilfsbereit!
Da wäre ich mir nicht so sicher, daß die das wissen.
Als ich vor 2 Jahren meinen neuen Trailer angemeldet habe, war ich damit vorher noch beim TÜV. Habe meine Plakete von denen ohne Beanstandung bekommen. Wie sich später aber herausstellte, fehlten an den Trailerkotflügeln die Rückstrahldreiecke. Das hat der Guteste von TÜV aber nicht gewußt. geschweige denn beanstandet.
Gruß Birgit
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  #6  
Alt 25.03.2007, 21:52
Benutzerbild von ralfschmidt
ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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Hallo meinolf,
die beiden Dreieckstrahler kosten nur 4 Euro zusammen, da würde ich mir mal keinen Kopf machen,
für einen Trailer reichen Begrenzungsleuchten rot/weis an der Lichtleiste,
Umrissleuchten kommen erst bei Wohnwagen oder Wohnmobilen zum tragen
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #7  
Alt 25.03.2007, 23:03
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Volker Sch Volker Sch ist offline
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Hallo allerseits,

bei meinem neuen Trailer gibt es Rücklichter die die roten Dreiecke bereits beinhalten. Diese Rücklichter werdenzur Zeit bei vielen Trailern verbaut. Alle Lichtleisten sind natürlich abnehmbar. Wenn das nicht zulässig ist, frage ich mich, wer die Zulassung für diese Trailer erteilt hat.

Mit freundlichen Grüßen

Volker
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Gruß
Volker
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  #8  
Alt 26.03.2007, 09:01
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Martl Martl ist offline
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An der Lichtleiste habe ich auch rote Reflektoren. Die haben dem Herrn vom TÜV aber nicht gereicht, da die Lichtleiste ja samt Kennzeichen abnehmbar ist.

Ich: "So darf ich mich doch ohnehin nirgends im öffentlichen Bereich bewegen?"
TÜV: "Egal"
Schöner Schmarrn.
TÜV habe ich trotzdem bekommen.
Habe die Dreiecke danach montiert. Natürlich waren an den entsprechenden Stellen die Keilhalterungen angenietet, also erst aufbohren, gegen Rost schützen etc...

Gruß
Martl
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  #9  
Alt 26.03.2007, 13:12
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Also ich habe einen Brenderup Trailer (1000 Kg), der ab Werk mit seitlichen, nach vorn, seitlich und hinten strahlenden Begrenzungsleuchten ausgestattet ist. Ich glaube kaum, dass der Hersteller die Leuchten montiert, wenn er das nicht nach StVZO muss!

Bernd.
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  #10  
Alt 26.03.2007, 21:47
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Zitat:
Zitat von Kuddel Beitrag anzeigen
Ich glaube kaum, dass der Hersteller die Leuchten montiert, wenn er das nicht nach StVZO muss!
Hallo,

da nicht alle neuen Trailer, vor allen Dingen in deiner Klasse, die Leuchten haben , kann ich mir nicht vorstellen, dass sie zwingend vorgeschrieben sind.

Mit freundlichen Grüßen

Volker
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Gruß
Volker
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  #11  
Alt 26.03.2007, 21:54
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Ich hab auch zwei Dreieckstrahler an den Kotflügeln. Strahler nach vorne sind mir neu. Habe aber trotzdem TÜV.
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  #12  
Alt 26.03.2007, 22:32
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Kuddel Kuddel ist offline
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Es sind nicht nur Strahler sondern richtige Lampen an Gummiarmen, die weiß nach vorn und rot seitlich und nach hinten strahlen (sieht übrigens im Dunkeln super aus).

Bernd.
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  #13  
Alt 26.03.2007, 22:47
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ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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Zitat:
Zitat von Volker Sch Beitrag anzeigen
Hallo,

da nicht alle neuen Trailer, vor allen Dingen in deiner Klasse, die Leuchten haben , kann ich mir nicht vorstellen, dass sie zwingend vorgeschrieben sind.

Mit freundlichen Grüßen

Volker
Hallo Volker,
Brenderup ist bekannt dafür, daß die sehr großzügig mit der Beleuchtung umgehen, an meinem 750 KG Brenderup habe ich z.B. auf jeder Seite 3 Seitenleuchten obwohl Seitenstrahler gereicht hätten
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  #14  
Alt 26.03.2007, 23:43
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Hallo,
habe hier mal was gefunden, was vorschrift ist, und was zusätzlich gemacht werden darf.
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo.php
ab §49a geht es los.

Gruss Benny
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Ein Schiff, dass nur im Hafen liegt ist sicher...
...Doch dafür wurde es nicht gebaut!
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  #15  
Alt 27.03.2007, 17:48
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Hallo allerseits,

was lernen wir aus den Paragraphen: Der Tüv Mann von Martl hat keine Ahnung. Nach § 49 a Abs 9 dürfen bei Bootstrailern auch die dreieckigen Rückstrahler an der abnehmbaren Lichtleiste befestigt sein. (So les ich es zumindest)

Viele Grüße

Volker
__________________


Gruß
Volker
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  #16  
Alt 27.03.2007, 20:43
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Ebro Skipper Ebro Skipper ist offline
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Ich habe die dreieckigen Rückstrahler an Lichtleiste und Kotflügel.
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Gruß
Jürgen



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  #17  
Alt 28.03.2007, 01:52
Stingray 558 Stingray 558 ist offline
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Zitat:
Zitat von Ebro Skipper Beitrag anzeigen
Ich habe die dreieckigen Rückstrahler an Lichtleiste und Kotflügel.
Und so is es Vorschrift. Wenn Lichtleiste abnehmbar (egal ob mit Werkzeug oder per Hand) müssen 2 weitere am Hänger sein.
(seitliche Rückstrahler, je nach Abmessung Begrenzugsleuchten natürlich auch)
hab von meinem TÜV mal Blatt gekriegt, wo alle möglichen Maße, Abstände für Beleuchtung (auch was ab wann Vorschrift wurde) gekriegt.

Verstehe nicht, wieso man bei Teilen, die weit unter 5.- EUR kosten, überhaupt schon wieder
Diskutieren muss, Vorschrift sind die, auch, wie der TÜV meinte, wohl niemand ohne seine Lichtleiste fahren würde.
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Grüße von Herbert
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  #18  
Alt 28.03.2007, 15:40
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Volker Sch Volker Sch ist offline
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Zitat:
Zitat von Stingray 558 Beitrag anzeigen
Und so is es Vorschrift. Wenn Lichtleiste abnehmbar (egal ob mit Werkzeug oder per Hand) müssen 2 weitere am Hänger sein.
Hallo,

ich wiederhole mich gerne.
Neue Hänger werden ohne die weiteren Rückstrahler vertrieben. Wie ich bereits schrieb, hielt ich es für sehr zweifelhaft, dass die Hänger ohne gültige Beleuchtung produziert werden. Die Hersteller machen manchmal vielleicht nicht viel mehr als nötig, aber mit Sicherheit bringen sie nicht vorsätzlich gesetzeswidrige Produkte in Umlauf.
Der Link von Benny verwies auf den für die Beleuchtung maßgeblichen Gesetzestext hin. Meines Erachtens ist in § 49a Abs. 9 StVZO eindeutig festgelegt, das bei einem Bootshänger die vorgeschriebene Beleuchtung an einem abnehmbaren Leuchtenträger montiert sein darf. Da steht nichts von zusätzlichen Dreiecksleuchten.
Wenn du jetzt schreibst, das es Vorschrift ist zwei weitere Rückstrahler zu montieren, frag ich mich jetzt schon, welche Vorschrift das sein soll?
Ich bin gerne bereit was dazuzulernen, aber nicht auf Grundlage der drei Killerargumente:
1. Haben wir schon immer so gemacht
2. Haben wir noch nie anders gemacht, und
3. Wo kommen wir denn da hin?

Mit freundlichen Grüßen

Volker
__________________


Gruß
Volker

Geändert von Volker Sch (28.03.2007 um 15:42 Uhr)
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  #19  
Alt 29.03.2007, 00:51
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Zitat:
Volker Sch
Nach § 49 a Abs 9 dürfen bei Bootstrailern auch die dreieckigen Rückstrahler an der abnehmbaren Lichtleiste befestigt sein. (So les ich es zumindest)

--------------

Letztes Jahr, Frühjahr 2006; beim TÜV, der Prüfer, der meinen Hänger prüft, fragt den Leiter vom TÜV, warum neben 2 Dreieckrückstrahlern an der Lichtleiste 2 weitere Dreieckstrahler an den Kotflügeln?
Der Leiter antwortet ihm: weil die Lichtleiste abnehmbar ist, ist Vorschrift.

Womöglich hat der sich getäuscht, oder gibt inzwischen neue Gesetze?
Soll ich mir Gedanken machen, ob ich die 2 am Kotflügel, Neupreis ca. je 1,50 EUR abbauen kann?
Ist mir ehrlich gesagt zuviel Arbeit.

Bei neuen Hängern: sind oft an der Lichtleiste kombinierte Rückleuchten mit integrierten Rückstrahlern, da sind natürlich keine weiteren Dreieck-Rückstrahler an der Lichtleiste.

Also: Frühjahr 2006: hat sie mein TÜV als notwendig erachtet. (2+2 Dreieckrückstrahler)


--
Zitat:
§49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze
(9) Schlußleuchten, Nebelschlußleuchten, Spurhalteleuchten, Umrißleuchten, Bremsleuchten, hintere Fahrtrichtungsanzeiger, hintere nach der Seite wirkende gelbe nicht dreieckige Rückstrahler und reflektierende Mittel, hintere Seitenmarkierungsleuchten, Rückfahrscheinwerfer und Kennzeichen mit Kennzeichenbeleuchtung sowie 2 zusätzliche dreieckige Rückstrahler - für Anhänger nach § 53 Abs. 7 zwei zusätzliche Rückstrahler, wie sie für Kraftfahrzeuge vorgeschrieben sind - dürfen auf einem abnehmbaren Schild oder Gestell (Leuchtenträger) angebracht sein bei
1. Anhängern in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben,
2. Anhängern zur Beförderung von Eisenbahnwagen auf der Straße (Straßenroller),
3. Anhägern zur Beförderung von Booten,


hier steht nur, das die alle abnehmbar sein dürfen,
aber sonst steht da nichts weiter.
__________________
Grüße von Herbert
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  #20  
Alt 29.03.2007, 07:19
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meinolf meinolf ist offline
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Hallo
mir geht es einfach darum die Beleuchtungsmittel auf ein notwendiges Maß zu reduzieren. Die 1,5 Euro sind mir auch relativ egal. Nur diese ganzem Leuchten sterben doch meisten nicht an Alterschwäche sondern am kaputtfahren, und diese Möglichkeit wollte ich auf ein Minimum reduzieren. Meine Lichtleiste läßt sich übrigens nicht demontieren da ich mein Boot sowieso nicht slippen kann.


Hier eine Auskunft der DEKRA, was alle Unklarheiten beseitigt:

Zitat Anfang


an Fahrzeugen dürfen im öffentlichen Straßenverkehr gem. §49a StVZO
nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen
Einrichtungen angebracht sein und betrieben werden.

Nach Absatz 1 dieses Paragraphen müssen die lichttechnischen Einricht-
ungen "vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig
sein."

An Anhängern zur Beförderung von Booten dürfen nach Abs. 7 diese Ein-
richtungen an einem sogenannten Leuchtenträger angebracht sein. Dieser
darf abnehmbar sein. Das schließt eine Beweglichkeit im Sinne von
Längsverschiebbarkeit ein.

Da der Leuchtenträger mit bordeigenem Werkzeug entfernt werden kann gilt
er auch als abnehmbar.

Daher können Sie auf die zusätzlichen Rückstrahler nicht verzichten.

Umrissleuchten ersetzen nicht die vorgeschriebenen Begrenzungsleuchten
und umgekehrt.

Bei Anhängern mit einer Breite von mehr 2100 mm müssen beide Leuchtenarten
vorhanden sein.



Zitat Ende



Gruß
Meinolf
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  #21  
Alt 29.03.2007, 08:20
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Zitat:
Zitat von Volker Sch Beitrag anzeigen
...Die Hersteller machen manchmal vielleicht nicht viel mehr als nötig, aber mit Sicherheit bringen sie nicht vorsätzlich gesetzeswidrige Produkte in Umlauf....
Volker
Mein Hänger hatte die Rückstrahler ja bekanntlich nicht, wurde aber ca. 1,5 Jahre vorher bei der Erstabnahme so für i.O. befunden. Scheint wohl wieder einiges in den Ermessensspielraum des Prüfers zu fallen.

Ehrlich gesagt: Mir solls wurscht sein, solange es nicht Unsummen verschlingt, können die auch fordern dass der Hänger wie ein Christbaum aussieht

Gruß
Martl
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  #22  
Alt 29.03.2007, 08:43
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Mir fällt es gerade wieder ein: Bei der letzten HU sagte der Prüfer: "Eigentlich müssen sie auch noch 2 rückstrahlende Dreiecke auf den Kotflügeln haben. Machen sie das mal bei Gelegenheit." Da muß ich noch tätig werden. Meine Lichtleiste ist verschieb- und hochklappbar aber nicht abnehmbar und hat die Dreieckstrahler in den Rückleuchten integriert. Die Begrenzungsleuchten (Gummiärmchen) sind ebenfalls Vorschrift. (Trailerbreite 2,35m)
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  #23  
Alt 29.03.2007, 10:03
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Zitat:
Zitat von meinolf Beitrag anzeigen
An Anhängern zur Beförderung von Booten dürfen nach Abs. 7 diese Ein-
richtungen an einem sogenannten Leuchtenträger angebracht sein. Dieser
darf abnehmbar sein. Das schließt eine Beweglichkeit im Sinne von
Längsverschiebbarkeit ein.

Da der Leuchtenträger mit bordeigenem Werkzeug entfernt werden kann gilt
er auch als abnehmbar.

Daher können Sie auf die zusätzlichen Rückstrahler nicht verzichten.
Hallo allerseits,

das zeigt mir nur, wie " Gut" die Dekra beim Lesen von Gesetzen ist.
1. Laut Gesetz dürfen die Dreiecksstrahler abnehmbar sein
2. Weil sie abnehmbar sind, müssen weitere Dreiecksstrahler montiert werden

Was ist das denn für eine Logik.
Eine Ausnahme zu Absatz 1 (müssen fest angebracht sein) steht in Absatz 9 (dürfen in bestimmten Ausnahmen abnehmbar angebracht sein).

Zitat:
Zitat von Stingray 558
hier steht nur, das die alle abnehmbar sein dürfen,
aber sonst steht da nichts weiter.
Genau !!
Insbesondere steht da nicht, dass als Auflage zur Ausnahmeregelung in Absatz 9 feste Dreieckslichter anzubringen sind.

Ich möchte mich bei Meinolf dafür bedanken, dass er das Thema eröffnet hat. Da ich mich normalerweise nicht mit der StVZO beschäftige, wäre ich bei dem TÜV genauso ratlos gewesen, wie die meisten anderen, wenn er gesagt hätte, " da müssen aber noch zwei Dreiecksstrahler dran".
Dank diesem Thema und Bennys Link kenne ich jetzt die Grundlage für die dann unvernmeidbare Diskussion.
Ich beabsichtige nämlich nicht meinen neuen Trailer umzubauen. Mir geht es da nicht um 1,50 € pro Stück, aber die Dinger sind immer im Weg. Wer schon mal mit dem Schienbein daran gestossen ist, weiss wovon ich Rede.

Mit freundlichen Grüßen

Volker
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  #24  
Alt 29.03.2007, 10:34
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Martl Martl ist offline
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Zitat:
Zitat von Volker Sch Beitrag anzeigen
...Ich beabsichtige nämlich nicht meinen neuen Trailer umzubauen. Mir geht es da nicht um 1,50 € pro Stück, aber die Dinger sind immer im Weg. Wer schon mal mit dem Schienbein daran gestossen ist, weiss wovon ich Rede.
Deshalb willst du nicht wirklich alle zwei Jahre eine Diskussion mit dem Prüfer führen?
Soll der Gesetzgeber jetzt auch noch Rücksicht auf die motorischen Gegebenheiten von jedem Rücksicht nehmen?
Meine Kotflügel sind breiter als die Dreiecke und bis ich mitm Knie an den Rückstrahler renne, habe ich mir schon dreimal den Kopf am Rumpf angeschlagen.

Gruß
Martl
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  #25  
Alt 29.03.2007, 11:26
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Zitat:
Zitat von Martl Beitrag anzeigen
Soll der Gesetzgeber jetzt auch noch Rücksicht auf die motorischen Gegebenheiten von jedem Rücksicht nehmen?
Hallo Martl,

Der Gesetzgeber hat darauf schon Rücksicht genommen.
Alles andere beruht nur auf Anweisungen aus der Fachbuchreihe:
" Merkwürdige Gesetzestexte des TÜV/Dekra Hintertupfingen"
Und glaub es mir ruhig, die Diskussion führe ich vielleicht einmal, dann ist sie bei der TÜV-Stelle bestimmt nicht mehr nötig. Oder glaubst du, dass die sich in den Folgejahren vorsätzlich getzeswidrig verhalten?

Jeder der mit Vorschriften und Gesetzen zu tun hat kann sich einmal irren, zumal manche Gesetze häufiger geändert werden als ihnen gut tut. Aber nur weil sie sich irren können müssen sie nicht alle verblödet und borniert sein.

Mit freundlichen Grüßen

Volker
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Gruß
Volker
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