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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Überführung auf nicht zugel.Trailer?
Hallo!
Ich habe mir einen Traum erfüllt und mir ein schönes altes Boot gekauft. Im Frühjahr möchte ich es überführen (gut 400 km).Der Trailer der zum Boot gehört hat zwar ein Typschild, aber keinen Brief und war bis jetzt noch nicht zugelassen.(wurde nur mit roter Nummer bewegt)Das Boot ist kaskoversichert. Für mich stehen jetzt ein paar Fragen im Raum: 1. bekomme ich für den Trailer Kurzzeitkennzeichen? 2. Wie sieht es mit dem Versicherungschutz bei der Überführung aus? (also auch wenn Schaden am Boot entsteht?)-Kaskoversicherung Boot? 3. das Boot ist 2,80m breit und ich brauche eine Sondergenehmigung für den Transport. Was muss ich dafür vorlegen - und wo?(geht das auch ohne Brief?) Ich hoffe Ihr könnt mir helfen! Grüße - Jens |
#2
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Kurzzeitkennzeichen ist kein Problem. Du gehst mit der Doppelkarte zur Zulassung und hoslt dir eins. Gib weder dem Versicherungsmenschen noch der zulassungstante zuviele Info´s. Du willst ne Doppelkarte und ein Kurzzeitkennzeichen. Punkt.
Uberführung wegen der breite sollte kein Problem sein. warntafeln an die Seietn und gut. bis 2.85 m darfst du ohne Genehmigung. wenn du auf Nummer Sicher gehen willst. Frag bei der Rennleitung nach. In einer guten Bootskasko sollten auf die Überführungstransportschäden drin sein. Das kann dir aber genau dein Makler sagen, oder dein Versicherungsvertrag.
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Grüße Ingo ...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe... |
#3
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Zitat:
Gruß Jens
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#4
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Mit Deinen Voraussetzungen wirst Du weder Kurzzeitkennzeichen ( jedenfalls nicht wenn Du ein ehrliches Gewissen haben willst ) bekommen,
noch einen Versicherungsschutz, und schon gar keine Sondergenehmigung Achso, willkommen hier im PS.: Ich habe mehrfach mit " illegalen " Trailern überführt, aber 400 km wär mir zu heiß
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Gruß 45meilen In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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#5
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Ingo,
darf denn ein Kurzzeitkennzeichen benutzt werden, um ein Boot mit Überbreite zu überführen Evtl. wird das die Polizei etwas anders sehen Ich habe da was anderes in Erinnerung! Gruß UWE PS Zitat:
solche Tipps wollen wir hier aber nicht geben!!
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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#6
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Hast ja recht
Ich hatte gehofft das es als abraten gewertet wird
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Gruß 45meilen In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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#7
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...Vielen Dank!
Na das sind ja tolle Neuigkeiten! Wie soll ich nun das Boot mit Trailer herbekommen? Ist es denn nun ÜBERBREITE??? Jens |
#8
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Hallo
In meinem Fall war folgendes. Ich hatte damals allerdings einen Bootstransporter und ein Boot mit Überbreite das ich überführen wollte. Ein Kurzzeitkennzeichen war dafür da um den LKW zu überführen aber ich durfte nichts transportieren auch kein Boot. Bei dem Antrag auf überbreite musste der LKW angemeldet sein. Also nicht mit Kurzzeitkennzeichen. Gruß Susi
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#9
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Ein Kurzzeitkennzeichen dient meines Wissens nach doch dazu, ein momentan nicht zugelassenes Fahrzeug im Straßenverkehr legal zu bewegen.
Bei den Maßen für die Breite bin ich mir nicht ganz sicher, aber bis 2,85 m bist du als Privatperson ohne Sondergenehmigung unterwegs. Aber diesbezüglich würde ich nochmal nachfragen. Ich unterstelle einfach mal, daß der Trailer technisch i.O. ist. Bei der zulassungsstelle mußt du nur noch die Doppelkarte abgeben, keine Papiere...dann bekommst du die Kennzeichen...
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Grüße Ingo ...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe... |
#10
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Zitat:
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Gruß 45meilen In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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#11
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Gruß 45meilen In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative |
#12
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Zitat:
Ganz einfach. Ich mußte erstmal meinen LKW durch den TÜV bringen dann anmelden danach den Antrag auf Überbreite stellen und dann das Boot überführen. Gruß Susi |
#13
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Zitat:
gruß Jens |
#14
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Warum nicht auf eigenem Kiel, oder so gar nicht schwimmfähig?
Ansonsten vermute ich mal, das bei der Breite eh das Gewicht schon zum trailern mit normalen Fahrzeugen zu hoch ist, oder ist das nur der nackte Rumpf? Gruß, Norbert |
#15
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Zitat:
Wie lang, wie schwer, hast Du Zugfahrzeug selbst,
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Gruß 45meilen In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative |
#16
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Zitat:
Wenn du das Boot über Wasser überführst und den Trailer mit Kurzzeitkennzeichen. Ist allerdings umständlicher. Adressen von Speditionen kannst du hier im Forum unter suchen eventuel bekommen. Gruß Susi |
#17
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So hatte ich und hoffe andere User auch, es verstanden
Gruß UWE
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#18
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Hallo Jens
Sag mal Gesamthöhe und Gewicht. Ob das Gespann auf einen Abschleppwagen oder Tieflader passt.
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Servus Willi |
#19
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Zitat:
Das Boot ist 7,9m lang, 2,85m breit und soll 2,4 t wiegen. Gruß Jens |
#20
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boot vom Trailer
mit dem Trailer zum Tüv eine Eizelabnahme machen wenn alle Typenschilder vorhanden sind und dann anmelden
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Thomas ------------------- Gruß vom Rhein |
#21
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Zitat:
bei 7,9 m länge eine Breite von 2,85 m Hast du Bilder bzw. kannst du uns die Bootsmarke verraten Gruß UWE
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dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. |
#22
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Zitat:
Dann mach es wie von otok geraten, oder wie von mir oben beschrieben
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Gruß 45meilen In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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#23
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Zitat:
Grüße Jens Geändert von jensen (28.12.2008 um 21:46 Uhr) |
#24
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Es ist eine Tresfjord 26 !
Geändert von jensen (28.12.2008 um 22:01 Uhr)
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#25
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Zitat:
Gruß Jens |
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