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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#51
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@ jensen
Klär es morgen einfach mit deinem Verkehrsamt ab.
Ein Dauerticket für Überbreite, gültig für 3 Jahr kostet ca. 180 Euro, ob es billiger wird wenn es nur ein Wochenende genutze wird oder es sogar auf bestehenden Trailer übernommen werden kann, beantwortet dir bestimmt der Sachbearbeiter vom Kreis. Ich glaube das ist kein grosses Problem!
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#52
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Jörg, du hast aber mitbekommen, das der Trailer nicht angemeldet ist
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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#53
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Man ist das alles ein Mist!Der Verkäufer meinte ich müsse mir nur rote- oder Kurzzeitkennzeichen besorgen und dann könnte es los gehen.Ich werd morgen noch mal mit Ihm reden (müssen).
Jens |
#54
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Zitat:
Pder als Lotse, Uwe als Smutje, Susi als Skipperin und ich Koppüber unter der Ölwanne
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Gruß 45meilen In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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#55
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Zitat:
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#56
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Ja! Sorry, KKz=Kurzzeitkennzeichen.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#57
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Hallo Jens
Fakt ist nach meiner Ansicht. Du hast drei Möglichkeiten: 1. Boot auf einen Bock kranen oder für ein Tag aufs Wasser, dann Trailer zum TÜV und anmelden/plus überbreite. 2. Boot auf dem Wasser überführen. Trailer mit Kurzzeitkennzeichen abholen, dann zum TÜV/ überbreite. 3. Spedition beauftragen gesammte Gespann abzuholen. Dafür múßt du aber genau wissen wie hoch das ganze ist. Also ich würde mich für die erste Variante entscheiden weil ich dann schon den Trailer mit TÜV und überbreite angemeldet hätte. Gruß Susi
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#58
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ok, ich bin draußen, will nicht wieder von vorne anfangen!
Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. |
#59
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Vielen Dank Euch allen!Ich werd jetzt erst(mal versuchen) eine Nacht drüber zu schlafen und dann weitersehen! (ich schau dann morgen wieder rein)
Gruß und Dank - Jens
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#60
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Zitat:
...dazu müsste der Trailer aber 100%ig Verkehrsicher sein.Leider hat er keine Lichtleiste.Ich hab mir zwar eine besorgt, aber die wäre nur provisorisch! Schlaft gut! |
#61
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Zitat:
Lichtleiste kannst du sogar hier über Ebay sogar in Berlin für ca 37 Euro bekommen http://cgi.ebay.de/BELEUCHTUNGSTRAGE...1%7C240%3A1318 (PaidLink) Gruß Susi
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#62
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Ok Uwe, ich weiss das ich wieder gegen den Wind piesche... Ich bin aber der festen Überzeugung: Das ein angepasster Bootstrailer mit Boot als Einheit zu sehen ist und nicht klassisch als Transport von Ladung. (Ähnlich wie bei einem Wohnwagen) Wir werden morgen hoffentlich mehr hören. Es gehört in meinen Augen aber schon eine gehörige Portion Mut dazu mit unbekanntem Gerät solch Strecke zurückzulegen, auch halte ich die Gewichtsangabe für optimistisch aber danach wurde ja nicht gefragt.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ...
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#63
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Zitat:
Ein Trailer ist ein EIGENSTÄNDIGES TEIL oder fährt du mit dem Boot auf dem Trailer zum TÜV Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
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#64
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Ein Bootstrailer ist ein Sportanhänger mit einem steuerbegünstigtem Nutzkennzeichen (grün) mit dem es grundsätzlich verboten ist Ladung zu führen, demnach gibt es keine Ladungsklausel bei Kurzzeitkennzeichen.
Der Trailer wird i.d.R. als Ruhegestell für ein Sportgerät benutz, dazu muss er duch sachkundiges Personal eingestellt werden und ist bauartbedingt nicht für dauerhaft wechselnde Transport vorgesehen. Das ist in meinen Augen der grosse Unterschied zu anderen Anhängern ohne bestimmten Verwendungszweck. Hier geht es leider auch nicht klar hervor: http://www.adac.de/ReiseService/Wass...ID=127406&TL=2
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#65
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Zitat:
Hallo Jörg Nach meinem Wissen ist es so: Hier geht es nicht um einen Trailer als Sportgerät mit grünem Kennzeichen und TÜV sondern um einen Trailer ohne TÜV mit Kurzzeitkennzeichen. Diese Kennzeichen sind bezogen auf den Trailer und sind nur dafür da um die Überführung dieses Fahrzeuges aber nicht der Zuladung in diesem Fall das Boot. Bei einem normalen PKW-Anhänger darf ich auch nicht mit Kurzzeitkennzeichen z. B. einen Umzug machen. Er muß angemeldet sein. Also das Kurzzeitkennzeichen ist nur zur Überführung gedacht. Gruß Susi
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#66
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Zitat:
Und Sondergenehmigungen braucht man ab 2,55m.
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gregor
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Zitat:
Gruß Jens
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#68
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ok, habe folgende Info bekommen
(mein Bruder war schon am schlafen ) Folgender Hinweis Mit Kurzzeitkennzeichen werden auch Probefahrten durchgeführt, wenn man einen Boots-Trailer "erproben" möchte, dann gehört natürlich ein Boot dazu Da ist was dran, der Eine braucht etwas kürzer und der Andere 400 km um was zu "merken" bzw. um zu wissen, dass das der richtige Trailer für das Boot ist Gruß UWE PS Jetzt hast du nur noch die Überbreite, die du an den Mann/die Frau bringen musst!
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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#69
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Zitat:
Ich werd morgen versuchen jemand vom Verkehrsamt zu erreichen. Gibts da auch eine überregionale Stelle? Gruß Jens
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#70
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Zu den Überführungen gibt es schon einige OLG-Urteile.
Wenn nachgewiesen werden kann, daß der Hauptzweck der Fahrt mit dem KZK eine Überführung ist, darf auch etwas transportiert werden. Ist der Transport Hauptzweck der Fahrt, liegt ein Verstoß gegen §28 STVZO vor.
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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#71
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...und lass mich raten-dafür braucht man wiederum einen Anhänger mit Zulassung? Gruß Jens
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So ganz kann ich damit aber nichts anfangen- kann man letztendlich doch so oder so auslegen?!
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#73
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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#74
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Zitat:
...für mich nicht wirklich, da ich ja auch den Trailer überführen will!Wenn ich den Trailer schon vorher mein Eigen nennen würde wär das was anderes. |
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Zitat:
Wenn Du Trailer und Boot erwirbst, musst Du doch beides als Einheit überführen, oder? Deutsche Gerichte sehen das so.
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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