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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #51  
Alt 28.12.2008, 22:22
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@ jensen
Klär es morgen einfach mit deinem Verkehrsamt ab.

  • Ausnahmegenehmigung nach §70 StVO.
Normalerweise ist bis 3 Meter Breite kein Problem, ob es eine Kombination KKz und Überbreite gibt weiss ich nicht genau, glaube aber schon, da es nach meiner Erinnerung auf den Anhänger ausgestellt wird.

Ein Dauerticket für Überbreite, gültig für 3 Jahr kostet ca. 180 Euro, ob es billiger wird wenn es nur ein Wochenende genutze wird oder es sogar auf bestehenden Trailer übernommen werden kann, beantwortet dir bestimmt der Sachbearbeiter vom Kreis.

Ich glaube das ist kein grosses Problem!
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #52  
Alt 28.12.2008, 22:24
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Jörg, du hast aber mitbekommen, das der Trailer nicht angemeldet ist
__________________
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #53  
Alt 28.12.2008, 22:25
jensen jensen ist offline
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Man ist das alles ein Mist!Der Verkäufer meinte ich müsse mir nur rote- oder Kurzzeitkennzeichen besorgen und dann könnte es los gehen.Ich werd morgen noch mal mit Ihm reden (müssen).

Jens
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  #54  
Alt 28.12.2008, 22:25
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Zitat:
Zitat von PderSkipper Beitrag anzeigen
Mach hier nicht den Lauten, du kommst dann selbstverständlich mit!
Mim Mors im Maschinenraum.
Nu sind wir schon zu viert
Pder als Lotse, Uwe als Smutje, Susi als Skipperin und ich Koppüber unter der Ölwanne
__________________
Gruß 45meilen

In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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  #55  
Alt 28.12.2008, 22:27
jensen jensen ist offline
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
@ jensen
Klär es morgen einfach mit deinem Verkehrsamt ab.

  • Ausnahmegenehmigung nach §70 StVO.
Normalerweise ist bis 3 Meter Breite kein Problem, ob es eine Kombination KKz und Überbreite gibt weiss ich nicht genau, glaube aber schon, da es nach meiner Erinnerung auf den Anhänger ausgestellt wird.

Ein Dauerticket für Überbreite, gültig für 3 Jahr kostet ca. 180 Euro, ob es billiger wird wenn es nur ein Wochenende genutze wird oder es sogar auf bestehenden Trailer übernommen werden kann, beantwortet dir bestimmt der Sachbearbeiter vom Kreis.

Ich glaube das ist kein grosses Problem!
Danke- werd ich auch mal tun!
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  #56  
Alt 28.12.2008, 22:27
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Zitat:
Zitat von Cooky-Crew Beitrag anzeigen
Jörg, du hast aber mitbekommen, das der Trailer nicht angemeldet ist

Ja!

Sorry, KKz=Kurzzeitkennzeichen.
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #57  
Alt 28.12.2008, 22:32
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Hallo Jens
Fakt ist nach meiner Ansicht.
Du hast drei Möglichkeiten:
1. Boot auf einen Bock kranen oder für ein Tag aufs Wasser, dann Trailer zum TÜV und anmelden/plus überbreite.
2. Boot auf dem Wasser überführen. Trailer mit Kurzzeitkennzeichen abholen, dann zum TÜV/ überbreite.
3. Spedition beauftragen gesammte Gespann abzuholen. Dafür múßt du aber genau wissen wie hoch das ganze ist.
Also ich würde mich für die erste Variante entscheiden weil ich dann schon den Trailer mit TÜV und überbreite angemeldet hätte.
Gruß Susi
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  #58  
Alt 28.12.2008, 22:32
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Ja!

Sorry, KKz=Kurzzeitkennzeichen.
ok, ich bin draußen, will nicht wieder von vorne anfangen!

Gruß
UWE
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  #59  
Alt 28.12.2008, 22:36
jensen jensen ist offline
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Vielen Dank Euch allen!Ich werd jetzt erst(mal versuchen) eine Nacht drüber zu schlafen und dann weitersehen! (ich schau dann morgen wieder rein)

Gruß und Dank - Jens
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  #60  
Alt 28.12.2008, 22:39
jensen jensen ist offline
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Zitat:
Zitat von SUSISEARAY Beitrag anzeigen
1. Boot auf einen Bock kranen oder für ein Tag aufs Wasser, dann Trailer zum TÜV und anmelden/plus überbreite.

...dazu müsste der Trailer aber 100%ig Verkehrsicher sein.Leider hat er keine Lichtleiste.Ich hab mir zwar eine besorgt, aber die wäre nur provisorisch!


Schlaft gut!
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  #61  
Alt 28.12.2008, 22:46
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Zitat:
Zitat von jensen Beitrag anzeigen
...dazu müsste der Trailer aber 100%ig Verkehrsicher sein.Leider hat er keine Lichtleiste.Ich hab mir zwar eine besorgt, aber die wäre nur provisorisch!


Schlaft gut!
Hallo Jens
Lichtleiste kannst du sogar hier über Ebay sogar in Berlin für ca 37 Euro bekommen

http://cgi.ebay.de/BELEUCHTUNGSTRAGE...1%7C240%3A1318 (PaidLink)

Gruß Susi
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  #62  
Alt 28.12.2008, 23:07
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Zitat:
Zitat von Cooky-Crew Beitrag anzeigen
ok, ich bin draußen, will nicht wieder von vorne anfangen!

Gruß
UWE

Ok Uwe, ich weiss das ich wieder gegen den Wind piesche...

Ich bin aber der festen Überzeugung:
Das ein angepasster Bootstrailer mit Boot als Einheit zu sehen ist und nicht klassisch als Transport von Ladung. (Ähnlich wie bei einem Wohnwagen)

Wir werden morgen hoffentlich mehr hören.

Es gehört in meinen Augen aber schon eine gehörige Portion Mut dazu mit unbekanntem Gerät solch Strecke zurückzulegen, auch halte ich die Gewichtsangabe für optimistisch aber danach wurde ja nicht gefragt.
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
...
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  #63  
Alt 28.12.2008, 23:11
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Ok Uwe, ich weiss das ich wieder gegen den Wind piesche...

Ich bin aber der festen Überzeugung:
Das ein angepasster Bootstrailer mit Boot als Einheit zu sehen ist und nicht klassisch als Transport von Ladung. (Ähnlich wie bei einem Wohnwagen)

Wir werden morgen hoffentlich mehr hören.

Es gehört in meinen Augen aber schon eine gehörige Portion Mut dazu mit unbekanntem Gerät solch Strecke zurückzulegen, auch halte ich die Gewichtsangabe für optimistisch aber danach wurde ja nicht gefragt.
Wie sieht es dann aus, wenn ich ein Auto transportieren möchte

Ein Trailer ist ein EIGENSTÄNDIGES TEIL
oder fährt du mit dem Boot auf dem Trailer zum TÜV

Gruß
UWE
__________________
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #64  
Alt 28.12.2008, 23:37
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Ein Bootstrailer ist ein Sportanhänger mit einem steuerbegünstigtem Nutzkennzeichen (grün) mit dem es grundsätzlich verboten ist Ladung zu führen, demnach gibt es keine Ladungsklausel bei Kurzzeitkennzeichen.
Der Trailer wird i.d.R. als Ruhegestell für ein Sportgerät benutz, dazu muss er duch sachkundiges Personal eingestellt werden und ist bauartbedingt nicht für dauerhaft wechselnde Transport vorgesehen.

Das ist in meinen Augen der grosse Unterschied zu anderen Anhängern ohne bestimmten Verwendungszweck.


Hier geht es leider auch nicht klar hervor:
http://www.adac.de/ReiseService/Wass...ID=127406&TL=2
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
...
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  #65  
Alt 29.12.2008, 00:00
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Ein Bootstrailer ist ein Sportanhänger mit einem steuerbegünstigtem Nutzkennzeichen (grün) mit dem es grundsätzlich verboten ist Ladung zu führen, demnach gibt es keine Ladungsklausel bei Kurzzeitkennzeichen.
Der Trailer wird i.d.R. als Ruhegestell für ein Sportgerät benutz, dazu muss er duch sachkundiges Personal eingestellt werden und ist bauartbedingt nicht für dauerhaft wechselnde Transport vorgesehen.

Das ist in meinen Augen der grosse Unterschied zu anderen Anhängern ohne bestimmten Verwendungszweck.


Hier geht es leider auch nicht klar hervor:
http://www.adac.de/ReiseService/Wass...ID=127406&TL=2

Hallo Jörg
Nach meinem Wissen ist es so:
Hier geht es nicht um einen Trailer als Sportgerät mit grünem Kennzeichen und TÜV sondern um einen Trailer ohne TÜV mit Kurzzeitkennzeichen.
Diese Kennzeichen sind bezogen auf den Trailer und sind nur dafür da um die Überführung dieses Fahrzeuges aber nicht der Zuladung in diesem Fall das Boot.
Bei einem normalen PKW-Anhänger darf ich auch nicht mit Kurzzeitkennzeichen z. B. einen Umzug machen. Er muß angemeldet sein.
Also das Kurzzeitkennzeichen ist nur zur Überführung gedacht.
Gruß Susi
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  #66  
Alt 29.12.2008, 00:05
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Zitat:
Zitat von Cooky-Crew Beitrag anzeigen
Wie sieht es dann aus, wenn ich ein Auto transportieren möchte

Ein Trailer ist ein EIGENSTÄNDIGES TEIL
oder fährt du mit dem Boot auf dem Trailer zum TÜV

Gruß
UWE
Uwe, ich stimme dir zu, Trailer ist eigenständig. Ich fahre aber trotzdem mit dem Boot auf dem Trailer zum TÜV. Soll ich´s etwa in den Garten schmeissen? (Es gibt sogar Prüfer die auf einen beladenen Trailer bestehen um die Bremsanlage überprüfen zu können...)

Und Sondergenehmigungen braucht man ab 2,55m.
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gregor

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  #67  
Alt 29.12.2008, 00:30
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Zitat:
Zitat von SUSISEARAY Beitrag anzeigen
Hallo Jens
Lichtleiste kannst du sogar hier über Ebay sogar in Berlin für ca 37 Euro bekommen

http://cgi.ebay.de/BELEUCHTUNGSTRAGE...1%7C240%3A1318 (PaidLink)

Gruß Susi
genau die habe ich gestern gekauft!-aber das ist jetzt wohl das kleinste Problem.

Gruß Jens
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  #68  
Alt 29.12.2008, 00:33
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ok, habe folgende Info bekommen
(mein Bruder war schon am schlafen )

Folgender Hinweis
Mit Kurzzeitkennzeichen werden auch Probefahrten durchgeführt,
wenn man einen Boots-Trailer "erproben" möchte, dann gehört
natürlich ein Boot dazu

Da ist was dran, der Eine braucht etwas kürzer und der
Andere 400 km um was zu "merken" bzw. um zu wissen,
dass das der richtige Trailer für das Boot ist

Gruß
UWE
PS
Jetzt hast du nur noch die Überbreite,
die du an den Mann/die Frau bringen musst!
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #69  
Alt 29.12.2008, 00:38
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Zitat:
Zitat von Cooky-Crew Beitrag anzeigen
ok, habe folgende Info bekommen
(mein Bruder war schon am schlafen )

Folgender Hinweis
Mit Kurzzeitkennzeichen werden auch Probefahrten durchgeführt,
wenn man einen Boots-Trailer "erproben" möchte, dann gehört
natürlich ein Boot dazu

Da ist was dran, der Eine braucht etwas kürzer und der
Andere 400 km um was zu "merken" bzw. um zu wissen,
dass das der richtige Trailer für das Boot ist

Gruß
UWE
Vielen Dank auch Dir für Deine Mühe! Dann besteht ja noch Hoffnung! Aber ich denke das ist leider auch auslegungssache und kann so oder so gesehen werden und ich denke mal die Autobahnpolizei wird eher nicht auf meiner Seite stehen.

Ich werd morgen versuchen jemand vom Verkehrsamt zu erreichen. Gibts da auch eine überregionale Stelle?

Gruß Jens
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  #70  
Alt 29.12.2008, 00:40
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Zu den Überführungen gibt es schon einige OLG-Urteile.
Wenn nachgewiesen werden kann, daß der Hauptzweck der Fahrt mit dem KZK eine Überführung ist, darf auch etwas transportiert werden.
Ist der Transport Hauptzweck der Fahrt, liegt ein Verstoß gegen §28 STVZO vor.
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Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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  #71  
Alt 29.12.2008, 00:41
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Zitat:
Zitat von Cooky-Crew Beitrag anzeigen
PS
Jetzt hast du nur noch die Überbreite,
die du an den Mann/die Frau bringen musst!

...und lass mich raten-dafür braucht man wiederum einen Anhänger mit Zulassung?

Gruß Jens
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  #72  
Alt 29.12.2008, 00:44
jensen jensen ist offline
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
Zu den Überführungen gibt es schon einige OLG-Urteile.
Wenn nachgewiesen werden kann, daß der Hauptzweck der Fahrt mit dem KZK eine Überführung ist, darf auch etwas transportiert werden.
Ist der Transport Hauptzweck der Fahrt, liegt ein Verstoß gegen §28 STVZO vor.
...naja ich will natürlich hauptsächlich den Trailer überführen, das Boot interessiert mich ja kaum und ist bloss darauf, weil ich kein Geld zum kranen habe:

So ganz kann ich damit aber nichts anfangen- kann man letztendlich doch so oder so auslegen?!
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  #73  
Alt 29.12.2008, 01:07
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Zitat:
Zitat von jensen Beitrag anzeigen
...naja ich will natürlich hauptsächlich den Trailer überführen,

So ganz kann ich damit aber nichts anfangen- kann man letztendlich doch so oder so auslegen?!
Wenn Du Trailer mit Boot nach Erwerb nach Hause überführst, dürfte der Hauptzweck eindeutig sein.
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Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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  #74  
Alt 29.12.2008, 01:13
jensen jensen ist offline
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
Wenn Du Trailer mit Boot nach Erwerb nach Hause überführst, dürfte der Hauptzweck eindeutig sein.

...für mich nicht wirklich, da ich ja auch den Trailer überführen will!Wenn ich den Trailer schon vorher mein Eigen nennen würde wär das was anderes.
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  #75  
Alt 29.12.2008, 01:18
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Zitat:
Zitat von jensen Beitrag anzeigen
...für mich nicht wirklich, da ich ja auch den Trailer überführen will!Wenn ich den Trailer schon vorher mein Eigen nennen würde wär das was anderes.

Wenn Du Trailer und Boot erwirbst, musst Du doch beides als Einheit überführen, oder?
Deutsche Gerichte sehen das so.
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Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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