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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#76
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OT
Nur mal zur Info Gebt mal in Google Überführung auf nicht zugel.Trailer? ein, dann seht ihr, wie schnell wir Weltweit im Web sind Darum mein Hinweis, keine illegale Tips zu geben Nicht nur wir können google benutzen! Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. |
#77
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[quote=Cooky-Crew;1106946]OT
Nur mal zur Info Gebt mal in Google Überführung auf nicht zugel.Trailer? ein, dann seht ihr, wie schnell wir Weltweit im Web sind Darum mein Hinweis, keine illegale Tips zu geben Nicht nur wir können google benutzen! Gruß UWE[/quote ...warum soll es denn illegal sein?Ist es das?Ich denke mal UNKLAR trifft es eher!? |
#78
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Zitat:
Na das meine ich auch! Dann ist doch alles in Butter! |
#79
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Hier mal die Antwort die ich zu diesem Thema kürzlich vom Bundesverkehrsministerium erhalten habe....
Zitat:
Wer sich den ganzen Thread durchlesen möchte, HIER im Nachbarforum.
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Gruß vom Oberrhein.
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#80
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...ich stelle mal die kühne Theorie auf, daß der Trailer die Strecke nicht schaffen wird. Sagt mir mein Bauch...
Wenn der Trailer "nur" als Lager- und/oder Hafentrailer genutzt wurde, dann herrscht bestimmt ein nicht unerheblicher Wartungsrückstand... Was ist das überhaupt für ein Trailer......Bilder...
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Grüße Ingo ...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe... |
#81
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Ich sehe hier mehrere Bedenken:
- dein Gespann hat mit einem Kurzzeitkennzeichen und Boot drauf keinen Versicherungsschutz, der würde nur für einen leeren Trailer bestehen. - das Problem der Wartung (in welchem Zustand sind die Radlager, Bremsen etc.) - und zuletzt: wenn dich die Rennleitung anhält, dann wird es nicht ein paar mahnende Worte geben und Tage später eine kleine Rechnung, sondern im Zweifel wird dir vor Ort die Weiterfahrt untersagt. Das bedeutet, Boot auf einem Autobahnparkplatz von einer Spedition umladen lassen, jede Menge Ärger und Kosten...mir wäre das zu heikel.
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Grüße aus Kiel Kai
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#82
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Interessehalber habe ich eben beim Verkehrsamt angerufen und Ihm die Lage komplett geschildert. Da ja die Leute bei uns auf dem Dorf alle nett sind, hat er mir natürlich auch sofort geantwortet, bzw grobes Wissen nachgereicht:
"...man könnte die Tour mit einer Lastprobefahrt begründen. Er wies auch darauf hin, das es zwar nicht ganz richtig wäre (aber auch nicht ganz verkehrt!).In sich klang es wohlwohlend. Wenn ein fachkundiger Beamter solch ein Transport zusammen stellt, kann doch kein Sheriff dran wackeln, oder???
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Jörg von der (ex)Freibeuter ...
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#83
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Zitat:
Vielen Dank! Blöd ist, das ich zur Zeit beim Komplettrenovieren bin (Wohnung) und mir die Zeit wegrennt, deshalb Vielen Dank, das Ihr Euch schon mal umgehört habt! So ich muss weitermachen, sonst gibts mit dem Nudelholz! Gruß Jens |
#84
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Zitat:
Schön wäre noch eine Quellenangabe, wo es denn steht, daß ein Trailer nur unbeladen mit KZK bewegt werden darf.
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#85
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Zitat:
gab auch noch nie mecker....
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MFG René |
#86
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Zitat:
Ich sehe hier öfters Vorführ-LKW, meist Kipper etc mit Ladung und roten Nummern...
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MFG René |
#87
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Zitat:
Erklären/Nachweisen können, handeln sie legal. Ob sie das immer können?
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#88
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Zitat:
Hallo Rene Was die anderen machen ist ihre Sache. Ich möchte aber keinen ärger mit der Polizei haben und noch weniger mit der BAG. Fakt ist das ich beim Straßenverkehrsamt darauf hingewiesen wurde, daß ich mit einem Kurzzeitkennzeichen nicht beladen fahren darf. Dies wäre rechtswiedrig.(Bestätigt von Ralfs Beitrag Nr. 79) Fakt ist auch das ich keine Überbreitegenehmigung bekommen hätte wenn ich das Fahrzeug nicht angemeldet hätte. Gruß Susi |
#89
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Zitat:
Die Aussage eines befreundeten Polizeibeamten dazu ist, "wenn der Fahrer eine Fahrt mit Boot auf dem Trailer als Probefahrt begründen kann , würde er ihn wohl fahren lassen. Allerdings sicher keine 200km vom Wohnort entfernt...." Solange nichts passiert sehe ich darin auch keine Probleme.
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Gruß vom Oberrhein.
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#90
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Grüße Ingo ...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe... |
#91
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Hallo Jens,
fahr bloß nicht nach Heide zum TÜV!!!!!Arbeite in und um Heide und hab dort eine kleine Wohnung,incl.mein Motorrad.Im August 08 ging es zum TÜV nach Heide.....,das Moped ist zwar ohne Mängel durchgekommen,hat fast eine Stunde gedauert.Der Pampa TÜV Prüfer hat wirklich ALLES geprüft,jede Speiche,Kette,Ritzel, E-Nummern vom Blinker,10-15 min.Probefahrt etc.,oder es lag an meinem Kennzeichen OH(Ostholstein)? Übriges,Zimmer für 1-3 Tage gibt es in Dittmarschen sehr günstig,fallst du dein Antifouling doch in der Pampa auftragen willst. Gruß,Thorsten
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Thorsten,made in Germany. |
#92
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Zitat:
Daher wäre es schön, genaue Quellenangaben zu haben. Da diese von einem Bundesministerium kam, sollte das möglich sein. Zu den 200km Wenn eine Überführung mit KZK tatsächlich eine Überführung im Hauptzweck ist, sollte die Länge keine Rolle spielen. Anderes wäre so sinnfrei, wie "ein bisschen schwanger".
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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#93
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kann ja alles richtig sein
aber bekommst du mit dem Kurzzeitkennzeichen eine Sondergenehmigung für deine Überbreite ?
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Thomas ------------------- Gruß vom Rhein
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#94
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Auch der längste Weg fängt mit dem ersten Schritt an.
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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#95
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Zitat:
Stell dir vor ne 9 Köpfige Familie will sich nen Kleinbus kaufen und die Probefahrt darf nur der Fahrer machen.... Ob das ein Richter später ähnlich sieht? MFG René Ich beründe die Touren mit den Trailern immer mit Reparaturen/HU vorbereitung am Trailer. Und am Standort gab es dann leider keine Ablademöglichkeit fürs Boot...
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MFG René
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#96
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Zitat:
Schau meinen Beitrag #68 an! Wobei Beitrag #89 zu beachten ist Außerdem wissen wir doch ALLE, dass du auch Trailer TÜV fertig machst (jetzt nicht wieder beleidigt sein, soll nur ein kleiner Scherz sein ) Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. |
#97
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Ich kenne das auch nur so, daß bei einem Kurzzeitkennzeichen keine Ladung auf dem Hänger oder dem LKW sein darf. Sicherlich, wo kein Kläger, da kein Richter. Aber Ihr könnt sicher sein-wenn bei der Aktion etwas passiert, sind plötzlich beide mit von der Partie.
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Ciao Barracuda Der, der keine Zeit mehr hat
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#98
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Zitat:
Die Reg.Nr. der Mail, das Referat und die Tel.Nr. des Bundesverkehrsministeriums steht dabei. Welche Quellenangaben brauchst du noch? Die Namen wurden von mir bewusst unkenntlich gemacht.
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Gruß vom Oberrhein. |
#99
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ihr habt Überbreite
und das Boot ist nicht gerade unauffällig
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Thomas ------------------- Gruß vom Rhein
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#100
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Zitat:
Die Anmerkung (KZK nur Trailer solo) aus Deiner Mail war gemeint. Sie wiederspricht einigen OLG-Urteilen, daher wäre eine Begründung dieser (mE falschen) Aussage wünschenswert.
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
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