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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #76  
Alt 29.12.2008, 02:08
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Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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OT

Nur mal zur Info Gebt mal in Google
Überführung auf nicht zugel.Trailer?
ein, dann seht ihr, wie schnell wir Weltweit
im Web sind

Darum mein Hinweis, keine illegale Tips
zu geben Nicht nur wir können google
benutzen!

Gruß
UWE
__________________
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #77  
Alt 29.12.2008, 08:12
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[quote=Cooky-Crew;1106946]OT

Nur mal zur Info Gebt mal in Google
Überführung auf nicht zugel.Trailer?
ein, dann seht ihr, wie schnell wir Weltweit
im Web sind

Darum mein Hinweis, keine illegale Tips
zu geben Nicht nur wir können google
benutzen!

Gruß
UWE[/quote


...warum soll es denn illegal sein?Ist es das?Ich denke mal UNKLAR trifft es eher!?
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  #78  
Alt 29.12.2008, 08:13
jensen jensen ist offline
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
Wenn Du Trailer und Boot erwirbst, musst Du doch beides als Einheit überführen, oder?
Deutsche Gerichte sehen das so.

Na das meine ich auch! Dann ist doch alles in Butter!
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  #79  
Alt 29.12.2008, 08:35
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alaska alaska ist offline
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Hier mal die Antwort die ich zu diesem Thema kürzlich vom Bundesverkehrsministerium erhalten habe....

Zitat:
Sehr geehrter Herr Kxxxxxxx,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 04. Dezember 2008.

Nach § 16 der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum
Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV) vom 25. April
2006 (BGBl. I S. 988) dürfen Fahrzeuge, wenn sie nicht zugelassen sind,
auch ohne eine EG-Typgenehmigung, nationale Typgenehmigung oder
Einzelgenehmigung, zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten in
Betrieb gesetzt werden, wenn sie ein Kurzzeitkennzeichen oder ein
Kennzeichen mit roter Beschriftung auf weißem rot gerandetem Grund
(rotes Kennzeichen) führen.
Gleiches trifft auch auf Fahrzeuge zu, die
nach § 3 Abs. 2 FZV nicht zulassungspflichtig sind.


Wegen weiterer Einzelheiten wenden Sie sich bitte an die für Sie
örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

Vorsorglich weise ich darauf hin, dass der Zweck der Prüfungs-, Probe-
oder Überführungsfahrten sich rein auf den Anhänger bezieht und dieser
somit nur unbeladen mit Kurzzeitkennzeichen in Betrieb genommen werden
darf.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Bxxxxx Xxxxxxx

Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung
Referat Bürgerservice, Besucherdienst, IFG

Tel.: + 49 (0) 30 18 - 300 - 3060
Fax: + 49 (0) 30 18 - 300 - 1942

Reg.Nr. TH 15532

Wer sich den ganzen Thread durchlesen möchte, HIER im Nachbarforum.
__________________
Gruß vom Oberrhein.
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  #80  
Alt 29.12.2008, 09:36
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...ich stelle mal die kühne Theorie auf, daß der Trailer die Strecke nicht schaffen wird. Sagt mir mein Bauch...


Wenn der Trailer "nur" als Lager- und/oder Hafentrailer genutzt wurde, dann herrscht bestimmt ein nicht unerheblicher Wartungsrückstand...

Was ist das überhaupt für ein Trailer......Bilder...
__________________
Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #81  
Alt 29.12.2008, 10:01
Benutzerbild von kilian
kilian kilian ist offline
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Ich sehe hier mehrere Bedenken:

- dein Gespann hat mit einem Kurzzeitkennzeichen und Boot drauf keinen Versicherungsschutz, der würde nur für einen leeren Trailer bestehen.

- das Problem der Wartung (in welchem Zustand sind die Radlager, Bremsen etc.)

- und zuletzt: wenn dich die Rennleitung anhält, dann wird es nicht ein paar mahnende Worte geben und Tage später eine kleine Rechnung, sondern im Zweifel wird dir vor Ort die Weiterfahrt untersagt. Das bedeutet, Boot auf einem Autobahnparkplatz von einer Spedition umladen lassen, jede Menge Ärger und Kosten...mir wäre das zu heikel.
__________________
Grüße aus Kiel
Kai
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  #82  
Alt 29.12.2008, 11:19
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Freibeuter Freibeuter ist offline
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Interessehalber habe ich eben beim Verkehrsamt angerufen und Ihm die Lage komplett geschildert. Da ja die Leute bei uns auf dem Dorf alle nett sind, hat er mir natürlich auch sofort geantwortet, bzw grobes Wissen nachgereicht:
"...man könnte die Tour mit einer Lastprobefahrt begründen. Er wies auch darauf hin, das es zwar nicht ganz richtig wäre (aber auch nicht ganz verkehrt!).

Eine Ausnahmegenehmigung der Sondernutzung nach §29 kostet je nach überqueren der Bundesländeranzahl: hier sind es ja 3, ca. 110 Euro.

Genaueres aber erst im neuen Jahr, wenn der zuständige Sachbearbeiter da ist."

In sich klang es wohlwohlend.
Wenn ein fachkundiger Beamter solch ein Transport zusammen stellt, kann doch kein Sheriff dran wackeln, oder???
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
...
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  #83  
Alt 29.12.2008, 12:11
jensen jensen ist offline
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Interessehalber habe ich eben beim Verkehrsamt angerufen und Ihm die Lage komplett geschildert. Da ja die Leute bei uns auf dem Dorf alle nett sind, hat er mir natürlich auch sofort geantwortet, bzw grobes Wissen nachgereicht:
"...man könnte die Tour mit einer Lastprobefahrt begründen. Er wies auch darauf hin, das es zwar nicht ganz richtig wäre (aber auch nicht ganz verkehrt!).

Eine Ausnahmegenehmigung der Sondernutzung nach §29 kostet je nach überqueren der Bundesländeranzahl: hier sind es ja 3, ca. 110 Euro.

Genaueres aber erst im neuen Jahr, wenn der zuständige Sachbearbeiter da ist."

In sich klang es wohlwohlend.
Wenn ein fachkundiger Beamter solch ein Transport zusammen stellt, kann doch kein Sheriff dran wackeln, oder???

Vielen Dank! Blöd ist, das ich zur Zeit beim Komplettrenovieren bin (Wohnung) und mir die Zeit wegrennt, deshalb Vielen Dank, das Ihr Euch schon mal umgehört habt!
So ich muss weitermachen, sonst gibts mit dem Nudelholz!

Gruß Jens
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  #84  
Alt 29.12.2008, 12:58
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checki checki ist offline
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Zitat:
Zitat von alaska Beitrag anzeigen
Hier mal die Antwort die ich zu diesem Thema kürzlich vom Bundesverkehrsministerium erhalten habe....

Reg.Nr. TH 15532

Wer sich den ganzen Thread durchlesen möchte, HIER im Nachbarforum.
Wie sich vermeintliche Fachkräfte irren können, kann man hier nachlesen.
Schön wäre noch eine Quellenangabe, wo es denn steht, daß ein Trailer nur unbeladen mit KZK bewegt werden darf.
__________________
Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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  #85  
Alt 29.12.2008, 13:20
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divefreak divefreak ist offline
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Boot: mir langen die Probefahrten! ;-)
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Zitat:
Zitat von Cooky-Crew Beitrag anzeigen
Wie sieht es dann aus, wenn ich ein Auto transportieren möchte

Ein Trailer ist ein EIGENSTÄNDIGES TEIL
oder fährt du mit dem Boot auf dem Trailer zum TÜV

Gruß
UWE
Wir machen das ständig.... (1-2/jahr)

gab auch noch nie mecker....
__________________
MFG René

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  #86  
Alt 29.12.2008, 13:23
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divefreak divefreak ist offline
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Boot: mir langen die Probefahrten! ;-)
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divefreak eine Nachricht über ICQ schicken
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Zitat:
Zitat von SUSISEARAY Beitrag anzeigen
Hallo Jörg
Nach meinem Wissen ist es so:
Hier geht es nicht um einen Trailer als Sportgerät mit grünem Kennzeichen und TÜV sondern um einen Trailer ohne TÜV mit Kurzzeitkennzeichen.
Diese Kennzeichen sind bezogen auf den Trailer und sind nur dafür da um die Überführung dieses Fahrzeuges aber nicht der Zuladung in diesem Fall das Boot.
Bei einem normalen PKW-Anhänger darf ich auch nicht mit Kurzzeitkennzeichen z. B. einen Umzug machen. Er muß angemeldet sein.
Also das Kurzzeitkennzeichen ist nur zur Überführung gedacht.
Gruß Susi
Wie machen das denn die ganzen LKW Händler...

Ich sehe hier öfters Vorführ-LKW, meist Kipper etc mit Ladung und roten Nummern...
__________________
MFG René

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  #87  
Alt 29.12.2008, 13:36
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checki checki ist offline
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Zitat:
Zitat von divefreak Beitrag anzeigen
Wie machen das denn die ganzen LKW Händler...

Ich sehe hier öfters Vorführ-LKW, meist Kipper etc mit Ladung und roten Nummern...
Wenn sie im HAUPTZWECK die Probe- bzw. Überführungsfahrtfahrt...
Erklären/Nachweisen können, handeln sie legal.
Ob sie das immer können?
__________________
Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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  #88  
Alt 29.12.2008, 13:39
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SUSISEARAY SUSISEARAY ist offline
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Zitat:
Zitat von divefreak Beitrag anzeigen
Wie machen das denn die ganzen LKW Händler...

Ich sehe hier öfters Vorführ-LKW, meist Kipper etc mit Ladung und roten Nummern...

Hallo Rene
Was die anderen machen ist ihre Sache.
Ich möchte aber keinen ärger mit der Polizei haben und noch weniger mit
der BAG.
Fakt ist das ich beim Straßenverkehrsamt darauf hingewiesen wurde, daß ich mit einem Kurzzeitkennzeichen nicht beladen fahren darf. Dies wäre rechtswiedrig.(Bestätigt von Ralfs Beitrag Nr. 79)
Fakt ist auch das ich keine Überbreitegenehmigung bekommen hätte wenn ich das Fahrzeug nicht angemeldet hätte.
Gruß Susi

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  #89  
Alt 29.12.2008, 13:55
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alaska alaska ist offline
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
Wie sich vermeintliche Fachkräfte irren können, kann man hier nachlesen.
Schön wäre noch eine Quellenangabe, wo es denn steht, daß ein Trailer nur unbeladen mit KZK bewegt werden darf.
Mehr als die Mail vom Bundesministerium mit Reg.Nr. hab ich nicht.

Die Aussage eines befreundeten Polizeibeamten dazu ist,
"wenn der Fahrer eine Fahrt mit Boot auf dem Trailer als Probefahrt begründen kann , würde er ihn wohl fahren lassen.
Allerdings sicher keine 200km vom Wohnort entfernt...."

Solange nichts passiert sehe ich darin auch keine Probleme.
__________________
Gruß vom Oberrhein.
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  #90  
Alt 29.12.2008, 13:58
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http://www.stvzo.de/stvzo/fzv/FZV_a1.htm#16
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Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #91  
Alt 29.12.2008, 14:04
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171 Danke in 114 Beiträgen
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Hallo Jens,
fahr bloß nicht nach Heide zum TÜV!!!!!Arbeite in und um Heide und hab dort eine kleine Wohnung,incl.mein Motorrad.Im August 08 ging es zum TÜV nach Heide.....,das Moped ist zwar ohne Mängel durchgekommen,hat fast eine Stunde gedauert.Der Pampa TÜV Prüfer hat wirklich ALLES geprüft,jede Speiche,Kette,Ritzel, E-Nummern vom Blinker,10-15 min.Probefahrt etc.,oder es lag an meinem Kennzeichen OH(Ostholstein)?
Übriges,Zimmer für 1-3 Tage gibt es in Dittmarschen sehr günstig,fallst du dein Antifouling doch in der Pampa auftragen willst.
Gruß,Thorsten
__________________
Thorsten,made in Germany.
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  #92  
Alt 29.12.2008, 14:04
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checki checki ist offline
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Zitat:
Zitat von alaska Beitrag anzeigen
Mehr als die Mail vom Bundesministerium mit Reg.Nr. hab ich nicht.

Die Aussage eines befreundeten Polizeibeamten dazu ist,
"wenn der Fahrer eine Fahrt mit Boot auf dem Trailer als Probefahrt begründen kann , würde er ihn wohl fahren lassen.
Allerdings sicher keine 200km vom Wohnort entfernt...."

Solange nichts passiert sehe ich darin auch keine Probleme.
Die Anmerkung in der Mail wiederspricht deutscher Rechtsprechung.
Daher wäre es schön, genaue Quellenangaben zu haben.
Da diese von einem Bundesministerium kam, sollte das möglich sein.

Zu den 200km
Wenn eine Überführung mit KZK tatsächlich eine Überführung im Hauptzweck ist, sollte die Länge keine Rolle spielen. Anderes wäre so sinnfrei, wie "ein bisschen schwanger".
__________________
Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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  #93  
Alt 29.12.2008, 14:05
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kann ja alles richtig sein
aber bekommst du mit dem Kurzzeitkennzeichen eine Sondergenehmigung für deine Überbreite ?
__________________
Thomas
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Gruß vom Rhein
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  #94  
Alt 29.12.2008, 14:09
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Zitat:
Zitat von otok Beitrag anzeigen
kann ja alles richtig sein
aber bekommst du mit dem Kurzzeitkennzeichen eine Sondergenehmigung für deine Überbreite ?
Auch der längste Weg fängt mit dem ersten Schritt an.
__________________
Gruß aus Berlin
Jörg

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  #95  
Alt 29.12.2008, 14:37
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
Wenn sie im HAUPTZWECK die Probe- bzw. Überführungsfahrtfahrt...
Erklären/Nachweisen können, handeln sie legal.
Ob sie das immer können?
Wenn ich mir nen Kieslaster kaufen will und damit ne Probefahrt mache vor dem Kauf, dann gehört da doch auch ne Ladung Kies drauf...

Stell dir vor ne 9 Köpfige Familie will sich nen Kleinbus kaufen und die Probefahrt darf nur der Fahrer machen....


Ob das ein Richter später ähnlich sieht?



MFG René

Ich beründe die Touren mit den Trailern immer mit Reparaturen/HU vorbereitung am Trailer. Und am Standort gab es dann leider keine Ablademöglichkeit fürs Boot...
__________________
MFG René

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  #96  
Alt 29.12.2008, 14:47
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Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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Zitat:
Zitat von divefreak Beitrag anzeigen
Wenn ich mir nen Kieslaster kaufen will und damit ne Probefahrt mache vor dem Kauf, dann gehört da doch auch ne Ladung Kies drauf...

Stell dir vor ne 9 Köpfige Familie will sich nen Kleinbus kaufen und die Probefahrt darf nur der Fahrer machen....


Ob das ein Richter später ähnlich sieht?



MFG René

Ich beründe die Touren mit den Trailern immer mit Reparaturen/HU vorbereitung am Trailer. Und am Standort gab es dann leider keine Ablademöglichkeit fürs Boot...
Aber das wurde doch schon ein paarmal geschrieben
Schau meinen Beitrag #68 an!

Wobei Beitrag #89 zu beachten ist

Außerdem wissen wir doch ALLE, dass du auch
Trailer TÜV fertig machst
(jetzt nicht wieder beleidigt sein,
soll nur ein kleiner Scherz sein )

Gruß
UWE
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sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #97  
Alt 29.12.2008, 14:57
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Ich kenne das auch nur so, daß bei einem Kurzzeitkennzeichen keine Ladung auf dem Hänger oder dem LKW sein darf. Sicherlich, wo kein Kläger, da kein Richter. Aber Ihr könnt sicher sein-wenn bei der Aktion etwas passiert, sind plötzlich beide mit von der Partie.
__________________

Ciao
Barracuda

Der, der keine Zeit mehr hat
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  #98  
Alt 29.12.2008, 15:11
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
Die Anmerkung in der Mail wiederspricht deutscher Rechtsprechung.
Daher wäre es schön, genaue Quellenangaben zu haben.
Da diese von einem Bundesministerium kam, sollte das möglich sein.
Klar widerspricht die Anmerkung des befreundeten Polizisten deutscher Rechtsprechnung. Darauf berufen kann sich niemand.

Die Reg.Nr. der Mail, das Referat und die Tel.Nr. des Bundesverkehrsministeriums steht dabei.
Welche Quellenangaben brauchst du noch?
Die Namen wurden von mir bewusst unkenntlich gemacht.
__________________
Gruß vom Oberrhein.
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  #99  
Alt 29.12.2008, 15:16
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ihr habt Überbreite
und das Boot ist nicht gerade unauffällig
__________________
Thomas
-------------------
Gruß vom Rhein
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  #100  
Alt 29.12.2008, 15:25
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Zitat:
Zitat von alaska Beitrag anzeigen
Klar widerspricht die Anmerkung des befreundeten Polizisten deutscher Rechtsprechnung. Darauf berufen kann sich niemand.

Die Reg.Nr. der Mail, das Referat und die Tel.Nr. des Bundesverkehrsministeriums steht dabei.
Welche Quellenangaben brauchst du noch?
Die Namen wurden von mir bewusst unkenntlich gemacht.
Ich meinte nicht die Anmerkung Deines Freundes.
Die Anmerkung (KZK nur Trailer solo) aus Deiner Mail war gemeint.
Sie wiederspricht einigen OLG-Urteilen, daher wäre eine Begründung dieser (mE falschen) Aussage wünschenswert.
__________________
Gruß aus Berlin
Jörg

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