![]() |
|
Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
![]() |
|
Themen-Optionen |
#26
|
||||||
|
||||||
![]() Zitat:
Zitat:
Ohne Zugfahrzeug, darf ein Anhänger max. 2Wochen geparkt werden. Ohne Zulassung allerdings nicht mal in den Öffentlichen-Raum verbracht werden. Wie Cyrus schon schrieb: benutze die Suchfunktion. Wir hatten hier schon mal eine kleine Arbeitsgruppe um das Thema aufzuarbeiten. Die Sheriffs knipsen die Stellung der Ventile am Rad und schleppen ggfs ab. ![]() Ohne Zulassung und HU am Anhänger, würde ich an deiner Stelle der Polizei gegenüber sehr freundlich auftreten. Im Winter ist Radfahren scheiße.
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter ...
|
#27
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
Sei mir nicht böse... ![]() ![]() aber Du kannst mit Deinen Arbeiten die in einer Werft gemacht gehören auch Deine Nachbarn nicht belästigen! (auch nicht unter einem Carport) Ausserdem ist das "alte" Boot sicher auch (für deren Geschmack) kein schöner Anblick, der halt Deine Nachbarn stört. ![]() Ich kann das Nachvollziehen. Ist O.K das solchen Hobbywerkern die die ganze Nachbarschaft mit Ihrem Hobby dauerhaft belästigen, ein wenig Einhalt geboten wird. Miete Dir eine Werkstatt - mein Tipp!
__________________
Haarliche Grüße -- HEF! Fun aus Ulm! ... die Stadt der REICHEN und SCHÖNEN ![]() |
#28
|
|||||
|
|||||
![]() Zitat:
Nein, die sind alle superdoof. Die können noch nicht mal Lesen. Aus diesem Grund sitzen dort (zumindest in den Leitungsfunktionen) Volljuristen. Die finden das auch mächtig spannend, sich mit deinem Boot zu beschäftigen, denn die haben außer Straßenverkehr, Wochenmarkt, illegale Müllentsorgung, Ruhestörungen, Überprüfung von Gewerbebetrieben keine weiteren Aktivitäten, so dass sie sich ausgerechnet dein Boot ausgesucht haben. Wenn ich das richtig verstanden habe, ist der Trailer nicht angemeldet. Du hast ein Haus auf der Strasse und willst ein nicht angemeldetes Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr abstellen? Warum? Um deine Nachbarn zu ärgern? ![]() Du kannst froh sein, dass du nicht jetzt schon eine Anzeige bekommen hast! Im Übrigen dürfen Trailer 2 Wochen am Stück abgestellt werden, ohne das man sich strafbar macht. Ich bin wirklich kein Freund der Staatsmacht, aber hier kann und will ich dir nicht folgen.
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
|
#29
|
||||
|
||||
![]()
RICHTIG
HEF! via IPhone
__________________
Haarliche Grüße -- HEF! Fun aus Ulm! ... die Stadt der REICHEN und SCHÖNEN ![]() |
#30
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
nix für ungut , aber wenn das stimmt , sollten es auch alle Bootstrailer-Besitzer wissen... ![]() http://www.boote-forum.de/showthread...boot+abstellen
__________________
Hoffentlich wird es nicht so schlimm,wie es schon ist . ( K. Valentin ) Gruß Josef |
#31
|
|||
|
|||
![]()
Ja Ja das mit dem Angemeldet haben wir jetzt durch.
Es gibt keine Nachbarn die direkt aus dem Fenster schauen und es sehen. Ich mache auch kein Dreck das Nachbar etc. gestört werden weil ich ein Eckhaus habe. Ja was machen wir jetzt: Der eine sagt max 2 Wochen und der Anwalt am Telefon sagt das Gegenteil.... |
#32
|
||||
|
||||
![]()
Da hast ja noch Glück gehabt,das sie Dich aufsuchen und in Kenntnis setzen über den Misstand.
Bei uns wird ohne Vorwarnung abgeschleppt und auf einen Gemeinde Platz abgestellt,da kommen die Kosten ins rollen,abschlepp und Tagesgebühr für den Stellplatz. Die Polizeiliche Anzeige mit der Strafe flattert ein paar Wochen später ins Haus Gruss christian |
#33
|
|||
|
|||
![]()
Da hilft eigentlich nur eins.
Boot verkaufen, 3-4 Jährchen sparen und einen E 63 AMG mit aufgemachten puff puff kaufen. Dann jeden Morgen um 6 ins Autosteigen und sich freuen ![]() |
#34
|
||||
|
||||
![]()
...viel Goiler:
Der eine Nachbar beschwert sich, daß mein (angemeldeter, getüvter) geparkter Anhänger ihm beim Ausfahren aus der Straße die Sicht versperrt (der steht definitiv nicht im Kreuzungsbereich) und ein anderer meint, daß zum einen der Fußweg (welcher Fußweg ![]() ![]() ...und sie wollten schon in der Straße eine Unterschriftensammlung machen, damit ich den Hänger wegstelle... ![]() Leute gibt´s ![]() ...da war ich seit langem mal wieder sprachlos...
__________________
Grüße Ingo ![]() ![]() ![]() |
#35
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
![]() ![]()
__________________
Gruß Michael ![]() |
#36
|
|||||
|
|||||
![]() Zitat:
![]() http://de.wikipedia.org/wiki/ParkenWorst Case: Keine Zulassung. Keine HU. Keine Keile. Unbeleuchtete Stellfläche. Platte Reifen. und was es noch so geben kann. Da wären 5 Punkte in Flensburg und 3 Monate Fahrverbot ja schon fast ein Glücksgriff...
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter ... Geändert von Freibeuter (05.12.2011 um 18:27 Uhr) Grund: wiki vergessen
|
#37
|
|||
|
|||
![]()
Oh man jungs,
wie oft soll ich noch Schreiben das ich den Trailer anmelden tue. Das ohne dieses schlimm ist weis ich doch selber .... Aber alle 3 Antworten kommt hier das Thema anmelden..... |
#38
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
... Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen.Quelle: §12 StVo (3b)
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#39
|
|||
|
|||
![]()
na dann habe ich ja einen tollen Anwalt vom Anwaltstelefon
|
#40
|
||||
|
||||
![]()
Ich hatte genau das selbe Problem mit meinem neuen Boot
![]() Ich habe jetzt aber zum Glück einen prima Winterplatz gefunden... Ich denke der Text gilt auch für Boote, sind ja genauso wie Wohnwagen zu betrachten: Wohnwagen-Besitzer dürfen ihr abgekoppeltes Gefährt nur kurze Zeit aufderStraße stehen lassen. Laut ADAC ist das Dauerparken von Caravans auf öffentlichen Straßen und Plätzen verboten. Gemäß § 12 Absatz 3b der Straßenverkehrsordnung darf dort der Kfz-Anhänger ohne Zugfahrzeug nicht länger als zwei Wochen am Stück abgestellt werden. Wer gegen diese Vorschrift verstößt, wird mit 20 Euro zur Kasse gebeten. Solange der Anhänger an einen Pkw angekoppelt ist, gilt diese Zweiwochenfrist nicht. Auch Wohnmobile dürfen im öffentlichen Verkehrsraum unbegrenzt lange parken. Der Caravan kann erneut zwei Wochen lang auf öffentlichem Grund stehen bleiben, wenn die gesetzliche Abstellfrist wirksam unterbrochen wird. Für eine Unterbrechung der Frist reicht es jedoch nicht aus, wenn der Wohnwagen lediglich versetzt wird. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt (AZ.: 2 Ws B 563/92 OwiG) genügt selbst ein 30-minütiges Umherfahren nicht, um die Zweiwochenfrist wieder beginnen zu lassen.
__________________
![]()
|
#41
|
|||
|
|||
![]()
Wenn ich aber am Wasser Wohne und 15 min. Boot fahre um mein Fußball aus dem Wasser zu holen und es dann wieder abstelle dann darf ich das nicht oder wie.
Oh Oh Oh Jetzt bekommt man noch vorgeschrieben wie lange man fahren muss oder wie |
#42
|
||||
|
||||
![]()
Nun denk mal das Dir der Anwalt in diesen Fall auch nicht Helfen kann,ausser er ist in der Lage das Gestetz zu Novellieren.
da müsst er aber im Bundestag sitzen. Gruss Christian |
#43
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
![]() Wenns die Nachbarn aber nicht gut mit Dir meinen und das Ordnungsamt die befragt und die verpetzen dich, dann bekommste immer 20 Euro aufs Auge gedrückt. Und dann rechne mal aus, wie viele Knöllchen du bekommen darfst, dass es billiger bleibt, wie ein billiger Stellplatz für den Winter, bzw bis das Boot verkauft ist ![]() PS: Ich habe mich für einen Stellplatz entschieden ;) Denn im Winter bei Schnee und Eis will ich keinen Hänger fahren/umsetzen.
__________________
![]() |
#44
|
|||
|
|||
![]()
mal sehen was ich orgarnisieren kann.....
eine Scheune zum basteln wäre klasse.... |
#45
|
|||
|
|||
![]()
Wie schwer ist der Anhänger mit Boot?
Darauf scheint mir noch niemand gekommen zu sein... ![]() Alle reden von der 2-Wochen-Frist, die gilt aber nur für Anhänger bis 2000kg zGg. Anhänger über 2000kg dürfen nicht regelmäßig in der Zeit von (keine Ahnung, nachts... ![]() Daß er abgestellt wird und nicht geparkt halte ich für den hilflosen Versuch, aus der Nummer rauszukommen. Ebenso die Ansage, einmal um den Block fahren reicht, dem ist nämlich auch nicht so... ![]() Gruß Torben |
#46
|
||||
|
||||
![]()
Im Gesetzestext ist die Rede von: Zugfahrzeug -nicht von Kraftfahrzeug-.
![]() Das könnte auch ein Lösungsansatz sein. Einfach alten Rasenmähertrecker mit Kupplung davor spannen und die 14 Tagefrist sollte passe sein... Oder, sehe ich das zu einfach?
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#47
|
||||
|
||||
![]()
__________________
Empty your mind, be formless. Shapeless, like water. If you put water into a cup, it becomes the cup. You put water into a bottle and it becomes the bottle. You put it in a teapot, it becomes the teapot. Now, water can flow or it can crash. Be water, my friend. |
#48
|
||||
|
||||
![]() ![]()
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter ...
|
#49
|
||||
|
||||
![]()
wenn du keinen geeigneten Abstellplatz findest in der Kürze, dann halt deinen PKW vor den Anhänger spannen und in der Zwischenzeit zu Fuß gehen
![]() ![]() LG Peter
__________________
Holzboot! - als hätte ich sonst keine anderen Sorgen... doch! - ein Boot aus GFK ![]() |
#50
|
|||||
|
|||||
![]() Zitat:
Aber die Idee is goil ![]() ![]() Man oh Man, was habt Ihr alle für Nachbarn ![]() Als mir damals die Scheune wegen Eigenbedarf gekündigt wurde und ich meine Hofeinfahrt noch nicht fertig hatte, kam mein Nachbarn an und sagte mir, stell das Ding ( Boot mit Trailer damals 9 x 2,55 ) doch diesen Winter bei in Garten ![]() ![]() ![]() als bei ihm der Hof gemacht wurde und Bäume weg mußten, standen ein Paar Wochen seine Autos und Anhänger bei mir ![]() Danach gabs nen lecker Bierchen und fertig ![]()
__________________
Gruß 45meilen ![]() In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative ![]()
|
![]() |
|
|