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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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#76
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Hat jemand meinen Beitrag gelesen?
Tim ists so geregelt? |
#77
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen * * Heinz *
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#78
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um mal aus dem Bereich "gesundes Halbwissen" herauszukommen:
§12 StVO sagt: (3a) Mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiges Gesamtgewicht ist innerhalb geschlossener Ortschaften 1. in reinen und allgemeinen Wohngebieten, ...das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig. - hieße schon mal < 2to sind davon nicht erfasst ![]() weiterhin steht da: (3b) Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. das hieße wiederum, mit Zugfahrzeug darf ich dort parken, bis ich grün werde ![]() Quelle:http://dejure.org/gesetze/StVO/12.html ob man das nun gut oder schlecht findet, dort zu parken, sei mal dahingestellt (ICH würd`s nicht tun) aber in diesem speziellen Fall kann ich schon verstehen, wenn sich der Beklagte nun einen Spass daraus machen würde, das Ordnungsamt so richtig zu ärgern. ![]() btw - bei mir um die Ecke steht ein Land Cruiser Wrack zu verkaufen - mit 3,5 to Anhängelast ![]()
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen * * Heinz *
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#79
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Heinz, wenn ich es richtig gelesen habe, ist der Trailer abgemeldet
und TÜV abgelaufen ![]() ![]() Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. ![]() |
#80
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StVZO, § 42
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__42.html Damit ist das Zugfahrzeug kein Zugfahrzeug, wenn es nicht die Anhängelast ziehen darf. |
#81
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen * * Heinz * |
#82
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![]() http://www.ebert-schoenheide.de/wohnwagenrangierer.htm
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#84
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen * * Heinz * |
#85
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Und weils gerade so schön ist den noch obendrauf...
![]() http://www.tuev-sued.de/uploads/imag...enze-12-07.pdf Wer heutzutage versucht, ohne Jurastudium durchs Leben zu kommen ist echt am Arsch... ![]() Wer soll das denn noch alles verstehen? ![]() |
#86
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Hatte ich mich auch schon gewundert, aber das steht im ersten Beitrag
![]() (aber alles am 05.12.11 geschrieben!) Zitat:
![]() Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. ![]()
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#87
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![]() Zitat:
Das darf man aber mit einem ungeeigneten Fahrzeug nicht, damit ist der "Zugfahrzeug immer am Hänger und dann parken"-Paragraph in diesem Fall hinfällig. Nochmal, ein Zugfahrzeug das den Hänger nicht ziehen darf ist eben dann kein Zugfahrzeug. Hier geht es um kausale Zusammenhänge. |
#88
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![]() Zitat:
Es gibt ein ZugKRAFTfahrzeug und ein Zugfahrzeug. Dir hier genannte gesetzliche 2-Wochenfrist bezieht sich auf Zugfahrzeug. Das Zugfahrzeug könnte also durchaus ein Arbeitsgerät unter 6km/h sein (oder ein Pferdegespann, Radlader, Gabelstapler p.p.) deren technischer Anspruch ist ein völlig anderer, als ein Zugkraftfahrzeug und dessen amtlich bescheinigten Anhängelasten. Ich kann das hoch und runter lesen, komme immer nur auf den Rückschluss: das von einem Verkehrsmittel zur Beförderung von Gut oder Person die Schreibe ist, welches dauerhaft vor dem Anhänger eingesetzt und betriebsbereit ist.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#89
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![]() Zitat:
Einfach mal eben den alten Gabelstapler vorschnallen is nich. Es sei denn, der Stapler ist von der technischen Ausrüstung zum bewegen des Trailers im öffentlichen Verkehrsraum geeignet, was ich zu bezweifeln wage. Und die das Pferdegespann bildenden Warmblüter werden wohl auch nicht auf Dauer am Strassenrand campieren wollen.... (Edit: Das wäre wiederum gegen das Tierschutzgesetz, die StVO, das klerikale Vegölverbot und noch son Stuss)... ![]() ![]() Ein Gespann, das dauerhaft am Platz verharren darf muss den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, tut es das nicht so steht es entgegen der StVO im öffentlichen Verkehrsraum. Was zum Kuckuck ist daran so schwer zu begreifen? ![]() |
#90
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ihr habt meinen Beitrag nicht gelesen :-/
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#91
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![]() ![]() In §12 StVo (3b) steht nun mal: "...Kraftfahrzeuganhänger mit Zugfahrzeug". Ein Zugfahrzeug ist und bleibt ein: Allgemeines-Verkehrsmittel und muss nicht zwingend ein Kraftfahrzeug sein. Solche Texte werden von keinem Häkelclub ausgedacht, sondern von Profis die genau das meinen was sie Schreiben. Selbstverständlich weiß ich wie der Gesetzestext grundsätzlich gehandhabt wird und finde es auch richtig, aber trotzdem wird die Formulierung einen Grund haben. Wie dem auch sei: ich glaube sowieso das der Strang nur ein Smalltalk-Fake aufsitzt.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ...
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#92
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![]() ![]() Das steht ja auch alles außer Frage. Der Hänger hat da nichts zu suchen. Es geht doch seit Langem nur noch um die allgemeine Grundsätzlichkeit für: Hänger zugelassen, getüvt und in keiner 30iger Zone abgestellt, unter 2t. Brauche ich ein Kraftfahrzeug oder ein einfaches technisch ausgerüstetes Zugfahrzeug, um die 2-Wochenklausel zu umgehen?
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#93
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Gruß Karsten "Wenn die Klugen ewig nachgeben, gewinnen irgendwann die Dummen." |
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![]() Zitat:
Gruß Wepi |
#95
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Wenn ich meinen Auspuff abbaue, darf ich auch nicht fahren aber trotzdem parken.
Willy
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#96
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Ich meine, dass damit die ABE erlischt und das Fahrzeug so nicht im öffentlichen Parkraum abgestellt werden darf. ![]()
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Gruß vom Oberrhein. ![]()
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#97
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![]() Zitat:
![]() ![]() ![]() ![]() Ansonsten: Die "DIN 700010 Systematik der Straßenfahrzeuge" sacken lassen, oder auch hier http://hoppecorp.de/FHTW/Skript_FZT_Teil1.pdf lesen. Und nun antworten, ob zum Beispiel: ein zugelassener Klaufix Minianhänger mit einem umgebauten Kettcar als Zugfahrzeug (ohne Motorantrieb), auf offener Strasse betrieben oder gar geparkt werden darf? Implizieren hin oder her. Zugfahrzeug ist ein gewählter Fachterminus.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#98
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habe jetzt evtl einen Stellplatz gefunden...
30 Km weiter weg :-( Im Winter ist das wurscht... Im Sommer wird das Boot freitags abgeholt und kommt dann Montags zurück.....bin mal gespannt wie schnell das Ordnungsamt wieder da ist..... Das tolle ist ja, hier im Neubaugebiet sind 3 neu gebaute Häuser wo es noch so halbwegs schöne Straßen gibt und alle 3 haben große Wohnwagen auf der Straße stehen die doch mehr den Verkehr behindern..sehr komisch.... |
#99
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Fein, dann kann ich meinen Auspuff ja wieder anbauen....
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![]() Zitat:
Auch die haben nichts auf der Straße verloren. Zwei Wochen und weg mit dem Mist. ![]()
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
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