boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Dies & Das > Kein Boot



Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 51 bis 75 von 117Nächste Seite - Ergebnis 101 bis 117 von 117
 
Themen-Optionen
  #76  
Alt 07.12.2011, 07:13
mirco mirco ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 28.08.2007
Beiträge: 203
141 Danke in 76 Beiträgen
Standard

Hat jemand meinen Beitrag gelesen?

Tim ists so geregelt?
Mit Zitat antworten top
  #77  
Alt 07.12.2011, 07:17
Benutzerbild von Tequila
Tequila Tequila ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 02.04.2003
Ort: Overath
Beiträge: 940
Boot: nur noch `n Schlauchi
5.663 Danke in 1.947 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Zitteraal Beitrag anzeigen
Wenn das Zugfahrzeug die Anhängelast nicht bewegen ... darf ist es quasi nicht vorhanden und der entsprechende Paragraph ist daher nicht anwendbar.

Das wäre dann juristisch betrachtet so, als wäre da überhaupt kein Zugfahrzeug.
Quelle ?
__________________
* hoffentlich werd` ich nie erwachsen *
* Heinz *
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #78  
Alt 07.12.2011, 07:35
Benutzerbild von Tequila
Tequila Tequila ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 02.04.2003
Ort: Overath
Beiträge: 940
Boot: nur noch `n Schlauchi
5.663 Danke in 1.947 Beiträgen
Standard

um mal aus dem Bereich "gesundes Halbwissen" herauszukommen:

§12 StVO sagt:
(3a) Mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiges Gesamtgewicht ist innerhalb geschlossener Ortschaften

1. in reinen und allgemeinen Wohngebieten,
...das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.


- hieße schon mal < 2to sind davon nicht erfasst

weiterhin steht da:

(3b) Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden.

das hieße wiederum, mit Zugfahrzeug darf ich dort parken, bis ich grün werde und von "geeignetem" Zugfahrzeug steht da auch nichts.

Quelle:http://dejure.org/gesetze/StVO/12.html

ob man das nun gut oder schlecht findet, dort zu parken, sei mal dahingestellt (ICH würd`s nicht tun) aber in diesem speziellen Fall kann ich schon verstehen, wenn sich der Beklagte nun einen Spass daraus machen würde, das Ordnungsamt so richtig zu ärgern.

btw - bei mir um die Ecke steht ein Land Cruiser Wrack zu verkaufen - mit 3,5 to Anhängelast
__________________
* hoffentlich werd` ich nie erwachsen *
* Heinz *
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #79  
Alt 07.12.2011, 07:38
Benutzerbild von Cooky-Crew
Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 23.04.2003
Ort: Siegerland
Beiträge: 6.299
36.014 Danke in 10.496 Beiträgen
Standard

Heinz, wenn ich es richtig gelesen habe, ist der Trailer abgemeldet
und TÜV abgelaufen Dafür gibt es dann andere §

Gruß
UWE
__________________
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
Mit Zitat antworten top
  #80  
Alt 07.12.2011, 07:43
Zitteraal Zitteraal ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 21.12.2006
Ort: Zuhause
Beiträge: 994
Boot: Schwimmt
1.087 Danke in 654 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Tequila Beitrag anzeigen
Quelle ?
StVZO, § 42

http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__42.html

Damit ist das Zugfahrzeug kein Zugfahrzeug, wenn es nicht die Anhängelast ziehen darf.
Mit Zitat antworten top
  #81  
Alt 07.12.2011, 07:45
Benutzerbild von Tequila
Tequila Tequila ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 02.04.2003
Ort: Overath
Beiträge: 940
Boot: nur noch `n Schlauchi
5.663 Danke in 1.947 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Cooky-Crew Beitrag anzeigen
Heinz, wenn ich es richtig gelesen habe, ist der Trailer abgemeldet
und TÜV abgelaufen Dafür gibt es dann andere §
Ohne TÜV hätte er den Trailer wohl nicht angemeldet bekommen oder ?

Zitat:
Zitat von Tim2502 Beitrag anzeigen
Ja Ja das mit dem Angemeldet haben wir jetzt durch..
__________________
* hoffentlich werd` ich nie erwachsen *
* Heinz *
Mit Zitat antworten top
  #82  
Alt 07.12.2011, 07:46
Zitteraal Zitteraal ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 21.12.2006
Ort: Zuhause
Beiträge: 994
Boot: Schwimmt
1.087 Danke in 654 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Tequila Beitrag anzeigen
btw - bei mir um die Ecke steht ein Land Cruiser Wrack zu verkaufen - mit 3,5 to Anhängelast
Das wäre dann rechtlich betrachtet in der Tat kein Problem, wenn der Trailer und das Zugfahrzeug zugelassen sind und die Anhängelast stimmt.
Mit Zitat antworten top
  #83  
Alt 07.12.2011, 07:47
Benutzerbild von Freibeuter
Freibeuter Freibeuter ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 11.06.2004
Ort: ... 43,2 sm östl. Helgoland
Beiträge: 3.770
Boot: Yar-Craft BowCat
15.764 Danke in 5.620 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Zitteraal Beitrag anzeigen
Wenn das Zugfahrzeug die Anhängelast nicht bewegen (und darum geht es ja schlussendlich!)...:

Und sowas?
http://www.ebert-schoenheide.de/wohnwagenrangierer.htm
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
...
Mit Zitat antworten top
  #84  
Alt 07.12.2011, 07:49
Benutzerbild von Tequila
Tequila Tequila ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 02.04.2003
Ort: Overath
Beiträge: 940
Boot: nur noch `n Schlauchi
5.663 Danke in 1.947 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Zitteraal Beitrag anzeigen
StVZO, § 42

http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__42.html

Damit ist das Zugfahrzeug kein Zugfahrzeug, wenn es nicht die Anhängelast ziehen darf.
Das steht aber nicht da Da wird auch nur von gezogener Anhängelast gesprochen Wer sagt denn, dass er ziehen will?
__________________
* hoffentlich werd` ich nie erwachsen *
* Heinz *
Mit Zitat antworten top
  #85  
Alt 07.12.2011, 07:53
Zitteraal Zitteraal ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 21.12.2006
Ort: Zuhause
Beiträge: 994
Boot: Schwimmt
1.087 Danke in 654 Beiträgen
Standard

Und weils gerade so schön ist den noch obendrauf...

http://www.tuev-sued.de/uploads/imag...enze-12-07.pdf

Wer heutzutage versucht, ohne Jurastudium durchs Leben zu kommen ist echt am Arsch...

Wer soll das denn noch alles verstehen?
Mit Zitat antworten top
  #86  
Alt 07.12.2011, 07:53
Benutzerbild von Cooky-Crew
Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 23.04.2003
Ort: Siegerland
Beiträge: 6.299
36.014 Danke in 10.496 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Tequila Beitrag anzeigen
Ohne TÜV hätte er den Trailer wohl nicht angemeldet bekommen oder ?
Hatte ich mich auch schon gewundert, aber das steht im ersten Beitrag
(aber alles am 05.12.11 geschrieben!)
Zitat:
Zitat von Tim2502 Beitrag anzeigen
................
Ok das Boot ist momentan nicht angemeldet was nicht sein darf das stimmt.
Also muss en angemeldet werden ( Rahmen schweisen ,Tüv und dann anmelden dafür das ich den Trailer im Sommer verkaufe ) so ein Mist.

Ok dann melden wir es an kein Problem.
...............
Ich weiß auch nicht, was stimmt oder ob nur geschrieben wird

Gruß
UWE
__________________
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #87  
Alt 07.12.2011, 07:58
Zitteraal Zitteraal ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 21.12.2006
Ort: Zuhause
Beiträge: 994
Boot: Schwimmt
1.087 Danke in 654 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Tequila Beitrag anzeigen
Das steht aber nicht da Da wird auch nur von gezogener Anhängelast gesprochen Wer sagt denn, dass er ziehen will?
Nicht "ziehen will" sondern "ziehen muss".

Das darf man aber mit einem ungeeigneten Fahrzeug nicht, damit ist der "Zugfahrzeug immer am Hänger und dann parken"-Paragraph in diesem Fall hinfällig.

Nochmal, ein Zugfahrzeug das den Hänger nicht ziehen darf ist eben dann kein Zugfahrzeug.

Hier geht es um kausale Zusammenhänge.
Mit Zitat antworten top
  #88  
Alt 07.12.2011, 08:53
Benutzerbild von Freibeuter
Freibeuter Freibeuter ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 11.06.2004
Ort: ... 43,2 sm östl. Helgoland
Beiträge: 3.770
Boot: Yar-Craft BowCat
15.764 Danke in 5.620 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Zitteraal Beitrag anzeigen
StVZO, § 42

http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__42.html

Damit ist das Zugfahrzeug kein Zugfahrzeug, wenn es nicht die Anhängelast ziehen darf.
Nur als Gedankenspiel:

Es gibt ein ZugKRAFTfahrzeug und ein Zugfahrzeug. Dir hier genannte gesetzliche 2-Wochenfrist bezieht sich auf Zugfahrzeug.

Das Zugfahrzeug könnte also durchaus ein Arbeitsgerät unter 6km/h sein (oder ein Pferdegespann, Radlader, Gabelstapler p.p.) deren technischer Anspruch ist ein völlig anderer, als ein Zugkraftfahrzeug und dessen amtlich bescheinigten Anhängelasten.

Ich kann das hoch und runter lesen, komme immer nur auf den Rückschluss: das von einem Verkehrsmittel zur Beförderung von Gut oder Person die Schreibe ist, welches dauerhaft vor dem Anhänger eingesetzt und betriebsbereit ist.
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
...
Mit Zitat antworten top
  #89  
Alt 07.12.2011, 12:32
Zitteraal Zitteraal ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 21.12.2006
Ort: Zuhause
Beiträge: 994
Boot: Schwimmt
1.087 Danke in 654 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Das Zugfahrzeug könnte also durchaus ein Arbeitsgerät unter 6km/h sein (oder ein Pferdegespann, Radlader, Gabelstapler p.p.) deren technischer Anspruch ist ein völlig anderer, als ein Zugkraftfahrzeug und dessen amtlich bescheinigten Anhängelasten.
Nein, im öffentlichen Strassenverkehr sind technische Anforderungen an die Teilnehmer kraft Gesetzen, Verordnungen und was weiss ich geregelt.

Einfach mal eben den alten Gabelstapler vorschnallen is nich. Es sei denn, der Stapler ist von der technischen Ausrüstung zum bewegen des Trailers im öffentlichen Verkehrsraum geeignet, was ich zu bezweifeln wage. Und die das Pferdegespann bildenden Warmblüter werden wohl auch nicht auf Dauer am Strassenrand campieren wollen.... (Edit: Das wäre wiederum gegen das Tierschutzgesetz, die StVO, das klerikale Vegölverbot und noch son Stuss)...

Ein Gespann, das dauerhaft am Platz verharren darf muss den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, tut es das nicht so steht es entgegen der StVO im öffentlichen Verkehrsraum.

Was zum Kuckuck ist daran so schwer zu begreifen?
Mit Zitat antworten top
  #90  
Alt 07.12.2011, 12:45
mirco mirco ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 28.08.2007
Beiträge: 203
141 Danke in 76 Beiträgen
Standard

ihr habt meinen Beitrag nicht gelesen :-/
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #91  
Alt 07.12.2011, 12:58
Benutzerbild von Freibeuter
Freibeuter Freibeuter ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 11.06.2004
Ort: ... 43,2 sm östl. Helgoland
Beiträge: 3.770
Boot: Yar-Craft BowCat
15.764 Danke in 5.620 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Zitteraal Beitrag anzeigen

...

Was zum Kuckuck ist daran so schwer zu begreifen?

Bin halt nicht der Schnellste und garantiert kein Ja-Sager.

In §12 StVo (3b) steht nun mal: "...Kraftfahrzeuganhänger mit Zugfahrzeug".
Ein Zugfahrzeug ist und bleibt ein: Allgemeines-Verkehrsmittel und muss nicht zwingend ein Kraftfahrzeug sein.

Solche Texte werden von keinem Häkelclub ausgedacht, sondern von Profis die genau das meinen was sie Schreiben.

Selbstverständlich weiß ich wie der Gesetzestext grundsätzlich gehandhabt wird und finde es auch richtig, aber trotzdem wird die Formulierung einen Grund haben.

Wie dem auch sei: ich glaube sowieso das der Strang nur ein Smalltalk-Fake aufsitzt.
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
...
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #92  
Alt 07.12.2011, 13:05
Benutzerbild von Freibeuter
Freibeuter Freibeuter ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 11.06.2004
Ort: ... 43,2 sm östl. Helgoland
Beiträge: 3.770
Boot: Yar-Craft BowCat
15.764 Danke in 5.620 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von mirco Beitrag anzeigen
ihr habt meinen Beitrag nicht gelesen :-/
Doch.
Das steht ja auch alles außer Frage. Der Hänger hat da nichts zu suchen.

Es geht doch seit Langem nur noch um die allgemeine Grundsätzlichkeit für: Hänger zugelassen, getüvt und in keiner 30iger Zone abgestellt, unter 2t. Brauche ich ein Kraftfahrzeug oder ein einfaches technisch ausgerüstetes Zugfahrzeug, um die 2-Wochenklausel zu umgehen?
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
...
Mit Zitat antworten top
  #93  
Alt 07.12.2011, 16:31
Benutzerbild von hansenloewe
hansenloewe hansenloewe ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 08.08.2005
Ort: Kappeln
Beiträge: 2.562
Boot: Bavaria 33 CR
6.889 Danke in 2.679 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
.............

Wie dem auch sei: ich glaube sowieso das der Strang nur ein Smalltalk-Fake aufsitzt.
Genauso scheint es zu sein und nimmt im BF zur Zeit scheinbar mal wieder zu.........
__________________
Gruß Karsten

"Wenn die Klugen ewig nachgeben, gewinnen irgendwann die Dummen."
Mit Zitat antworten top
  #94  
Alt 07.12.2011, 17:04
Wepi Wepi ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 03.03.2005
Ort: Korschenbroich
Beiträge: 1.157
946 Danke in 520 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Bin halt nicht der Schnellste und garantiert kein Ja-Sager.

In §12 StVo (3b) steht nun mal: "...Kraftfahrzeuganhänger mit Zugfahrzeug".
Ein Zugfahrzeug ist und bleibt ein: Allgemeines-Verkehrsmittel und muss nicht zwingend ein Kraftfahrzeug sein.

...
Schon der Begriff "Kraftfahrzeuganhänger" impliziert doch, dass mit "Zugfahrzeug" ein Kraftfahrzeug gemeint ist und kein Pferdegespann.
Gruß
Wepi
Mit Zitat antworten top
  #95  
Alt 07.12.2011, 17:11
Benutzerbild von Giligan
Giligan Giligan ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 03.08.2006
Ort: Unna
Beiträge: 7.617
23.743 Danke in 9.251 Beiträgen
Standard

Wenn ich meinen Auspuff abbaue, darf ich auch nicht fahren aber trotzdem parken.

Willy
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #96  
Alt 07.12.2011, 17:45
Benutzerbild von alaska
alaska alaska ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 29.01.2003
Ort: KA
Beiträge: 4.013
6.600 Danke in 3.141 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
Wenn ich meinen Auspuff abbaue, darf ich auch nicht fahren aber trotzdem parken.

Willy
Sicher?
Ich meine, dass damit die ABE erlischt und das Fahrzeug so nicht im
öffentlichen Parkraum abgestellt werden darf.
__________________
Gruß vom Oberrhein.
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #97  
Alt 07.12.2011, 18:06
Benutzerbild von Freibeuter
Freibeuter Freibeuter ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 11.06.2004
Ort: ... 43,2 sm östl. Helgoland
Beiträge: 3.770
Boot: Yar-Craft BowCat
15.764 Danke in 5.620 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Wepi Beitrag anzeigen
Schon der Begriff "Kraftfahrzeuganhänger" impliziert doch, dass mit "Zugfahrzeug" ein Kraftfahrzeug gemeint ist und kein Pferdegespann.
Gruß
Wepi



Ich glaube ich denke lieber allein darüber nach, bevor mich die Leute noch wirklich für doof halten.

Ansonsten:
Die "DIN 700010 Systematik der Straßenfahrzeuge" sacken lassen, oder auch hier http://hoppecorp.de/FHTW/Skript_FZT_Teil1.pdf lesen.

Und nun antworten, ob zum Beispiel: ein zugelassener Klaufix Minianhänger mit einem umgebauten Kettcar als Zugfahrzeug (ohne Motorantrieb), auf offener Strasse betrieben oder gar geparkt werden darf?

Implizieren hin oder her. Zugfahrzeug ist ein gewählter Fachterminus.
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
...
Mit Zitat antworten top
  #98  
Alt 07.12.2011, 18:45
Tim2502 Tim2502 ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 26.04.2005
Ort: Hessen
Beiträge: 2.906
783 Danke in 447 Beiträgen
Standard

habe jetzt evtl einen Stellplatz gefunden...
30 Km weiter weg :-(

Im Winter ist das wurscht...
Im Sommer wird das Boot freitags abgeholt und kommt dann Montags zurück.....bin mal gespannt wie schnell das Ordnungsamt wieder da ist.....

Das tolle ist ja, hier im Neubaugebiet sind 3 neu gebaute Häuser wo es noch so halbwegs schöne Straßen gibt und alle 3 haben große Wohnwagen auf der Straße stehen die doch mehr den Verkehr behindern..sehr komisch....
Mit Zitat antworten top
  #99  
Alt 07.12.2011, 21:27
Benutzerbild von Giligan
Giligan Giligan ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 03.08.2006
Ort: Unna
Beiträge: 7.617
23.743 Danke in 9.251 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Tim2502 Beitrag anzeigen
habe jetzt evtl einen Stellplatz gefunden...
30 Km weiter weg :-(
Fein, dann kann ich meinen Auspuff ja wieder anbauen....
Mit Zitat antworten top
  #100  
Alt 07.12.2011, 21:32
Benutzerbild von Cyrus
Cyrus Cyrus ist offline
Repräsentant der schwarzen Macht
 
Registriert seit: 27.01.2002
Ort: Lübeck - Krummesse / Holzwiek Tel. 04508/777 77 10
Beiträge: 21.853
Boot: Chaparral Signature 260 - CA$H FLOW
Rufzeichen oder MMSI: DJ6837 - 211387640
42.926 Danke in 15.623 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Tim2502 Beitrag anzeigen
und alle 3 haben große Wohnwagen auf der Straße stehen die doch mehr den Verkehr behindern..sehr komisch....

Auch die haben nichts auf der Straße verloren.
Zwei Wochen und weg mit dem Mist.
__________________
Mit sportlichen Grüßen

ᴒɦᴚᴝϩ


Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal
Propeller - Abgasanlagen - Generatoren
Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens.
Siehe auch www.kegel.de
Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen.

Kontaktdaten und Impressum

Mit Zitat antworten top
Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 51 bis 75 von 117Nächste Seite - Ergebnis 101 bis 117 von 117



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 23:40 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.