#1501
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Meiner war 3 Wochen in Kroatien am Boot(der mit den 27W). Sieht nach 3 Wochen unter Wasser noch aus, wie neu. Leuchtet auch recht hell. Bilder habe ich leider keine gemacht.
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Nüchtern betrachtet, war es besoffen besser. Sascha |
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Mein Chinakracher ist auch kaputt, aber das Glas ist gebrochen....er leuchtet aber noch !!!
Da ich gerne auf Sandbänke fahre, und dann natürlich wieder runter...habe ich vermutlich mit aufwirbelnden Steinen meine Lampe geschrottet. Bin gerade nicht beim Boot. Wenn es aber aus der Werkstatt kommt, mach ich mal nen Foto.
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Wat mutt dat mutt!!! |
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Welche UW leuchten sind das?
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#1504
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Hallo,
es ist diese:http://www.ebay.de/itm/27W-RGB-Unter...item568fb4f484 (PaidLink) Hab die Beleuchtung jedoch bei Alibaba viel günstiger gekauft. Hat 5 Wochen Kroatien ohne Schaden überstanden, trotz intensiver Benutzung durch die Kinder.
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#1505
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Nö, nach 4Wochen.
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Beste Grüße Andy |
#1506
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Hey BF
Ich hab es zwar versucht, aber dann doch davor kapituliert den ganzen Thread der letzten sechs Jahre zu lesen Wollte nur schnell eine Frage loswerden zu dem Thema: in Deutschland ist letztlich alles irgendwo reguliert und meistens grundsätzlich verboten, wenn es nicht extra explizit erlaubt ist Daher wundert es mich eigentlich, dass solch sinnfreien (aber geile) Spielereien mit Licht an einem Fahrzeug zulässig sein sollen Weiß irgend jemand etwas darüber wie, wann, wo und unter welchen Umständen man solches UW Licht überhaupt einsetzen DARF ? Klar, im Hafen am Steg wird keiner was sagen...aber was ist zum Beispiel auf dem Rhein, wo auch Berufsschiffer unterwegs sind, die dann eventuell minutenlang vom eben überholenden Sportboot geblendet werden...oder auf dem Bodensee, wo genau genommen einfach alles verboten ist Hat jemand eine Aussage der Rennleitung eingeholt? Docking Lights oder allgemein richtige "Scheinwerfer" sind am Boot ja auch zwar montierbar, dürfen aber nur in einem eng begrenzten Bereich überhaupt eingeschaltet werden. Ihr kennt das ja Bin gespannt was jetzt kommt LG Marc
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Marc aus dem Raum Karlsruhe Hellwig Marathon V485 Was lange währt.... |
#1507
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Ich habe noch nie davon gehört das irgendwelche Lichter irgendwann nicht eingeschaltet werden dürfen.
Hast Du eine Quelle für die Dockinglight Geschichte? Die Frachter auf der Elbe haben auch immer volle Rakete Lichter an und von hinten ist z.B. das Hecklicht kaum auszumachen. Macht aber nichts weil durch den Rest der Beleuchtung durchaus klar wird das da ein Schiff vor einem fährt.
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Gruß Christoph |
#1508
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Zitat:
daß man von der Unterwasserbeleuchtung geblendet wird, vor allem, wenn sie unter Wasser ist .
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Grüßle Chris ( der Schwabe ) 48.77683°N, 9.54987°E Klugheit hat den Vorteil sich dumm stellen zu können, andersrum ist es bedeutend schwieriger. ( Tucholsky ) |
#1509
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Guten Morgen
Meinen SBF hab ich erst seit 11/2014, weswegen ich mich noch ganz gut an die Theorie Stunden erinnern kann Der Lehrer zumindest vertrat die Meinung, dass Docking Lights nur während des Anlegemanövers benutzt werden dürfen - oder, wenn nötig, kurz zur Klärung der Lage während der Fahrt - keinesfalls jedoch als permanente Beleuchtung. Eben wegen der Blendgefahr anderer Verkehrsteilnehmer! Ist eigentlich auch nachvollziehbar - da die Docking Lights oder allgemein am Boot angebrachte Scheinwerfer (wegen der Spiegelung auf dem Wasser) eher dem Fernlicht eines Autos entsprechen und somit durchaus blendend sein könnten Dasselbe gilt dann ja auch für die UW Leuchten am Heck Wie hoch deren Blendgefahr ist kann ich allerdings nicht beurteilen, da ich bisher noch niemanden in freier Wildbahn damit gesehen habe Nächster Punkt, der mir dabei durch den Kopf geht: Bei der Navigationsbeleuchtung ist alles hoch reguliert...was in den USA gut genug ist, ist es noch lange nicht in Deutschland....ihr kennt die ganzen Zertifizierungen selbst : USCG, RINA, BSH und so weiter und so weiter.. Zudem ist genau festgelegt welche Art Boot wann und wo genau welche Lichter führen muss...keinesfalls nach Gutdünken des Eigners Deshalb würde es mich echt wundern, wenn bei weiterer Beleuchtung alles Freestyle wäre Versteht mich nicht falsch: Ich finde Nachtfahrten cool, Beleuchtung würd ich mir zu gerne ohne Ende ans Boot dran bauen...bin mir nur wegen der Rechtslage unsicher! Das sich die Frachter auf der Elbe so und so verhalten ist allerdings noch kein Beleg für die Rechtmäßigkeit ihres Tuns! Sonst könnte man auch sagen (früher zumindest) : Fahrer von Dreier BMW´s dürfen jederzeit mit Nebelscheinwerfern fahren...allen anderen ist es verboten LG Marc
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Marc aus dem Raum Karlsruhe Hellwig Marathon V485 Was lange währt.... |
#1510
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In D gibt es bis auf Bodensee keinen Tüv
und du darfst anbauen was du möchtest, aber wenn etwas passiert, weil du geblendet hast oder wegen diffusem eigenem Licht das Hindernis nicht gesehen hast..... Aber die Wasserbüffel können dir für den eigentlichen Betrieb nix!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW)
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#1511
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Auch wenn es cool aussieht - während der Fahrt gehören die Dinger ausgeschaltet. Liegst Du am Steg, kannst Du Dir auch 20 Taschenlampen an den Antrieb binden. Das reguliert niemand (außer evt. der Hafenbetreiber oder die Stegnachbarn)
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Grüße vom schönen Niederrhein Conni (Volker)
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#1512
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Ahoi,
ich denke mir, dass man mit jedweder Zusatzbeleuchtung wenig Schwierigkeiten bekommt, solange man niemanden behindert. Gerade viele Ausflugsdampfer sind ja mit teilweise auch farbwechselnder und blinkender Decksbeleuchtung unterwegs, ohne damit anzuecken. Bedeutet für mich: Mit den hier verbreiteten 5W-Osculati-Leuchtchen würde ich auch in Binnengewässern ohne Bauchschmerzen fahren, weil das zwar einen schönen Effekt erzeugt, aber ganz sicher niemanden blendet. Anders schaut das dann mit den dicken teilweise bis zu 100W starken Leuchten aus, deren Lichtleistung mal eben mit einem 1000W-Halogenstrahler vergleichbar ist. Da würde wohl niemand gerne nah hinterher fahren wollen, für die Kanalfahrt oder so also eher ungeeignet. Aber auf offenem Gewässer (Meer) ohne andere Verkehrsteilnehmer oder unterwegs mit einer Gruppe von Freunden? Warum nicht, wenn's einen glücklich macht und niemand in der Nähe ist, der sich gestört fühlen kann? Mit "Anlegeleuchten" bzw. "Bugscheinwerfern" oder dem typischen Suchscheinwerfer halte ich selbst es ähnlich wie mit dem Fernlicht vom Auto, solange keine anderen Wasserfahrzeuge in Sicht sind, bleiben die auch während der Fahrt aktiviert. Bei niedriger Geschwindigkeit (Binnen!) bringt das durchaus einen Sicherheitsgewinn, wenn man Hindernisse im Wasser - oder auch das unbeleuchtete Mini-Anglerboot - früher sehen kann. Und wenn die Navigationsbeleuchtung eines anderen Bootes erkennbar wird, ist das Zeug schnell wieder abgeschaltet... Beste Grüße, Marius |
#1513
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Zitat:
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Gruß Christoph |
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Eine Email an die nächste WaschPo Dienststelle mit der Bitte um rechtliche Auskunft ist schon raus gegangen
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Marc aus dem Raum Karlsruhe Hellwig Marathon V485 Was lange währt....
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#1515
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Ich habe auch schon mit einem Experten (So nennen wir in der Schweiz die Kontrollorgane für Fahrzeuge wie Boot, Auto, LKW etc.) gesprochen. Er sagte: "Das Argument der Gesetzgeber ist, das man z.B. durch blaues UW-Beleuchtung dies mit einem Polizeiboot und Blaulicht verwechseln könnte. Ebenso könnte man das grüne mit einem Kursschiff verwechseln" Er selbst findet das aber auch ein bischen schwach...
Ich finde es auch nicht rechtens, das die grossen Dampfer mit Girlanden herumfahren dürfen wie die wollen, aber die sportlichen müssen sich strikt ans Gesetz halten. Es gibt hier leider keine Möglichkeit, das mal dem Bund näher zu bringen.... |
#1516
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Das ist natürlich nicht rechtlich bindend aber ich habe schon 2 mal die WSP in der Dämmerung überholt und es hat sie nicht gestört.
Das war beide male auf dem Rhein bei Worms. Geändert von RING18 (04.04.2018 um 19:12 Uhr)
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#1517
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Zitat:
Welche Strahler hast Du eingebaut
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Grüßle Chris ( der Schwabe ) 48.77683°N, 9.54987°E Klugheit hat den Vorteil sich dumm stellen zu können, andersrum ist es bedeutend schwieriger. ( Tucholsky )
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#1519
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Welches Gesetz ist es denn an das man sich strikt halten muss in Bezug auf Beleuchtung unter und über Wasser außerhalb der Navigationsbeleuchtung?
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Gruß Christoph |
#1520
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Bisher leider noch keine Rückmeldung von der WaschPo ...ich halte euch auf dem Laufenden
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Marc aus dem Raum Karlsruhe Hellwig Marathon V485 Was lange währt....
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#1521
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Und hier ist auch schon die Antwort :
Sehr geehrter Herr *******, hinsichtlich Ihrer Fragestellung über weitergehende Regelungen zur „Beleuchtung“ erlaub ich mir, Sie auf die u.g. Paragrafen der BinSchStrO bzw. RheinSchPV zu verweisen. § 3.05 Verbotene oder ausnahmsweise zugelassene Lichter und Sichtzeichen 1. Es ist verboten, andere als die in dieser Verordnung vorgesehenen Lichter und Sichtzeichen zu gebrauchen oder sie unter Umständen zu gebrauchen, für die sie nicht vorgeschrieben oder zugelassen sind. 2. Zur Verständigung von Fahrzeug zu Fahrzeug und zwischen Fahrzeug und Land dürfen jedoch auch andere Lichter und Sichtzeichen verwendet werden, sofern dies zu keiner Verwechslung mit den in dieser Verordnung vorgesehenen Lichtern und Sichtzeichen führen kann. § 3.07 Verbotener Gebrauch von Lichtern, Scheinwerfern, Flaggen, Tafeln und Wimpeln usw. 1. Es ist verboten, Lichter oder Scheinwerfer sowie Flaggen, Tafeln, Wimpel oder andere Gegenstände in einer Weise zu gebrauchen, dass sie mit den in dieser Verordnung vorgesehenen Bezeichnungen verwechselt werden oder deren Sichtbarkeit beeinträchtigen oder deren Erkennbarkeit erschweren können. 2. Es ist verboten, Lichter oder Scheinwerfer in einer Weise zu gebrauchen, dass sie blenden und dadurch die Schifffahrt oder den Verkehr an Land gefährden oder behindern. Mit freundlichen Grüßen Siegfried Schmitt ------------------------------------------- Polizeipräsidium Einsatz Wasserschutzpolizeidirektion Dittmannswiesen 64 76646 Bruchsal Mit anderen Worten: Wir sind eigentlich so schlau wie zuvor! Alles ist erlaubt, solange es keinen stört oder zu Verwechslungen oder Blendungen führt. Da Scheinwerfer aber zwangsläufig blenden darf man sie im Umkehrschluss nur dann einsetzen, wenn man ganz alleine auf weiter Flur ist - den Autoverkehr auf eventuell parallel verlaufenden Uferstraßen mit eingerechnet. Eine grüne Unterwasserbeleuchtung könnte wiederum zu den erwähnten Verwechslungen mit den vorgeschriebenen Lichtern führen...eine blaue hingegen eher nicht... Am Ende ist doch alles wachsweich formuliert und von der Tageslaune des jeweiligen Gegenüber abhängig.
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Marc aus dem Raum Karlsruhe Hellwig Marathon V485 Was lange währt....
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#1522
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Also solltest du tunlichst vermeiden auf einer Seite rote und auf der anderen Seite grüne UW-Beleuchtung zu fahren. Niemanden blenden...dann ist der Rest im Ermessensspielraum der Beamten (ob die UW-Scheinwerfer die Erkennbarkeit der Positionslichter erschweren)
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW)
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#1523
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Da fällt mir gerade noch etwas dazu ein:
Eine Unterwasserbeleuchtung soll - wie der Name es sagt - unter Wasser montiert werden. Jetzt ist es aber doch so, je nach Bootstyp, dass der Wasserabriss bei Gleitfahrt direkt auf Kielhöhe erfolgt. Also der gesamte Heckspiegel liegt über dem Wasser - inclusive der Leuchten. Die strahlen dann zwar auch noch schön das Wasser an, aber sind ebenso von einem hinterher fahrenden Boot in direkter Sicht zu sehen. Hier sehe ich durchaus eine Blendgefahr für andere Verkehrsteilnehmer, da die Lichterchen doch schon recht gut Power haben Wer eine Badeplattform und Innenborder hat, der ist hier ausgeklammert. Aber quasi jede Form von Boot mit Außenborder ist hier betroffen. In Gleitfahrt gibt es am Heck einfach kein "unter Wasser" mehr
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Marc aus dem Raum Karlsruhe Hellwig Marathon V485 Was lange währt.... |
#1525
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Nicht kleckern, klotzen.
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Gruß Michael NUR DER HSV / unaufsteigbar Leidenschaftlicher Dieselfahrer
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