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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #26  
Alt 28.07.2010, 17:37
bodo48 bodo48 ist offline
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Zitat:
Zitat von Flipperskipper Beitrag anzeigen
Ich wurde heuer vom Hafenkapitän, als ich die Bestätigung über die bezahlte Kurtaxe in den Händen hielt ,gleich informiert, dass ich mit dieser Bestätigung zum Gemeindebüro gehen soll, die mich dann für die Urlaubsdauer polizeilich anmeldeten. Kosten null!
Letztes Jahr habe ich mein Boot in Omisalj auf Krk angemeldet. Ich habe den Hafenkapitän gefragt, ob er mich anmelden kann oder mir sagen kann wo. Er hat nur abgewunken und gemeint, das bräuchte man doch nicht.

Gleich wird unser Oberschlauberger Fred mir wieder Unglaubwürdigkeit unterstellen, aber so ist das eben mit dem kroatischen Behördenchaos.


Zitat:
Zitat von Flipperskipper Beitrag anzeigen
Zugleich hat mich der Hafenkapitän auch darüber informiert, dass Bestrebungen im Gange seien, dass in Hinkunft die polizeiliche Anmeldung auch zugleich mit der Kurtaxeneinhebung durch die Hafenbehörde erfolgen sollte. An einem entsprechenden Programm werde gearbeitet.
Na, dann war meine Strategie ja gar nicht so falsch, vielleicht nur ein paar Jahre zu früh.
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Schöne Grüße
Bodo
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  #27  
Alt 28.07.2010, 17:46
Benutzerbild von Fred
Fred Fred ist offline
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Zitat:
Zitat von bodo48 Beitrag anzeigen
Letztes Jahr habe ich mein Boot in Omisalj auf Krk angemeldet. Ich habe den Hafenkapitän gefragt, ob er mich anmelden kann oder mir sagen kann wo.
Wahrscheinlich versuchst Du auch in Deutschland beim Friseur eine Salami zu kaufen !

Zitat:
Zitat von bodo48 Beitrag anzeigen
Gleich wird unser Oberschlauberger Fred mir wieder Unglaubwürdigkeit unterstellen, aber so ist das eben mit dem kroatischen Behördenchaos.
Stimmt - ich glaube Deinen Don Quichotte Märchen nicht einen Buchstaben !

zum Beispiel :
Zitat:
Zitat aus einem früheren Beitrag von mir:
In diesem Sommer habe ich dann doch mal versucht, mich für einen Tag anzumelden.
Du weisst doch längst, dass man für eine Anmeldung 24 Std. Zeit hat - was soll also Dein unsinniges Spielchen ?
Nur mal wieder Traffic machen ??
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Gruß Fred
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Geändert von Fred (28.07.2010 um 18:20 Uhr)
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  #28  
Alt 28.07.2010, 18:01
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
[...]
Stimmt - ich glaube Deinen Don Quichotte Märchen keinen Don Quichotte Märchen nicht einen Buchstaben ![..]
Fred, ruhig ausatmen; Du stotterst ja schon.
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Beste Grüße

John
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  #29  
Alt 28.07.2010, 18:20
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Fred Fred ist offline
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Danke - habs editiert ....
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Gruß Fred
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  #30  
Alt 28.07.2010, 22:11
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Wiebri Wiebri ist offline
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
1.
Dein Vermieter darf Deine Ausweispapiere nicht einbehalten ! Wenn er sie Dir nicht unmittelbar nach der Anmeldung zurück gibt, solltest Du Dir eine neue Unterkunft suchen !

2.
Dein Vermieter meldet Dich bei einem Touristbüro an und bekommt dann Anmeldepapiere. Ein Satz für sich und einen Satz für Dich. Wenn er Dir diese Papiere vorenthält besteht tatsächlich der Verdacht, daß er Dich nicht angemeldet hat. Theoretisch müsst Ihr die Anmeldepapiere jederzeit "am Mann" tragen und auf Verlangen vorzeigen können.
Hallo Fred,
bin seit 30 Jahre auf Rab, habe noch nie ein Beleg von den Anmeldepapieren erhalten. Vor ca. 5 Jahren habe ich den Vermieter gewechselt. Der "neue " macht das genauso wie der erste.
Ist schon seltsam. Werde nächste Jahr mein Vermieter mal fragen, wie ich mich verhalten soll, wenn ich von der Polizei kontrolliert werde. Auf die Antwort bin ich gespannt.
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Mit freundlichem Gruß

Wilfried
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  #31  
Alt 28.07.2010, 22:45
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Volker Sch Volker Sch ist offline
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Und ich bin seit 32 Jahren auf Rab, und habe noch nie eine Kopie der Anmeldung gesehen, weiß jedoch genau, dass ich angemeldet werde, weil das vielzuviele Scherereien für die Vermieter gibt. ( Im übrigen habe ich auch in Südtirol noch nie eine Kopie der Anmeldung erhalten, weiß aber genau das ich angemeldet werde, weil ich als Stammgast das Ding mittlerweile selber ausfülle.)

Ach so, wenn du von der Polizei gefragt wirst, einfach sagen wo du auf Rab wohnst.

Viele Grüße

Volker
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  #32  
Alt 29.07.2010, 07:53
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Fred Fred ist offline
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Zitat:
Zitat von Volker Sch Beitrag anzeigen
Und ich bin seit 32 Jahren auf Rab, und habe noch nie eine Kopie der Anmeldung gesehen, weiß jedoch genau, dass ich angemeldet werde .....
Wenn man in einer Ferienwohnung/Pension/Hotel angemeldet ist und auf einen mehrtägigen Bootstörn geht sollte man diese Anmeldepapiere unbedingt verlangen und mitführen, denn das ist die Bestätigung, dass die Kurtaxe bezahlt ist !
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Gruß Fred
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  #33  
Alt 30.07.2010, 20:55
LittleBoat LittleBoat ist offline
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Hallo ,

ich habe dieses Jahr das erste mal eine Bescheinigung vom Vermieter bekommen, obwohl ich nicht gefragt habe.

Gruß Andi
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  #34  
Alt 31.07.2010, 10:19
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Es liegt einfach daran, daß seit einiger Zeit verstärkt von der Polizei kontrolliert wird, bei den Hotels, Vermietern und Marinas.
Bin selber in diesem Jahr aus Kroatien ausgewiesen worden, weil ich länger als 90 Tage im Stück, lt.Papieren unten war.
Mein Problem, die Marina hatte meine Heimreisen nicht mit Abmeldungen weiter gegeben.
Nach 94 Tagen stand die Polzei am Schiff.
Verhandlung vor einem Schnellrichter und ich konnte nicht beweisen, daß ich zwischendurch zu Hause war, da immer mit Personalausweis über die Grenzen.

Fazit 4000,-KN Strafe incl. Gebühren und darf 6 Monate das Land nicht mehr betreten. Bin nun in Montenegro.

Ahoi Balticskipper
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  #35  
Alt 02.08.2010, 13:07
rab rab ist offline
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Hallo,

sogenannte Beherbergungsbetriebe (Hotels, Privatunterkünfte, Marinas) sind verpflichtet die Gäste anzumelden. Der Gast muss das nicht überprüfen oder überwachen. Es gibt nur einen Durchschlag der Anmeldung und die bleibt beim Vermieter. Als Gast habe ich das Recht diese Anmeldung einzusehen. Bei einer Kontrolle wird man von der Polizei immer gefragt bei wem man wohnt. Die Überprüfung erfolgt dann über die Vermieteradresse.

Nur wenn man in eigener Wohnung oder bei Freunden oder auf dem Boot übernachtet ist man selbst verpflichtet sich innerhalb 24 Stunden polizeilich zu melden.
In vielen Fällen kann man dies über das Tourisbüro tun wenn man die Kurtaxe zahlt. Ansonsten muss dies auf der Polizeidienststelle geschehen.

Gruß Ursula
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  #36  
Alt 02.08.2010, 13:54
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Hallo Ursula,

danke für die erneute Klarstellung, das war auch mein Kenntnisstand (seit vielen Jahren)!

Aber du weißt ja, es gibt überall ein paar besonders Schlaue!
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Grüße Thomas
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  #37  
Alt 02.08.2010, 15:06
rab rab ist offline
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Wenn man in einer Ferienwohnung/Pension/Hotel angemeldet ist und auf einen mehrtägigen Bootstörn geht sollte man diese Anmeldepapiere unbedingt verlangen und mitführen, denn das ist die Bestätigung, dass die Kurtaxe bezahlt ist !

Hallo Fred,

ich bin mir nicht sicher, dass die Kurtaxe die für eine Ferienwohnung etc. also "an Land" gezahlt wurde für die Übernachtung auf dem Boot angerechnet wird.
Die Kurtaxe ist ja ortsbeschränkt. D.h. wenn ich z.b. einen mehrtägigen Ausflug an einen anderen Ort mache, muss mein Vermieter mich abmelden für diese Zeit (man muss dann natürlich auch keine Kurtaxe zahlen) und bei dem anderen Aufenthaltsort muss ich polizeilich angemeldet werden und dort die entsprechende Kurtaxe zahlen.

In der Ergänzung des Kurtaxengesetzes für die Pauschalierung der Erhebung der Kurtaxe für Übernachtung auf dem Boot ist dies nicht genau definiert.

Es war ja bisher auch so, dass z.B. die in der Heimatmarine gezahlten pauschale Kurtaxe für Jahreslieger nicht angerechnet wurde bei Übernachtung in anderen Marinen.

Gruß Ursula
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  #38  
Alt 02.08.2010, 16:14
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du zitierst die alte Regelung.... wenn eine Bescheinigung (Podvrda) über die bezahlte Kurtaxe vorliegt, brauchts du auf dem Boot nicht mehr zu zahlen....

aber wichtig ist der Hinweis: "sollte man unbdingt verlangen und mitführen"
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...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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  #39  
Alt 02.08.2010, 16:20
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Zitat:
Zitat von rab Beitrag anzeigen
Die Kurtaxe ist ja ortsbeschränkt. D.h. wenn ich z.b. einen mehrtägigen Ausflug an einen anderen Ort mache, muss mein Vermieter mich abmelden für diese Zeit (man muss dann natürlich auch keine Kurtaxe zahlen) und bei dem anderen Aufenthaltsort muss ich polizeilich angemeldet werden und dort die entsprechende Kurtaxe zahlen.

Es war ja bisher auch so, dass z.B. die in der Heimatmarine gezahlten pauschale Kurtaxe für Jahreslieger nicht angerechnet wurde bei Übernachtung in anderen Marinen.

Gruß Ursula
Alle diese Ausführungen sind Schnee von gestern.
Dieter hat das auch bestätigt, sodass Du das ruhig glauben kannst.
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  #40  
Alt 02.08.2010, 16:29
rab rab ist offline
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Hallo Dieter,

es geht doch um das Problem ob eine gezahlte Kurtaxe für eine Wohnung/Hotel gleichzeitig als Kurtaxezahlung für die Übernachtung auf dem Boot gilt (Nach dem neuen Gesetz!) Dies ist eben nicht eindeutig zu ersehen.

Denn nochmals: wenn ich streng nach dem Gesetz gehe und eine Ferienwohnung gemietet habe und den Aufenthalt unterbreche um zu einem mehrtägigen Törn aufzubrechen, müßte mein Vermieter mich für diese Zeit ABMELDEN und dürfte auch für diese Zeit keine Kurtaxe verlangen.
Aus der Ergänzung der Kurtaxenregelung für Übernachtungen auf dem Boot ist nicht ersichtlich wie die Handhabung ist bei gemischten Übernachtungen zu Land und zu Boot.

Ich füge die Übersetzung mal als Anlage bei.

Gruß Ursula
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf 2010 kurtaxenbestimmung für Boote.pdf (77,1 KB, 103x aufgerufen)
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  #41  
Alt 02.08.2010, 16:36
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Hallo Fred,

glauben ist die eine Sache, etwas schwarz auf weiß nachlesen zu können die andere. Im Umkehrsinn wäre es ja dann auch so, dass ich für eine Landübernachtung auch keine Kurtaxe mehr zahlen müßte wenn ich bereits eine Pauschale fürs Boot für den entsprechenden Zeitraum gezahlt habe. Hierzu konnte ich aber bisher nichts schriftliches finden. Hast Du hierzu etwas schriftliches? Wenn ja wäre es toll wenn Du es mir zukommen lassen könntest.

Gruß
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  #42  
Alt 02.08.2010, 17:19
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Zitat:
Zitat von rab Beitrag anzeigen

Denn nochmals: wenn ich streng nach dem Gesetz gehe und eine Ferienwohnung gemietet habe und den Aufenthalt unterbreche um zu einem mehrtägigen Törn aufzubrechen, müßte mein Vermieter mich für diese Zeit ABMELDEN und dürfte auch für diese Zeit keine Kurtaxe verlangen.
Gruß Ursula

jein....

ja .....strenggenommen, dann müsstest du beim Hafenkapitän die Zahlung vornehmen und Bescheinigung holen

nein ... wenn er die Anmeldung vorgenommen hat, hat er eine Bestätigung, die du mitnehmen kannst um nicht doppelt zu bezahlen...



lass die Frage mit dem schriflichen, denn so etwas würde dir im zweifelsfall auch vor Ort nichts nützen, akzeptiere wie es angewendet wird, glaube es oder glaube es nicht...
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  #43  
Alt 02.08.2010, 17:34
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Hallo Dieter,

die Kurtaxe ist eine ortsgebundene Abgabe und Zahlungspflichtiger ist der EIGENTÜMER des Beherbergungsbetriebes. Dieser gibt diese natürlich an seinen Gast weiter. Hat der Vermieter diese nicht abgeführt so kann dies dem Gast nicht angelastet werden.
Bei der pauschalen Kurtaxe für Boote ist ebenfalls der Eigentümer des Bootes Zahlungspflichtiger. Deshalb gibt es natürlich die Diskrepanz wenn man sowohl eine Wohnung oder Zimmer gemietet hat und gleichzeitig als Eigentümer eines Bootes für die Kurtaxe haftbar ist. In diesem speziellen Fall sind dies nämlich zwei verschiedene Zahlungspflichtige.
Es gibt auch noch die weitere Version, dass ein Immobilienbesitzer auch Bootseigner ist. Dieser zahlt dann Kurtaxe für den Aufenthalt in seiner Immobilie (auch hier gibt es die Möglichkeit einer Pauschale) und auch für den Aufenthalt auf seinem Boot.

Gruß Ursula
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  #44  
Alt 02.08.2010, 17:43
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Nachgang:

Zu der Podvrda möchte ich noch kurz etwas erklären. Die privaten Beherbergungsbetriebe haben seit ein paar Jahren die Möglichkeit pro vermieteten Bett vor der Saison eine pauschale Kurtaxe von 300 kuna zu zahlen. Egal an wieviel Tagen vermietet ist. Kommt ein Gast wird er angemeldet und der Vermieter erhält eben diese Bescheinigung Podvrda. Erst wenn der Gast abreist wird dieser vom Vermieter wieder abgemeldet.

Würde man z.B. kostenlos in der Wohnung bei einem Freund übernachten so müßte man diese Anmeldung selbst durchführen. Frühestens ein Tag vor Abreise kann man sich wieder abmelden und erst dann bekommt man eine Rechnung über die angefallene Kurtaxe, die dann erst bezahlt wird. Und dann erst hat man über die Bank oder Post einen Zahlungsnachweis für die Zahlung.

Gruß Ursula
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  #45  
Alt 02.08.2010, 17:45
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
akzeptiere wie es angewendet wird, glaube es oder glaube es nicht...

man kann auch einfaches kompliziert machen...
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  #46  
Alt 02.08.2010, 17:47
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Zitat:
Zitat von rab Beitrag anzeigen
Hallo Dieter,

die Kurtaxe ist eine ortsgebundene Abgabe und Zahlungspflichtiger ist der EIGENTÜMER des Beherbergungsbetriebes.
Liebe Ursula,
nun nimm doch bitte endlich zur Kenntnis, dass das seit Anfang 2010 eben nicht mehr so ist ! Ein Bootstourist zahlt demgegenüber zusammen mit der Bootsvignette eine pauschale Kurtaxe, unabhängig von der Personenzahl. Der KT-Betrag richtet sich dann nach der Bootslänge und der Aufenthaltsdauer.
Zitat:
Zitat von rab Beitrag anzeigen
Hat der Vermieter diese nicht abgeführt so kann dies dem Gast nicht angelastet werden.
Die Vermieter müssen schon seit einigen Jahren zum Jahresbeginn ihre Bettenzahl, die sie an Touristen vermieten wollen an die Behörden melden und dann pauschal für die Anzahl der gemeldetetn Betten Steuern und Kurtaxe entrichten - und das im Voraus. Das ist völlig unabhängig davon, dass bzw. ob sie diese Betten dann tatsächlich "an den Mann" bringen !

Natürlich muss der Vermieter seine Gäste beim Touristbüro anmelden und damit der poliz. Anmeldepflicht nachkommen - das hat jedoch nichts mehr mit der Kurtaxe zu tun !
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  #47  
Alt 02.08.2010, 19:35
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Hallo Fred,

ich glaube wir beide oder drei reden bzw. schreiben aneinander vorbei. Ich weiß dass Bootsfahrer eine pauschale Kurtaxe zahlen, deshalb habe ich ja den Gesetzestext in einem meiner vorherigen Beiträge angehängt. Es ging doch eigentlich um diesen Beitrag von Dir:

Zitat:
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Wenn man in einer Ferienwohnung/Pension/Hotel angemeldet ist und auf einen mehrtägigen Bootstörn geht sollte man diese Anmeldepapiere unbedingt verlangen und mitführen, denn das ist die Bestätigung, dass die Kurtaxe bezahlt ist !
Ich verstehe deinen Beitrag so, dass Du damit sagen möchtest, dass wenn man bei seinem Vermieter Kurtaxe für die Wohnung gezahlt hat, keine pauschale Kurtaxe mehr für die Übernachtung auf dem Boot zahlen muss wenn man einen mehrtägigen Bootstörn macht. Und das ist meiner Meinung nach nicht so. Oder wie siehst Du das?

Gruß Ursula
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  #48  
Alt 02.08.2010, 19:41
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Zitat:
Zitat von rab Beitrag anzeigen

Ich verstehe deinen Beitrag so, dass Du damit sagen möchtest, dass wenn man bei seinem Vermieter Kurtaxe für die Wohnung gezahlt hat, keine pauschale Kurtaxe mehr für die Übernachtung auf dem Boot zahlen muss wenn man einen mehrtägigen Bootstörn macht.
genau so ist es ...

Zitat:
Zitat von rab Beitrag anzeigen
Und das ist meiner Meinung nach nicht so.
... doch es ist so
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  #49  
Alt 02.08.2010, 19:42
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Zitat:
Zitat von rab Beitrag anzeigen
Ich verstehe deinen Beitrag so, dass Du damit sagen möchtest, dass wenn man bei seinem Vermieter Kurtaxe für die Wohnung gezahlt hat, keine pauschale Kurtaxe mehr für die Übernachtung auf dem Boot zahlen muss wenn man einen mehrtägigen Bootstörn macht.
Genaus so ist es, da beißt die
aus keinen Faden ab.
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Gruß Fred
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  #50  
Alt 02.08.2010, 19:43
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