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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#26
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Zitat:
Gleich wird unser Oberschlauberger Fred mir wieder Unglaubwürdigkeit unterstellen, aber so ist das eben mit dem kroatischen Behördenchaos. Zitat:
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Schöne Grüße Bodo |
#27
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Zitat:
Zitat:
zum Beispiel : Zitat:
Nur mal wieder Traffic machen ??
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- Geändert von Fred (28.07.2010 um 18:20 Uhr) |
#28
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Fred, ruhig ausatmen; Du stotterst ja schon.
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Beste Grüße John |
#29
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Danke - habs editiert ....
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#30
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Zitat:
bin seit 30 Jahre auf Rab, habe noch nie ein Beleg von den Anmeldepapieren erhalten. Vor ca. 5 Jahren habe ich den Vermieter gewechselt. Der "neue " macht das genauso wie der erste. Ist schon seltsam. Werde nächste Jahr mein Vermieter mal fragen, wie ich mich verhalten soll, wenn ich von der Polizei kontrolliert werde. Auf die Antwort bin ich gespannt.
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Mit freundlichem Gruß Wilfried |
#31
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Und ich bin seit 32 Jahren auf Rab, und habe noch nie eine Kopie der Anmeldung gesehen, weiß jedoch genau, dass ich angemeldet werde, weil das vielzuviele Scherereien für die Vermieter gibt. ( Im übrigen habe ich auch in Südtirol noch nie eine Kopie der Anmeldung erhalten, weiß aber genau das ich angemeldet werde, weil ich als Stammgast das Ding mittlerweile selber ausfülle.)
Ach so, wenn du von der Polizei gefragt wirst, einfach sagen wo du auf Rab wohnst. Viele Grüße Volker
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#32
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Wenn man in einer Ferienwohnung/Pension/Hotel angemeldet ist und auf einen mehrtägigen Bootstörn geht sollte man diese Anmeldepapiere unbedingt verlangen und mitführen, denn das ist die Bestätigung, dass die Kurtaxe bezahlt ist !
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#33
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Hallo ,
ich habe dieses Jahr das erste mal eine Bescheinigung vom Vermieter bekommen, obwohl ich nicht gefragt habe. Gruß Andi |
#34
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Es liegt einfach daran, daß seit einiger Zeit verstärkt von der Polizei kontrolliert wird, bei den Hotels, Vermietern und Marinas.
Bin selber in diesem Jahr aus Kroatien ausgewiesen worden, weil ich länger als 90 Tage im Stück, lt.Papieren unten war. Mein Problem, die Marina hatte meine Heimreisen nicht mit Abmeldungen weiter gegeben. Nach 94 Tagen stand die Polzei am Schiff. Verhandlung vor einem Schnellrichter und ich konnte nicht beweisen, daß ich zwischendurch zu Hause war, da immer mit Personalausweis über die Grenzen. Fazit 4000,-KN Strafe incl. Gebühren und darf 6 Monate das Land nicht mehr betreten. Bin nun in Montenegro. Ahoi Balticskipper |
#35
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Hallo,
sogenannte Beherbergungsbetriebe (Hotels, Privatunterkünfte, Marinas) sind verpflichtet die Gäste anzumelden. Der Gast muss das nicht überprüfen oder überwachen. Es gibt nur einen Durchschlag der Anmeldung und die bleibt beim Vermieter. Als Gast habe ich das Recht diese Anmeldung einzusehen. Bei einer Kontrolle wird man von der Polizei immer gefragt bei wem man wohnt. Die Überprüfung erfolgt dann über die Vermieteradresse. Nur wenn man in eigener Wohnung oder bei Freunden oder auf dem Boot übernachtet ist man selbst verpflichtet sich innerhalb 24 Stunden polizeilich zu melden. In vielen Fällen kann man dies über das Tourisbüro tun wenn man die Kurtaxe zahlt. Ansonsten muss dies auf der Polizeidienststelle geschehen. Gruß Ursula |
#36
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Hallo Ursula,
danke für die erneute Klarstellung, das war auch mein Kenntnisstand (seit vielen Jahren)! Aber du weißt ja, es gibt überall ein paar besonders Schlaue!
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Grüße Thomas |
#37
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Zitat:
Hallo Fred, ich bin mir nicht sicher, dass die Kurtaxe die für eine Ferienwohnung etc. also "an Land" gezahlt wurde für die Übernachtung auf dem Boot angerechnet wird. Die Kurtaxe ist ja ortsbeschränkt. D.h. wenn ich z.b. einen mehrtägigen Ausflug an einen anderen Ort mache, muss mein Vermieter mich abmelden für diese Zeit (man muss dann natürlich auch keine Kurtaxe zahlen) und bei dem anderen Aufenthaltsort muss ich polizeilich angemeldet werden und dort die entsprechende Kurtaxe zahlen. In der Ergänzung des Kurtaxengesetzes für die Pauschalierung der Erhebung der Kurtaxe für Übernachtung auf dem Boot ist dies nicht genau definiert. Es war ja bisher auch so, dass z.B. die in der Heimatmarine gezahlten pauschale Kurtaxe für Jahreslieger nicht angerechnet wurde bei Übernachtung in anderen Marinen. Gruß Ursula |
#38
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du zitierst die alte Regelung.... wenn eine Bescheinigung (Podvrda) über die bezahlte Kurtaxe vorliegt, brauchts du auf dem Boot nicht mehr zu zahlen....
aber wichtig ist der Hinweis: "sollte man unbdingt verlangen und mitführen"
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#39
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Zitat:
Dieter hat das auch bestätigt, sodass Du das ruhig glauben kannst.
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#40
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Hallo Dieter,
es geht doch um das Problem ob eine gezahlte Kurtaxe für eine Wohnung/Hotel gleichzeitig als Kurtaxezahlung für die Übernachtung auf dem Boot gilt (Nach dem neuen Gesetz!) Dies ist eben nicht eindeutig zu ersehen. Denn nochmals: wenn ich streng nach dem Gesetz gehe und eine Ferienwohnung gemietet habe und den Aufenthalt unterbreche um zu einem mehrtägigen Törn aufzubrechen, müßte mein Vermieter mich für diese Zeit ABMELDEN und dürfte auch für diese Zeit keine Kurtaxe verlangen. Aus der Ergänzung der Kurtaxenregelung für Übernachtungen auf dem Boot ist nicht ersichtlich wie die Handhabung ist bei gemischten Übernachtungen zu Land und zu Boot. Ich füge die Übersetzung mal als Anlage bei. Gruß Ursula |
#41
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Hallo Fred,
glauben ist die eine Sache, etwas schwarz auf weiß nachlesen zu können die andere. Im Umkehrsinn wäre es ja dann auch so, dass ich für eine Landübernachtung auch keine Kurtaxe mehr zahlen müßte wenn ich bereits eine Pauschale fürs Boot für den entsprechenden Zeitraum gezahlt habe. Hierzu konnte ich aber bisher nichts schriftliches finden. Hast Du hierzu etwas schriftliches? Wenn ja wäre es toll wenn Du es mir zukommen lassen könntest. Gruß |
#42
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Zitat:
jein.... ja .....strenggenommen, dann müsstest du beim Hafenkapitän die Zahlung vornehmen und Bescheinigung holen nein ... wenn er die Anmeldung vorgenommen hat, hat er eine Bestätigung, die du mitnehmen kannst um nicht doppelt zu bezahlen... lass die Frage mit dem schriflichen, denn so etwas würde dir im zweifelsfall auch vor Ort nichts nützen, akzeptiere wie es angewendet wird, glaube es oder glaube es nicht...
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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#43
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Hallo Dieter,
die Kurtaxe ist eine ortsgebundene Abgabe und Zahlungspflichtiger ist der EIGENTÜMER des Beherbergungsbetriebes. Dieser gibt diese natürlich an seinen Gast weiter. Hat der Vermieter diese nicht abgeführt so kann dies dem Gast nicht angelastet werden. Bei der pauschalen Kurtaxe für Boote ist ebenfalls der Eigentümer des Bootes Zahlungspflichtiger. Deshalb gibt es natürlich die Diskrepanz wenn man sowohl eine Wohnung oder Zimmer gemietet hat und gleichzeitig als Eigentümer eines Bootes für die Kurtaxe haftbar ist. In diesem speziellen Fall sind dies nämlich zwei verschiedene Zahlungspflichtige. Es gibt auch noch die weitere Version, dass ein Immobilienbesitzer auch Bootseigner ist. Dieser zahlt dann Kurtaxe für den Aufenthalt in seiner Immobilie (auch hier gibt es die Möglichkeit einer Pauschale) und auch für den Aufenthalt auf seinem Boot. Gruß Ursula |
#44
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Nachgang:
Zu der Podvrda möchte ich noch kurz etwas erklären. Die privaten Beherbergungsbetriebe haben seit ein paar Jahren die Möglichkeit pro vermieteten Bett vor der Saison eine pauschale Kurtaxe von 300 kuna zu zahlen. Egal an wieviel Tagen vermietet ist. Kommt ein Gast wird er angemeldet und der Vermieter erhält eben diese Bescheinigung Podvrda. Erst wenn der Gast abreist wird dieser vom Vermieter wieder abgemeldet. Würde man z.B. kostenlos in der Wohnung bei einem Freund übernachten so müßte man diese Anmeldung selbst durchführen. Frühestens ein Tag vor Abreise kann man sich wieder abmelden und erst dann bekommt man eine Rechnung über die angefallene Kurtaxe, die dann erst bezahlt wird. Und dann erst hat man über die Bank oder Post einen Zahlungsnachweis für die Zahlung. Gruß Ursula |
#45
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man kann auch einfaches kompliziert machen...
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#46
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Zitat:
nun nimm doch bitte endlich zur Kenntnis, dass das seit Anfang 2010 eben nicht mehr so ist ! Ein Bootstourist zahlt demgegenüber zusammen mit der Bootsvignette eine pauschale Kurtaxe, unabhängig von der Personenzahl. Der KT-Betrag richtet sich dann nach der Bootslänge und der Aufenthaltsdauer. Zitat:
Natürlich muss der Vermieter seine Gäste beim Touristbüro anmelden und damit der poliz. Anmeldepflicht nachkommen - das hat jedoch nichts mehr mit der Kurtaxe zu tun !
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#47
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Hallo Fred,
ich glaube wir beide oder drei reden bzw. schreiben aneinander vorbei. Ich weiß dass Bootsfahrer eine pauschale Kurtaxe zahlen, deshalb habe ich ja den Gesetzestext in einem meiner vorherigen Beiträge angehängt. Es ging doch eigentlich um diesen Beitrag von Dir: Zitat:
Gruß Ursula |
#48
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Zitat:
... doch es ist so
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#49
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Zitat:
aus keinen Faden ab.
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#50
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2 x schneller
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