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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #51  
Alt 19.04.2009, 14:04
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Sehe ich genauso wie Justin.
Übrigends bin ich am 3.4.09 auf dem Rhein kontrolliert worden und die Beamten wollten die Bootszulassung sehen,Führerschein natürlich auch.
Gruß Manni

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  #52  
Alt 19.04.2009, 17:37
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Emma Emma ist offline
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Liebe Gemeinde,
ist diese Diskussion wirklich Euer Ernst? Seit Ihr so leichtgläubig? Das ist doch ein Aprilscherz oder eine riesige Ente.
Weder Entenschutz noch das Wasserstraßenamt wissen davon. Außerdem wäre die Abschaffung aus vielen vorher genannten Gründen ein nur Blödsinn.

Gruß
Jan
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  #53  
Alt 19.04.2009, 19:11
hammermeister hammermeister ist offline
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Aus erster Hand wie schon vorher geschrieben - keine Ente oder Aprilscherz.

Best regards
Michael Hammermeister
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  #54  
Alt 19.04.2009, 19:33
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Zitat:
Zitat von hammermeister Beitrag anzeigen
Aus erster Hand wie schon vorher geschrieben
Hallo Michael,
was ist denn "aus erster Hand" bei Dir? Ein Zeitungsartikel? Dann wundern mich keine Wahlergebnisse mehr in diesem Land.
Der Herausgeber dieser Verordnung (ich denke die WSV) müsste Sie wieder aufheben. Oder habe ich das mit der Legislative in unserem Land falsch verstanden .
Und ein Mitteilung der WSV habe ich dazu nicht gefunden. Ich lasse mich aber gern aus wirklich erster Hand belehren.

Gruß
Jan
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  #55  
Alt 19.04.2009, 19:49
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Zitat:
Zitat von Emma Beitrag anzeigen
Hallo Michael,
was ist denn "aus erster Hand" bei Dir? Ein Zeitungsartikel?
Wer lesen kann ist eindeutig im Vorteil.

Zitat:
Zitat von hammermeister Beitrag anzeigen
Es ist nicht der 1. April - aus erster Hand (als Vizepräsident der BVWW) kann ich das nur bestätigen.
Und im übrigen ist auch der im Vorteil, der höflich bleibt.
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  #56  
Alt 19.04.2009, 19:53
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Zitat:
Zitat von Emma Beitrag anzeigen
Der Herausgeber dieser Verordnung (ich denke die WSV) müsste Sie wieder aufheben. Oder habe ich das mit der Legislative in unserem Land falsch verstanden .
Vielleicht schon, denn es gibt auch Gesetze die auf eine Verordnung verweisen. Und diese werden von Verwaltungen erlassen.

Das nennt man dann auch Ermächtigungsgesetz.
http://de.encarta.msn.com/encycloped...ngsgesetz.html

Gruß

Volker
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  #57  
Alt 19.04.2009, 22:05
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Zitat:
Zitat von Volker Sch Beitrag anzeigen
Vielleicht schon, denn es gibt auch Gesetze die auf eine Verordnung verweisen. Und diese werden von Verwaltungen erlassen...
Jo Volker,
deswegen heißt die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV)des Bundes ja auch Verwaltung. Da war ich doch wohl auf dem richtigen Wege? Und das meine ich ganz höflich .

Gruß
Jan
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  #58  
Alt 20.04.2009, 00:59
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
die "Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschifffahrtsstraßen
verkehrenden Kleinfahrzeugen (KlFzKV-BinSch)" wurde vom Bundesminister für Verkehr erlassen.
Die Ermächtigung hierfür ergibt sich aus dem "Binnenschifffahrtsaufgabengesetz". Die Behörden der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes gehören zum Geschäftsbereich des BMV BS.

Warum wie dem Bericht zu entnehmen ist der Bundestag den Vorschlägen angeblich noch zustimmen muss, ist mir schleierhaft und lässt mich auch ein wenig am Inhalt des Berichtes zweifeln.

Bis dann

Dominic
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  #59  
Alt 20.04.2009, 13:20
Moenus Moenus ist offline
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Hallo Leute,
keine Panik wegen den Kennzeichen - wenn überhaupt, dann wird es sicher nur anders. Außerdem ist Wahlk(r)ampfzeit.
Die Verwaltungsmühlen haben schon gemahlen und müssen noch länger mahlen, wenn die Kleinfahrzeugkennzeichnungsverordnung gelöscht werden soll.
Da gibt es die § 2.02 von RheinSchPV, MoselSchPV, DonauSchPV und BinSchStrO. In allen steht drin, dass Kleinfahrzeuge mit Name oder Devise (10 cm hohe Schrift, lateinische Buchstaben, inverse Farbgebung) auf auf der Außenseite, im Bereich BinSchStrO auf beiden Seiten angebracht werden. Dazu muss noch Name und Anschrift des Eigentümers an der Innen- oder Außenseite angebracht werden.
Das gilt dann, wenn keine amtliche Kennzeichen vorgeschrieben sind. Bisher ist das der Fall, zumindest solange die KleinfahrzeugkennzeichnungsVO noch nicht aufgehoben wurde.
Interessant ist, dass in den "internationalen" Vorschriften wie die Verkehrsordnungen für den Rhein, die Mosel und die Donau steht, dass an Kleinfahrzeugen amtliche Kennzeichen sein müssen. Für den Rhein und die Mosel gilt das oben (zu § 2.02) geschriebene nur, wenn Kleinfahrzeuge durch "besondere Vorschriften" keine amtliche Kenzeichen führen müssen.
Es müsste also eine besondere Vorschrift her, die die KleinfahrzeugkennzeichenVO abschafft und zugleich bestimmt, das kein amtliches Kennzeichen zu führen ist. - Wir sind halt in Deutschland.
Es lohnt sich übrigens mal in der neuesten Fassung (gültig seit 1.1.2009) der 10. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz, wenn überhaupt, dann besser bekannt unter Verordnung über das Inverkehrbringen von Sportbooten. Es ist die Verordnung, die einem die Freude an einem "günstigen" Grauimport vermießen kann. Dort steht u.a. in § 4a, dass man mit Sportbooten auf Wasserstraßen de Bundes am Verkehr nur teilgenommen werden darf, wenn es mit der CE-Kennzeichnung versehen ist. Es sei denn, das Boot war schon vor dem 15. Juni 1998 in der EU bzw. im Europäischen Wirtschaftsraum (also in ganz Mittel- Nord- und Westeuropa außer Kroatien, Slowenien, Albanien) "in Verkehr".
Ich bezweifle, dass die Abschaffung der Kleinfahrzeugkennzeichnungsverordnung den Bootsfahrern, die nicht nur in Deutschland unterwegs sein wollen, Geld spart und so Freude bringt.
Die alten Griechen kannten schon Danaer-Geschenke.
Ich hoffe, ich habe Euch den Spaß an der Deregulierung nicht verdorben.

Moenus
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  #60  
Alt 20.04.2009, 13:33
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Picton16ft Picton16ft ist offline
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Zitat:
Zitat von Cyrus Beitrag anzeigen
Musst Du lesen "US-Importe".

Die WSÄ habe in den letzten Monaten CE-Zertifikate bei der Anmeldung verlangt,
Dann ist das Boot halt ein Eigenbau Klappte in Berlin immer tadellos und es gab auch nie probleme wegen viel zu großen motoren an einem 4m Boot
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  #61  
Alt 20.04.2009, 15:22
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Zitat:
Zitat von Emma Beitrag anzeigen
Jo Volker,
deswegen heißt die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV)des Bundes ja auch Verwaltung. Da war ich doch wohl auf dem richtigen Wege? Und das meine ich ganz höflich .

Gruß
Jan
Deiner Meinung nach müsste das WSV seine Verordnung doch zurücknehmen, weil es nicht von der Legislative erlassen wurde.Und diese deine Schlussfolgerung ist nicht zwingend.


Gruß

Volker
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  #62  
Alt 20.04.2009, 16:30
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
wie ich schon geschrieben habe, wurde die Verordnung vom Bundesminister für Verkehr erlassen und kann auch von diesem wieder zurückgenommen bzw. außer Kraft gesetzt werden.

Problematisch kann es auf den grenzüberschreitenden Wassestraßen werden, da hier durch die "Fluss"-Komissionen die Verkehrs- und Verkehrszulassungsvorschriften länderübergreifend vereinheitlicht wurden. Wenn ich kein amtliches Kennzeichen mehr führe, muss dieses auch nicht von anderen Ländern anerkannt werden.

Meine persönliche Meinung ist: "Vereinheitlichung innerhalb Europas ja - Abschaffung nein".

Bis dann

Dominic
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  #63  
Alt 21.06.2009, 19:10
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alfapirat alfapirat ist offline
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Standard ich hab da was

http://www.schiffergilde-berlin.de/i...Seebereich.pdf

Keine Registrierungspflicht für Sportboote im Seebereich, Registrierungspflicht auf Binnenwasserstraßen
entfällt, Kennzeichnung wird vereinfacht
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hatte am 15.04.2009
insgesamt 24 Verbände und Institutionen zu einer Sitzung geladen, in der über das vorab den
Eingeladenen zur Kenntnis gegebene Eckpunktepapier auf Grundlage des Beschlusses des
Deutschen Bundestages "Attraktivität des Wassertourismus und Wassersports stärken"
....siehe Link zum weiterlesen

sollte doch mal nen neuen Wind hier rein blasen oder?


übrigens bin ich auch für behörtliche Kennzeichnung, aber am Heckspiegel reicht doch und wenn der noch so klein ist....
die Wasserschutzpolizei möchte immer statt meinem Bootsnamen an den Seiten, noch die Nummer dazu, finde ich total blöd, da ich meine Entscheidung der Beschriftung nach geltenden Recht getroffen habe. Und wenn einer was persöhnlich von mir will dann kann er es gegen einen kleinen Opolus auch haben....
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  #64  
Alt 21.06.2009, 19:29
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Libertad Libertad ist offline
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In der neuen BOOT ist ein interessanter Artikel dazu....

ich denke mal, bis zur Abschaffung sind noch ein paar Probleme zu klären
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Gruß
Ewald
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  #65  
Alt 21.06.2009, 20:19
Benutzerbild von anbo08
anbo08 anbo08 ist offline
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Zitat:
Zitat von klastey Beitrag anzeigen

Ach so, gillt doch nur für Segler
... nein, steht auch in der boote, heute gelesen .

Schönen Abend noch

Boris

OK, ich hab's zu spät gesehen, dass Du das schon geschrieben hast .
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  #66  
Alt 13.08.2009, 18:17
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Chili Chili ist offline
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21.034 Danke in 6.770 Beiträgen
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Weiß jemand was neues zu dem Thema?
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  #67  
Alt 17.01.2011, 18:32
5of9 5of9 ist offline
Ensign
 
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18 Danke in 8 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Chili Beitrag anzeigen
Weiß jemand was neues zu dem Thema?
Und nun 1,5 Jahre später? Nicht mehr aktuell?
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  #68  
Alt 17.01.2011, 20:02
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Laminator Laminator ist offline
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2.949 Danke in 1.600 Beiträgen
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Das Ganze ist sicher im Bürokraten-Dschungel unauffindbar verlegt worden. Oder wegen der Umwelt ,und den leeren Kassen, Oder wegen jemanden der viel zu sagen hat und dem das nicht passte.
Warum auch immer am besten im Tiegerentenclub mal nachfragen.
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§ 1 jeder macht seins
Gruß Andreas
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  #69  
Alt 04.11.2012, 19:56
Der_Ludl Der_Ludl ist offline
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habe ich das richtig versanden ich kann mein motorboot einfach in die donau lassen
wenn ich einen fürerschein habe
und ich brauche noch ein kennzeichen oder so
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  #70  
Alt 05.11.2012, 17:29
Benutzerbild von Superpapa
Superpapa Superpapa ist offline
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Nö, nö, die Registrierungspflicht wurde nicht abgeschafft, sondern ist mittlerweile verschärft.
Ob es vorher Formulierungsfehler waren oder nicht, jedenfalls sind jetzt u.a. alle Änderungen in der Motorisierung eintragungspflichtig.
Eine einmal vorhandene Bürokratie wird nie wieder abgeschafft. Außerdem kann man so viel bequemer Ordnungsgelder generieren. Man muss kein Boot mehr anhalten, evtl. Eignerschilder suchen, einfach nen Strafzettel z.B. wegen angeblich fehlenden Ankerlichts schreiben ist viel einträglicher. Auch durch Fender verdeckte Kennzeichen lassen die Kasse schön klingeln...
Gruß
Michael
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  #71  
Alt 05.11.2012, 17:55
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klastey klastey ist offline
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Zitat:
Zitat von Superpapa Beitrag anzeigen
Auch durch Fender verdeckte Kennzeichen lassen die Kasse schön klingeln...
Das kann ich schriftlich (Quittung) belegen (Die Armen)

Hier ist der Fenderterrorist
__________________
Gruß Klaus



Eigentlich bin ich ganz anders,
ich komme nur nicht dazu.
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  #72  
Alt 05.11.2012, 19:00
reiter reiter ist offline
Cadet
 
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9 Danke in 5 Beiträgen
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Ich auch,
Danke an die Wasch-Po Brandenburg.
Gruß
Jürgen
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  #73  
Alt 05.11.2012, 19:09
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coronet coronet ist offline
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917 Danke in 501 Beiträgen
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He ihr Fenderterroristen !

Könnt ihr mir das bitte erklären? Unter welchen Umständen wird hier wie abgezockt? Was ist die Grundlage?

Habe ich ja noch nie gehört!

tu felix austria - kann ich da nur sagen!
__________________
Mit wassersportlichen Grüßen aus der nördlichen Nähe von Wien

Johann
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  #74  
Alt 05.11.2012, 20:58
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hery hery ist offline
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Zitat:
Zitat von coronet Beitrag anzeigen
He ihr Fenderterroristen !

Könnt ihr mir das bitte erklären? Unter welchen Umständen wird hier wie abgezockt? Was ist die Grundlage?

Habe ich ja noch nie gehört!

tu felix austria - kann ich da nur sagen!
Wahrscheinlich Fenderfahrer

hery

Geändert von hery (05.11.2012 um 21:16 Uhr) Grund: h
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  #75  
Alt 05.11.2012, 22:41
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von coronet Beitrag anzeigen
... Könnt ihr mir das bitte erklären? Unter welchen Umständen wird hier wie abgezockt? Was ist die Grundlage?...
§2 (1) letzter Satz in Verbindung mit §11 1. c. der KlFzKV-BinSch.

Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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