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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 27.07.2011, 11:51
Benutzerbild von derausdemnorden
derausdemnorden derausdemnorden ist offline
Fleet Admiral
 
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Standard Boot auf Trailer ohne Tüv überführen

Moinsen,

Immer wieder kommt hier die Frage: Wie bekomme ich mein Boot mit nicht zugelassenem Trailer von A nach B.

Schon vor einiger Zeit suchte ich nach Lösungen:
http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=127461

und hatte hier den Tip gegeben:
http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=132501

Als erstes der Anhänger.
Fündig geworden sind wir in Braunschweig:
http://www.erento.com/mieten/fahrzeu...location=48818

Gestern war es dann soweit.
Wir mussten ein Boot auf einem US Trailer von Zeebrügge/Belgien nach Hause holen.

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Der Anhänger ist ein riesen Teil mit seinen 8 meter Ladelänge.
Schön stabil, optimal für die Transportaufgabe aber leider hatte er einige Mängel.
Die Beleuchtung mussten wir erst einmal teilweise instandsetzen.
Defekte Glühlampen, defekte Kabel
Leider war das bei den nicht vorhandenen oder zerstörten Begrenzungsleuchten nicht möglich.
Auf dem Rückweg hab ich beim Routine Check der Spanngurte gesehen das der TÜV schon einen Monat überfällig ist.
Note 5 für den Vermieter

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Zur Ladungssicherung hatten wir 3 Blaken, diverse Holzklötze und eine Kiste Spanngurte dabei.
Als Werkzeuge waren Akku Säbelsäge, Schlagschrauber, Bohrmaschine und Winkelschleifer und diverse Kleinwerkzeuge, Ratschenkasten etc an Bord.

Da der Trailer mit seinen 2,6 meter etwas zu breit für den 2,2 meter breiten Autotransporter war haben wir zuerst die Balken auf dem Anhänger vorbereitet.

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Es folgte Teil eins der Ladungssicherung.
Das Laschen vom Boot auf den US Trailer.
Dann die Kotflügel vom Trailer abgeschraubt / getrennt.
Und als das Boot auf der Gabel vom Stapler lag die Räder mit dem Schlagschrauber abgeschraubt

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Mit dem Stapler ging es dann auf den Anhänger.
Ein fettes Danke an die drei Mann von Wallenius Willhelmsen und ihre Geduld ´

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Gruß Henning

Geändert von derausdemnorden (27.07.2011 um 12:06 Uhr)
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  #2  
Alt 27.07.2011, 12:04
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Es folgte die Ladungssicherung:

Vorne 2 fette Gurte über Kreuz durch die Abgas und Transomausschnitte

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Hinten diverse Gurte, vom Trailer zum Autotransporter und vom Boot zum Autotransporter
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und je drei an jeder Seite, insgesammt sind 16 Gurte gespannt

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Ohaua, was für ein Gepann

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Aber zwischen den dicken Brummern an der Hafenausfahrt schaut es doch klein und unauffällig aus

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  #3  
Alt 27.07.2011, 12:30
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Zuhause angekommen haben wir festgestellt das wir immer noch keinen Gabelstapler haben

Also mit dem Wagenheber dan Trailer anheben um die Räder zu montieren

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Dann den Patrol rückwärts auf den Autotransporter und ankuppeln

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Mit viel Gefühl und zwei weitern Augenpaaren vorsichtig nach vorne, runter vom Anhänger.

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Ab in den Stall damit und Feierabend.

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Es war ein langer Tag.
250 Km zu meinem Kumpel
Anhängerinstandsetzung
550 Km nach Zeebrügge
Laden und Sichern
550 km retour
Abladen und einlagern
250 Km nach Hause
Feierabendbier

28 Stunden davon 17 Stunden Fahrtzeit.

Eines noch zum Schluss.
Es gibt nichts entspannteres als einen Drehschemelanhänger.
Kein Ruckeln, kein Schlagen und auch bei hohem Tempo kein Schlingern.
Nur das rückwärts Rangieren muss noch trainiert werden.
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Gruß Henning
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  #4  
Alt 27.07.2011, 20:47
Benutzerbild von RudiShetty
RudiShetty RudiShetty ist offline
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Junge Junge, das sieht aber sehr abenteuerlich aus,
es scheint das der Bootstrailer etwas mehr Spurbreite hat als der Drehschemel, hattest Du nur 30% Auflage bei den Reifen?

Gruß

Rudi
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  #5  
Alt 27.07.2011, 20:57
Benutzerbild von derausdemnorden
derausdemnorden derausdemnorden ist offline
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Zitat:
Zitat von RudiShetty Beitrag anzeigen
Junge Junge, das sieht aber sehr abenteuerlich aus,
es scheint das der Bootstrailer etwas mehr Spurbreite hat als der Drehschemel, hattest Du nur 30% Auflage bei den Reifen?

Gruß

Rudi
Das Abladen war wirklich sehr sportlich.
ca 5 cm stand jeder Reifen auf dem Transporter oder besser gesagt auf der 5mm Flacheisenkante vom Transporter.
Miniaturansicht angehängter Grafiken
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  #6  
Alt 27.07.2011, 21:10
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Wildcat Winner Wildcat Winner ist offline
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Henning,

das ist ja Präzisionsarbeit mit dem abladen gewesen. Ich hätte warscheinlich
BLUT und WASSER im Auto geschwitzt !

TOP !!!

Mfg

Sven
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Oft tut man Gutes, um ungestraft Böses tun zu können.
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  #7  
Alt 29.07.2011, 11:55
Benutzerbild von renn-harry
renn-harry renn-harry ist offline
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Mal dumm gefragt,
für das Transportgespann muss doch die Führerscheinklasse 2 sein oder?
Ansonsten sauber gemacht auch das abladen.
__________________
Gruß Harry .......


Dummheit kennt keine Grenzen....
....aber verdammt viele Menschen!!
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  #8  
Alt 29.07.2011, 12:02
JohnB JohnB ist offline
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Ich denke, die neue Klasse BE hat keine Beschränkung mehr auf einachsige Anhänger.
__________________
Beste Grüße

John
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  #9  
Alt 29.07.2011, 12:02
Benutzerbild von Stralsunder
Stralsunder Stralsunder ist offline
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Zitat:
Zitat von renn-harry Beitrag anzeigen
Mal dumm gefragt,
für das Transportgespann muss doch die Führerscheinklasse 2 sein oder?
Ansonsten sauber gemacht auch das abladen.
Mit dem BE darfst du auch Drehschemelanhänger fahren mit dem alten 3er nicht
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Beste Grüße aus HST vom Andreas
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  #10  
Alt 29.07.2011, 12:47
Benutzerbild von Cedrik270405
Cedrik270405 Cedrik270405 ist offline
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Zitat:
Zitat von Stralsunder Beitrag anzeigen
Mit dem BE darfst du auch Drehschemelanhänger fahren mit dem alten 3er nicht

Frage
ich habe den alten 3er gemacht, dann wie der Plastikführerschein herausgekommen ist alles umschreiben lassen. Darf ich jetzt auch Drehschemelanhänger fahren
__________________
Gruß Harald
Ernsthafter Sport hat mit fair play nichts zu tun.
Er ist fest verbunden mit Hass, Eifersucht, Prahlerei, dem ignorieren aller Regel und dem sadistischen Vergnügen, Zeuge von Gewalt zu sein. George Orwell
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  #11  
Alt 29.07.2011, 12:48
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Stralsunder Stralsunder ist offline
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Zitat:
Zitat von Cedrik270405 Beitrag anzeigen
Frage
ich habe den alten 3er gemacht, dann wie der Plastikführerschein herausgekommen ist alles umschreiben lassen. Darf ich jetzt auch Drehschemelanhänger fahren
na durch den Plaste haste doch nun BE - mit allem was dazu gehört- also darfste auch Drehschemel fahren, bzw hast keine Achsbeschränkung mehr
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  #12  
Alt 29.07.2011, 15:41
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Mit dem umgeschriebenen 3er dürfen Gespanne bis 12t auch mit mehr als 3 Achsen gefahren werden. Eben C1E.
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  #13  
Alt 29.07.2011, 16:18
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Stralsunder Stralsunder ist offline
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Stimmt es gibt ja den C1E im Tausch für den alten 3er.
Hab ich garnicht dran gedacht, weil ich nur an das abgebildete Zugfahrzeug nebst Hänger gedacht habe.
Wenn man drauf besteht gibts dazu noch den CE79 dazu, dann darf man wie mit dem 3er sogar weiterhin 18,5t (18,749t) Tonnen als Zug fahren.
Den gibts aber eben nur auf Antrag und nicht automatisch.
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Geändert von Stralsunder (29.07.2011 um 16:36 Uhr)
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  #14  
Alt 29.07.2011, 16:34
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von Stralsunder Beitrag anzeigen
Stimmt es gibt ja den C1E im Tausch für den alten 3er.
Hab ich garnicht dran gedacht, weil ich mich nur an das
abgebildete Zugfahrzeug nebst Hänger gedacht habe.[..]
... das man sogar mit dem simplen BE fahren darf.
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Beste Grüße

John
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  #15  
Alt 29.07.2011, 16:36
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Stralsunder Stralsunder ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
... das man sogar mit dem simplen BE fahren darf.
hab ich doch ein paar Texte drüber schon geschrieben gehabt dass der BE reicht
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  #16  
Alt 30.07.2011, 12:15
Wohnbusfahrer
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Zitat:
Zitat von Stralsunder Beitrag anzeigen
Wenn man drauf besteht gibts dazu noch den CE79 dazu, dann darf man wie mit dem 3er sogar weiterhin 18,5t (18,749t) Tonnen als Zug fahren.
Richtig. Aber oberhalb 12t wiederum nur mit 3 Achsen. Da holt dich der alte 3er ein ...
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  #17  
Alt 30.07.2011, 12:17
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Zitat:
Zitat von Wohnbusfahrer Beitrag anzeigen
Richtig. Aber oberhalb 12t wiederum nur mit 3 Achsen. Da holt dich der alte 3er ein ...
richtig, da steht dann "CE = 79 (C1E>12000 kg, L 3)"
Steht auch alles sehr schön erklärt hier im Link
http://www.schaffenwir.de/haeufige-f...chein-klasse-3
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  #18  
Alt 30.07.2011, 12:28
Wohnbusfahrer
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Was in dem Link fehlt, das ist der Hinweis, dass trotzdem kein Sattelzug über 7,5t gefahren werden darf.
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  #19  
Alt 30.07.2011, 12:36
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das ist nun wieder falsch

Sattelzüge bis 12 Tonnen bei einem Zugfahrzeug von nicht mehr als 7,5 Tonnen dürfen gefahren werden, da dies Bestandteil der Klasse C1E ist.

Da es aber bei der Klasse 3 keine Sattelfahrzeuge über 7,5 Tonnen gab / diese nicht gefahren werden durften, darf man mit CE79 dennoch nicht über 12 Tonnen mit nem Sattelzug auf die Waage bringen. (dafür aber auch mit mehr als 3 Achsen)

Dazu der nicht so eingängliche Link
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/FEC7901.php

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  #20  
Alt 30.07.2011, 17:05
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Falsch Stralsunder. Steht explizit in der Tabelle für die Umschreibung drin: Sattelzüge über 7,5t dürfen mit dem umgeschriebenen 3er in keinem Fall gefahren werden.

Edit: Du findest das in der Anlage 9 der FEV unter der EWrklärung der Schlüsselzahl 79. Dort heißt es

79 Nur Fahrzeuge, die im Rahmen der Anwendung von Artikel 10 Satz 1 der Richtlinie 91/439/EWG (Äquivalenzen zu bisherigen Fahrerlaubnisklassen) den in Klammern angegebenen Spezifikationen entsprechen (C1E > 12000 kg, L <= 3)
Beschränkung der Klasse CE aufgrund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12000 kg betragen kann und von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter Teil). Die vorgenannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t.
Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen.

ich habe es mal fett gemacht ... Es ist auch logisch, denn der Sattelzug ist nicht Zugmaschine + Anhänger, sondern ein eigenständiges Fahrzeug.

Geändert von Wohnbusfahrer (30.07.2011 um 17:11 Uhr)
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  #21  
Alt 30.07.2011, 17:11
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Zeig mir dewn betreffenden Absatz auf den du dich beziehst.

Zitat:
Bei Sattel-Kfz gilt folgendes:

Die Berechtigung zum Führen von Sattelkombinationen über 7,5 t war in Klasse 3 nicht enthalten, so dass eine dem Umfang der Klasse C1E von 12 t Gesamtmasse überschreitende Sattelkombination nur mit der Klasse CE (unbeschränkt) geführt werden darf.

  • Klasse 3-alt = Sattelkraftfahrzeuge bis 7,5 t
  • Klasse C1E = Sattelkraftfahrzeuge bis 12 t
Für die 12-to.-Berechtigung muss also eine Umschreibung vorgenommen werden.

Ein Vorteil der Umschreibung ist, dass dann die 3-Achs-Beschränkung für Sattelfahrzeug bis 12 to. wegfällt.

Es wird im Führerschein eingetragen: 79(C1E>12000kg, L<=3. Das bedeutet, dass bei Sattelzügen maximal 3 Achsen vorhanden sein dürfen, wenn das zGG mehr als 12.000 kg beträgt.


Edit: na das hab ich doch vorhin schon geschrieben, die Zugmaschine darf 7,5 nicht überschreiten, aber Hänger darf eben noch dran nur das Gesamte darf nicht über 12 Tonnen liegen - Als Sattelkraftfahrzeug gilt der gesamte Zug (SZM + Auflieger)
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  #22  
Alt 30.07.2011, 17:29
Wohnbusfahrer
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Ich habe es dir schon geschrieben, es steht in der FEV, Anlage 9. Nenn' doch mal deine Quelle ... ist die amtlich???
Eben weil der gesamte Zug als ein Fahrzeug zählt, darf er nicht mehr als 7,5t haben. Du darfst auch mit dem umgeschriebenen 3er nicht mehr als 7,5t in einem Fahrzeug fahren.
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  #23  
Alt 30.07.2011, 17:31
Wohnbusfahrer
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Gut, ich habe deine Quelle gefunden:

Zitat:
Hans Giese

Puntegaalstraat 181
NL-3024 EB Rotterdam
Da vertraue ich der FahrErlaubnisVerordnung doch mehr, zumal ein Richter sich auch darauf bezieht, nicht aber auf Herrn Giese aus Rotterdam
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  #24  
Alt 30.07.2011, 17:33
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Was du vergleichst ist C1E mit CE79
Bei CE79 ist das richtig , jedoch hat man zeitgleich die Fahrerlaubnis der Klasse C1E und damit ist bis 12 Tonnen Sattelzug eben abgedeckt

CE79 musst du im Zusammenhang mit CE sehen und nicht mit C1E

Nach dem Umschreiben des 3ers zum C1E hast du ALLE Rechte des C1E oder steht bei irgendjemanden ein Zusatz im Schein, dass dieser nur kastriert genutzt werden darf?

Ne siehste
Der unterschied ist eben CE zu C1E Das sind 2 gänzlich andere Klassen
CE gilt nunmal eben erst für Fahrzeuge über 7,5 Tonne daher der Zusatz bei CE79 in der FEV
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  #25  
Alt 30.07.2011, 17:34
Wohnbusfahrer
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Hier ist meine Quelle. Runterscrollen bis zur Schlüsselnummer 79 und lesen.
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