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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 23.07.2010, 10:17
justifield justifield ist offline
Cadet
 
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Boot: Eigenbau
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Standard max Zugkraft

Beim Bootskauf könnte es wichtig werden zu wissen, welches Boot ich mit welchem Auto ziehen kann.

Gibt es eine Formel zur Umrechnung der PS-Größe zur maximalen Zugkraft des Autos bzw. wie schwer darf das Boot sein???

Freu mich!

Gruß
Jan
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  #2  
Alt 23.07.2010, 10:20
Benutzerbild von dedmoros
dedmoros dedmoros ist offline
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Standard

ich dachte man guckt einfach in den Fahrzeugschein, liest das angegebene maximale Anhängegewicht und fertig!?

Ist also Fahrzeugspezifisch und nicht PS-Zahl abhängig!

Ein SUV z.b. kann (darf) deutlich mehr ziehen, als eine Limousine mit höherer PS-Leistung
__________________
Gruß
Eugen
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  #3  
Alt 23.07.2010, 10:21
Benutzerbild von Steve202
Steve202 Steve202 ist offline
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Boot: Azimut
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Standard

Da gibt es nur eine Formel, Gewicht des Trailers+Boot ermitteln und in den Papieren vom Auto schauen, welche zulässige Anhängelast eingetragen ist.
Dann weißt du ob es geht oder nicht.
__________________
Gruß Stefan
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  #4  
Alt 23.07.2010, 10:21
Sealine Hippe Sealine Hippe ist offline
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Rufzeichen oder MMSI: Rentenantrag angenommen, danke Tom
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Zitat:
Zitat von justifield Beitrag anzeigen
Beim Bootskauf könnte es wichtig werden zu wissen, welches Boot ich mit welchem Auto ziehen kann.

Gibt es eine Formel zur Umrechnung der PS-Größe zur maximalen Zugkraft des Autos bzw. wie schwer darf das Boot sein???


Moin Jan,

ein Blick in deine KFZ-Zulassung sollte die weiterhelfen.
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  #5  
Alt 23.07.2010, 10:23
Benutzerbild von tomyboy0408
tomyboy0408 tomyboy0408 ist offline
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Boot: Maxum 2300 SCR 4,3l V6
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Zitat:
Zitat von dedmoros Beitrag anzeigen
ich dachte man guckt einfach in den Fahrzeugschein, liest das angegebene maximale Anhängegewicht und fertig!?

Das macht sich bei der Entscheidungsfindung, aber sehr schwer, da ich daheim nicht alle Fahrzeugpapiere vorrätig hab.

Es gestaltet sich wirklich umständlich, da viele Hersteller, bei gleichem PKW aber anderem Motor und / oder Getriebe unterschiedliche Anhängelasten haben. Da hilft wirklich nur forschen im WWW wenn man ein paar Modelle ins Auge gefasst hat.

Grüße, Tom
__________________
Boot: Maxum 2300 SCR 4,3LX
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  #6  
Alt 23.07.2010, 10:28
Benutzerbild von dedmoros
dedmoros dedmoros ist offline
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Zitat:
Zitat von tomyboy0408 Beitrag anzeigen
Das macht sich bei der Entscheidungsfindung, aber sehr schwer, da ich daheim nicht alle Fahrzeugpapiere vorrätig hab.

Es gestaltet sich wirklich umständlich, da viele Hersteller, bei gleichem PKW aber anderem Motor und / oder Getriebe unterschiedliche Anhängelasten haben. Da hilft wirklich nur forschen im WWW wenn man ein paar Modelle ins Auge gefasst hat.

Grüße, Tom
ist schon richtig!
Aber die Abweichungen innerhalb der Modelle ist sehr gering, meist so um die 100-200kg.

Wenn ich also ein bestimmtes Boot kaufen will, dann lässt es sich relativ schnell eingrenzen mit welchen Fahrzeugen ich diesen Ziehen kann.
__________________
Gruß
Eugen
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  #7  
Alt 23.07.2010, 10:34
Bootsanfänger Flo Bootsanfänger Flo ist offline
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Zitat:
Zitat von justifield Beitrag anzeigen
Beim Bootskauf könnte es wichtig werden zu wissen, welches Boot ich mit welchem Auto ziehen kann.

Gibt es eine Formel zur Umrechnung der PS-Größe zur maximalen Zugkraft des Autos bzw. wie schwer darf das Boot sein???

Freu mich!

Gruß
Jan

an sich kommt ja nicht darauf an was ein PKW ziehen kann.... sondern was er ziehen darf..

Und steht im Fahrzeugschein. Sicherlich könnten die PKWs von dem Drehmoment her mehr ziehen... aber sie dürfen es halt nicht...

Gruss
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  #8  
Alt 23.07.2010, 10:35
Täuberich Täuberich ist offline
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Auf der ADAC Seite gibt es ein .PDF mit allen Dach- und Anhängelasten für so ziemlich alle Fahrzeugvarianten.

Einfach mal "Anhängelast" in der Suche eingeben, der erste Treffer zeigt auf diese Liste.

Andreas

P.S.: http://www1.adac.de/images/26019_tcm8-164347.pdf

Geändert von Täuberich (23.07.2010 um 11:15 Uhr) Grund: Link eingefügt
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  #9  
Alt 23.07.2010, 10:39
justifield justifield ist offline
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Boot: Eigenbau
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dann gleich hier die Grenzbetrachtung:

Was meint ihr aus Erfahrung lässt sich maximal noch mit einem PKW/Sport Utility Vehicle (VW Touareg, BMW X5, Q) ziehen? Stimmen hier ca. 3,5 Tonnen (sind für den Touareg meines Wissens angegeben)

Ist auch die Länge entscheident?

was zum
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  #10  
Alt 23.07.2010, 10:42
**boland** **boland** ist offline
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Guck am besten in die Papiere. In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (alt: Fahrzeugschein) steht unter O.1 die Anghängelast gebremst in kg. Bei einigen Fahrzeugen ist im unteren Bereich noch zusätzlich was vermerkt. Da kann es zu recht grossen Abweichungen kommen. Bei uns steht z.B. unter O.1 2700kg und im unteren Text steht: erhöhte Anhängelast 3500 kg in Verbindung mit Boots- Segelflugzeug- Pferde- u. PKW-Transportanhänger

Gruß
Chris...
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  #11  
Alt 23.07.2010, 10:46
HansH HansH ist offline
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....ob die Länge entscheidend ist, kann ich nicht beantworten.

Aber: Die 3,5 t Anhängelast sind die Obergrenze. Diese wird von einigen Geländewagen erreicht. Die Breite des Geschossen darf aber die 2,55m nicht überschreiten. Danach Transporte nur noch mit Sondergenehmigung.
Gruß
HansH
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  #12  
Alt 23.07.2010, 12:03
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monk monk ist offline
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Deine maximale Gespannlänge beträgt 18m. Vieles kannst du aber auch hier nachlesen.

__________________
Gruß Holger


Meine Baustelle DE23.

"Wie sprechen Menschen mit Menschen? Aneinander vorbei!" (Kurt Tucholsky)
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Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #13  
Alt 23.07.2010, 13:11
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Antaris Antaris ist offline
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Zitat:
Zitat von justifield Beitrag anzeigen
Was meint ihr aus Erfahrung lässt sich maximal noch mit einem PKW/Sport Utility Vehicle (VW Touareg, BMW X5, Q) ziehen? Stimmen hier ca. 3,5 Tonnen (sind für den Touareg meines Wissens angegeben)


die genannten SUV's können das problemlos bis 3,5 Tonnen
und auch problemlos geht damit das slippen.
__________________
Gruß
Axel

wir sind anerkannte Führerschein-Ausbildungsstätte - Mitglied im DMYV
www.wyce.de
www.dmyv.de
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  #14  
Alt 23.07.2010, 13:23
Gabriel Gabriel ist offline
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Das hängt eben auch vom Trailer ab, ob er gebremst ist oder nicht.
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  #15  
Alt 23.07.2010, 13:36
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dedmoros dedmoros ist offline
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das ist immer der Punkt an dem ich mich frage, ob ich eine Anhängerkupplung an meinen anbauen soll, oder doch zu einem alten SUV, wie z.b. der ML, greifen.
__________________
Gruß
Eugen
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  #16  
Alt 23.07.2010, 13:45
Bootsanfänger Flo Bootsanfänger Flo ist offline
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Also ich fahre einen ML. Mein Gespann wiegt zwar nur 650kg aber das schafft er mühelos.. auch matschige und feuchte Slippen. Vor 4 wochen bin ich mit Trailer und Golf3 VR6 hinten drauf die Kassler-Berge gefahren... lief ohne Problem und auch wieder runter
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  #17  
Alt 23.07.2010, 21:21
Kurt_K Kurt_K ist offline
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Hi,

ihr vergeßt vor lauter max. Anhängelast das max. zulässige Zuggesamtgewicht!

Das ist das max. Gewicht des Gespanns, also Zugfahrzeug und Anhänger. Das ist nicht unbedingt das max. Gewicht des Zugfahrzeuges plus die max. Anhängelast, sondern evtl. weniger!

Beispiel:
Ich bin derzeit am philosophieren, ob oder ob nicht, denn der Hyundai Santa Fe darf mit ESP bis 8 % Steigung 3000 kg ziehen (steht in der Zusatzbemerkung im Fahrzeugschein), das zul. Zuggesamtgewicht ist aber auf 4570 kg begrenzt. Wie geht das, wenn das Auto "in Betrieb befindlich" 1928 - 2021 kg auf die Waage bringt???
Mir wird endgültig wohl mein freundlicher Händler um die Ecke weiterhelfen müssen, nur, ob ers weiß???

Das zul. Zuggesamtgewicht steht nicht in den Papieren, sondern auf einem Aufkleber im Motorraum oder in der Türe.
UND es steht auch auf diesem ECC-Formular, das an der Zulassungsbescheinigung Teil II dran hängt, unter Ziffer 18 "Maximum Mass of the combination"
Nur, merkwürdigerweise steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter der Ziffer 18 " Länge in mm"
Verseh einer diese Bürokraten!!!
__________________
... Winterpause, aber am 7. März gehts wieder los!!!
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  #18  
Alt 23.07.2010, 21:50
Benutzerbild von Eclipse197
Eclipse197 Eclipse197 ist offline
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Bei allen Ratschlägen zur zulässigen Anhängelast oder auch Zuggesamtgewicht..nicht vergessen,das reale Bootsgewicht.Dieses stimmt ja meist schon nicht mit den Herstellerangaben überein,und dazu kommt ja immer noch ein Teil der Ausrüstung.Eigentlich sollte/müßte man vor jedem Kauf erstmal eine Waage aufsuchen,zumindest wenn das Auto schon ab Werk eine geringe Anhängelast hat.
Gruß
Rudi
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  #19  
Alt 23.07.2010, 22:22
Benutzerbild von alaska
alaska alaska ist offline
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Zitat:
Zitat von Kurt_K Beitrag anzeigen
Hi,

ihr vergeßt vor lauter max. Anhängelast das max. zulässige Zuggesamtgewicht!

...und bei manchem Hersteller gibt es dann noch Einschränkungen wie diese....

Zitat:
Mit zunehmender Höhe verringert sich zwangsläufig die Motorleistung. Ab 1000 m über Meereshöhe und je weitere 1000 m sind daher jeweils 10 % von dem Gespanngewicht (zul. Anhängelast + zul. Gesamtgewicht) des Zugfahrzeugs abzuziehen.
__________________
Gruß vom Oberrhein.
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  #20  
Alt 02.08.2010, 13:32
Benutzerbild von dedmoros
dedmoros dedmoros ist offline
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Zitat:
Zitat von Kurt_K Beitrag anzeigen
Hi,

ihr vergeßt vor lauter max. Anhängelast das max. zulässige Zuggesamtgewicht!

Das ist das max. Gewicht des Gespanns, also Zugfahrzeug und Anhänger. Das ist nicht unbedingt das max. Gewicht des Zugfahrzeuges plus die max. Anhängelast, sondern evtl. weniger!

Beispiel:
Ich bin derzeit am philosophieren, ob oder ob nicht, denn der Hyundai Santa Fe darf mit ESP bis 8 % Steigung 3000 kg ziehen (steht in der Zusatzbemerkung im Fahrzeugschein), das zul. Zuggesamtgewicht ist aber auf 4570 kg begrenzt. Wie geht das, wenn das Auto "in Betrieb befindlich" 1928 - 2021 kg auf die Waage bringt???
Mir wird endgültig wohl mein freundlicher Händler um die Ecke weiterhelfen müssen, nur, ob ers weiß???

Das zul. Zuggesamtgewicht steht nicht in den Papieren, sondern auf einem Aufkleber im Motorraum oder in der Türe.
UND es steht auch auf diesem ECC-Formular, das an der Zulassungsbescheinigung Teil II dran hängt, unter Ziffer 18 "Maximum Mass of the combination"
Nur, merkwürdigerweise steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter der Ziffer 18 " Länge in mm"
Verseh einer diese Bürokraten!!!
was ist eigentlich jetzt dadraus geworden?
__________________
Gruß
Eugen
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