|
Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
|
Themen-Optionen |
#26
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Das beruht auf dem Unterschied Unterschlagung zu Diebstahl. Der Charterer hat das Boot vom Eigentümer (=Vercharterer) ausgehändigt bekommen, also mit Willen des Eigentümers bekommen. Verkauft der Charterer es weiter, ist das Unterschlagung, kein Diebstahl. Das Boot ist im Sinne des § 935 BGB nicht abhanden gekommen (Abhandenkommen = unfreiwilliger Verlust des unmittelbaren Besitzes an einer Sache durch den Eigentümer) Das kann übrigens auch dem Privatmenschen passieren, der sein Boot / Auto ... verleiht. Diebstahl dagegen ist die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache gegen den Willen des Eigentümers
|
#27
|
|||
|
|||
Zitat:
Das ist ja der Hammer ... Ich werd mein Auto nie mehr verleihen. |
#28
|
||||
|
||||
Zitat:
Wenn ich dir heute mein Boot für einen Tag leihe oder vermiete, erwarte ich daß du es danach zurückgibst. Nach meinem Rechtsempfinden klaust du es mir wenn du es nicht mehr zurückgibst. |
#29
|
||||
|
||||
na ja, du kannst dir ja vorher denjenigen, dem du deine Sachen gibst, gut aussuchen, die Chance hast du bei nem Dieb eher nicht.
Auch weißt du bei der verliehenen Sache, an wen du dich wegen Schadensersatz halten kannst (hilft dir in der Praxis vermutlich wenig ), bei einem Diebstahl mußt du den Dieb erstmal finden. Das ist, wenn ich mich richtig erinnere, der Hintergrund für die 932, 935er Regelung. Strafrechtlich tuen sich Diebstahl und Unterschlagung nichts |
Themen-Optionen | |
|
|