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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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#26
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Also, damit wir uns richtig verstehen:
Ich rate ausdrücklich davon ab, mit einem nicht zulassungsfähigen, amerikanischen oder sonstigem Trailer auf deutschen Strassen unterwegs zu sein.
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-zwazl |
#27
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Ich hab ebenfalls einen nigelnagelneuen US 1-Achsanhänger für mein Boot. Leider kann er in der CH nicht zugelassen werden. Für Überführungen kann eine Werkstatt den Anhänger jedoch mit einer Garagennummer legal auf der Strasse bewegen.
Finde das Konzept der Amis interessant. Das Boot liegt äusserst tief aufm Hänger, recht breiter Radstand, 4-kant Rohre stabil wie ne Brücke und die Anhängerkupplung kann nach hinten geschwenkt werden um Platz zu schaffen. Die Auflaufbremse ist hydraulisch mit Scheibenbremsen. Radnaben aus INOX mit zwei Schmiernippeln pro Rad sei anscheinend bei den Amis normal. Die Winde ist alles andere als fummelig. Kurbel, Getriebe, Trommel und Gurte sind überdimensioniert und sehen so aus, als würden sie in den nächsten 20 Jahren keine Probleme machen. Mit dem Hänger würde ich überalhin fahren. Leider darf ich nicht. Wenn man die Preise der US Anhänger mit den europäischen Herstellern vergleicht, stelle ich mir da schon ein paar Fragen. |
#28
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Warum soll ein Ami-Hänger nicht zulassungsfähig sein?
Hydr. Auflaufbremse giebet hier auch, Kupplungskopf kann man umbauen bzw. direkt mit 50 er kupplung bestellen(die gibt es auch in Amiland), Beleuchtung dasselbe, Umbau auch kein problem. Hab ich was vergessen oder Übersehen? Gruß C. |
#29
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Hast Du eine zulassungsfähige, bezahlbare Serienlösung für das Trailerproblem? Ein Link oä. wäre nett.
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#30
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US-Trailer an US-WoMo in Europa bewegen
Moin,
um die Thematik noch mal ein bischen zu erweitern (auch wenn's dann nicht mehr hundertpro mit der ursprünglichen Überschrift übereinstimmt): Ein Kumpel von mir hat, da er eine Weile in Kanada gelebt hat, sein komplettes Gespann (WoMo und Bayliner 2455 auf US-Trailer, alles in Kanada auf ihn zugelassen) auf den Weg nach Bremerhaven gebracht. Diese Konstellation dürfte doch nun eigentlich, da immer noch mit gültiger kanadischer Zulassung versehen, überhaupt keine Probleme beim Verlassen des Zollgeländes bzw. auf deutschen Straßen bringen, oder? Gibt's irgendwen hier, der dazu eine fundierte Aussage treffen kann und nicht raten muß? Oder wie machen das US-Touristen, die mit dem eigenen WoMo durch Europa touren? Die melden das Ding doch auch nicht für den Urlaub hier an?? mfg Martin |
#31
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Ich bin kein Anhängerspezi aber ich glaube, die Dinger sind für die Europäischen Strassen ganz einfach zu breit. Irrtum vorbehalten ist die max. zugelassene Breite in der Schweiz 2.50 m. Mein Hänger misst 2.70. Glaub nicht, dass der irgendwo in Europa zugelassen wird
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#32
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Zitat:
50-er Kupplung gibts in Amiland nicht, nur 2", und das ist was anderes. Aber einen deutschen Kugelkopf draufbauen ist das kleinste Problem. Ebenso die Beleuchtung. Muss abnehmbar sein, kann man aber machen. Schwieriger wirds schon mit den Achsen; die Amiteile kannst i.d.R. vergessen, abenso Felgen und Reifen. Nimmt dir kein TÜV ab hier. Du must also alles bis auf den Rahmen und av. Aufbauten austauschen (Achsen, Auflaufvorrichtung, Felgen, Reifen, Beleuchtung), und dann hast du noch das Problem der Überbreite. Auch wenn du einen 2,70m breiten Trailer zugelassen kriegst, brauchst du wahrscheinlich in halb Europa eine Ausnahmegenehmigung. Ausserdem ist es kein Spass im engen, alten Europa mit so'nem breiten Teil rumzufahren (Baustellen, enge Sliprampen, schmale Ortsdurchfahrten, etc) Ich finde Amitrailer auch viel cooler als unsere, aber wirklich praktikabel sind sie leider nur in Amiland.
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-zwazl |
#33
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Wiso sind in D eigentlich keine hydraulischen Auflaufbremsen zugelassen, bzw. werden überhaupt nicht angeboten ? Technisch sind die ja wohl einiges besser und weniger anfällig wie unsere zugelassenen Auflaufbremsen mit Zügen und Bremstrommeln.
Wolfgang |
#34
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Wenn ein Typen/Herstellerschild vorhanden ist, sind Achsen und Felgen bei Einhaltung des zul. Gewichtes kein Problem in D. Man übernimmt einfach die Herstellerangaben. Das Problem, neben den Reifen, sind nur die Bremsen.
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#35
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Zitat:
Bin gespannt was die Spezies dazu sagen.
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-zwazl |
#36
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Hallo,
bei der ganzen Angelegenheit ist zu beachten , wie auch schon erwähnt , das die Achsen breiter sind als die Europäischen und damit auch keine CE haben (mal wieder das gleiche mit CE ) Bei den Bremsen kann Ich nur raten aber Ich denke es ist so das Wir in Europa eben nur bis 3,5 Tonnen mit diesem system ziehen dürfen in den Staaten kann über 5 Tonnen gezogen werden. Ich habe mehrere Ami Trailer alle 2 und 3 Achsig und alle Achsen mit Scheibenbremsen, ob das gut ist beim Slippen mag auch zu bezweifeln sein da wären Trommelbremsen meiner Meinung nach sicherer. Beim Trailern eines Ami Trailers kann ein Gummiball auf die Deutsche AHK gesetzt werden (dient eigentlich nur zum Schutz) um die massdifferenz auszugleichen, im Straßenverkehr natürlich nicht zugelassen. Gruß Stephan |
#37
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Die Breite ist ein Argument.
In D-land ist bei 2,50 m schluss mit lustich, darüber brauch man eine Ausnamegenehmigung jedes Jahr aufs neu und natürlich Kostenpflichtig. Wobei auch bei der Ladung ohne Sondergenemigung auch bei 2,50 Schluss ist. Alles andere sollte kein Problem darstellen, solange der Hänger Papiere hat. Auch Ami.reifen dürfen selbstverständlich hier gefahren werden. Ich fahre auf meinem Chevi ja auch Orginale US-reifen. Bei Hydr. Bremsen gibt es zweierlei: Hydr. Auflaufbremse: Wenn Papiere vorhanden TÜV normalerweise kein Problem, Bei durchgehend Hydr. Bremse braucht das zugfahrzeug ein Hydr. Bremsregelventiel. Umrüstung bedingt möglich Kostenpunkt etwa 600-800 € nur das Material. Wird bei PKW eigentlich nicht verbaut. Vorteil: der Anhänger darf das 1,5 Gewicht der Zugmaschine haben. Wenn der Trailer einigermasen Deutschen Regeln entspricht (Länge, Breite, ZGgw etc.) und Fahrzeugpapiere vorhanden sind, ist die TÜV-Abnahme möglich, ohne Papiere =Einzelabnahme= sehr aufwändig. PS: Hydr. Bremsen werden kaum angeboten da 1tens bis vor ein paar Jahren nicht zulässig in D.-Land, 2tens teuer, 3tens Alterungsanfällig. Grüße |
#38
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@Martin
Wenn das Gespann irgendwo auf der Welt Zugelassen ist kann er hier auch Fahren. Ich glaube aber nicht länger als 3 Monate oder so. Ich würde mal beim Zollamt nachfragen.
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#39
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Wenn diese eine ECE-Nummer haben geht das wohl.
Nur gibt es solche?
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#40
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ECE wird es wohl nicht geben es sei denn die Materialien werden auch in Europa Vertrieben und sind sowohl Bautechnisch als auch Technisch auf Konformität geprüft und Aufsichtlich zugelassen. Ist bei Ami Produkten eher selten , deshalb auch die sache mit dem Achswechsel, keine Zulassung und fehlende CE Konformitätserklärung dazu wahrscheinlich Überbreite und das Bremssystem wahrschleinlich das gleiche problem.
Gruß Stephan |
#41
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Richtig, und deswegen bekommt man mit so einem Reifen auch keinen TÜV-Segen in Europa.
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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#42
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Zitat:
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#43
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Zitat:
Ich selber bin Deutscher mit Festem Wohnsitz in Irland , demnach auch Fahrerlaubniss ect Irisch, Arbeite und lebe überwegend jedoch in Deutschland. Da Ich schon oft Angehalten wurde kann Ich hier aus Erfahrung berichten. Gruß Stephan |
#44
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Die Geschichte lässt sich doch ganz einfach lösen: Die Papiere einpacken, zum TÜV gehen und fragen. Die freuen sich immer wenn man vorher fragt und geben auch brauchbar auskunft.
Grüße C. |
#45
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Antwort kann Ich dir jetzt schon geben:
1. bitte lassen Sie die Papiere Übersetzten 2. bringen Sie bitte Herstellerdaten des Trailers (ca 10 Seiten), der Achsen und des Bremssystemes mit (auf Deutsch und CE Konformitätszeichen) ect. kommt wahrscheinlich noch mehr. Es sei denn er ist Älter als 20 Jahre Für die Übersetztungen alleine (beglaubigt natürlich) kannst du dir denn fast eine Neue EU Achse Kaufen. Gruß Stephan |
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