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  #26  
Alt 02.01.2009, 12:58
Benutzerbild von Eckaat
Eckaat Eckaat ist offline
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Zitat:
Zitat von Nana (m) Beitrag anzeigen

Und in diesem besonderen Fall da 3,5t ( Grenze für Kugelkupplung ) ist defintiv bei 3,5t schluss, sonst hätten viele ja kein Problem beim trailern der 24-26ft Boote, um in diesem Fall die Stützlast hinzurechnen zu können müsstest Du einen Trailer mit3500kg +Stützlast (hier oft 150Kg)= 3650 KG zulässigem Gesamtgewicht haben, und den gibt es mit Kugekupplung bzw. Auflaufbremse nicht.

stefan

Das Problem war doch bisher immer, dass es kein Zugfahrzeug über 3500 Kg gab. Aber auch das ist Geschichte.

Nissan Patrol auf Maulkupplung und Luftdruckbremse umbauen und man darf mit der Langvariante bis 4050 kg ziehen! Glaubt ihr nicht?

Hier: http://www.patrol-welt.de/92801/home.html

Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an.
Leo Tolstoi


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  #27  
Alt 02.01.2009, 16:07
Nana (m)
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Zitat:
Zitat von Eckaat Beitrag anzeigen
Das Problem war doch bisher immer, dass es kein Zugfahrzeug über 3500 Kg gab. Aber auch das ist Geschichte.

Nissan Patrol auf Maulkupplung und Luftdruckbremse umbauen und man darf mit der Langvariante bis 4050 kg ziehen! Glaubt ihr nicht?

Hier: http://www.patrol-welt.de/92801/home.html

Gruß Ecki
Ecki ich habe nie bestritten was Du schreibst, mit Maulkupplung bzw druckluftbremse geht vieles....... Umbaukits gibt es für Mercedes G Audi Q7 und auch für den Touareg, hast Dich mal schlau gemacht was so etwas kostet, alleine der Trailer

Hier ging es aber doch ohne Luftdruckbremse......

stefan
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  #28  
Alt 02.01.2009, 16:13
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und dann hat man eine Zugmaschine und fällt unters Sonntagsfahrverbot...
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Gruß Thomas S

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  #29  
Alt 02.01.2009, 16:15
Thomas S Thomas S ist offline
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4050kg wäre dann auch nicht gerade ein Gewinn.Allein der Trailer wird mit entspr. Achsen dann 200kg schwerer,und dann hat man wieder nur gut 300kg zusätzlich.. allerdings legal
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Gruß Thomas S

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  #30  
Alt 02.01.2009, 16:24
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Zitat:
Zitat von Thomas S Beitrag anzeigen
und dann hat man eine Zugmaschine und fällt unters Sonntagsfahrverbot...
Nein - Ausnahmeregelung für Wohn- und Sportanhänger .....
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Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #31  
Alt 03.01.2009, 15:53
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Stefan für die Kugelköpfe stimmt das natürlich:

Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das
tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast
zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3 500 kg
betragen.


Für die Maulkupplung habe ich jedoch keine Lastbeschränkung
gesehen.

In der StVZO habe ich auch noch Kugelkopfkupplungen mit D = 80
(KFZ D = 50) gefunden. Auch da ist mir keine Lastbeschränkung aufgefallen.


Gruß Gunter


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  #32  
Alt 04.01.2009, 16:34
Nana (m)
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Zitat:
Zitat von GBR Beitrag anzeigen
Stefan für die Kugelköpfe stimmt das natürlich:

Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das
tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast
zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3 500 kg
betragen.


Für die Maulkupplung habe ich jedoch keine Lastbeschränkung
gesehen.

In der StVZO habe ich auch noch Kugelkopfkupplungen mit D = 80
(KFZ D = 50) gefunden. Auch da ist mir keine Lastbeschränkung aufgefallen.


Gruß Gunter


Maulkupplungen gibt es ja auch für alle Anhänger Gewichte, jedoch musst Du ab 3.500kg eine Druckluftbremanslage haben....

stefan
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