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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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Zitat:
Das Problem war doch bisher immer, dass es kein Zugfahrzeug über 3500 Kg gab. Aber auch das ist Geschichte. Nissan Patrol auf Maulkupplung und Luftdruckbremse umbauen und man darf mit der Langvariante bis 4050 kg ziehen! Glaubt ihr nicht? Hier: http://www.patrol-welt.de/92801/home.html Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi |
#27
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Zitat:
Hier ging es aber doch ohne Luftdruckbremse...... stefan |
#28
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und dann hat man eine Zugmaschine und fällt unters Sonntagsfahrverbot...
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#29
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4050kg wäre dann auch nicht gerade ein Gewinn.Allein der Trailer wird mit entspr. Achsen dann 200kg schwerer,und dann hat man wieder nur gut 300kg zusätzlich.. allerdings legal
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#31
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Stefan für die Kugelköpfe stimmt das natürlich:
Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3 500 kg betragen. Für die Maulkupplung habe ich jedoch keine Lastbeschränkung gesehen. In der StVZO habe ich auch noch Kugelkopfkupplungen mit D = 80 (KFZ D = 50) gefunden. Auch da ist mir keine Lastbeschränkung aufgefallen. Gruß Gunter |
#32
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Zitat:
stefan |
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