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  #1  
Alt 21.01.2009, 00:30
Benutzerbild von Andywmotorrad
Andywmotorrad Andywmotorrad ist offline
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Standard Polizei klärt Bootsdiebstahl auf dem Trockenen

Nach 3 Jahren .Aber besser nach 3 Jahren als nie



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Alt 21.01.2009, 07:38
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Wusste gar nicht das Mercruiser Boote gebaut hat

Mal ne Frage, wie ist das eigentlich wenn einem sein Boot geklaut wird, man das Versicherungsgeld bekommen hat und das Boot nach ein paar Jahren wieder auftaucht.
Muss man das Geld dann wieder zurückgeben oder hat man dann ein Annahmeverweigerungsrecht des Bootes?
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Gruß Stefan
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  #3  
Alt 21.01.2009, 07:44
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Zitat:
Zitat von Andywmotorrad Beitrag anzeigen
Nach 3 Jahren .Aber besser nach 3 Jahren als nie



http://www.mittelbayerische.de/index...3078&pk=346026

Zitat:
Festgestellt wurde bei der Kontrolle auch, dass der Anhänger weder zugelassen noch versichert war. Der 30-Jährige hatte lediglich ungarische Wiederholungskennzeichen montiert, die aber für die Verkehrsteilnahme auf Bundesgebiet nicht ausreichen.
Das gibt mir viel mehr zu denken...

Welche Regeung greift da?

Die Deutsche oder die Ungarische?

Gibt doch noch andere EU Länder wo das so (widerholungskenzeichen) geregelt ist...
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MFG René

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  #4  
Alt 21.01.2009, 07:48
Benutzerbild von Stefan13
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Also ich kann mir nciht vorstellen, dass man das Boot dann zurücknehmen muss und das Geld wieder abgeben. Die meisten werden sich von der Versicherungsleistung ja auch ein neues Boot holen.
Aber das ist nur meine persönliche Meinung. Irgendwelche Rechtsvorschriften kenne ich diesbezüglich nicht.
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Sportliche Grüße
Stefan
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  #5  
Alt 21.01.2009, 08:45
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Ich würde auch sagen, das Boot geht in den Besitz der Versicherung über.
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Gruß
Jürgen



Träume nicht Dein Leben, lebe Deine Träume, denn das Leben ist zu kurz um nur zu träumen.
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  #6  
Alt 21.01.2009, 09:46
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Sobald die Versicherung gezahlt hat, geht der gestohlene Gegenstand in den Besitz der Versicherung über. Der Bestohlene hat dann damit nichts mehr zu tun.
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Grüße
Michael

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  #7  
Alt 21.01.2009, 10:23
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Nach Zahlung der Versicherungssumme endet in der Regel auch die Rücknahmepflicht des Versicherungsnehmers. Ausnahmen habe ich hier z.B. mal bei KFZ-Direktversicherern gesehen, wo eine Zahlung zwar innerhalb von 2 Wochen erfolgt, die Rücknahmepflicht aber erst nach 4 Wochen endet.

Würde die Rücknahmepflicht dauerhaft bestehen bleiben müsste man dann ja auch den bekommenen Entschädigungsbetrag der Versicherung zurückerstatten, was ja ziemlich gemein wäre, wenn man das Geld entweder anderweitig ausgegeben hat, oder davon bereits ein neues Boot gekauft hat.

Gruß
Norman
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Alt 21.01.2009, 10:23
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schnorps40 schnorps40 ist offline
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Zitat:
Zitat von santhos Beitrag anzeigen
Sobald die Versicherung gezahlt hat, geht der gestohlene Gegenstand in den Besitz der Versicherung über. Der Bestohlene hat dann damit nichts mehr zu tun.
"Klugscheißermodus an:"
Das "Eigentum" an der gestohlenen Sache geht an die Versicherung über, Besitzer ist meistens der Dieb
"Klugscheißermodus aus"
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  #9  
Alt 21.01.2009, 10:36
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Zitat:
Zitat von schnorps40 Beitrag anzeigen
"Klugscheißermodus an:"
Das "Eigentum" an der gestohlenen Sache geht an die Versicherung über, Besitzer ist meistens der Dieb
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  #10  
Alt 21.01.2009, 10:52
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Boot: die "Tosa", fast fertig...
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Mir tut der Ungar irgendwie richtig leid. Mit 30 hat man mit Sicherheit soviel Patte nicht einfach rumliegen, der hat vielleicht lange dafür gespart. Und jetzt ist alles futsch und zusätzlich hat er noch gleich ein paar Anzeigen anne Backe .
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ostfriesische Grüße,
Dirk H.

Fast fertig: Die "Tosa"
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  #11  
Alt 21.01.2009, 11:25
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Zitat:
Zitat von Dirk H. Beitrag anzeigen
Mir tut der Ungar irgendwie richtig leid. Mit 30 hat man mit Sicherheit soviel Patte nicht einfach rumliegen, der hat vielleicht lange dafür gespart. Und jetzt ist alles futsch und zusätzlich hat er noch gleich ein paar Anzeigen anne Backe .
Mir tut er nicht leid. Wer Ungar ist, Chrysler fährt und ein Boot in GB kauft, scheint nicht ganz unterbelichtet zu sein.

Es ist niemand so blöd und fährt durch halb Europa, um ein Boot ohne 100%ige Eigentumsnachweise zu kaufen. Er hat es gewusst bzw. mindestens geahnt, dass was faul ist.

Und ich möchte dich sehen, wenn er dir mit einem unversicherten Boot(Hänger) einen Personenschaden zufügt und nicht zahlen kann....

Hoffentlich haben Sie ihn in eingelocht und lassen ihn nur gegen Zahlung einer Sicherheitsleistung von 100.000 EUR wieder ans Tageslicht!
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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Alt 23.01.2009, 01:23
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ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Es ist niemand so blöd und fährt durch halb Europa, um ein Boot ohne 100%ige Eigentumsnachweise zu kaufen. Er hat es gewusst bzw. mindestens geahnt, dass was faul ist.

Und ich möchte dich sehen, wenn er dir mit einem unversicherten Boot(Hänger) einen Personenschaden zufügt und nicht zahlen kann....
was ist denn ein 100% iger Eigentumsnachweis

und wie ist den ein Boot/ Hänger zuversichern
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