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Selbstbauer von neuen Booten und solche die es werden wollen. |
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#1
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Hallo ihr lieben,
ich habe eine wirklich wichtige frage und hoffe einer von euch kann mir helfen. mein papa und ich beseitigen seit einigen jahren osmoseschaeden an booten. wir haben nun eine idee fuer ein boot das wir selbst fertigen und spaeter verkaufen moechten. nun die frage... gibt es sowas wie einen tuef fuer boote? welche bestimmungen muss so ein eigenbau erfuellen um verkauft werden zu duerfen? wer bestimmt wieviel zuladung fuer solch ein boot zugelassen ist? vieleicht hat auch jemand von euch eine idee wo ich mich zu diesen themen umfassend informieren kann. Dankeschoen fuer eure zeit. lieben gruss |
#2
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Hallo Fremder,
ich hab mal was davon gehört, dass Du ein Selbstbauboot erst 5 Jahre nach Erstzulassung verkaufen darfst - wenn es bis dahin noch nicht untergegangen ist, wird es wohl länger halten ![]() Aber frag mal den Water, der weiss mehr darüber Grüsse, Egge
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Beste Grüße, Egge >>Wasser ist dazu da, um es mit Booten zu befahren<<
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#3
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Die Sperfrist gilt allerdings nur wenn Du die Selbstbauprivilegierung (= CE-frei) in Anspruch nimmst. Quälst Du Dich durch die CE-Geschichte kannst Du es auch verkaufen. Baust Du gewerblich besteht allerdings in D Meisterpflicht.
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When we remember that we are all mad, the mysteries disappear and life stands explained... (Mark Twain)
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#4
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das bleibt uns gott sei dank erspart wir haben unseren betrieb ins europäische ausland verlegt somit entfällt die meisterpflicht. jedoch die CE zulassung würde mich interessieren hast/ben du/sie weitere informationen oder quellen wo mann sich dazu genau erkundigen kann ? ich meine wir machen damit ja keinen unsinn mein papa arbeitet seit 20 jahren mit GFK und wir wissen was wir tun,... nur müssen wir die genauen ansprüche bzw gegebenheiten wissen die nötig sind um CE zugelassen zu werden sonst nutzt ja alles wissen und erfahrung nichts... beste grüße und nochmals danke für ihre zeit. Geändert von Osmosespezi (05.03.2009 um 09:52 Uhr) |
#5
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Der CE-Kram ist ein ganzer Katalog von Vorschriften die siche aus der Richtlinie 94/25 EG für Sportboote herleiten. Die Richtlinie findet du unter Anderem hier:
http://www.bootsport.info/files/16061994.pdf Für näheres frag mal jemanden der sich in dem ganzen Elend richtig auskennt, z.B. den Udo Hafner von www.I-Yacht.de
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When we remember that we are all mad, the mysteries disappear and life stands explained... (Mark Twain) |
#6
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danke bernd mit dem hab ich schon kontakt aufgenommen die infos sind goldwert
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#7
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Man darf vor allem keine cm-dicken Scheiben einbauen....
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gregor ![]()
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#8
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Ich mag Richtlinien, die nicht notwendiger Weise Selbstverständlichkeiten definieren
![]() Das Handwerksrecht wird dadurch ausgehebelt. ![]() Gruß Walter |
#9
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By the way: Gilt die Meisterpflicht beim Bootsbau überhaupt noch? Das ganze Meisterrecht wurde doch vor ein paar Jahren komplett überarbeitet und um es an die EG anzupassen wurden doch zig Sparten aus der Meisterpflicht entlassen?! Soweit ich mich erinnern kann gibt es diese nur noch bei Berufen die direkt die Gesundheit und/oder Sicherheit der Menschen betreffen. Müsste jetzt aber selber auch mal suchen, vielleicht nachher mal
![]() ... und die Bugreling sollte auch grade sein ![]() ![]() ![]()
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#10
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![]() Zitat:
ich danke für euer intresse und vor allem den zuschriften die uns sehr weiter geholfen haben.... danke für eure zeit! |
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