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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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#1
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Trailervermietung
Hallo zusammen
ich möchte hier gerne eure Meinung hören zum Thema Trailervermietung. Von einem Freund ist die Anfrage an mich gelangt meinen 2.5 T Trailer zu mieten für einen Transport von Basel CH nach Serbien. Grundsätzlich bin ich nicht abgeneigt sio was zu tun, denn der Trailer steht im Moment leer im Hafen. Was meint Ihr wäre ein fairer Preis als Miete und würdet Ihr eine Kaution verlangen für den Trailer...... Im Moment möchte mein Boot das ich mit dem Trailer habe verkaufen, aber bevor das Boot nicht weg ist den Trailer nicht alleine verkaufen. Ich freue mich auf eute Meinung Gruss Aus Basel Rh KM 167 Jean-Claude |
#2
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Zitat:
Bei einem Freund würde mir nicht einfallen an einer Miete zu denken .
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mfg Andy Es ist harte Arbeit, ein leichtes Leben zu führen.
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#3
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Zitat:
Es gibt aber auch eine Redensart die besagt: "Bei Geld hört die Freundschaft auf" ich habe selbst noch keine leidvolle Erfahrung gemacht, aber aktuell ist in unserem Bekanntekreis grad son Ding...auweia
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Gr€€ts Stefan Geändert von sst (25.03.2009 um 14:14 Uhr) |
#4
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Zitat:
Aber mal als Anhaltspunkt, für einen Miettrailer in dieser Größe müßte man ca 40-60€/Tag bezahlen , vielleicht hilft dir das ja einen "Freundschaftspreis" zu ermitteln
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Gruß Jörg |
#5
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..ich würde kein Geld nehem!
ABER ich würde klären was im Fall eines Unfalls bzw. anderen defektes für Kosten entstehen und wer diese dann trägt. Ich verleihe meine Kastenanhänger öfters an Freunde / Bekannte / Nachbarn und hatte leider auch schon die eine oder andere negative Erfahrung machen dürfen! Drum vorher Ansprechen!
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Karnic SL 702 + Suzuki 250PS
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#6
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Zitat:
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Ein Herz für Außenseiterboote
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#7
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Ich verleihe gar nichts mehr. In den meisten fällen kommt es defekt, oder gar nicht mehr zurück. ( Werkzeug, Maschinen)
Bei einem Trailer sieht es vieleicht etwas anders aus. Gru Karsten
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Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten |
#8
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Ups ich muss hier schnellstens was richtig stellen.
Die Anfrage kam lediglich über den "Freund/Bekannter". Der Trailer ist nicht für Ihn selber. So wie er mir gesagt hat kennt er denjenigen der den Trailer mieten möchte auch nicht sehr gut. Es war wohl eher in einer lockeren Runde wo mal einer anfragte ob jemand so was wüsste. WENN EIN FREUND ODER GUTER BEKANNTER DEN TRAILER AUSLEIHEN MÖCHTE IST DAS FÜR MICH KEIN PROBLEM UND ICH GEBE IHN AUCH GERNE, OHNE kOSTENFOLGE. ich würde mich natürlich wegen der vielen km in diesem Fall sicher über eine kleine Entschädigung freuen. Grundsätzlich habe ich auch hier keine Einwände, aber wenn ich diese Person noch gar nicht kenne.......... Was tun wenn er ohne Trailer aus Serbien wieder kommt, oder defekt ist. Einerseits darum sicher einen keinen Vertrag der den Schadenfall regelt, Der Verlust resp das wenn er ohne zurückkommt würde das mich vierl mehr nerven. Ich hoffe ich konnte hier einiges richtig stellen Gruss Jean-Claude |
#9
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...nimm doch einfach ne Kaution von zum Beispiel 1000€ und mach Papier schwarz! (also ein Mietvertrag was im Fall des Falles passiert)
Ansonsten, also wenns ein "Fremder" ist 30€ pro Tag und ab geht die Post..
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Karnic SL 702 + Suzuki 250PS |
#10
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An einen Fremden garnicht verleihen oder Kaution in Höhe des Trailerwertes.
Matthias
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#11
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Zitat:
Halts wie Asterix: Verleihnix. So etwas belastet im Schaden- oder Verlustfall nur unnötig die Freundschaft. Auch mit Kaution...
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Grüße, Guido ----------------------------------------------------- Die Dinge sind dazu da, dass man sie benutzt, um das Leben zu gewinnen, und nicht, dass man das Leben benutzt, um die Dinge zu gewinnen. (Lao-tse) |
#12
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Hallo,
in der Schweiz mag es anders sein, in Deutschland haftet seit 1.Aug.2002 zunächst auf jeden Fall der Anhängerhalter, nicht der Fahrer des Zugfahrzeugs. Gruss Udo
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#13
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Ist es bei Trailern mit grünem Kennzeichen nicht so, das die Versicherung des ziehenden Fahrzeugs haftet?
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Gruß Micha
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#14
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Hallo,
es geht dabei zunächst um die Nachweispflicht. Ob es eine Unterscheidung zwischen grün und schwarz geht, weiss ich nicht. Das Problem (aus rechtlicher Sicht) war, Anhänger und Zugfahrzeug gehören nicht demselben Halter. Und das wurde 2002 geregelt. Gruss Udo |
#15
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Gruß Micha
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#16
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Zitat:
das ist doch zumindest die Abklärung wert, ob das in der schweiz auch so ist. |
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