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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 29.03.2009, 12:25
speedofastskin speedofastskin ist offline
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Standard Boote über 24m Länge

Hallo zusammen,

mal ne "dumme" Frage - was für nen Schein benötige ich denn für das Führen von Booten über 24m Länge ?

Grüsse,
Andy.
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  #2  
Alt 29.03.2009, 12:39
Lady An Lady An ist offline
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4.057 Danke in 1.837 Beiträgen
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Wo möchtest Du denn so ein Boot Führen?
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  #3  
Alt 29.03.2009, 12:56
Benutzerbild von BernhardtHi
BernhardtHi BernhardtHi ist offline
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Zitat:
Zitat von Lady An Beitrag anzeigen
Wo möchtest Du denn so ein Boot Führen?
Was für ein Boot? Privat oder Geschäftlich?
Gruß aus Hi
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  #4  
Alt 29.03.2009, 13:17
Benutzerbild von PIEP-Köln
PIEP-Köln PIEP-Köln ist offline
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Boot: Gummiente
3.989 Danke in 1.774 Beiträgen
Standard

Hier steht schon mal was:

http://www.polizei-nrw.de/wasserschu...hrerschein.pdf
__________________
Diese Signatur ist unter Bearbeitung!

Gruß vom Mario

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  #5  
Alt 29.03.2009, 13:48
Benutzerbild von ugies
ugies ugies ist offline
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Boot: ... aber sicher, zornige 29 PS ;-)
Rufzeichen oder MMSI: 211 .... .... ....
3.504 Danke in 1.993 Beiträgen
Standard

... privat auf See ohne Motor genügt ... , d.h. man benötigt gar keinen Schein. Wenn ein Motor von mehr als 5 PS an der Propellerwelle eingebaut ist, wovon wohl auszugehen ist, benötigst Du den Sportbootführerschein See. Binnen gibt es andere Regeln, die sich u.a. auf das Revier und die Verdrängung des Fahrzeuges beziehen.
__________________
Gruß
Uwe
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  #6  
Alt 29.03.2009, 14:57
speedofastskin speedofastskin ist offline
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2 Danke in 2 Beiträgen
Standard 24m

ich dachte hier in der Adria - Slowenien, Italien und Kroatien - aber eher privat... denke zum verchartern mit Crew braucht man dann wohl doch nen Kapitän mit Patent oder sowas...
Sportbootführerschein See hab ich schon...weiss vielleicht noch jemand wie es sich verhält wenn man "Kreuzfahren" gewerblich anbieten möchte ?

grüsse,
Andy.

Geändert von speedofastskin (29.03.2009 um 15:07 Uhr) Grund: edit
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  #7  
Alt 29.03.2009, 15:13
Mallorca Michael Mallorca Michael ist offline
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Boot: Larson 7500 Nantucket
19.248 Danke in 3.593 Beiträgen
Mallorca Michael eine Nachricht über MSN schicken
Standard

Hallo Andy,
wenn du den SHS machst, darfst du gewerblich bis zu 12 Personen gegen Bezahlung fahren. Voraussetzung das Schiff läuft unter deutscher Flagge.
Gruß Michael
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  #8  
Alt 29.03.2009, 15:16
tupilaq tupilaq ist offline
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42 Danke in 20 Beiträgen
Standard 24 m

ich habe gelernt: Mit dem Sportbootführerschein See darf ich die Queen Mary (privat als Sportboot) fahren. Also keine Begrenzung, solange man das Schiff nicht beruflich, sondern als privates Sportboot fährt.
Gruß, Jürgen
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  #9  
Alt 05.04.2009, 08:57
almdudi almdudi ist offline
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97 Danke in 63 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von tupilaq Beitrag anzeigen
ich habe gelernt: Mit dem Sportbootführerschein See darf ich die Queen Mary (privat als Sportboot) fahren. Also keine Begrenzung, solange man das Schiff nicht beruflich, sondern als privates Sportboot fährt.
Gruß, Jürgen
Aber nur auf See, nicht binnen in Deutschland...
Wenn man dir das Boot mal anbietet, sag Bescheid!
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  #10  
Alt 05.04.2009, 10:49
Benutzerbild von SpeedFight
SpeedFight SpeedFight ist offline
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Boot: Fletcher 147 BRAVO, Yama 90PS
52 Danke in 38 Beiträgen
Standard

@Speedofastskin

Hi

Wie so hast du dich nach einem Schwimmanzug ("Speedo Fastskin") benannt?
Hast du damit was zutun?

PS:vielleicht bist du ja ein Schwimmer
__________________
Gruss
Serg


Video: http://www.youtube.com/watch?v=u7af4...eature=related
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  #11  
Alt 05.04.2009, 17:57
ngounie ngounie ist offline
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14 Danke in 8 Beiträgen
Standard "Queen Mary"

Zitat:
Zitat von tupilaq Beitrag anzeigen
ich habe gelernt: Mit dem Sportbootführerschein See darf ich die Queen Mary (privat als Sportboot) fahren. Also keine Begrenzung, solange man das Schiff nicht beruflich, sondern als privates Sportboot fährt.
Gruß, Jürgen
Da hast Du aber etwas ganz falsches gelernt, schade, wegeschmissenes
Geld.
Hier eine Seeamtsentscheidung für Dich:

„Derartige Schilfe können, wie sog. Oldtimer oder Museumsschiffe, auch nach der Verkehrsauffassung nicht als Sportboot angesehen werden, u.a. deswegen; weil die Anforderungen zur Erlangung des Sportbootführerscheins auf das Maß der Gefährdung zugeschnitten sind, die der Gesetzgeber Sportbooten in Rechnung stellt, nämlich nur das Führen solcher Wasserfahrzeuge, die sicher und ohne Gefährdung dritter Personen oder ihres Eigentums gefahren werden können....'
.
Im Widerspruchsverfahren vor dem Verwaltungsgericht Hamburg am 14.7.1989 führte das Seeamt noch zusätzlich ansind
."..mit dem Motorbootführerschein nur solche Fahrzeuge zu führen; die von ihrem ersten Einsatz an entsprechend ihrer Bauart und Einrichtung ausschließlich zum Zwecke des Einsatzes als Sportboote bestimmt seien, nicht dagegen solche Fahrzeuge. die. nachdem sie zunächst als Handels- oder Behördenschiff in Dienst gestellt, später indes zu Sport-. Vergnügungs- oder Freizeitschiffen umgewidmet worden seien.



Grüsse
N'GOUNIE


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  #12  
Alt 05.04.2009, 19:15
tomkyle tomkyle ist offline
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Rufzeichen oder MMSI: Sie wissen warum wir Sie anhalten?
486 Danke in 252 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von speedofastskin Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

mal ne "dumme" Frage - was für nen Schein benötige ich denn für das Führen von Booten über 24m Länge ?

Grüsse,
Andy.
wenn du so fragst würde ich dir empfehlen nichts über 8m Länge zu führen. 24m Boot fordern ne Menge können
__________________
einfache Genüsse sind die letzte Zuflucht komplizierter Menschen! (Oscar Wilde)


In dubio pro navis
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  #13  
Alt 06.04.2009, 05:22
almdudi almdudi ist offline
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Zitat:
Zitat von ngounie Beitrag anzeigen
nicht dagegen solche Fahrzeuge. die. nachdem sie zunächst als Handels- oder Behördenschiff in Dienst gestellt, später indes zu Sport-. Vergnügungs- oder Freizeitschiffen umgewidmet worden seien.
Nun war die Queen Mary aber nie Handels- oder Behördenschiff, sondern immer ein Vergnügungsschiff...
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  #14  
Alt 06.04.2009, 06:39
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JCM JCM ist offline
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"Vergnügungsschiff" was soll das denn sein? Die QM ist ein Kauffahrteischiff.

Hier mal ein Zitat aus Wikipedia:

"Als Handelsschiff bezeichnet man im rechtlichen Sinne alle nicht staatlichen Schiffe (die Handelsflotte). Artikel 27 Grundgesetz bestimmt: „Alle deutschen Kauffahrteischiffe bilden eine einheitliche Handelsflotte.“ Im engeren Sinne versteht man unter Handelsschiffen alle gewerblichen Zwecken dienenden Schiffe. Fischereischiffe, Forschungsschiffe und Sportboote gehören hingegen nicht zu den Handelsschiffen, sind aber bei Gewinnerzielungsabsicht Kauffahrteischiffe."


Grüße Jan
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  #15  
Alt 06.04.2009, 16:14
Benutzerbild von Volker
Volker Volker ist offline
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Zitat:
Zitat von speedofastskin Beitrag anzeigen
ich dachte hier in der Adria - Slowenien, Italien und Kroatien - aber eher privat... denke zum verchartern mit Crew braucht man dann wohl doch nen Kapitän mit Patent oder sowas...
Sportbootführerschein See hab ich schon...weiss vielleicht noch jemand wie es sich verhält wenn man "Kreuzfahren" gewerblich anbieten möchte ?

grüsse,
Andy.
Wenn Du in Kroatien ein Charter-Unternehmen auf machst, muss das Schiff unter kroatischer Flagge (auf diese Firma eben) laufen!

Wenn Du von einem anderen Land mit Chartergästen offiziell reinkommst, weiss ich nicht genau, wie sich das dann verhält.

Gruß

Volker
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Rotwein hat keinen Alkohol!
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  #16  
Alt 06.04.2009, 17:29
klassikfinn klassikfinn ist offline
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1976 wurde vom Gesetzgeber der Sportbootführerschein eingeführt. Als Sportboot wird jedes für Sport- oder Erholungszwecke vorgesehene Wasserfahrzeug angesehen ( ausgenommen bestimmte Traditionsfahrzeuge von über 15m Länge), sofern es nicht gewerbsmäßig eingesetzt wird. Wer ein motorisiertes Sportboot mit mehr als 3,68 kW (5 PS) führen will braucht einen Sportbootführerschein. Der Sportbootführerschein See gilt gleichermaßen für Motor- wie Segelboote, obwohl Segeln weder zum Ausbildungs- noch zum Prüfungsstoff gehört. Er ist die amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von motorisierten Sportbooten auf den Seeschifffahrtsstrassen der BRD (bis 3sm Abstand zur Festlandküste). Er ist Voraussetzung zum Erwerb aller weiterführenden Scheine. Der Sportküstenschifferschein gilt in der 12 sm Zone (von Festlandküste). Anders als beim Sportboot See wird hier zwischen Fahrzeugen mit Segel und Antriebsmaschine und Fahrzeugen nur mit Antriebsmaschinen unterschieden. Mit Segeln stellt er eine spezielle Qualifikation zur Führung von Segelyachten dar, die von Vercharterern und im Schadenfall auch von Behörden und Versicherern gefordert wird. Beide Scheine enthalten das Internationale Zertifikat, welches 1999 als internationale einheitlicher Nachweis eingeführt wurde. Die beiden Scheine gelten daher weltweit.

Wenn Du den See schon hast, müßtest du das wissen (steht im Buch). Das Führen eines reinen Segelbootes außerhalb von Schifffahrtsstraßen, benötigt daher nach meinen Verständnis keinen Befähigungsnachweis. Allerdings wird sogar auf Binnenrevieren (z.B. Berliner Gewässer) schon ab 3qm Segelfläche ein Sportbootführerschein Binnen verlangt. Ist irgentwie nicht ganz klar- im Ausland. Allerdings nur bis was passiert!!
Bei der Vorstellung daß jemand ohne eine solche Ausbildung ein 24m Boot führt, dreht sich bei mir der Magen um! Finde ich unverantwortlich! Bitte mach diese Scheine , frische dein Wissen und Können nochmal auf oder nimm Jemand als Schiffsführer mit. Auf See und sei es "nur" die Adriaküste kann man leicht auch ohne eigene Schuld (irgentwelche Defekte am Boot) leicht Menschenleben gefährden. Dabei denke ich nicht nur an die Personen unmittelbar an Bord, sondern auch an diejenigen die einen dann helfen aus der Lage herauszukommen. Auch der Umgang mit Seenotsignalmitteln sollte man kennen. So schön Wassersport auch ist- der Teufel schläft nicht. Schon ein einfaches stolbern und über Bord fallen, kann lebensgefährlich sein, wenn der Steuermann nicht sofort das Heck mit einer laufenden Schiffschraube wegdreht. Ich möchte keine Angst machen und den Teufel an die Wand malen. Aber tut mir leid ich würde mich dir nicht anvertrauen! Ganz zu schweigen daß du selber Vercharterst.
Bin nicht auf den neuesten Stand, hatte aber gehört daß jetzt auch eine Person mit einem Funkzeugniss (welches? Short-Range?) an Bord sein muß. Ich glaube auch nicht daß ein Charterunternehmen ohne dies ein Boot hergibt.

Entschuldige meine strenge Haltung bei dem Thema.

Gruß Stefan
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  #17  
Alt 06.04.2009, 18:30
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Volker Volker ist offline
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Hallo, ich stimme Dir zwar im Wesentlichen zu - allerdings nur rein gefühlsmäßig!

Zum einen:
Es gibt nur 2 deutsche Sportbootscheine, die weltweit gültig sind und das ist der Sportbootführerschein See und der ...Binnen.
Diese haben nix mit der 3 oder 12sm-Grenze zu tun, sondern gelten genau bis zur definierten Grenze der Binnen- und der Seewasserstrassen. Du kannst um die Welt segeln und/oder motoren, wenn Du am 3. Deich, 4. Schleuse angekommen bist, darfst Du nicht weiter, wenn Du den Binnenschein nicht hast!

Der Küsten-, See- und Hochsee-Schifferschein sind freiwillige Scheine, die man haben kann aber nicht muss. Der Gesetzgeber schreibt die Gewässer vor, in denen man sie haben sollte - das hat aber nur bedingt mit der 12 sm-Grenze (nix mit 3sm) zu tun.
So kannst Du theoretisch mit dem SKS nicht nach Helgoland segeln, weil da ein paar Seemeilen zwischen den beiden 12sm-Zonen fehlen. Dafür gestattet er großzügig, mit dem SSS die ganze Ostsee und das Mittelmeer zu bereisen.....
Kurz - man braucht diese Dinger nicht!

Bezüglich der verschiedenen Auslegung der Benutzbarkeit innerdeutscher Gewässer gibt es sehr wohl eine gewisse Logik: Man unterscheidet nämlich zwischen Bundes- und Landeswasserstrassen. Für erstere gilt bundesweit die gleiche Regelung und Führerscheinpflicht. Für die Landeswasserstrassen ist - wie der Name schon sagt - das jeweilige Bundesland zuständig. So brauchst Du auf bayerischen Seen z.B. überhaupt keinen Schein zum Segeln, in Berlin eben schon mit nem größeren Surfbrett. Das ist halt unsere föderalistische Staatsform - Erziehung, Bildung und z.B. Polizei etc. sind eben auch teilweise unterschiedlich, weil Ländersache!

Last not least zu dem Riesenschiff (24m):
Zum einen ist es erst einmal total egal, was für ein Schiff man fährt - die Bedienung ist die gleiche. Um das Boot zu beherrschen, braucht man Praxis - und die bekommst Du so oder so nicht in einer Schule....
Ich durfte damals auch, nachdem ich auf einem Käfer gelernt habe, einen 7,5tonner fahren. Direkt nach der Prüfung konnte ich Beides nicht.... Hat sich inzwischen zwar geändert, aber trotzdem vergleichbar.

Trotzdem, wie oben gesagt, finde ich es auch unklug, direkt nach der Prüfung ein Riesen-Schiff zu steuern!

Gruß

Volker
SY JASNA
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  #18  
Alt 06.04.2009, 22:43
klassikfinn klassikfinn ist offline
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Hallo Volker,

Nach meiner Information enthalten beide Scheine, See und SKS das Internationale Zertifikat, sind so beide weltweit gültig. Für ein motorisiertes Sportboot mit mehr als 5 PS ist ein Schein vorgeschrieben, so geht es zumindest aus dem Ausbildungsbuch hervor. Der See für die 3sm Zone und der SKS für die 12sm Zone (Festlandküste). Du magst vieleicht recht haben das sie nicht zwingend vorgeschrieben sondern freiwillig sind-- bis eben was passiert. Sollte ein Streitfall mit Schaden sein, glaube ich hat der ohne Schein schlechtere Aussichten als der mit.
Dann droht auch der Verlust des Versicherungsschutzes und bei Personenschaden der Vorwurf grober Fahrlässigkeit. Auch daß man mit einem kleineren Boot genausoviel Verantwortung hat, stimme ich dir bei. Natürlich macht es die Praxis und Übung, deswegen muß zum SKS auch ein Nachweis erbracht werden, 300sm außerhalb der Binnenfahrt gefahren zu sein. Dies macht einen zwar nicht zu einem erfahrenen Segler, aber man hat wenigstens schon mal etwas gesehen und einen Eindruck der wichtigsten Abläufe an Bord. z. B. auch eine Nachtfahrt. Ich würde es nicht empfehlen ohne Kenntnis von Seezeichen Lichtsignalen und Grundkenntnis von Navigation auf See rumzufahren.

Gruß Stefan
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  #19  
Alt 06.04.2009, 22:54
Benutzerbild von Volker
Volker Volker ist offline
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Zitat:
Zitat von klassikfinn Beitrag anzeigen
Hallo Volker,

Nach meiner Information enthalten beide Scheine, See und SKS das Internationale Zertifikat, sind so beide weltweit gültig. Für ein motorisiertes Sportboot mit mehr als 5 PS ist ein Schein vorgeschrieben, so geht es zumindest aus dem Ausbildungsbuch hervor. Der See für die 3sm Zone und der SKS für die 12sm Zone (Festlandküste). Du magst vieleicht recht haben das sie nicht zwingend vorgeschrieben sondern freiwillig sind-- bis eben was passiert. Sollte ein Streitfall mit Schaden sein, glaube ich hat der ohne Schein schlechtere Aussichten als der mit.
Dann droht auch der Verlust des Versicherungsschutzes und bei Personenschaden der Vorwurf grober Fahrlässigkeit. Auch daß man mit einem kleineren Boot genausoviel Verantwortung hat, stimme ich dir bei. Natürlich macht es die Praxis und Übung, deswegen muß zum SKS auch ein Nachweis erbracht werden, 300sm außerhalb der Binnenfahrt gefahren zu sein. Dies macht einen zwar nicht zu einem erfahrenen Segler, aber man hat wenigstens schon mal etwas gesehen und einen Eindruck der wichtigsten Abläufe an Bord. z. B. auch eine Nachtfahrt. Ich würde es nicht empfehlen ohne Kenntnis von Seezeichen Lichtsignalen und Grundkenntnis von Navigation auf See rumzufahren.

Gruß Stefan
Wie gesagt - gefühlsmäßig gebe ich Dir recht. Rein juristisch bin ich anders informiert.
Die Tatsache, dass SKS, SSS und SHS auch internationale Dokumente sind, habe ich ja nie bestritten - sie sind nur schlicht und einfach unnötig, da sie a) freiwillig sind (außer Ausbildungs- und Traditionsschiffe) und b) eben der Sportbootführerschein See der offizielle Schein ist.

Wenn Vercharterer so was verlangen, dann ist das deren Bier (würde ich auch machen), denn dann haben sie wenigstens einen Nachweis, dass der Skipper wenigstens 1x auf einem Boot war... Seltsamerweise verlangen sie nämliche diese Papiere nur von den Scheinwütigen Deutschen - Skipper anderer Nationen müssen so was nicht vorzeigen (weil's das bei denen gar nicht gibt!)
Nichtdestotrotz ist er (der SKS, SSS oder SHS) nicht zwingend vorgeschrieben für einen Könnensnachweis bei einem Seeunfall. Es heißt da lediglich (wenn ich mich recht erinnere), dass der Skipper den Nachweis seiner Befähigung erbringen muss, ob er in dem entsprechenden Seegebiet überhaupt fahren durfte/konnte. Das kann der entsprechende Schein sein, muss es aber nicht. Sauber geführte Logbucheinträge aus denen hervorgeht, dass man seine Materie beherrscht, reichen auch aus und wer fahrlässig gehandelt hat und die Sicherheitsvorschriften nicht eingehalten hat (zum Beispiel keine Schwimmweste getragen oder so), dem helfen vor einem Seegericht alle Scheine dieser Erde nix.

Im Übrigen: "Grobe Fahrlässigkeit" hat nix damit zu tun, ob es ein Personen- oder 'nur' ein Sachschaden ist! Fährst Du besoffen, ist es z.B. immer grob fahrlässig. Duckt sich Dein Mitsegler nicht rechtzeitig und bekommt den Baum bei einer Halse an die Birne, ist's fahrlässig...


Gruß

Volker
SY JASNA
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Geändert von Volker (06.04.2009 um 23:08 Uhr)
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  #20  
Alt 07.04.2009, 07:15
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KaiB KaiB ist offline
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Zitat: DMYV
Sonstiges

Der Besitz verbindlicher und freiwilliger Befähigungsnachweise ist auch hinsichtlich des Versicherungsschutzes von Bedeutung. Versicherer können im Schadensfall ggf. ihre Deckung verweigern, wenn der Versicherte für das befahrene Revier nicht angemessen befähigt war.
In der ehemaligen DDR erworbene Befähigungsnachweise werden gemäß Einigungsvertrag anerkannt. Für die Fahrt in ausländischen Gewässern ist eine Umschreibung in einen Sportbootführerschein notwendig. Empfehlenswert ist die Umschreibung auch, weil im Falle des Verlustes ein Nachweis für den Erwerb sehr schwierig sein kann.

Für die Umschreibung von Befähigungsnachweisen und die Ausstellung von Ersatzausfertigungen wenden Sie sich bitte an die angegebenen Informationsstellen.
Gern stehen Ihnen die Mitarbeiter des DMYV zur Verfügung.

Quelle: http://www.dmyv.de/index.php?id=260

Zitat Ende.

Moin Volker,
so wie im oben benannten Zitat drückt sich offenbar jeder aus: SKS, SHS etc. sind "empfohlen" für bestimmte Seegebiete aber eben nicht verpflichtend!

Verplichtend sind nur Sportbootführerschein See/ Binnen je nach angestrebtem Fahrgebiet. Und im Ausland anerkannt, soweit überhaupt dort eine Pflicht besteht.

Ebenso "können" Probleme mit der Versicherung enstehen, müssen aber offenbar nicht....

Weiterbilden schadet sicher nicht, insbesondere wenn man wenig Routine hat. Insofern machen auch die freiwilligen Scheine für den einen oder anderen Sinn.

Ich persönlich hätte wegen rel. langer Routine da wenig Interesse dran, ich habe mir für die Zeiten vor dem eigenen Boot einen Meilennachweis erbringen lassen und nun führe ich Logbuch.
__________________
Gruß
Kai
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  #21  
Alt 07.04.2009, 09:17
speedofastskin speedofastskin ist offline
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Also,

vielen Dank für eure Antworten. Yupp, Speedofastskin = Schwimmer...
Mir ging es mit der Länge von 24m darum das es beim Schein (zumindest hier in Slowenien) eine Limitierung von 24m gibt. Das es druchaus Sinn macht sich so ein Mörderlanges Boot nicht einfach zu kaufen, zu chartern und/oder noch ungeübt ein paar Leute (womöglich gegen Bares) mitzunehmen ist schon klar. Das wäre nicht nur unverantwortlich sondern auch extrem fahrlässig und dumm.
Wir konnten das erst vor zwei Wochen mit einer 420er Fly feststellen - hier unten war grad Burja - der Wind hat das Boot beim Anlegen so schnell wieder weggedreht das mir ehrlich gesagt der Schock noch heute in den Knochen sitzt. Kleine praktische Hilfen wie IPS sind in diesem Zusammenhang eine Errungenschaft die ich nicht missen möchte - ich möchte aber auch nicht wissen wie es ausgegangen wäre ohne die netten kleinen Gadgets an denen man nur drehen muss...

Zur gleichen Zeit etwa (ein paar Stunden später als der Wind sich zum Sturm gesteigert hatte) kam ein Mayday über Radio Rijeka rein - leider nur ein einzelner Funkruf der anscheinen nicht geortet werden konnte. Rijeka hat stundenlang immer wieder nachgefragt... aber keine Antwort bekommen....

Wir haben uns - vorallem nach diesem Ereignis - dazu entschlossen alle Ausflüge (ausser die ganz kurzen mal eben ums Eck) mit Skipper zu machen. Die Kosten hat man meiner Ansicht gleich wieder drinnen - und es ist wohl besser mit jemanden z.B. nach Ligniano zu fahren der schon mal da war und all die Gepflogenheiten, Untiefen etc. kennt.

Was die Ausbildung generell betrifft bin ich ehrlich gesagt etwas entäuscht, bzw. schockiert mit wie wenig Wissen und Praxis man die Leute auf die Menschheit und das Wasser los lässt...


Grüsse,
Andy.
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  #22  
Alt 07.04.2009, 11:32
Benutzerbild von RalphB
RalphB RalphB ist offline
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Boot: kein Tretboot, sonst alles
17.646 Danke in 3.152 Beiträgen
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Hallo Andy,

Zitat:
Sportbootführerschein See hab ich schon...weiss vielleicht noch jemand wie es sich verhält wenn man "Kreuzfahren" gewerblich anbieten möchte ?
Achte Verordnung zur Änderung seeverkehrsrechtlicher Vorschriften (Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 46 vom 30. September 1999, Seite 1938) (pdf-Datei, Seite 12) >>>

Zitat:
(1) Wer ein Sportfahrzeug im Anwendungsbereich des §1 Abs.1 der Verordnung gewerbsmäßig führt, ohne dass es als Kauffahrteischiff eingesetzt wird, bedarf der Fahrerlaubnis. Ist das Sportfahrzeug in den Küstengewässern eingesetzt, ist die Fahrerlaubnis durch Vorlage des Sportseeschifferscheins nachzuweisen. Ist das Sportfahrzeug in den küstennahen Seegewässern oder in der weltweiten Fahrt eingesetzt, ist die Erlaubnis durch den Sporthochseeschifferschein nachzuweisen.

(2) Als Sportfahrzeug im Sinne des Absatzes 1 gilt ein für Sport- und Freizeitzwecke gebautes Fahrzeug, das gewerbsmäßig für die Ausbildung zum Führen von SPortfahrzeugen oder ähnliche Sport- und Freizeitzwecke, wie Tauchschulen oder Angelsport, eingesetzt wird und auf dem sich nicht mehr als zwölf Personen neben der Besatzung an Bord befinden.

(3) Gewerbsmäßige genutzte Sportfahrzeuge im Sinne des Absatzes 2 müssen entsprechend Ihrer Antriebsart mindestens die sich aus Anlage 5 ergebende Besetzung mit Inhabern von Befähigkeitsnachweisen nach Absatz 1 haben.
Sportseeschifferscheinverordnung, Anlage 5 (zu § 11a) Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1999, 1950 >>>
Zitat:
Besetzung von gewerbsmäßig genutzten Sportfahrzeugen

Rumpflänge des Fahrzeugs/Fahrtgebiet
Besetzung 1)
Bis 15 m Rumpflänge:
- Küstengewässer
1 x Sportseeschifferschein 2)
- Küstennahe Seegewässer
1 x Sporthochseeschifferschein 3)
- Weltweite Fahrt
1 x Sporthochseeschifferschein
1 x Sportseeschifferschein

15 bis 25 m Rumpflänge:
- Küstengewässer 1 x Sportseeschifferschein 3)
- Küstennahe Seegewässer
1 x Sporthochseeschifferschein
1 x Sportseeschifferschein

- Weltweite Fahrt
2 x Sporthochseeschifferschein

Über 25 m Rumpflänge:
- Küstengewässer
2 x Sportseeschifferschein
- Küstennahe Seegewässer
1 x Sporthochseeschifferschein
1 x Sportseeschifferschein

- Weltweite Fahrt
2 x Sporthochseeschifferschein


1)
Befähigungsnachweis entsprechend der Antriebsart des Fahrzeugs.

2) Fahrzeuge, die innerhalb von 24 Stunden länger als 10 Stunden fahren, müssen zusätzlich mit einem Inhaber des Sportbootführerscheins besetzt werden, der den Nachweis nach § 6 Abs. 2 Nr. 2 führt.

3)
Fahrzeuge, die innerhalb von 24 Stunden länger als 10 Stunden fahren, müssen zusätzlich mit einem Inhaber des Sportküstenschifferscheins besetzt werden.
Soviel zur deutschen Gesetzeslage und den deutschen freiwilligen Scheinen bei gewerblicher Fahrt.

Gute Entscheidung, jetzt erstmal Erfahrungen zu sammeln

Zusätzlich: Eigenverantwortliche Weiterbildung, z.B. Trainings bei der Kreuzerabteilung oder guten Sportbootschulen und (natürlich) das .

Gruß Ralph
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