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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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Trailer aus D nach A überführen
Hallo,
ich möchte mir ein Boot mit Trailer in D kaufen und nach A überstellen. Der Trailer ist 2 Jahre alt, hat aber gerade keinen TÜV mehr. Wie kann ich den Trailer (mit Boot natürlich) nach A transportieren? Gibt es da ein Überstellungskennzeichen aus D oder gleich aus A? Was ist dann zu tun, um den Trailer in A anzumelden, Kosten? Danke für Euere Tipps. Mark |
#2
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Zitat:
Und willkommen im
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Kraft kommt von Kraftstoff Gruss Basti |
#3
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Ein Überstellungskennzeichen von A aus gibt es nicht. Dazu müsste ich schon im Besitz des österr. Typenscheins sein (Auskunft von zwei versch. Zulassungsstellen).
Wenn man aus D nach A überstellt, benötigt man ein gelbes Kurzzeitkennzeichen aus D, das 5 Tage lang gültig ist (Auskunft Kfz Zulassungsstelle in D). Dazu müsste ich den Verkäufer bemühen, der aber diese Woche dafür keine Zeit hat. Ohne TÜV und mit der alten Nummer, bin ich mir auch nicht sicher ob er das macht und ich das darf. VG Mark |
#4
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wie lange ist denn der tüv abgelaufen ? unter 2 monate sollte es kein problem sein in D - dann nach kauf einfach zum tüv in D und dann über die grenze
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Grüsse von Spree und Schwielochsee - Norbert Denk an die Umwelt - fahr mit dem Bus |
#5
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Zitat:
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#6
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Nachdem ich heute den ganzen Vormittag herumtelefoniert habe (schade bei dem schönen Urlaubstag) hier meine Zusammenfassung:
Variante 1: Gelbes Kurzzeitkennzeichen aus D, 5 Tage gültig Mit Vollmacht und Ausweiskopie und Versicherungsbestätigung zur Kfz Zulassungsstelle. Dort gelbes Kennzeichen ausstellen lassen, angeblich auch ohne gültigen TÜV möglich. Überführung nach A kein Problem, angeblich anerkannt in A. KOSTEN ca. 85€ Nachteil, kann aus A nicht vorab organisiert werden, Karfreitag Feiertag in D Variante 2: Rotes "Deckkennzeichen" aus A Vorraussetzung, Trailer bleibt in D angemeldet und hat TÜV Bei Grenzübertritt muss das D Kennzeichen mit dem roten A Deckkennzeichen überdeckt werden. KOSTEN 8,5€ (aber 3-7 Tage Lieferzeit in A) Da ein Sportanhänger in D steuer- und versicherungsfrei ist mir nicht klar wie der Trailer am A Auto dann versichert ist?! Denke Variante 1 ist die seriösere, mal schaun wie ich das hinkrieg. VG Mark |
#7
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...
kosten ja - punkte nein ... ist nur verwarngeld
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Grüsse von Spree und Schwielochsee - Norbert Denk an die Umwelt - fahr mit dem Bus |
#8
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#9
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dafür gibt es ja dann den 3 monate ausfuhr-tüv vom netten dekra mann
aber ob die karfreitag in der zulassungsstelle auch arbeiten ?
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Grüsse von Spree und Schwielochsee - Norbert Denk an die Umwelt - fahr mit dem Bus |
#10
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...sollte der Trailer noch angemeldet sein, bekommst du aber hier in D kein Überführungskennzeichen...
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Grüße Ingo ...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe... |
#11
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Zitat:
Variante 1 funktioniert in D gut ob das Kurzzeitkennzeichen in Ö. anerkannt wird weiß ich nicht, evtl. kannst du dir die Versicherung (60 Euro) sparen weil in D der Trailer keine eigene Versicherung braucht, wenn du die Betriebserlaubnis für den Trailer vorlegen kannst lassen sich die Sachbearbeiter vom Straßenverkehrsamt manchmal überreden
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#12
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kann man eigentlich mit einem in A zugelassenen pkw einen in D zugelassenen trailer in deutschland fahren. in anderen worten.
pkw mit A-kennzeichen einen trailer mit D-kennzeichen in deutschland rechtsmässig ziehen... |
#13
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Bin mir trotz aller Recherchen nicht ganz sicher.
Ohne eigene Haftpflicht für den Hänger würde ich das nicht machen. Diese ist in A aber (beim eigenen Kfz Versicherer) nicht zu bekommen. Irgendwo habe ich gelesen, dass man beim Boot eine Trailerhaftpflicht für abgekuppelte Schäden dazunehmen kann. Vielleicht hilft das? Sollt man mal checken. Mein Traumboot ist leider heute weggegangen, nachdem ich zuviel Zeit mit sinnloser Bürokratie verplempert habe, schade ;-((( |
#14
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Zitat:
Mag sein, dass in dieser Variante irgendwelche Gefahren lauern, aber es hat gut geklappt und andernfalls hätte ich aufgrund des Amtsschimmels einen Herzinfarkt bekommen - insoferne eigentlich eine Ideallösung...
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Servus felix
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#15
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Hi
ich hatte das vor ein Paar Jahren durchgemacht .... am einfachsten ist, ein Probekennzeichen von einer Werkstatt ausleihen, und mit dem Hänger eine ausgedehnte Probefahrt (nach Hause) machen. Es gibt auch spezielle Hänger Probekennzeichen z. Bsp. von Wohnwagenhändlern usw... Dann den Fahrzeigbrief (D) nehmen und die notwendige österreichische Beleuchtung am Trailer ergänzen, das sind 2 weiße Begrenzungsleuchten nach vorne hin z. Bsp am Kotflügel wo normal die Reflektoren sind, und von der Anhängekupplung aus jeweils alle 3 Meter eine Seitenbegrenzungsleuchte (oranges/gelbes Licht) an jeder Seite des Hängers montieren. Wenn das funkt mit jeweils 4 Fotos in jeder Richtung den Hänger aufnehmen und diese Bilder in doppelter Ausführung zur Überprüfungsstelle mitnehmen (Anfahrt ebenso mit Probekennzeichen), dann bekommst du eine Einzelgenehmigung, wichtig ist, alle technischen Daten des Hängererzeugers mitzunehmen. (wichtig dabei ist, Reifen, Tragzahl, Nutzlast, Gesamtgewicht usw...... LG Mantaspeed
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PS: "Lieber ein schlechter Segeltag als ein guter Arbeitstag" |
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