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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 07.04.2009, 17:58
rudolph rudolph ist offline
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Standard Zugfahrzeug

Hallo,
...die alte geschichte. welches passende auto bzw. geländewagen für trailer+boot um ja nicht die 3,5t grenze zu überschreiten zumindest nicht auf papier...
aber trotzdem noch mal ein paar fragen bzgl. zugfahrzeug.
weiss jemand von euch welche pkw/kombi/4x4's unter, bzw nicht über das 1,7t hzgg. liegt und eine anhängelast von max. 1,8t zeihen kann/darf! führerschein B, B+E ist mir schon klar.
so viel ich verstanden habe wiird das hzgg des fahrzeuges gerechnet und nicht leergewicht(zugfahrzeug) + fahrer + anhängelast(hzgg)...wäre ja zu schön.
ich hab zwar einen pkw der ist jedoch nicht geeignet und würde gerne etwas gebrauchtes finden.
dachte schon ich hätte einen gefunden aber dann doch nicht.
Subaru Legacy 2.0 4x4! hzgg 1.870kg hzg.anhängelast 1.6!
vielleicht gibts ja so was unter 1,7. kann meinetwegen 1.699kg wiegen.
wenn jemand einen tipp hat, herzlichen dank! gerne.
rudolph
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  #2  
Alt 07.04.2009, 18:35
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Mar-Thar Mar-Thar ist offline
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Moin Rudolph,,

kannst Du mal verdeutlichen, was eigentlich das Problem ist?

Zitat:
Zitat von Rudolph
führerschein B, B+E ist mir schon klar.
Ich mutmaße mal, Du hast B, aber BE ist Dir zu teuer, nur um ein Boot zu ziehen, oder um was geht's hier? Ich schätze aber, auf Dauer wirst Du nicht drum herumkommen, wenn Du nicht auf ein leichteres Boot umsteigst. Mit einem Gespann wie von Dir gesucht (Pkw max 1700 Kg soll ein 1.8to-Boot ziehen) wirst Du sicher nicht glücklich werden. Ich würde mit sowas jedenfalls keine weiteren Strecken zurücklegen wollen...
Das entspricht ungefähr einem Golf IV mit kleiner Maschine. So'n Ding hat aus gutem Grund keine 1.8to Anhängelast...

mfg
Martin
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Ich bin dann mal weg:
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  #3  
Alt 07.04.2009, 18:52
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andreas.cc andreas.cc ist offline
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Was ist eigentlich "hzgg"? Sagt mir nix und google auf die schnelle auch nix....
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  #4  
Alt 07.04.2009, 19:10
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Zitat:
Zitat von andreas.cc Beitrag anzeigen
Was ist eigentlich "hzgg"? Sagt mir nix und google auf die schnelle auch nix....

afaik höchstzulässiges zug gesamtgewicht

cu

stefan
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  #5  
Alt 07.04.2009, 20:42
rudolph rudolph ist offline
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moin martin,
ich sagte B + B+E ist mir klar. so wie ist vorhanden. nicht ich aber meine lebensgefährtin hat so was und ich werde ihn bei gelegenheit(zeit) auch machen...
es handelt sich nicht um lange strecken und das nur ein paar mal im jahr. es kommt nicht immer nur auf die grösse(kw-ps) sprich gewicht des fahrzeuges drauf an.
es spielen etliche faktoren wie zb. allrad(4x4) antrieb, drehzahl, umsetzung des getriebes, frontantrieb, heckantrieb etc...eine beträchtliche rolle. es ist mir schon bewusst das ich mit einem kleinwagen der 950kg wiegt keine 1,8t ziehen kann.(können schon, wollen nicht)
laut meiner kenntnis darf das, (zugfahrzeug-hzgg) + (trailer-hzgg) nicht mehr als 3,5 t wiegen. das leergewicht des zugfahrzeuges spielt dabei keine rolle. eigentlich nicht gerecht, denn wenn das lg des zugfahrzeuges sagen wir mal 1,5t wiegt + fahrer(100kg) + trailer 1,8t würde es sich ausgehen.
ich weiche jetzt mal kurz vom eigentlichen thema ab. ein gedanke! darf ich dann auch nicht mal einen leeren trailer(350kg eg/lg) ziehen der bis zu 1,8(hzgg) zugelassen ist? kam mir gerade so in den sinn.
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  #6  
Alt 08.04.2009, 00:46
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ragnaroek ragnaroek ist offline
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hallo rudolph,
tut mir leid, daß ich mich nicht eher gemeldet habe, die Links zu den Hängerverleihern folgen per Mail.

Zu Deiner Frage:
ein gedanke! darf ich dann auch nicht mal einen leeren trailer(350kg eg/lg) ziehen der bis zu 1,8(hzgg) zugelassen ist?

NEIN

Zitat:
Führerscheinklassen und Anhänger


Klasse B

Leichter ungebremster Anhänger (höchstes zulässiges Gesamtgewicht bis 750 kg):
Das Eigengewicht des Zugfahrzeuges plus 75 kg muss größer sein als das doppelte, tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers. Die schwerste erlaubte Kombination ist 3.500 kg plus 750 kg = 4.250 kg

Leichter gebremster Anhänger (höchstes zulässiges Gesamtgewicht bis 750 kg):
Das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers muss kleiner sein als das höchstzulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges oder des Genehmigungswertes. Die schwerste erlaubte Kombination ist 3.500 kg plus 750 kg = 4.250 kg.

Schwere Anhänger (mehr als 750 kg höchstes zulässiges Gesamtgewicht):
Das höchstzulässige Gesamtgewicht des Anhängers ist kleiner oder gleich des Eigen-gewichtes des Zugfahrzeuges und die Summe beider höchstzulässigen Gesamtgewichte zusammen betragen höchstens 3.500 kg.

Klasse B + E

Dies ist notwendig für das Ziehen aller Anhänger, die mit der Führerscheinklasse B alleine nicht gezogen werden dürfen.

Anhänger mit Auflaufbremse:

Das momentane Gesamtgewicht des Anhängers darf
  • das höchstzulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigen bzw.
  • bei geländegängigen Zugfahrzeugen das 1,5fache des höchstzulässigen Gesamtgewichtes des Zugfahrzeuges nicht übersteigen bzw.
  • den im Typenschein stehenden Wert nicht übersteigen.
Anhänger mit Druckluftbremse:
Hier gibt es keine Vorschriften bezüglich der Gewichtsrelation, das Ziehen von derartigen Anhängern ist bis zu dem im Typenschein des Zugfahrzeuges festgesetzten Wert für die Anhängerlast möglich.

Lg Grüsze aus dem schönen OÖ
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siehe auch www.hunter701.npage.at
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  #7  
Alt 08.04.2009, 12:02
Fomi Fomi ist offline
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Hey,

meld Dich und Deine Lebensgefährtin doch einfach zum BE Kurs an.

Hab ich letztens auch gemacht, weil es mir leid war immer jemanden zu fragen ob er mal mein Boot ziehen könnte.

Kostet incl. Prüfungsgebühren (zumindest bei uns, wir waren zu fünft) knapp 400 € / Person und geht relativ fix, da Du ja nur die Praxis absolvieren musst.

Theorie entfällt.

Nur Mut, ist zwar etwas komisch wieder neben nem "Lehrer" zu sitzen, aber das passt schon, ist ja nur fü nen paar Stunden.

Gruß Thomas
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  #8  
Alt 08.04.2009, 12:04
Fomi Fomi ist offline
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PS: man fährt dort mal wieder völlig Praxisfremd mit 750 KG durch die Kante, darf danach aber mit einem vielfachen an Gewicht am Haken umherfahren .

Hat aber den Vorteil, dass der FS wirklich leicht zu schaffen ist, ausser beim rückwärts einparken, der Anhänger bei uns hinten dran war so klein, dass man den kaum gesehen hat .

Gruß Thomas
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  #9  
Alt 08.04.2009, 12:49
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andreas.cc andreas.cc ist offline
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Zitat:
Zitat von Fomi Beitrag anzeigen
PS: man fährt dort mal wieder völlig Praxisfremd mit 750 KG durch die Kante, darf danach aber mit einem vielfachen an Gewicht am Haken umherfahren .

Hat aber den Vorteil, dass der FS wirklich leicht zu schaffen ist, ausser beim rückwärts einparken, der Anhänger bei uns hinten dran war so klein, dass man den kaum gesehen hat .

Gruß Thomas
Hallo Thomas!

Kann ich so nicht bestätigen. Mein Anhänger war sowohl bei Fahrstunde als auch bei der Prüfung ein Tandemkoffer mit 1000kg Ladungsinhalt. Also so praxisfern war das jetzt nicht unbedingt.

Gruß, Andreas
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  #10  
Alt 09.04.2009, 02:09
rudolph rudolph ist offline
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hhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhh
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  #11  
Alt 09.04.2009, 09:43
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Zitat:
Zitat von rudolph Beitrag anzeigen
hhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhh
Was willst du uns denn damit mitteilen?
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  #12  
Alt 09.04.2009, 19:04
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OceanixTS OceanixTS ist offline
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Zitat:
pkw/kombi/4x4's unter, bzw nicht über das 1,7t hzgg. liegt und eine anhängelast von max. 1,8t zeihen kann/darf! führerschein B, B+E ist mir schon klar.
Wie gesagt alles nicht unproblematisch... Vielleicht besorgst Du Dir 'nen vernünftigen Untersatz und läßt den ablasten (=weniger Zuladung). Kontrolliert kein A... weil anders als bei Transportern keine Steuervorteile winken und Du kannst ruhigen Gewissens bei halbvollem Auto einen vollen Hänger anhängen.

Wir haben einen Citroen (Cx 25) aus Belgien, bei dem ist das so, können bei Ernstnahme des zul. GG nur 2,5 Personen auf den 5 Sitzen mitfahren und die 1,6m Kofferraum müssen leer bleiben... Inzwischen habe ich aber ein TÜV Gutachten und eine Bescheinigung der Zulassungsstelle, daß ich mehr zuladen darf, was aber nicht in den Papieren eingetragen ist. Einfach mal fragen, ob das so möglich ist, ich habe den Wagen auch erst letztes Jahr gekauft und dann so zugelassen.
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Alt 11.04.2009, 07:27
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Hallo Rudolph,
ich ziehe mit unserem Subaru Legacy 2.0 4x4 (zlgg 1.875 kg) einen Einachser mit 1,75 to zlgg. Der Wagen darf 1.875 kg bei 8% Steigung ziehen. Es ist aber nicht lustig und ohne Schlingerkupplung wird es bei 82 km/h gefährlich. Der Verbrauch steigt dann gerne auf bis zu 14 Ltr./100km. Für weite Strecken, zB. nach Kroatien, nehmen wir Opa`s Geländewagen, weil dieser weitaus sicherer ist. Dieses Jahr wollen wir nach MeckPom also keine Berge auf der Strecke und der Subaru mit Sicherheitskupplung wird uns dort bestimmt gut hinbringen.
Allen schöne Ostertage und viel Spass auf dem Wasser
Holger
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Alt 12.04.2009, 15:21
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Hallo Rudolph, ich fahre einen BMW e34 Touring. Das Auto hat ein Leergewicht von ca. 1650 Kg und eine Anhängelast von 1900 Kg bzw. aufgelastet 2100 Kg. Gruß Uli07
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