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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Bundesnetzagentur nicht zuständig bei Liegeplatz in NL ?
Hallo,
Ich habe eine Frage an die Funknutzer mit Liegeplatz in NL. Mein Boot liegt in Stevensweert/NL ist aber in Deutschland registriert. Nun bin ich gerade beim Ausfüllen des Antrags auf Frequenzzuteilung, und lese, das dann die deutsche Behörde gar nicht zuständig ist, und ich mich nach Holland wenden muß. Kann mir vielleicht jemand seine Erfahrungen mitteilen ? Vielen Dank und Gruß aus Aachen Klaus |
#2
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Ist die Bundesnetzagentur nicht für das Eisenbahnschienennetz zuständig?
Gruß, Uwe |
#3
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Hallo Klaus..
der Liegeplatz ist egal,es zählt die Staatszugehörigkeit des Besitzers...als Deutscher mußt du im Ausland auch die Deutsche Flagge führen.. Gruß Rudi |
#4
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Zitat:
Geben Sie hier bitte den Liegeplatz an.Die BNA ist nur für Schiffe mit deutschen Heimathäfen zuständig, andernfalls wenden Sie sich bitte an die entsprechende ausländische Verwaltung. |
#5
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Zitat:
evtl. sind damit aber Seeschiffe gemeind...und keine Sportboote...ich habe für mein Boot,mit Liegeplatz in Frankreich auch die Frequenzzuteilung über die BNA erhalten. Gruß Rudi |
#6
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Tja, das kann eigentlich auch nicht sein, weil der Antrag explizit nur für bewegliche Funkstellen des Binnenschifffahrtsfunk gilt.
Dann werde ich dort wohl mal am Dienstag anrufen. Danke jedenfalls. Viele Grüße Klaus |
#7
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Hallo Klaus...
sorry,aber ich habe auf dem Antrag jetzt nichts gesehen...oder meinen wir da verschiedene Anträge.. Gruß Rudi http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/7187.pdf http://www.bundesnetzagentur.de/enid...eefunk_d6.html |
#8
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#9
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Hallo !
Liege mit meiner Shetland in Yerseke (NL) Habe meine Funke auch einfach in Deutschland angemeldet (Ohne Probleme). Ich habe ja auch einen IB der in Deutschland ausgestellt ist. Die Funkzeugnisse sind ja auch wiederrum aus God old Germany. Will hoffen das ich unser Boot, das ja an der Funke hängt am Mittwoch ins Wasser (Osterschelde) bekomme ! Gruß aus z.Zt. Yerseke ! Reiner |
#10
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Hallo Rainer,
na dann hab ich mir wohl einfach nur den falschen Antrag aus dem Netz geholt. Viel Spass am Mittwoch. Ich durfte schon vor 2 Wochen die erste Ausfahrt geniessen. Grüße aus Aachen Klaus |
#11
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Wenn Du Dein Boot dauerhaft in NL liegen hast, kannst Du die Funke auch in Nl anmelden. Musst nur zu irgendeiner Post da gehen und kannst das Gerät da kostenlos anmelden, auch mit deutscher Flagge.
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#12
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Funkanmeldung
Hallo,
ich denke, daß ich das Problem erkenne. Es liegt an der Definition "HEIMATHAFEN". Mein Schiff liegt auch dauernd in Holland, aber mein Heimathafen ist mein Wohnort in Deutschland. Ich habe die Stadt, die auf meinem Autonummernschild ist, eingetragen (SU für Siegburg). Dieser Heimathafen zieht sich durch alle meine Schiffsdokumente. Konnte ich helfen? MfG. Walter
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#13
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Zitat:
Heimathafen Deutschland (z. B. Wohnort), Liegehafen in NL.
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cul8er Barney Liber Friso (und am liebsten immer ) Smalltalker! Drink wat kloor is, et wat goor is un prot wat woor is. Der Kopf ist rund, damit man beim Denken die Richtung ändern kann. |
#14
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Vielen Dank für eure Antworten,
jetzt ist ja alles klar. Gruß Klaus |
#15
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moin,
Zitat:
bis denn
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theorie und praxis sind theoretisch gleich, aber praktisch nicht !!! rechts-schreibfehler sind gewollt und deswegen mit voller Absicht erstellt. wer welche findet, darf sie behalten, verschenken oder auch versteigern. |
#16
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Hallo Hartmut
ich hatte es in anderer Erinnerung,lasse mich aber auch gerne verbessern. Meine Meinung bezog sich unter anderem auf Texte wie nachvollgenden.--siehe Link.. http://www.dmyv.de/fileadmin/Broschu...enfuehrung.pdf wünsche noch einen schönen und sonnigen Ostermontag Gruß Rudi |
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